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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrerlaubniswesen"


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Drucksache 460/10 (Beschluss)

... 6. Das hohe Niveau im Bereich des Fahrerlaubniswesens muss erhalten bleiben. Es darf zu keiner Qualitätsverschlechterung kommen. Den Vorstellungen der Kommission, ein begleitetes Fahren vor dem Erwerb eines Führerscheins in die Fahrausbildung aufzunehmen, kann daher nicht zugestimmt werden. Mit einer solchen Maßnahme würde ein erheblicher Teil der Fahrausbildung in die Hände der Eltern der jugendlichen Fahranfänger gelegt. Die Einführung einer solchen Möglichkeit würde dem bisher in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Prinzip einer professionellen Fahrausbildung von Jugendlichen zuwiderlaufen. Gerade aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde hierzulande vor vielen Jahren die so genannte Mama-Papa-Ausbildung aufgegeben. Die Einführung eines obligatorischen Fahrtrainings für Nichtberufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb ist ebenfalls abzulehnen. Hierfür besteht nach dem vorliegenden Zahlenmaterial bezüglich der Unfallbeteiligung älterer Fahrerlaubnisinhaber kein Anlass.



Drucksache 489/10

... ). Es ist sinnvoll, die Qualitätssicherung im Fahrerlaubniswesen, die bisher durch das Fachwissen der BASt und deren Qualitätsstandards gewährleistet wurden, aufrecht zu erhalten und die BASt auch weiterhin mit diesem Aufgabengebiet zu betrauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

zu a

zu b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

zu a

zu b

zu c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 12 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1381: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes


 
 
 


Drucksache 460/1/10

... 11. Das hohe Niveau im Bereich des Fahrerlaubniswesens muss erhalten bleiben. Es darf zu keiner Qualitätsverschlechterung kommen. Den Vorstellungen der Kommission, ein begleitetes Fahren vor dem Erwerb eines Führerscheins in die Fahrausbildung aufzunehmen, kann daher nicht zugestimmt werden. Mit einer solchen Maßnahme würde ein erheblicher Teil der Fahrausbildung in die Hände der Eltern der jugendlichen Fahranfänger gelegt. Die Einführung einer solchen Möglichkeit würde dem bisher in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Prinzip einer professionellen Fahrausbildung von Jugendlichen zuwiderlaufen. Gerade aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde hierzulande vor vielen Jahren die so genannte Mama-Papa-Ausbildung aufgegeben. Die Einführung eines obligatorischen Fahrtrainings für Nichtberufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb ist ebenfalls abzulehnen. Hierfür besteht nach dem vorliegenden Zahlenmaterial bezüglich der Unfallbeteiligung älterer Fahrerlaubnisinhaber kein Anlass.



Drucksache 302/08

... können Anträge von Personen, die zwar befähigt aber nicht zuverlässig sind (Beispiel: Vorstrafen wegen Urkundenfälschung oder Unzuchtsdelikten) nicht abgelehnt werden. Dies ist in diesem sicherheitsrelevanten Bereich, bei dem vorwiegend junge Leute ausgebildet werden, nicht hinnehmbar. Der Gesetzgeber geht in Anlehnung an § 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG jedoch zunächst von der Zuverlässigkeit aus, ohne dass dafür positive Nachweise erbracht werden müssen. Vielmehr muss die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle die Tatsachen nachweisen, die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen. zu Artikel 1 Nr. 30 und 31:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 378/07 (Beschluss)

... " unmittelbar geahndet und nicht weiter registriert. Eine Registrierungspflicht führt zu neuem und unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand bei Kontrollbehörden. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die grenzüberschreitende Datenerhebung im Werkverkehr weiterhin nicht möglich wäre, so dass es zu einer Diskriminierung des gewerblichen Güterkraftverkehrs käme. Schließlich ist anzumerken, dass es in anderen Bereichen, wie z.B. dem Fahrerlaubniswesen, bei denen es durch grenzüberschreitende Aktivitäten zu erheblichen Missständen gekommen ist, bisher keine grenzüberschreitend vernetzten Register gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 378/1/07

... 11. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die grenzüberschreitende Datenerhebung im Werkverkehr weiterhin nicht möglich wäre, so dass es zu einer Diskriminierung des gewerblichen Güterkraftverkehrs käme. Schließlich ist anzumerken dass es in anderen Bereichen, wie z.B. dem Fahrerlaubniswesen, bei denen es durch grenzüberschreitende Aktivitäten zu erheblichen Missständen gekommen ist, bisher keine grenzüberschreitend vernetzten Register gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/1/07




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 231/07

... 6. Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit den US-Bundesstaaten Minnesota, Oklahoma und Washington State wurden unter Zustimmung der für das Fahrerlaubniswesen zuständigen Obersten Landesbehörden die notwendigen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und erleichterte Umschreibungen der Führerscheine aus (der Bundesrepublik Deutschland und) den US-Bundesstaaten Minnesota, Oklahoma und Washington State abgeschlossen. Die Anlage 11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 236/19 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.