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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Europol-Immunitätenprotokolls"


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Drucksache 333/09

... Das Europol-Immunitätenprotokollgesetz vom 19. Mai 1998 (BGBl. 1998 II S. 974) muss nicht eigens aufgehoben werden, da es als reines Zustimmungsgesetz seine Geltung bereits dadurch verliert, dass gemäß Artikel 51 Absatz 1 des Ratsbeschlusses statt des Europol-Immunitätenprotokolls das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften und eine besondere auf der Grundlage von Artikel 16 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften anzunehmende Verordnung auf den Direktor, die stellvertretenden Direktoren und das Personal von Europol Anwendung finden. Außerdem findet gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Europol-Beschlusses statt des Europol-Immunitätenprotokolls das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften auf Europol Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europol-Gesetzes

§ 9
Verordnungsermächtigung

§ 10
Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI

Artikel 2
Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 221/05

... Die Vorrechte und Immunitäten sind im Einzelnen im Beschluss geregelt. Der Regelungsinhalt orientiert sich an bestehenden Immunitäten- und Privilegienprotokollen der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für das Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokoll, BGBl. 1998 II S. 974), für das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (EG-Immunitätenprotokoll, ABI. EG 1967 Nr. L 152 S. 13), für den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

4 Beschluss

Artikel 1
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und jeder sonstigen Form von Zwangsmaßnahmen

Artikel 2
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 3
Befreiung von Steuern und Abgaben

Artikel 4
Transfer von Rüstungsgütern für den amtlichen Gebrauch der Agentur

Artikel 5
Erleichterungen und Immunitäten in Bezug auf den Nachrichtenverkehr

Artikel 6
Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Artikel 7
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Agentur

Artikel 8
Ausschlüsse von den Immunitäten

Artikel 9
Besteuerung

Artikel 10
Schutz der Bediensteten

Artikel 11
Aufhebung der Immunitäten

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 13
Bestimmungen für zur Agentur abgeordnete nationale Experten

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 15
Evaluierung

Artikel 16
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Veröffentlichung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1
- Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und jeder sonstigen Form von Zwangsmaßnahmen

Artikel 2
- Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 3
- Befreiung von Steuern und Abgaben

Artikel 4
- Transfer von Rüstungsgütern für den amtlichen Gebrauch der Agentur

Artikel 5
- Erleichterungen und Immunität in Bezug auf den Nachrichtenverkehr

Artikel 6
- Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Artikel 7
- Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Agentur

Artikel 8
- Ausschlüsse von den Immunitäten

Artikel 9
- Besteuerung

Artikel 10
- Schutz der Bediensteten

Artikel 11
- Aufhebung der Immunitäten

Artikel 12
- Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 13
- Bestimmungen für zur Agentur abgeordnete nationale Experten

Artikel 14
- Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 15
- Evaluierung

Artikel 16
- Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 17
- Inkrafttreten

Artikel 18
- Veröffentlichung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.