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"Einreise"


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0721/04
0995/04
0662/04B
0808/04
Drucksache 187/20 (Beschluss)

... (1a) Bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 29. Februar 2016 sind auch Zeiten einer Aufenthaltsgestattung zur Erfüllung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 2 heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates betreffend das Aufenthaltsgesetz


 
 
 


Drucksache 504/20

... (1) Ein Ausländer, der sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 Satz 2 im Bundesgebiet aufhält und keine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 besitzt, ist zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung nach § 34 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 16a
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Zensusgesetzes 2021

§ 36a
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 62c
Ergänzende Vorbereitungshaft

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5368, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 187/20

... (1a) Bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 29. Februar 2016 sind auch Zeiten einer Aufenthaltsgestattung zur Erfüllung der Voraussetzung nach Abs. 1 Nr. 2 heranzuziehen.



Drucksache 283/20

... Für die Einreise in das Bundesgebiet aus einem anderen Schengen-Staat und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu drei Tagen sind Ausländer bis zum 31. Juli 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn ihnen in dem anderen SchengenStaat der Aufenthalt erlaubt war und sie durch das Bundesgebiet in einen anderen Staat reisen, in den ihnen die Einreise erlaubt ist. Die Absicht der Ausreise aus dem Bundesgebiet soll durch geeignete Dokumente belegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand

§ 2
Verlängerung der Befreiung von Inhabern von Schengen-Visa

§ 3
Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 283/20 (Beschluss)

... Die Reiseverbindungen in viele Heimatstaaten von in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Schengen-Visum eingereisten Personen sind weiterhin stark eingeschränkt, so dass diese Personen auch in den nächsten Monaten nur schwer oder überhaupt nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. Während in einigen EU-Mitgliedstaaten die Infektionszahlen mit dem COVID-19-Virus zurückgehen, befinden sie sich in anderen Staaten, deren Staatsangehörige für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Schengen-Visum benötigen, weiterhin auf hohem Niveau oder steigen sogar noch an (zum Beispiel Russische Föderation und Ukraine, asiatische, südamerikanische und afrikanische Staaten).


 
 
 


Drucksache 426/3/20

... Die mangelnde Anbindung an die Gesamtgesellschaft verstärkt wiederum die Gefahr der Arbeitsausbeutung. Gerade Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen und daher für Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik keine deutschen Sprach- und Rechtskundekenntnisse benötigen, können hiervon betroffen sein.



Drucksache 490/20

... erteilt. Die hohe Nachfrage nach Visa im Zuge der Westbalkanregelung belastet die Visastellen in den genannten Staaten enorm. Die damit verbundenen langen Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums führen zu Unzufriedenheit bei den Arbeitgebern und den Arbeitskräften, da die Einreise und Beschäftigungsaufnahme für sie nicht planbar sind. Erweiterungen der Kapazitäten in den Visastellen wurden bereits vorgenommen, können aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten jedoch nicht uneingeschränkt fortgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung BA:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 173/20

... Artikel 8 enthält in den Absätzen 1 und 2 Regelungen betreffend das Einreiserecht und die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für die an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen. Nach Absatz 3 werden Einzelfragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Grenzbrücke von den örtlich zuständigen Grenzbehörden und den jeweils örtlich zuständigen Polizeibehörden einvernehmlich geregelt. In einem Schreiben des polnischen Ministers für Infrastruktur an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich dieser verpflichtet, alle am Bau beteiligten Unternehmen über die Geltung des deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 232/20

... "1. die aufnehmende Niederlassung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, die Einreise von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/20

... Die landgestützten Lieferketten sind stark von der Einführung von Einreiseverboten an Landgrenzen oder Einschränkungen für Fahrer, in bestimmte Länder einzureisen, betroffen. Dies hat Auswirkungen auf sämtliche Waren, insbesondere jedoch auf kritisches Versorgungsmaterial und verderbliche Waren, und da es sich bei den weitaus meisten Unternehmen in dem Sektor um KMU handelt, sind die Auswirkungen unmittelbar und schwerwiegend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 1/20

... "1. die aufnehmende Niederlassung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, die Einreise von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 283/1/20

