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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erhaltungskosten"


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Drucksache 141/19

... Um die außerordentlichen Belastungen, die Weidetierhaltern durch den wolfsbedingten Herdenschutz entstehen, zu kompensieren und zugleich die Akzeptanz für die artenschutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland zu erhöhen, ist es erforderlich, übermäßige Aufwendungen finanziell zu kompensieren. Trotz einer mittlerweile möglichen hundertprozentigen Förderung investiver Maßnahmen zum Herdenschutz sind jedoch die finanziellen Belastungen durch deutlich erhöhte Unterhaltungskosten für eine Vielzahl an Weidetierhaltern nicht mehr vertretbar (vgl. KTBL-Studie). Um somit die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Weidetierhaltung zu begrenzen, wird die Bundesregierung gebeten, eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit in ausgewiesenen Wolfsgebieten zu ermöglichen.



Drucksache 354/1/19

... Mit dem Wegfall der Regelungen des § 51a BewG dürfen die Tierhaltungskooperationen, auch wenn sie den Regelungen des § 51a BewG entsprechen, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, werden gewerbesteuerpflichtig und unterliegen der Grundsteuer B. Die Regelung ist auf landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe begrenzt und erlaubt regionale Zusammenschlüsse lediglich in einem Umkreis von max. 40 km (vgl. § 51a Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 3 BewG).



Drucksache 180/15 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen sind auch die Unterhaltungskosten und sonstigen Kosten der Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und dergleichen), die von den betroffenen Gemeinden vorgehalten und unterhalten werden müssen. Zudem wird Bauland für Zweitwohnungen verbraucht und damit der örtlichen Bevölkerung für den Bau von Dauerwohnungen entzogen. Deshalb haben viele Gemeinden auf der Grundlage von § 22



Drucksache 180/15

... Zu berücksichtigen sind auch die Unterhaltungskosten und sonstige Kosten der Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und dergleichen), die von den betroffenen Gemeinden vorgehalten und unterhalten werden müssen. Zudem wird Bauland für Zweitwohnungen verbraucht und damit der örtlichen Bevölkerung für den Bau von Dauerwohnungen entzogen. Deshalb haben viele Gemeinden auf der Grundlage von § 22



Drucksache 298/14

... Durch die Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist es einfacher geworden, längere - und häufig weltumspannende - Lieferketten aufzubauen. Auch die Lagerhaltungskosten konnten gesenkt werden, da die Unternehmen zu "Justin-Time"- Lieferungen übergegangen sind. IKT hat zudem eine Steigerung der Direktlieferungen an den Endverbraucher ermöglicht. Diese positiven Entwicklungen haben sich jedoch auch gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzer zunutze gemacht. Dies zeigt sich an der wachsenden Bedeutung von Kleinsendungen schutzrechtsverletzender Produkte, dem raschen Eintritt von Rechtsverletzern in eine Vielzahl von Produktmärkten und dem ebenso raschen Austritt aus diesen Märkten sowie der Infiltrierung von zahlreiche Länder umspannenden Lieferketten an ihrer schwächsten Stelle. Da die Endverbraucher aber gleichzeitig auch dem ethischen



Drucksache 517/1/12

... Das Wegegeld ist seit 2001 nicht mehr an Preissteigerungen angepasst worden. Seither sind die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für ein Kraftfahrzeug, insbesondere die Kraftstoffpreise, ganz erheblich gestiegen. Die Teuerung in diesem Bereich liegt deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. Diesen erheblichen Kostensteigerungen seit 2001 soll Rechnung getragen werden. Schließlich haben zahlreiche Länder und der Bund in den letzten Jahren auch die beamtenrechtlichen Reisekosten teils deutlich angehoben.



Drucksache 313/12

... Absatz 2 regelt, dass Erhaltungskosten von vornherein nicht zu den Modernisierungskosten zu rechnen sind. Sie sind daher durch den Vermieter zu ermitteln und anteilig von den Gesamtkosten abzuziehen, wenn eine Modernisierungsmaßnahme zugleich auch der Erhaltung der Mietsache dient. Die Absetzung von Instandhaltungskosten entspricht der bislang geltenden Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001, III ZR 283/00, juris, Rn. 12; Soergel/Heintzmann, BGB-Kommentar, 13. Auflage 2007, § 559, Rn. 19), war jedoch nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Bestimmung stellt zugleich klar, dass - soweit erforderlich - eine Schätzung genügt. Damit sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werden, der häufig ohnehin nur im Wege einer Schätzung zu ermitteln ist. Vor dem Hintergrund, dass es sich bereits bei der Modernisierungsmieterhöhung nach Absatz 1 von jährlich 11 Prozent der Kosten um eine pauschalierende Vorgehensweise handelt, wäre es nämlich unangemessen, bei der Berechnung des Kostenanteils, der auf die zugleich mit der Modernisierung erledigten Erhaltungsmaßnahmen entfällt, allzu strenge Anforderungen zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 670/12

