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"Fachkunde-Bescheinigung"


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Drucksache 366/06

... (3) Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr sind von der theoretischen Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand der Prüfung nach diesen Verordnungen ist. Die Dauer der theoretischen Prüfung ist entsprechend zu verkürzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)

§ 1
Erwerb der Grundqualifikation

§ 2
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

§ 3
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen

§ 4
Weiterbildung

§ 5
Nachweise

§ 6
Anerkennung von Ausbildungsstätten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1) Liste der Kenntnisbereiche

Anlage 2
(zu § 1 Abs. 2 Satz 1) Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation

Anlage 3
(zu § 5 Abs. 4 Satz 2) Muster

Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer IM Personenverkehr

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifIkations-Gesetzes

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

2. Zu Artikel 2 - Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

3. Zu Artikel 3 - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

4. Zu Artikel 4 - Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

5. Zu Artikel 5 - Neubekanntmachung

6. Zu Artikel 6 - Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.