... Die Reiseverbindungen in viele Heimatstaaten von in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Schengen-Visum eingereisten Personen sind weiterhin stark eingeschränkt, so dass diese Personen auch in den nächsten Monaten nur schwer oder überhaupt nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. Während in einigen EU-Mitgliedstaaten die Infektionszahlen mit dem COVID-19-Virus zurückgehen, befinden sie sich in anderen Staaten, deren Staatsangehörige für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Schengen-Visum benötigen, weiterhin auf hohem Niveau oder steigen sogar noch an (zum Beispiel: Russische Föderation und Ukraine, asiatische, südamerikanische und afrikanische Staaten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/20




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Damit soll die gesetzliche Vorgabe, dass Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich mit dem erforderlichen Visum einreisen müssen, um im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, nicht generell in Frage gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Auch gegen Personen, die eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen, sollten lange Einreiseverbote ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 433/19 (Beschluss)

... Die aus den unterschiedlichen Mittelgebern resultierenden getrennten Systeme der basis- und berufsbezogenen Angebote sollen vereinheitlicht und eng aufeinander abgestimmt und im Hinblick auf Konzeption, Organisation und Durchführung aus einem Guss gestaltet werden. Denn ein Großteil der Neueinreisenden bleibt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus für viele Jahre in Deutschland. Dies gilt gleichermaßen für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Personen aus Drittstatten einschließlich Schutzsuchende. Wenn Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, erhöhen sich die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen dieser Menschen enorm, sodass eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und in die deutsche Gesellschaft erfolgen kann. Die Gefahr eines dauerhaften Verbleibs in den sozialen Sicherungssystemen wird verringert, zudem werden Ressourcen zur Abmilderung des Einflusses des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt besser genutzt.



Drucksache 154/19

... Aufenthaltsrechtliche und grenzpolizeiliche Maßnahmen, die an einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit anknüpfen, setzen eine vorherige Verlustfeststellung voraus. Um eine Einreise in das Bundesgebiet im Einzelfall mit grenzpolizeilichen Maßnahmen verhindern zu können, findet nach Absatz 4 Satz 3 bei Betroffenen, die aus dem Kampfgebiet nach Deutschland zurückkehren wollen, ein Widerspruchsverfahren gegen die Verlustfeststellung nicht statt; die Klage gegen die Verlustfeststellung hat keine aufschiebende Wirkung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 572/19

... Für die Betroffenen, die einen Aufenthaltstitel für vorwiegend aus religiösen Gründen Beschäftigte beantragen möchten, kann für den Erwerb der geforderten Sprachkenntnisse vor der Einreise und deren Nachweis unter Zugrundelegung einer geschätzten Einreisezahl von 1 000 im Jahr und der Annahme eines mittleren Zeit- und Kostenaufwands ein ungefährer Erfüllungsaufwand pro Jahr in Höhe von 125 000 Euro entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 149/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Darüber hinaus soll es für einen Zeitraum bis Ende 2019 gleichermaßen ermöglicht werden, neu einreisende britische Staatsangehörige ohne ausländerbeschäftigungsrechtliche Hürden in Deutschland zu beschäftigen, zum Beispiel bei Versetzungen nach Deutschland. Danach soll für britische Staatsangehörige, die nicht vor dem Brexit in Deutschland lebten oder arbeiteten, bis Ende 2020 ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige wichtiger Handelspartner (zum Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas) gelten.



Drucksache 154/1/19

... Das überwiegende staatliche Interesse an der Verhinderung einer Wiedereinreise eines Deutschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit, der sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteiligt, ist nachvollziehbar - auch wenn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit noch nicht im Sinne des § 30 Absatz 1 StAG rechtswirksam festgestellt ist. Folgerichtig ist daher, dass Rechtsbehelfen/Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des für Betroffene im Ausland zuständigen Bundesverwaltungsamts (§ 5 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamts) keine aufschiebende Wirkung zukommt.



