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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrerlaubnisinhabers"


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Drucksache 574/19

... (Stempel und Unterschrift der Fahrschulin- (Unterschrift der Fahrerlaubnisinhabehaberin/des Fahrschulinhabers oder der rin/des Fahrerlaubnisinhabers) verantwortlichen Leitung)“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 7b
(zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

1. Allgemeines

2. Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen

3. Schulungsstoff

3.1 Theoretischer Schulungsstoff

3.2 Praktischer Übungsstoff

4. Schulungsfahrzeuge

5. Abschluss der Schulung

6. Muster einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

3.1 Für Bürgerinnen und Bürger

3.2 Für die Wirtschaft

3.3 Für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inkl. Kommunen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 600/18 (Beschluss)

... Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Angabe zu § 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - § 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - § 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu §§ 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 GebOSt

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 110/15

... Des Weiteren wird die Regelung zum Versand der Fahrerlaubnisakte nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (z.B. bei Umzug des Fahrerlaubnisinhabers) u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert. Bisher wurde die Akte automatisch an die entsprechend zuständige Behörde übergeben. Künftig erfolgt die Übergabe nur noch dann, wenn diese für eine zu treffende Entscheidung relevant ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemein

3 Gesetzesfolgen

I. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

II. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

III. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2782: Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 229/14

... es). Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, da abweichende Länderregelungen dazu führen würden, dass personenbezogene Daten von Fahrerlaubnisinhabern sowohl beim Bund als auch bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gespeichert würden. Eine solche doppelte Datenspeicherung würde eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellen, die im Widerspruch zu § 3a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
(Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 2
(Änderungen der Gewerbeordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 460/14

... bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Ausbildung abgeschlossen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

a Bund:

b Länder:

c Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c Kommunen

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Anlage 18
:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2781: Erste Verordnung zur Änderung Fahrerlaubnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 799/12

... Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes enthält die Neuregelungen zur Erkennung von und zum Umgang mit Fahrerlaubnisinhabern, die wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Sie gehen auf Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2009 und eine umfassende Erörterung mit den beteiligten Interessengruppen im Jahr 2012 zurück. Verarbeitet sind zudem die Ergebnisse einer dazu initiierten Bürgerbeteiligung. Insgesamt hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Art der Einführung der Reform positiv bewertet (Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Kurzstellungnahme zum geplanten Fahreignungsregister, ZVS 2012, S. 156). Die Analyse der bisher bestehenden Regelungen hatte ergeben, dass sie das Punktsystem für die Betroffenen intransparent und für die Handhabung kompliziert gemacht haben und dass einzelne Bestimmungen sich als problematisch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit erwiesen haben. Dies hängt insbesondere zusammen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 799/12 (Beschluss)

... Die vorgesehene Tilgungsfrist für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten von zwei Jahren ist zu kurz bemessen. Verlängerte Beobachtungszeiträume sind erforderlich, damit Fahreignungsdefizite eines Fahrerlaubnisinhabers im Fahreignungs-Bewertungssystem erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können. Der Wegfall der Tilgungshemmung ist auch für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten durch längere Eintragungsfristen zu kompensieren. Dem soll durch die Verlängerung der Tilgungsfrist auf zwei Jahre sechs Monate statt der vorgesehenen zwei Jahre Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zur Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 5 Satz 2 StVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 6 Satz 2 StVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 29 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 65 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 StVG

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 65

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 31c Satz 3 und 4 FahrlG Nummer 6 Buchstabe c § 33 Absatz 2a FahrlG


 
 
 


Drucksache 799/1/12

... Die vorgesehene Tilgungsfrist für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten von zwei Jahren ist zu kurz bemessen. Verlängerte Beobachtungszeiträume sind erforderlich, damit Fahreignungsdefizite eines Fahrerlaubnisinhabers im Fahreignungs-Bewertungssystem erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können. Der Wegfall der Tilgungshemmung ist auch für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten durch längere Eintragungsfristen zu kompensieren. Dem soll durch die Verlängerung der Tilgungsfrist auf zwei Jahre sechs Monate statt der vorgesehenen zwei Jahre Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3 2.

3. Zur Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 5 Satz 2 StVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 6 Satz 2 StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 29 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 65 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 StVG

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 65

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 31c Satz 3 und 4 FahrlG


 
 
 


Drucksache 531/09

... (Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin / des Fahrerlaubnisinhabers)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 26a
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste

Artikel 2
Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemein

4 Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 907: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und Entwurf einer


 
 
 


Drucksache 302/08

... Abschaffung bestehender Fristen, die unnötige und sachlich nicht zu rechtfertigende Belastungen für Fahrerlaubnisinhaber darstellen. Anpassung der Vorschriften an EU-Recht, an die aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften durch die Fahrerlaubnisbehörden sicherzustellen und die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem erfolgen Angleichungen an bereits bestehende Regelungen in anderen Verwaltungsverfahren zum Zwecke der Vereinheitlichung. Überflüssige Verfahrensvorschriften sowie bürokratische Regelungen werden im Sinne der Entbürokratisierung gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 774/03

... (1) Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen B oder BE können ab dem 17. Lebensjahr in Begleitung eines älteren Fahrerlaubnisinhabers praktische Erfahrungen als verantwortliche Fahrzeugführer im Straßenverkehr sammeln (Begleitetes Fahren). Durch die Begleitung sollen die Unfallrisiken, denen insbesondere junge Fahranfänger unterliegen, weitestgehend ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll die in dieser Zeit zusätzlich gewonnene Fahrerfahrung ihr Risiko beim selbstständigen Führen von Kraftfahrzeugen ab dem 18. Lebensjahr senken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/03




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 774/03 (Beschluss)

... (1) Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen B oder BE können ab dem 17. Lebensjahr in Begleitung eines älteren Fahrerlaubnisinhabers praktische Erfahrungen als verantwortliche Fahrzeugführer im Straßenverkehr sammeln (Begleitetes Fahren). Durch die Begleitung sollen die Unfallrisiken, denen insbesondere junge Fahranfänger unterliegen, weitestgehend ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll die in dieser Zeit zusätzlich gewonnene Fahrerfahrung ihr Risiko beim selbstständigen Führen von Kraftfahrzeugen ab dem 18. Lebensjahr senken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/03 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5
Begleiten kann, wer

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 90/18 PDF-Dokument



Drucksache 182/19 PDF-Dokument



Drucksache 253/16 PDF-Dokument



Drucksache 417/17 PDF-Dokument



Drucksache 417/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 580/10 PDF-Dokument



Drucksache 593/16 PDF-Dokument



Drucksache 660/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.