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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einkommensangaben"


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Drucksache 841/08

... Die Daten sind durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Datenübermittlung muss den Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügen. Hierbei sind hohe Anforderungen zu stellen, da es sich insbesondere im Falle des Absatzes 1 bei den zu übermittelnden Daten um sehr persönliche Angaben (z.B. Einkommensangaben) handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 1
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 2
Technisches Übermittlungsformat

§ 2a
DIN- und ISO/IEC-Normen

§ 3
Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge

Abschnitt 3
Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen

§ 20
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 21
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

§ 7
Rentenbezugsmitteilungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu §§ 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Datenübermittlung

Datenfernübertragung über Virtual Private Network VPN

Zu Nummern 8 bis 13

Zu Nummer 13

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 463: Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung und zur Änderung der Steuerdatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 548/08

... Dies ist insofern problematisch, als in der Praxis eine natürliche Person einen Bankkredit regelmäßig nicht mehr ohne eine von der Bank angeforderte Bonitätsauskunft einer Auskunftei erhält, wobei diese mit einer Einwilligungserklärung des Betroffenen in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an diese Auskunftei verbunden wird. Mangels zumutbaren Alternativverhaltens kann es daher zweifelhaft sein ob die vom Betroffenen erteilte Einwilligung noch als freiwillig anzusehen ist. An Stelle der Einwilligungserklärung tritt der neue Erlaubnistatbestand in Absatz 2. Danach dürfen Kreditinstitute die angegebenen Daten zur zukünftigen Übermittlung an Auskunfteien übermitteln, sofern nicht das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung gegenüber dem Interesse der Auskunftei an der Kenntnis der Daten im Einzelfall offensichtlich überwiegt. Letzteres kann z.B. der Fall sein, wenn eine offensichtlich bedrohte Person vermeiden möchte, dass im Rahmen einer Kontoeröffnung ihre aktuellen Adressdaten in den Datenbestand einer Auskunftei eingemeldet und von dort wiederum Dritten, z.B. der ihr drohenden Person beauskunftet werden können. Übermittelt werden dürfen nach Satz 1 grundsätzlich alle das Vertragsverhältnis beschreibende Daten (Angaben über Begründung, ordnungsgemäße Durchführung und Beendigung des Vertrags), nicht jedoch inhaltliche Daten aus dem Vertrag (z.B. Einkommensangaben des Betroffenen). Naturgemäß dürfen auch nur Daten übermittelt werden, die zum Zeitpunkt der Übermittlung von der verantwortlichen Stelle noch gespeichert werden dürfen. Der gesetzliche Erlaubnistatbestand in § 28a Abs. 2 Satz 1 betrifft nur die Übermittlung der dort ausdrücklich benannten Daten durch Kreditinstitute. Die Möglichkeit einer Einwilligung des Betroffenen gemäß § 4 Abs. 1, § 4a in die Übermittlung darüber hinaus gehender Daten durch Kreditinstitute bleibt von der vorgeschlagenen Regelung unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 28a
Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 28b
Scoring

§ 34
Auskunft an den Betroffenen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Entwurfs

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für Unternehmen

a. Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

b. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

2. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

VI. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 28a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme vom 23. Juli 2008 des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 666/04 (Beschluss)

... geahndet werden. Aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten ist es erforderlich, dass auch für die ebenso häufigen Fälle der Falschangaben (z.B. nicht vollständige, nicht richtige oder gar keine Einkommensangaben) bereits bei der Antragstellung eine Sanktionsmöglichkeit nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

4. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

7. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

8. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

9. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

10. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

11. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG , Artikel 9 Nrn. 1 bis 3 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

a In Artikel 8 ist die Nummer 2 zu streichen.

b In Artikel 9 sind die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern zu ersetzen:

1. § 144 wird wie folgt geändert:

2. § 145 wird wie folgt geändert:

3. § 146 wird wie folgt geändert:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

15. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

16. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

17. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

18. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

20. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

23. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


Drucksache 666/2/04

... geahndet werden. Aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten ist es erforderlich, dass auch für die ebenso häufigen Fälle der Falschangaben (z.B. nicht vollständige, nicht richtige oder gar keine Einkommensangaben) bereits bei der Antragstellung eine Sanktionsmöglichkeit nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/2/04




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*

3 2.

3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG

17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO

18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.