Drucksache 8/19 (Beschluss)

... "4a. gegen den Ausländer eine Ausweisungsverfügung oder eine Ab-schiebungsanordnung nach § 58a besteht, während der Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu -, Nummer 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2 AufenthG , Nummer 8 § 104 Absatz 17 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 1 Nummer 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 4a - neu -, Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 1, 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 5 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 3, Absatz 5, § 87 Absatz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 4a - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 3 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 501/19

... § 16 Einreise, Aufenthaltstitel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/19




Gesetz

Artikel 1
Gaststaatgesetz

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 37
Beilegung von Streitigkeiten

§ 38
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch

§ 39
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies umfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Darüber hinaus soll es für einen Zeitraum von 14 Monaten gleichermaßen ermöglicht werden, neu einreisende britische Staatsangehörige ohne ausländerbeschäftigungsrechtliche Hürden in Deutschland zu beschäftigen (zum Beispiel bei Versetzungen nach Deutschland). Anschließend soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten oder arbeiteten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige wichtiger Handelspartner (zum Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas) gelten.



Drucksache 8/3/19

... "(1a) Bei Einreise in das Bundesgebiet im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 29. Februar 2016 sind auch Zeiten einer Gestattung zur Erfüllung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 2 heranzuziehen."

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Drucksache 8/3/19




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 433/19

... Die Trennung der aus den unterschiedlichen Mittelgebern resultierenden Systeme der Basis- und berufsbezogenen Angebote sollen vereinheitlicht und eng aufeinander abgestimmt und im Hinblick auf Konzeption, Organisation und Durchführung aus einem Guss gestaltet werden. Denn ein Großteil der Neueinreisenden bleibt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus für viele Jahre in Deutschland. Dies gilt gleichermaßen für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Personen aus Drittstatten einschließlich Schutzsuchende. Wenn Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, erhöhen sich die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen dieser Menschen enorm, sodass eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und in die deutsche Gesellschaft erfolgen kann. Die Gefahr eines dauerhaften Verbleibs in den sozialen Sicherungssystemen wird verringert, zudem werden Ressourcen zur Abmilderung des Einflusses des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt besser genutzt.



Drucksache 167/19

... Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Ausländer, der zum Zeitpunkt der Einreise und Asylantragstellung unter 18 Jahre alt war, während des Asylverfahrens volljährig wird und dem dann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als minderjährig im Sinne der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie) gilt (Urteil vom 12. April 2018, A. S., Rs. C-550/16, ECLI:EU:C:2018:248). Ihm steht damit, solange es sich zum Zeitpunkt der Asylantragstellung um einen unbegleiteten Minderjährigen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe f der Familienzusammenführungsrichtlinie handelte, auch nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern aus Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a der Familienzusammenführungsrichtlinie zu. Der entsprechende Antrag muss binnen drei Monaten nach rechtskräftiger Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt werden (EuGH, a.a. O., Rn. 61). Das

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Drucksache 167/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Zustimmungsbedürftigkeit

7. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 329/19

... ) gebildet, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt und diese Aufgabe auch nach Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Aupair-Tätigkeit (Neufassung) fortführt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung zu beraten und feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen.



Drucksache 54/19 (Beschluss)

... Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Befugnis für die im Gesetzentwurf genannten Einrichtungen eingeführt, bei einem Tätigwerden auch bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 49 Absatz 8 und 9 AufenthG vornehmen zu können. Aus Kindeswohlgesichtspunkten ist es erforderlich, die Ergänzung vorzunehmen, um deutlich zu machen, dass die Jugendämter für die sofortige Inobhutnahme zuständig sind und sie umgehend zu informieren sind, sobald die unbegleitete Einreise von Kindern oder Jugendlichen festgestellt wird. Es besteht die Gefahr, dass in Fällen, in denen unbegleitete ausländische Minderjährige in den oben genannten Einrichtungen "entdeckt" werden, die Jugendämter nicht unverzüglich eingeschaltet und die Minderjährigen nicht umgehend von ihnen in Obhut genommen werden können. Die erforderlichen Maßnahmen dürfen erst dann veranlasst werden, wenn die Jugendämter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Jugendhilferecht zur Inobhutnahme hinzugezogen sind. In der Begründung ist zwar ausgeführt, dass die Maßnahmen nur im Beisein des Jugendamtes durchgeführt und das Primat der Kinder- und Jugendhilfe nicht berührt werde, doch reicht eine Verankerung in der Begründung für die Anwendung in der täglichen Praxis nicht aus. Die klare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung sollte sich daher direkt in der Rechtsgrundlage wiederfinden.