... Weiterhin kann es zu zusätzlichen Kosten durch neue Anforderungen an die Haltungseinrichtungen kommen. Die Anforderungen wurden bisher durch § 2 des Tierschutzgesetzes geregelt. Zur Auslegung der in § 2 des Tierschutzgesetzes dargelegten allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung dienten die Inhalte des Anhangs A des Europäischen Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere. Die Haltungsanforderungen werden nun nach § 1 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2010/63/EU verbindlich geregelt. Die Inhalte entsprechen im Wesentlichen denen des genannten Anhangs A zum Europäischen Übereinkommen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Teil der Einrichtungen und Betriebe ihre Haltungseinrichtungen an die neuen Anforderungen anpassen muss. Dabei können einmalige Anschaffungskosten bis zu 150.000 Euro entstehen. Soweit die vorhandenen Haltungseinrichtungen nicht schon den Anforderungen genügen, werden jährliche Unterhaltungskosten von circa 50.000 Euro hinzukommen. Falls die Einhaltung der neuen Haltungsanforderungen weiteres Personal erforderlich macht, kann dies zu Kosten von rund 130.000 Euro jährlich pro Betrieb führen. Bei einer geschätzten Anzahl von 1.500 von der Verordnung grundsätzlich erfassten Betrieben wird geschätzt, dass 500 Betriebe von diesen zusätzlichen Kosten betroffen sein könnten. Für diese 500 betroffenen Betriebe können somit einmalige Anschaffungskosten von etwa 75 Millionen Euro sowie jährliche Kosten von etwa 90 Millionen Euro entstehen.



Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Das Wegegeld ist seit 2001 nicht mehr an Preissteigerungen angepasst worden. Seither sind die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für ein Kraftfahrzeug, insbesondere die Kraftstoffpreise, ganz erheblich gestiegen. Die Teuerung in diesem Bereich liegt deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. Diesen erheblichen Kostensteigerungen seit 2001 soll Rechnung getragen werden. Schließlich haben zahlreiche Länder und der Bund in den letzten Jahren auch die beamtenrechtlichen Reisekosten teils deutlich angehoben.



Drucksache 147/1/10

... Erhaltungskosten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/10




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 147/10 (Beschluss)

... Erhaltungskosten



Drucksache 367/08D

... 2. Die Höhe der Beihilfe wird von der Kommission unter Berücksichtigung der Lagerhaltungskosten und der voraussichtlichen Entwicklung der Butterpreise festgesetzt."



Drucksache 244/07

... Aufrechterhaltungskosten 10 Jahre (Gebühren)



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... 3. Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Büroeinrichtung sowie Büromaterialien,



Drucksache 150/07

... 3. Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Büroeinrichtung sowie Büromaterialien,



Drucksache 383/07

... Gegenwärtig funktioniert der Abwrackmarkt folgendermaßen: Ein Schiffseigentümer, der die wirtschaftliche Nutzung eines Schiffs beenden will, sucht nach einem Barkäufer. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Unterhaltungskosten des Schiffs die möglichen Einnahmen zu übersteigen beginnen oder wenn das Schiff für den Gebrauchtmarkt uninteressant geworden ist, also kaum noch weiterverkauft werden kann. Der Barkäufer ist entweder ein spezialisierter Makler oder der Eigentümer der Abwrackwerft selbst. Normalerweise wird das Schiff noch einmal für eine letzte Fahrt in die Umgebung der Abwrackwerft beladen. Nach dieser Fahrt fährt das Schiff aus eigener Kraft zur Abwrackwerft, wo es verschrottet wird.



Drucksache 263/06

... Das Abkommen hat Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Baden-Württemberg, da das Land bereits die Hälfte der Kosten für den Bau der Brücke in Höhe von ca. 2,37 Millionen Euro übernommen hat und künftig die Hälfte der Erhaltungskosten übernehmen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Beschreibung der Brücke

Artikel 3
Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Grenzabfertigungsanlagen

Artikel 12
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 196/05

... Das Abkommen vom 31. Juli 2002 über die Europäische Schule in Frankfurt am Main regelt die Überlassung eines Schulgrundstückes nebst Gebäuden durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Stadt Frankfurt am Main an den Obersten Rat der Europäischen Schulen zum Betrieb der Europäischen Schule in Frankfurt am Main sowie deren Bauunterhaltungskosten.



Drucksache 672/05

... 5. Die Krankheit kann auf Ebene des Mitgliedstaats unter Kontrolle gebracht werden, da erfahrungsgemäß seuchenfreie Kompartimente geschaffen und erhalten werden können und die Erhaltungskosten günstig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 565/04

... b) eine jährliche Prämie je aufgeforsteten Hektar zur Deckung der Unterhaltungskosten für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren,



Drucksache 590/04

... ) eingeführt wird. Der die Änderung veranlassende Kreuzungsbeteiligte erhält dann die ersparten Unterhaltungskosten erstattet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. sonstige Kosten

F. sonstige Auswirkungen

Entwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

zu Artikel 3

zu Artikel 4

zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 666/04

... Wohnraumförderung durch die Länder wäre zu erwarten, dass die Länder angesichts divergierender Finanzkraft und unterschiedlicher politischer Prioritätensetzung sowohl die Wohngeldleistung als auch die soziale Wohraumförderung nach Art und Höhe in erheblichem Ausmaße unterschiedlich regeln würden. Da die Mietkosten den größten Anteil der notwendigen Lebensunterhaltungskosten bilden, würden bei einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung die Betroffenen in erheblichem Umfang in Länder ziehen (Sozialtourismus), die ein hohes Wohngeldniveau haben (der durchschnittliche Anteil der Bruttokaltmiete am verfügbaren Einkommen eines Hauptmieters mit allgemeinen Wohngeld betrug bei einem Einpersonenhaushalt 2001 in den alten Ländern vor Wohngeld 47,2 % und nach Wohngeld 34,1 %; in den neuen Ländern 43,1 % vor Wohngeld und 30 % nach Wohngeld Wohngeld- und Mietenbericht 2002 Bt-Drs. 15/2200 Tabelle 16 und Tabelle 19 auch mit Zahlen zu anderen Haushaltsgrößen). Entsprechendes gilt für die soziale Wohnraumförderung.



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 498/14 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 756/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.