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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"FRONTEX-Verordnung"


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Drucksache 68/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß Artikel 101 Absatz 1 der FRONTEX-Verordnung in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der



Drucksache 68/20

... Der Bundesrat kann gemäß Artikel 101 Absatz 1 der FRONTEX-Verordnung∗ in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der



Drucksache 68/1/20

... Der Bundesrat benennt gemäß Artikel 101 Absatz 1 der FRONTEX-Verordnung in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 140. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.



Drucksache 166/1/18

... 205. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.



Drucksache 414/15

... 21. Gemäß Artikel 15 der Frontex-Verordnung müssen die Agentur und die Mitgliedstaaten auch im Falle einer Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hoheitsgebiet dieser Staaten Normen und Standards einhalten, die den Vorgaben des Unionsrechts zumindest gleichwertig sind.



Drucksache 555/11

... Die EU-Agentur Frontex ist beauftragt, die Mitgliedstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen zu unterstützen. Die zusätzlichen materiellen Mittel, die Frontex nach der unlängst erfolgten Überarbeitung der Frontex-Verordnung zur Verfügung stehen, sowie die Verlängerung des Mandats der Agentur im Rahmen der Überarbeitung werden dazu beitragen, dass Frontex Mitgliedstaaten, die sich bei der Verwaltung ihrer Außengrenzen oder bei der Bewältigung der Folgen eines großen Zustroms von Migranten innerhalb kurzer Zeit besonderen Herausforderungen gegenübersehen, noch wirksamer unterstützen kann.



Drucksache 367/11

... Frontex-Verordnung, KOM (2010)



Drucksache 100/10

... Zusätzlich zu dem genannten Kommissionsbericht über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX wurde 2008 nach Maßgabe von Artikel 33 der FRONTEX-Verordnung eine unabhängige Evaluierung vorgenommen, auf deren Grundlage der FRONTEX-Verwaltungsrat gegenüber der Kommission eine Reihe von Empfehlungen im Zusammenhang mit Änderungen der Rechtsgrundlage der Agentur aussprach.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/16 PDF-Dokument



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