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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eingliederungs- oder Zulassungsschein"


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Drucksache 156/10

... Nach Absatz 4 ist eine zeitliche Unterbrechung zwischen Ausscheiden und Eintritt unschädlich wenn die wechselnde Person aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung vom aufnehmenden Dienstherrn übernommen wird. In diesen Fällen ist die Übernahme bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens hinreichend konkretisiert. Erfasst sind hiervon beispielsweise Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit, die aufgrund eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 SVG in den Dienst eines anderen Dienstherrn übernommen werden. Hat der abgebende Dienstherr aufgrund der zeitlichen Unterbrechung bereits die Nachversicherung durchgeführt, scheidet eine Versorgungslastenteilung aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln


 
 
 


Drucksache 208/06

... Die Vormerkstelle befasst sich mit der Eingliederung von Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren in den öffentlichen Dienst, sofern sie auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach § 9 SVG erhalten. Die konkreten Aufgaben der Vormerkstellen ergeben sich aus § 5 StVorV. Danach findet bei der Vormerkstelle des Landes Hessen zunächst eine Abfrage der vorbehaltenen Stellen bei den Einstellungsinstitutionen statt (Stellenerhebung), die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. Danach werden eine Informationsbroschüre und ein Stellenverzeichnis (Art der Stelle, Einstellungsinstitutionen, Bewerbungsschlusstermin, Ort etc.) erstellt. Nach Erfassung und Prüfung der Bewerbungen erfolgt die formale Zuweisung der anspruchsberechtigten Bewerber. Das Verfahren wird bis zur Übernahme des Anspruchsberechtigten nach Abschluss der Ausbildung überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Stellenvorbehaltsverordnung

Artikel 3
Änderung der DIMDI-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 5
Änderung des Preisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu b

Zu Nr. 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


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