[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elektroaltgeräten"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 88/20

... , die Elektroaltgeräterichtlinie, die Batterierichtlinie, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 488/17

... Eine weitere Anwendung von HBCD als Flammschutzmittel waren hochschlagfestes Polystyrol (HIPS) in Elektro- und Elektronikgeräten, z.B. in Audio- und Videoeguipment, und HBCD-haltige Polymerdispersionen für Textilien, die hauptsächlich im institutionellen bzw. Automobilbereich eingesetzt wurde. HIPS enthält zwischen 10.000 mg/kg und 70.000 mg/kg HBCD und ist bei einem HBCD-Gehalt über 30.000 mg/kg auf Grund der Einstufung als reproduktionstoxisch (HP 10) als "gefährlicher Abfall" einzustufen. HBCD-haltige Elektroaltgeräte mit einem Gehalt unter 30.000 mg/kg werden in der Praxis in der Regel den Abfallschlüsseln 16 02 14 oder 20 01 36 und ggf. 17 02 03 zugeordnet und unterfallen somit dieser Verordnung. Bei der Verwertung von Elektroaltgeräten oder bei deren Wartung oder Reparatur anfallende HBCD-haltige Bauteile und Komponenten werden dem Abfallschlüssel 16 02 16 zugeordnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 303/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Änderung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten auf den Weg zu bringen. Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u.a. dazu, Dokumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nachweispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren. In diesem Rahmen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formulierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten.



Drucksache 303/1/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Änderung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten auf den Weg zu bringen. Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u.a. dazu, Dokumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nachweispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren. In diesem Rahmen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formulierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten.



Drucksache 110/1/12

... 5. Der Bundesrat sieht in der Verhinderung unzulässiger Abfallverbringungen in Länder außerhalb der EU eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Sekundärrohstoffgewinnung aus Abfällen. Er hält es daher für erforderlich, in die geplanten Arbeitspakete auch Maßnahmen einzubeziehen, mit denen eine bessere Überwachung der Abfallverbringungen, insbesondere im Bereich von Elektroaltgeräten und sonstigen hochwertigen Gütern, erreicht werden kann.



Drucksache 110/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat sieht in der Verhinderung unzulässiger Abfallverbringungen in Länder außerhalb der EU eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Sekundärrohstoffgewinnung aus Abfällen. Er hält es daher für erforderlich, in die geplanten Arbeitspakete auch Maßnahmen einzubeziehen, mit denen eine bessere Überwachung der Abfallverbringungen, insbesondere im Bereich von Elektroaltgeräten und sonstigen hochwertigen Gütern, erreicht werden kann.



Drucksache 216/11 (Begründung)

... Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird sowohl durch die Steigerung der verwerteten Abfallmengen als auch durch die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffkreisläufe dokumentiert. So werden mittlerweile (Stand 2007) von der Gesamtmenge von fast 387 Millionen Tonnen Abfällen circa 75 % verwertet. In einzelnen Bereichen fallen die Verwertungsquoten noch erheblich höher aus. Sie liegen zum Beispiel bei Verpackungen nunmehr bei fast 80 % und bei Abfällen aus der Bauwirtschaft sogar bei 89,2 %. Hochwertige Verfahren und Stoffkreisläufe haben sich dabei nicht nur in den "traditionellen" Verwertungsbereichen wie dem Metall-, Papier- oder Glasrecycling etabliert, sondern konnten auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Verwertung von Altautos, Elektroaltgeräten oder Batterien Fuß fassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Die Vorschrift soll der sogenannten "Beraubung" insbesondere von Sperrmüll- und Elektroaltgerätesammlungen entgegenwirken. Sie trägt damit zum einen zur Planungssicherheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei und sichert zum anderen das geschlossene Entsorgungssystem des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 189/09

