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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eurojust-Haushalt"


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Drucksache 850/11

... Das BfJ soll ebenfalls als Eurojust-Anlaufstelle benannt werden und hierbei "verwaltende Stelle" im Sinne von Artikel 12 Absatz 4 des Eurojust-Beschlusses sein. Damit können Reisen zu den internationalen und den nationalen Treffen der Eurojust-Kontaktstellen anfallen. Für die Treffen der internationalen Eurojust-Anlaufstellen werden derzeit etwa zwei Sitzungen jährlich erwartet. Hierfür werden insgesamt ca. 380 Euro jährlich veranschlagt. Sofern die Sitzungen bei Eurojust in Den Haag stattfinden, ist allerdings zu berücksichtigen, dass derzeit viele Reisemittel aus dem Eurojust-Haushalt getragen werden. Die Treffen mit den übrigen deutschen Eurojust-Anlaufstellen finden voraussichtlich einmal jährlich statt. Die Treffen können zeitgleich mit den schon derzeit stattfindenden Treffen der deutschen EJN-Kontaktstellen stattfinden. Für diese Dienstreisen im Inland ginge es mit Blick auf die Reisekosten also um "Sowieso-Kosten".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 319/08

... (4) Eurojust wird auch an ein nationales Eurojust-Koordinierungssystem nach Artikel 12 angebunden. Die operativen Ausgaben dieses Systems können nach Artikel 33 aus dem Eurojust-Haushalt beglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/08




Artikel 1
Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:

Artikel 5a
Koordinierungszelle für dringende Fälle

Artikel 6
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium

Artikel 8
Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust

Artikel 9a
Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds

Artikel 12
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 13a
Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden

Artikel 26a
In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte

Artikel 27a
Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit

Artikel 27b
Haftung

Artikel 41
Mitteilung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 320/08

... 2. Das EJN wird von der Eurojust-Verwaltung unterstützt. Die operativen Ausgaben des EJN können nach Artikel 33 des Beschlusses ../../JI aus dem Eurojust-Haushalt beglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/08




Entwurf

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Zusammensetzung

Artikel 3
Arbeitsweise des Netzes

Artikel 4
Aufgaben der Kontaktstellen und der nationalen Anlaufstellen

Artikel 5
Zweck der regelmäßigen Sitzungen der Kontaktstellen

Artikel 6
Häufigkeit der Plenarsitzungen

Artikel 7
Sitzungsort

Artikel 8
Inhalt der im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes verbreiteten Informationen

Artikel 9
Aktualisierung der Informationen

Artikel 10
Telekommunikationsmittel

Artikel 11
Beziehung zwischen dem EJN und Eurojust

Artikel 12
Unterrichtung des Rates und der Europäischen Kommission

Artikel 13
Haushaltsplan

Artikel 14
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 15
Evaluierung der Funktionsweise des Europäischen Justiziellen Netzes

Artikel 16
Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/428/JI

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Veröffentlichung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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