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Drucksache 54/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG , Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe q Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 14 Spalte D AZRG-DV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

9. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

10. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

11. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

12. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 575/19

... Die neue Bestimmung in § 7 Satz 1 greift die durch § 2d des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorgesehene Einführung einer Bescheinigung über die im Ausland vorgenommene Adoption auf. Zukünftig werden im Ausland Adoptierende ohne einen gerichtlichen Ausspruch zur Anerkennung nicht die Rechtsstellung der Eltern des im Ausland adoptierten Kindes erhalten. Für den Zeitraum bis zu der Gerichtsentscheidung wird jedoch in vielen Fällen das Bedürfnis nach einer Entscheidungsbefugnis für das Kind bestehen, etwa bei der Einreise nach Deutschland, bei Schulangelegenheiten, medizinischen Entscheidungen u.ä. Daher kann in Zukunft bereits vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens von einer Anerkennung der Auslandsadoption vorläufig ausgegangen werden, wenn eine gültige Bescheinigung nach § 2d des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorgelegt wird und sofern keiner der in § 109 Absatz 1 FamFG aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Eine solche Bescheinigung wird u.a. nur ausgestellt, wenn die Adoption im Rahmen einer internationalen Adoptionsvermittlung gemäß § 2a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes erfolgt und ein gerichtliches Anerkennungsverfahren im Inland beantragt worden ist. Mit der Ablehnung der Anerkennung durch ein Gericht oder durch Zeitablauf spätestens nach drei Jahren endet die Wirksamkeit dieser Bescheinigung.

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Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 54/1/19

... Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Befugnis für die im Gesetzentwurf genannten Einrichtungen eingeführt, bei einem Tätigwerden auch bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 49 Absatz 8 und 9 AufenthG vornehmen zu können. Aus Kindeswohlgesichtspunkten ist es erforderlich, die Ergänzung vorzunehmen, um deutlich zu machen, dass die Jugendämter für die sofortige Inobhutnahme zuständig sind und sie umgehend zu informieren sind, sobald die unbegleitete Einreise von Kindern oder Jugendlichen festgestellt wird. Es besteht die Gefahr, dass in Fällen, in denen unbegleitete ausländische Minderjährige in den oben genannten Einrichtungen "entdeckt" werden, die Jugendämter nicht unverzüglich eingeschaltet und die Minderjährigen nicht umgehend von ihnen in Obhut genommen werden können. Die erforderlichen Maßnahmen dürfen erst dann veranlasst werden, wenn die Jugendämter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Jugendhilferecht zur Inobhutnahme hinzugezogen sind. In der Begründung ist zwar ausgeführt, dass die Maßnahmen nur im Beisein des Jugendamtes durchgeführt und das Primat der Kinder- und Jugendhilfe nicht berührt werde, doch reicht eine Verankerung in der Begründung für die Anwendung in der täglichen Praxis nicht aus. Die klare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung sollte sich daher direkt in der Rechtsgrundlage wiederfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

[Zu Buchstabe b:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG

18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII

23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 168/18

... Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Einnahmen, die direkt durch die Umsetzung der EU-Politik und die Durchsetzung gemeinsamer Unionsvorschriften generiert werden, standardmäßig dem EU-Haushalt zufließen. Ein Beispiel für Einnahmen, die auf der Grundlage anderer Rechtsakte als dem Eigenmittelbeschluss oder der Steuerharmonisierung in den EU-Haushalt fließen könnten, wären Einnahmen aus dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Der entsprechende Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Gebühren, die von Einreisenden aus Drittländern in den Schengen-Raum zu entrichten sind, als zweckgebundene Einnahmen behandelt werden (zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die entsprechenden Haushaltslinien). Diese Einnahmen werden zusätzliche Mittel zur Deckung der operativen Kosten des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems bereitstellen und den Gesamthaushaltsplan auch auf andere Weise unterstützen. Zweckgebundene Einnahmen werden nicht auf die Eigenmittelobergrenze angerechnet, da sie nicht zulasten der nationalen Haushalte gehen werden. Andere oder "sonstige" Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind, sondern als allgemeine Einnahmen eingestellt werden (z.B. Geldbußen oder Verzugszinsen), werden zu einer Verringerung der Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens führen.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 175/18

