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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fehlversuche"


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Drucksache 844/08 (Beschluss)

... Die in § 3 Abs. 7 VersVermV vorgesehene Sperrfrist von einem Jahr nach zwei erfolglosen Prüfungsversuchen hat sich in der Praxis als nicht effizient erwiesen. So findet wegen datenschutzrechtlicher Beschränkungen schon ein Informationsaustausch zwischen den Industrie- und Handelskammern über Fehlversuche von Prüfungskandidaten nicht statt. Die Sperrfrist wird zudem unterschiedlich gehandhabt; z. T. wird sie nur bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung, z. T. aber auch bei Nichtbestehen der mündlichen (praktischen) Prüfung angewandt.

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Drucksache 844/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 4 VersVermV

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 7 VersVermV


 
 
 


Drucksache 844/1/08

... Die in § 3 Abs. 7 VersVermV vorgesehene Sperrfrist von einem Jahr nach zwei erfolglosen Prüfungsversuchen hat sich in der Praxis als nicht effizient erwiesen. So findet wegen datenschutzrechtlicher Beschränkungen schon ein Informationsaustausch zwischen den Industrie- und Handelskammern über Fehlversuche von Prüfungskandidaten nicht statt. Die Sperrfrist wird zudem unterschiedlich gehandhabt; z. T. wird sie nur bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung, z. T. aber auch bei Nichtbestehen der mündlichen (praktischen) Prüfung angewandt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 4 VersVermV

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 7 VersVermV


 
 
 


Drucksache 844/08

... Die im bisherigen § 3 Abs. 7, 2. Halbsatz vorgesehene Regelung einer Sperrfrist für die erneute Ablegung einer Prüfung nach zwei Fehlversuchen hat sich in der Praxis als nicht ausreichend flexibel erwiesen. Daher soll die Sperrfrist erst ab dem dritten Fehlversuch greifen. Dadurch wird nach den bisher vorliegenden Prüfungszahlen nur noch eine geringe Zahl von Prüflingen (ca. 0,5 Prozent) erfasst.

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Drucksache 844/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung

§ 4a
Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Informationspflichten und Bürokratiekosten

1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags

2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister

3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft

4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers

5. Anerkennung von Berufsqualifikationen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung


 
 
 


Drucksache 408/05

... 2. bei jedem Abruf anhand eines Verzeichnisses über den Umfang der dem Abrufenden eingeräumten Abrufbefugnis. Benutzerkennungen und Passwörter sind nach höchstens fünf aufeinander folgenden Fehlversuchen zum Aufbau einer Verbindung zu sperren.

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Drucksache 408/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses

§ 3
Erteilung der Abrufbefugnis

§ 4
Umfang der Abrufbefugnis

§ 5
Prüfung der Abrufbefugnis

§ 6
Aufzeichnung der Abrufe

§ 7
Prüfung der Zulässigkeit der Abrufe

§ 8
Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation

§ 9
Abrufe durch den Steuerpflichtigen

§ 10
Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu § 1 Anwendungsbereich

2. Zu § 2 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses

3. Zu § 3 Erteilung der Abrufbefugnis

4. Zu § 4 Umfang der Abrufbefugnis

5. Zu § 5 Prüfung der Abrufbefugnis

6. Zu § 6 Aufzeichnung der Abrufe

7. Zu § 7 Prüfung der Zulässigkeit der Abrufe

8. Zu § 8 Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation

9. Zu § 9 Abrufe durch den Steuerpflichtigen

10. Zu § 10 Übergangsvorschrift


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.