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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Europol-Informationssystem"


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Drucksache 522/16

... - für die antragstellende Person existiert keine Ausschreibung im Europol-Informationssystem;

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Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 335/16

... Ferner soll das Europol-Informationssystem (EIS) als zentraler Speicher für Strafverfolgungsdaten dienen, darunter die konsolidierte Liste aller bekannten ausländischen terroristischen Kämpfer und Personen, die im Verdacht stehen, welche zu sein. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen noch deutlich erhöhen, um Europol die erforderlichen Daten zu ausländischen terroristischen Kämpfern zu liefern.

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Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 333/09

... Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs von Daten im Europol-Informationssystem nach Artikel 13 Absatz 5 Satz 1 des Beschlusses 2009/.../JI trägt innerstaatlich die abrufende Stelle. Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Bundeskriminalamts als nationale Stelle bleibt unberührt."

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Drucksache 333/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europol-Gesetzes

§ 9
Verordnungsermächtigung

§ 10
Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI

Artikel 2
Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 589/07 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht in dem Europol-Informationssystem, im Schengener Informationssystem oder in einer technischen Verknüpfung bestehender oder im Aufbau befindlicher mitgliedstaatlicher Gewalttäterdateien - z.B. auf der Basis des

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Drucksache 589/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenhang mit internationalen Großereignissen einschließlich der Errichtung einer Datei über international agierende Gewalttäter


 
 
 


Drucksache 589/07

... " im Europol-Informationssystem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung einer Datei über international agierende Gewalttäter im Europol-Informationssystem

Begründung


 
 
 


Drucksache 589/1/07

... " im Europol-Informationssystem - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland -



Drucksache 41/06

... Die Ziele des Vorschlags können aus folgenden Gründen nicht hinreichend von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden: Terrorismus ist ein grenzüberschreitendes Übel, gegen das kein Mitgliedstaat allein vorgehen kann. Europol spielt eine Schlüsselrolle bei der Terrorismusprävention und -bekämpfung in der EU. Es ist auf sachdienliche Informationen der Mitgliedstaaten angewiesen, um seine Aufgaben erfüllen zu können und insbesondere seine zu Analysezwecken angelegten terrorismusbezogenen Arbeitsdateien sowie die Projekte seiner Taskforce zur Terrorismusbekämpfung weiterzuentwickeln. Durch die Übermittlung sachdienlicher Informationen an Europol oder die Einspeisung der Informationen in das Europol-Informationssystem kann jeder Mitgliedstaat zur Verbesserung der Sicherheit in der EU insgesamt beitragen.

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Drucksache 41/06




Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Rahmen

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Folgenabschätzung

2. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Rechtsinstrument

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationale Kontaktstellen

Artikel 4
Informationsübermittlung an Europol

Artikel 5
Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 623/05 (Beschluss)

... Die im Wege der Rechtsverordnung vorgesehene Bestimmung von Polizeibehörden, die das Europol-Informationssystem abfragen können, berührt die Interessen der Länder. Dem ist durch Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnung Rechnung zu tragen.

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Drucksache 623/05 (Beschluss)




1. Zu den Eingangsworten

2. Zu Artikel 1 Abs. 2


 
 
 


Drucksache 623/05

... Absatz 2 enthält eine Rechtsverordnungsermächtigung an das Bundesministerium des Innern zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach Artikel 9 Abs. 4 Satz 1 des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts, zuletzt geändert durch Protokoll vom 27. November 2003. Nach dem neu eingefügten Artikel 9 Abs. 4 können neben den in Artikel 9 Abs. 1 des Europol-Übereinkommens genannten nationalen Stellen und Personen auch hierfür von den Mitgliedstaaten bezeichnete zuständige Behörden das Europol-Informationssystem abfragen. Der Zugriff sollte dabei auf Stellen beschränkt werden, deren Aufgabe die präventive bzw. repressive Straftatenbekämpfung ist. Artikel 9 Abs. 4 sieht eine Abfragemöglichkeit im Rahmen eines sog. „hit-/no-hit-Verfahrens“ vor. Im Falle eines Treffers („hit“) wird der zuständigen Behörde von Europol lediglich mitgeteilt, ob zu einem angefragten Sachverhalt Informationen im Europol-Informationssystem enthalten sind. Sofern dies der Fall ist, kann die zuständige Behörde die weitergehenden Informationen über das Bundeskriminalamt als nationale Stelle einholen. Die in diesem Verfahren zum Abruf berechtigen Stellen werden durch Rechtsverordnung bestimmt.

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Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 623/1/05

... Die im Wege der Rechtsverordnung vorgesehene Bestimmung von Polizeibehörden, die das Europol-Informationssystem abfragen können, berührt die Interessen der Länder. Dem ist durch Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnung Rechnung zu tragen.



Drucksache 283/04

... Nach Artikel 8 Absatz 1 Nummer 1 des Europol-Übereinkommens dürfen in das Europol-Informationssystem Daten über Personen eingegeben werden, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, für die Europol zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/17 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.