... Ein individueller Anspruch subsidiär Schutzberechtigter, die zunächst ein nur befristetes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet haben, auf Familienzusammenführung in einem bestimmten Staat besteht nicht. Aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen völkerrechtlichen Verträgen lässt sich weder das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt oder Einreise in einen bestimmten Staat noch eine Verpflichtung des Staates ableiten, einen solchen Aufenthalt zu autorisieren oder eine bestimmte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Ist das Recht auf Familienleben berührt, sind die besonderen Umstände der betroffenen Personen zu berücksichtigen und mit dem legitimen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 182/18

... Von 26 EU-Mitgliedstaaten, die ihren Staatsangehörigen Personalausweise ausstellen, ist der Besitz eines Personalausweises in 15 Mitgliedstaaten üblich und vorgeschrieben.9 Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit (Richtlinie 2004/38/EG10) können Personalausweise von EU-Bürgern als Reisedokumente verwendet werden, und zwar sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Sie werden tatsächlich häufig bei Reisen verwendet. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Drittstaaten Abkommen geschlossen, denen zufolge EU-Bürger unter Mitführung ihres nationalen Personalausweises reisen können. So kann es auch vorkommen, dass sie in Drittstaaten reisen, um sich an terroristischen Aktivitäten zu beteiligen und dann in die EU zurückzukehren.

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Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 473/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rat im Rahmen der Änderung der Rückführungsrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Löschung von bestehenden Einreiseverboten im Schengener Informationssystem bis zur Begleichung aller ausstehenden öffentlichen Forderungen aufschiebend bedingt wird. Nach gegenwärtiger Rechtslage wird die Dauer des Einreiseverbots im Sinne des Artikels 11 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie von Amts wegen bereits vor der Abschiebung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgelegt (vergleiche 6. und 14. Erwägungsgrund der Rückführungsrichtlinie) und sie soll gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten.

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Drucksache 473/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 8

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Der bisherige Absatz 6 des § 36 IfSG sollte erhalten bleiben. Hiernach erhält das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnungsermächtigung für die Zeugnisvorlage zum Ausschluss von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten bei Personen, die nach Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind. Über eine solche Verordnung des Bundes wären nötigenfalls die nun vorgesehenen Untersuchungen zu regeln, sofern seitens des Robert-Koch-Instituts derartige Maßnahmen empfohlen werden. Dies ist bislang nicht erfolgt und wird auch nicht als zielführend angesehen.



Drucksache 146/18

... Einreise, Durchreise und Wohnsitz

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Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 507/18

... Artikel 18 Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

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Drucksache 507/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten

Artikel 3
Bezeichnung und Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 4
Widerruf, Einschränkung oder Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 5
Gesetze, sonstige Vorschriften und Verfahren

Artikel 6
Gleichbehandlung bei den Entgelten

Artikel 7
Befreiung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Artikel 8
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 9
Transfer von Einkünften

Artikel 10
Grundsätze für den Betrieb des Fluglinienverkehrs

Artikel 11
Übermittlung von Betriebsangaben und Statistiken

Artikel 12
Tarife

Artikel 13
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 14
Intermodal-Verkehr

Artikel 15
Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen

Artikel 16
Luftverkehrsicherheit

Artikel 17
Luftsicherheit

Artikel 18
Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

Artikel 19
Meinungsaustausch

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 22
Mehrseitige Übereinkünfte

Artikel 23
Frühere Abkommen

Artikel 24
Ratifikation, Inkrafttreten, Geltungsdauer

Artikel 25
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und bei den Vereinten Nationen

Artikel 26
Kündigung

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 473/1/18

... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rat im Rahmen der Änderung der Rückführungsrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Löschung von bestehenden Einreiseverboten im Schengener Informationssystem bis zur Begleichung aller ausstehenden öffentlichen Forderungen aufschiebend bedingt wird. Nach gegenwärtiger Rechtslage wird die Dauer des Einreiseverbots im Sinne des Artikels 11 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie von Amts wegen bereits vor der Abschiebung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgelegt (vergleiche 6. und 14. Erwägungsgrund der Rückführungsrichtlinie) und sie soll gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten.

