4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erlaubnisbesitz"
Drucksache 574/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Regelungen orientieren sich an den Vorgaben für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 und an den Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Da hier nicht die Klasse A1 erworben wird, erfolgt die Dokumentation durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein. Um aus Verkehrssicherheitsgründen sicherzustellen, dass Interessierte über grundlegende Fahrerfahrung verfügen und nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger (18-24Jahre) angehören, wird das Mindestalter auf 25 Jahre festgesetzt und ein Fahrerlaubnisbesitz von fünf Jahren gefordert.
Drucksache 303/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
... Nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 werden Versicherungsunternehmen aufsichtsrechtlich verpflichtet, nur mit solchen gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten, die zugelassen sind (Erlaubnisbesitz oder Erlaubnisbefreiung) oder der Erlaubnispflicht nicht unterliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 34d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 34e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 8 bis 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 14b
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu § 42a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 42b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 42c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42e
Zu § 42f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42g
Zu § 42h
Zu § 42i
Zu § 42j
Zu § 42k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 80a
Zu § 80b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 774/03
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... Der 5-jährige ununterbrochene Besitz einer Fahrerlaubnis ist ein Indikator für eine ausgereifte Fahrerfahrung und für Verkehrszuverlässigkeit. Von regelkonformem Verhalten als Zeichen für Verkehrszuverlässigkeit ist auch noch bei einem Stand von höchstens drei Punkten im Verkehrszentralregister auszugehen, weil es sich hierbei um weniger schwer wiegende Verkehrsverstöße handelt, und die Forderung, dass überhaupt keine Punktbelastung vorliegen solle, rd. 7 Mio. Fahrerlaubnisbesitzer ausschließen würde. Bei der festgelegten Obergrenze von drei Punkten würden nach einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Februar 2003 etwa 1,1 Mio. Personen als Begleiter nicht in Betracht kommen.
Drucksache 774/03 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... Der 5-jährige ununterbrochene Besitz einer Fahrerlaubnis ist ein Indikator für eine ausgereifte Fahrerfahrung und für Verkehrszuverlässigkeit. Von regelkonformem Verhalten als Zeichen für Verkehrszuverlässigkeit ist auch noch bei einem Stand von höchstens drei Punkten im Verkehrszentralregister auszugehen, weil es sich hierbei um weniger schwer wiegende Verkehrsverstöße handelt, und die Forderung, dass überhaupt keine Punktbelastung vorliegen solle, rd. 7 Mio. Fahrerlaubnisbesitzer ausschließen würde. Bei der festgelegten Obergrenze von drei Punkten würden nach einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Februar 2003 etwa 1,1 Mio. Personen als Begleiter nicht in Betracht kommen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.