... (oder Sammelstelle bei Elektroaltgeräten) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, in der Absicht, für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen zu diesen Abfallbehandlungsanlagen (oder Sammelstellen bei Elektroaltgeräten) auf Grund dieser spezifischen geografischen Situation Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens zu schaffen, von dem Wunsch geleitet, im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit benachbarter zur Abfallentsorgung oder Abwasserbeseitigung öffentlich-rechtlich verpflichteter juristischer Personen, insbesondere Gebietskörperschaften und Abfallverbände auf beiden Seiten der Staatsgrenze bei der Entsorgung von Abfällen und bei der zu Abfällen (Klärschlamm) führenden Abwasserbeseitigung Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens für Abfallverbringungen zu schaffen und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bei dieser kommunalen Zusammenarbeit Anlagen teilweise gemeinschaftlich betrieben oder genutzt werden, einig in dem Entschluss, den zuständigen Behörden am Versandort und am Bestimmungsort die Möglichkeit einzuräumen, in Einzelfällen für die Durchführung einer Vielzahl von notifizierten und zugestimmten Verbringungen von Bodenaushub und Bauschutt innerhalb des Grenzgebietes ab einer Menge von 1 000 Tonnen (Mg) Erleichterungen von bestimmten Regelungen der Verordnung einvernehmlich vorzusehen, in Anbetracht dessen, dass es sowohl österreichische Transportrouten gibt, die in der Republik Österreich beginnen und enden und die über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland laufen, als auch eine deutsche Transportroute, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnt und endet und die über das Hoheitsgebiet der Republik Österreich läuft, in dem Wunsch, zur Erleichterung der Abwicklung von Notifizierungsverfahren im Rahmen dieses Abkommens die Anwendung elektronischer Lösungen im höchstmöglichen Ausmaß anzustreben – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden

Artikel 3
Geltungsdauer von Zustimmungen

Artikel 4
Sicherheitsleistung

Artikel 5
Vorherige Mitteilung des tatsächlichen Beginns der Verbringung

Artikel 6
Bestätigung des Erhalts der Abfälle

Artikel 7
Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung

Artikel 8
Zusätzliche Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens im Fall des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bei Verbringungen von Elektroaltgeräten

Artikel 9
Vereinbarung von Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens durch die zuständigen

Kapitel II
Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung

Artikel 10
Geltungsbereich

Artikel 11
Geltungsdauer von Zustimmungen

Artikel 12
Sicherheitsleistung

Artikel 13
Bestimmungen zur vorläufigen Beseitigung oder zur vorläufigen Verwertung

Artikel 14
Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung

Artikel 15
Zusätzliche Erleichterungen bei notifizierungspflichtigen Verbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland durch die Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Geltungsdauer und Kündigung

Artikel 18
Änderung und Ergänzung

Denkschrift

3 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Kapitel III Schlussbestimmungen

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 331/05

... -/AbfG gleichgestellt. Hiermit soll die Rechtssicherheit für die Rücknahme von Altprodukten aus privaten Haushaltungen erhöht werden, wie sie z.B. bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten (zum Teil gefährlicher Abfall) auf Grund entsprechender Entscheidungen nach dem bisherigen § 25 Abs. 2 KrW-/AbfG bereits praktiziert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

§ 41
Abfallbezeichnung. Gefährliche Abfälle

§ 42
Registerpflichten

§ 43
Nachweispflichten

§ 44
Anordnungen im Einzelfall

§ 45
Anforderungen an Nachweise und Register

Artikel 2
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 6
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 7
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 10
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 11
Änderung der Versatzverordnung

Artikel 12
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu den Nummer n

Zu den Artikeln 2

Zu den Artikeln 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... Gemäß dem Gesetzentwurf sind Verwertungsquoten auf das durchschnittliche Gewicht je Gerät zu beziehen. Diese Vorgabe ist in der Praxis nicht umsetzbar weil getrennt gesammelte Elektroaltgeräte nicht Geräte spezifisch gewichtsmäßig erfasst werden. Dies wäre auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 664/04 (Beschluss)

... Gemäß dem Gesetzentwurf sind Verwertungsquoten auf das durchschnittliche Gewicht je Gerät zu beziehen. Diese Vorgabe ist in der Praxis nicht umsetzbar, weil getrennt gesammelte Elektroaltgeräte nicht Geräte spezifisch gewichtsmäßig erfasst werden. Dies wäre auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 238/16 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.