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"Energiewende-Bericht"


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Drucksache 340/1/11

... Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll das Monitoring und Controlling des Energieprogramms der Bundesregierung organisieren und kontrollieren. Er soll prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich zu den gewünschten Zielen führen und die Beendigung der Nutzung der Atomkraftwerke in Deutschland mit allen flexiblen Möglichkeiten zur sicheren Energieversorgung überwachen. Die Meilensteine sollen mit Indikatoren, definierten Datenanforderungen und Verantwortlichkeiten für die Datenerfassung konkretisiert werden. Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll mit den gleichen Rechten wie andere vom Deutschen Bundestag benannte Beauftragte eingesetzt werden. Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll mindestens jedes Jahr oder in ihm zweckmäßig erscheinenden, kürzeren Zeiträumen einen Energiewende-Bericht vorlegen, der veröffentlicht wird. Er soll frühzeitig warnen, wenn zu befürchten ist, dass die Maßnahmen zur Energiewende nicht die gesetzten Ziele erreichen oder wenn der Eindruck entsteht, dass der Umbau der Energieversorgung nicht im erwarteten Umfang erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 1b Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 § 7 Absatz 1e und § 23c

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll das Monitoring und Controlling des Energieprogramms der Bundesregierung organisieren und kontrollieren. Er soll prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich zu den gewünschten Zielen führen und die Beendigung der Nutzung der Atomkraftwerke in Deutschland mit allen flexiblen Möglichkeiten zur sicheren Energieversorgung überwachen. Die Meilensteine sollen mit Indikatoren, definierten Datenanforderungen und Verantwortlichkeiten für die Datenerfassung konkretisiert werden. Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll mit den gleichen Rechten wie andere vom Deutschen Bundestag benannte Beauftragte eingesetzt werden. Der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende soll mindestens jedes Jahr oder in ihm zweckmäßig erscheinenden, kürzeren Zeiträumen einen Energiewende-Bericht vorlegen, der veröffentlicht wird. Er soll frühzeitig warnen, wenn zu befürchten ist, dass die Maßnahmen zur Energiewende nicht die gesetzten Ziele erreichen oder wenn der Eindruck entsteht, dass der Umbau der Energieversorgung nicht im erwarteten Umfang erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/11 (Beschluss)




1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.