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Drucksache 473/1/18




Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 214/18

... Eine solche Überprüfung der Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen, die in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, erfordert auch einen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten. In diesem Fall müssen die Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung6. Innerstaatliche Rechtsvorschriften müssten die in der genannten Verordnung festgelegten Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um insbesondere zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise und für eindeutig festgelegte und legitime Zwecke erhoben werden; sie müssten auf die einschlägige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verweisen, den in der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Vertraulichkeit entsprechen und die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Beschränkung auf den Zweck und Angemessenheit der Frist für die Speicherung der Daten einhalten. Darüber hinaus sollte in allen Datenverarbeitungssystemen, die unter den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten entwickelt und verwendet werden, der Schutz personenbezogener Daten bereits in der technischen Auslegung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet sein. Sämtliche



Drucksache 390/17

... 3. der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hat und jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder der Mutter durch die Anerkennung geschaffen hat, auch wenn das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat,

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Drucksache 390/17




§ 85a
Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1597a
Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


 
 
 


Drucksache 9/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Mobilität im Rahmen des Studiums nicht vor Abschluss des Mitteilungsverfahrens beginnen und daher vor diesem Zeitpunkt noch keine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen darf.

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Drucksache 9/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f § 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu § 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zuständigkeit für Mobilitätsverfahren


 
 
 


Drucksache 183/1/17

... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine verpflichtende Ausstellung von Europäischen Führungszeugnissen im Sinne des § 30b BZRG-E auch für dauerhaft im Bundesgebiet ansässige Angehörige von Drittstaaten ermöglicht, sofern diese vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft waren.

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Drucksache 183/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 9/1/17

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Mobilität im Rahmen des Studiums nicht vor Abschluss des Mitteilungsverfahrens beginnen und daher vor diesem Zeitpunkt noch keine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen darf.

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Drucksache 9/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f § 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1a Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu § 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zuständigkeit für Mobilitätsverfahren


 
 
 


Drucksache 35/1/17

... 3. Eine durch ETIAS erteilte Reisegenehmigung wird zu einer Voraussetzung für eine rechtmäßige Einreise bzw. einen rechtmäßigen Aufenthalt eines visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen. Dies wird nicht zuletzt durch Artikel 69 des Verordnungsvorschlags deutlich. In dieser Vorschrift soll Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes dahingehend geändert werden, dass eine gültige Reisegenehmigung die Voraussetzung für die Einreise von visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen ist. Eine demzufolge notwendige Ermächtigung für Inlandsbehörden (unter anderem die Polizei), zwecks Verifizierung der Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt eine entsprechende ETIAS-Abfrage durchzuführen, sieht der vorliegende Verordnungsvorschlag nicht vor.



Drucksache 261/1/17

... "1a für die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 2 Satz 1, Absatz 6 Satz 3 des

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Drucksache 261/1/17




Zu Artikel 2 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 314/17 (Beschluss)

... Die Belastung der Länderhaushalte durch die Kostenübernahme für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat in den letzten Jahren weiterhin zugenommen. Die Entwicklung der Zahl der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die derzeit bestehenden internationalen Konflikte lassen für die Zukunft nicht auf einen erheblichen Rückgang der Einreisen schließen. Der Bund ist gefordert, seiner Verantwortung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen nachzukommen und die Länder und Kommunen stärker als bisher finanziell zu unterstützen.

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Drucksache 314/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

27. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 KKG und Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

30. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

32. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

33. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

34. Zu Artikel 5a - neu - § 54 Absatz 3 SGB XII

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

35. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

36. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

37. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

38. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

39. Zum Gesetzentwurf allgemein Einführung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

40. Zum Gesetzentwurf allgemein Sozialdatenschutzrecht

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

aa Stärkung und Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung und Praxis in allen Handlungsfeldern und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe

bb Ausbau der Sozialraumorientierung bei den Leistungen des SGB VIII und Verknüpfung von Individualleistungen und Leistungen des Regelsystems

cc Aufwertung von Kindertagesstätten im Hinblick auf ihren präventiven Charakter


 
 
 


Drucksache 10/17 (Beschluss)

... § 39 AufenthV-E sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung einer ICT-Karte im Inland vor. Zwar soll die ICT-Karte grundsätzlich für die Gesamtdauer des Transfers erteilt werden. Ändert (das heißt verlängert) sich jedoch die beabsichtigte Transferdauer nach Einreise, sieht § 19b Absatz 4 Satz 2 AufenthG-E eine Verlängerungsmöglichkeit ausdrücklich vor. Der Richtlinie lässt sich kein Gebot entnehmen, dass eine Verlängerung vom Ausland aus zu beantragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 10/1/17

... § 39 AufenthV-E sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung einer ICT-Karte im Inland vor. Zwar soll die ICT-Karte grundsätzlich für die Gesamtdauer des Transfers erteilt werden. Ändert (das heißt verlängert) sich jedoch die beabsichtigte Transferdauer nach Einreise, sieht § 19b Absatz 4 Satz 2 AufenthG-E eine Verlängerungsmöglichkeit ausdrücklich vor. Der Richtlinie lässt sich kein Gebot entnehmen, dass eine Verlängerung vom Ausland aus zu beantragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 51/17

... Zu § 19 b) gibt es eine Sonderregelung in § 6 dieser Verordnung. Auch ein Recht auf unbehinderte Einreise nach und Ausreise aus Deutschland und Privilegien in Bezug auf Luftsicherheitskontrollen sowie eine Befreiung von Visumbestimungen können aus der Verordnung nicht abgeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4
Das Vermögen und die Guthaben von IUCN sind von Beschränkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltemaßnahmen jeder Art befreit.

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 314/1/17

... Die Belastung der Länderhaushalte durch die Kostenübernahme für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat in den letzten Jahren weiterhin zugenommen. Die Entwicklung der Zahl der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die derzeit bestehenden internationalen Konflikte lassen für die Zukunft nicht auf einen erheblichen Rückgang der Einreisen schließen. Der Bund ist gefordert, seiner Verantwortung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen nachzukommen und die Länder und Kommunen stärker als bisher finanziell zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII Artikel 1 Nummer 15 ist wie folgt zu fassen:

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - * § 41 Absatz 1 und Absatz 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu -* § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

27. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

28. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

29. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

30. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

31. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Absatz 2 KKG

33. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

34. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

37. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

38. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

Zu Artikel 4

'Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

41. Hilfsempfehlung zu Ziffer 40

Zu Artikel 5a

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

42. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

45. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

Zu Ziffern 48, 49, 50, 51

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 151/17

... Bislang hat Deutschland, wie auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, an Drittstaatsangehörige, die Deutschland aus aufenthaltsrechtlichen Gründen verlassen mussten, sogenannte Standardreisedokumente für die Rückführung ausgestellt, wenn die Betroffenen keine zur Einreise in ihren Herkunftsstaat geeigneten Pässe oder Passersatzpapiere hatten und der Zielstaat dieses Verfahren akzeptiert hat. Auf dem Verhandlungswege wurde erreicht, dass vor allem die Westbalkanstaaten sich mit dem Verfahren einverstanden erklärt hatten. Die Akzeptanz durch außereuropäische Staaten war bislang zurückhaltend. Das Dokument hatte seine unionsrechtliche Grundlage in der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder (ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 18).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Anlage
D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 14/17

... Die Kommission hat zwei Vorschläge17 zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale und zur Neugestaltung der Visa und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige vorgelegt. Die rasche Annahme dieser Vorschläge würde dazu beitragen, dass bei der Einreise in das Gebiet ohne Kontrollen an den Binnengrenzen weniger oft gefälschte Dokumente verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 35/17 (Beschluss)

... 3. Eine durch ETIAS erteilte Reisegenehmigung wird zu einer Voraussetzung für eine rechtmäßige Einreise bzw. einen rechtmäßigen Aufenthalt eines visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen. Dies wird nicht zuletzt durch Artikel 69 des Verordnungsvorschlags deutlich. In dieser Vorschrift soll Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes dahingehend geändert werden, dass eine gültige Reisegenehmigung die Voraussetzung für die Einreise von visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen ist. Eine demzufolge notwendige Ermächtigung für Inlandsbehörden (unter anderem die Polizei), zwecks Verifizierung der Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt eine entsprechende ETIAS-Abfrage durchzuführen, sieht der vorliegende Verordnungsvorschlag nicht vor.



Drucksache 183/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine verpflichtende Ausstellung von Europäischen Führungszeugnissen im Sinne des § 30b BZRG-E auch für dauerhaft im Bundesgebiet ansässige Angehörige von Drittstaaten ermöglicht, sofern diese vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee -neu- § 41 Absatz 1 Nummer 14 - neu - BZRG , Nummer 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb -neu- § 61 Absatz 1 Nummer 7 - neu - BZRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 179/17 (Beschluss)

... Bezüglich der Erkenntnisse der Bundespolizei sieht die Landespolizei nur, ob ein Eintrag vorliegt. Ob es sich hierbei um Straftaten oder nur um eine erkennungsdienstliche Behandlung nach der Einreise handelt, kann die Landespolizei nicht erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9

3. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 78a Absatz 5 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 95 Absatz 3 AufenthG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 3 AsylG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 59b Absatz 1 Nummer 4 - neu - AsylG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 bis 7 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 AsylG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 80 AsylG , Nummer 6 - neu - § 80 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - AsylG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 10 Absatz 4 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes

11. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... § 16 Einreise, Aufenthaltstitel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 315/16

... 12. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung (COM(2016) 378).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 156/1/16

... Überdies sind die in der Gesetzesbegründung genannten Beispiele für mögliche Ausnahmen unrealistisch. Es ist beispielsweise für Personen, die zur Ausübung der Prostitution nach Deutschland einreisen, kaum vorstellbar, innerhalb von ein bis zwei Tagen eine separate Unterkunft zu finden. Vielmehr ist zu befürchten, dass Bordellbetreiber, um der Auflage des Gesetzes zu genügen, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen und damit eine ohnehin schon gegebene faktische Abhängigkeit von Prostituierten noch verstärkt würde.



Drucksache 285/16

... - Zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Aufenthaltsgestattung wird diese nur noch nach die Ausstellung des Ankunftsnachweises bzw. das Stellen eines Asylantrages geknüpft, nicht mehr an das bloße und selten nachvollziehbare Asylgesuch (Willensäußerung bei Einreise).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 533/16

... Am 6. April 2016 nahm die Kommission einen überarbeiteten Gesetzgebungsvorschlag für intelligente Grenzen an, der auch eine Änderung des Schengener Grenzkodexes beinhaltet, mit der die für ein neues elektronisches Einreise-/Ausreisesystem erforderlichen technischen Anpassungen vorgenommen werden. Die geschätzten Kosten sinken dadurch von 1,1 Mrd. EUR auf 480 Mio. EUR7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 391/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag. Der vorliegende Änderungsvorschlag der Eurodac-Verordnung stellt nicht nur für die Asyl- und Ausländerbehörden, sondern auch für die Polizei- und Ermittlungsbehörden eine wesentliche Verbesserung dar. Er eröffnet neue Möglichkeiten zur Datenerhebung und -speicherung bei der Erfassung und Überprüfung von Asylbewerberinnen und -bewerbern/Flüchtlingen bzw. illegal einreisenden oder im Mitgliedstaat aufhältigen Drittstaatsangehörigen. Ein großer Vorteil wird insbesondere die umfangreichere Auskunft über die im System Eurodac gespeicherten Personendaten für die Asyl-/Ausländerbehörden und Sicherheitsbehörden sein.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.