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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feinstaubbelastung"


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Drucksache 655/1/19

... 107. Der Bundesrat stellt fest, dass für die gesundheitliche Wirkung der Feinstaubbelastung nicht nur die Immissionskonzentration an lokalen Hot-Spots, sondern auch die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung maßgeblich ist. Er bittet die Bundesregierung, sich bei einer Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass anstelle der lokalen Immissionskonzentration an Hot-Spots der durchschnittlichen Exposition der Bevölkerung, die bereits in der bestehenden Richtlinie angelegt ist, ein stärkeres Gewicht beigemessen wird, um die derzeit zu beobachtende, von der Richtlinie getriebene einseitige Fokussierung auf teils ineffiziente Maßnahmen zur rein lokalen Reduzierung der Immissionsbelastung zukünftig zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 617/19

... Mit der Umsetzung dieses Antrages werden neben der Gefahrenminimierung auch positive Folgeeffekte vor allem in den Bereichen der Feinstaubbelastung der Luft, dem Tierschutz, dem Gesundheitsschutz der Verwender und der Abfallbelastung erwartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... b) In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass eine unterschiedliche Behandlung von Pedelecs und Fahrrädern nicht gerechtfertigt erscheint. Durch eine Erweiterung des geplanten Steuervorteils für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge auf Pedelecs und Fahrräder würde sich die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen. Der Umstieg vom PKW auf das Pedelec oder Fahrrad könnte insbesondere in den Ballungszentren und ihren Randzonen zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 216/18

... Die Landwirtschaft trägt zu mehr als 90 Prozent zu atmosphärischen Ammoniakemissionen bei und hat auch einen wesentlichen Anteil an der sekundären Feinstaubbelastung. Zur Einhaltung der Verpflichtung zur Emissionsreduktion für Ammoniak muss das nationale Luftreinhalteprogramm daher Maßnahmen für den Bereich Landwirtschaft vorsehen, die nach Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 120/17

... , Landwirtschaft, Verkehr). Zur Verringerung der PM-Emissionen durch Hausbrand müssen in 18 Mitgliedstaaten Maßnahmen bezüglich der Verfeuerung fester Brennstoffe durchgeführt werden. Diese Praxis ist in einigen Städten, die unter starker Luftverschmutzung leiden, bereits verboten. Bei industriellen Quellen sollte mit Genehmigungen gearbeitet werden, die Auflagen enthalten könnten, die über die besten verfügbaren Techniken hinausgehen. Das Verbrennen landwirtschaftlicher Abfälle führt ebenfalls im manchen Gebieten zu einer hohen Feinstaubbelastung und erfordert entsprechende Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 617/16

... ist primär auf die Partikelemissionen und somit auf die Reduzierung der Feinstaubbelastung ausgerichtet, eine weitergehende Differenzierung im Hinblick auf niedrige NO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... g) Der Bundesrat hält auch den Beitrag des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubbelastung für nicht ausgeschöpft. Die von der Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm zum betrieblichen Mobilitätsmanagement angekündigte Erarbeitung einer Förderrichtlinie ab 2015 ist sehr begrüßenswert, jedoch angesichts der Herausforderung Klimawandel und des potenziellen Beitrags des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements zu dessen Begrenzung nicht ausreichend. Notwendig ist daher, dass die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion gerecht wird, etwa durch ein ambitioniertes Flottenmanagement mit CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat hält auch den Beitrag des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubbelastung für nicht ausgeschöpft. Die von der Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm zum betrieblichen Mobilitätsmanagement angekündigte Erarbeitung einer Förderrichtlinie ab 2015 ist sehr begrüßenswert, jedoch angesichts der Herausforderung Klimawandel und des potenziellen Beitrags des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements zu dessen Begrenzung nicht ausreichend. Notwendig ist daher, dass die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion gerecht wird, etwa durch ein ambitioniertes Flottenmanagement mit CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 31/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, eine Neuauflage des Programms zur Nachrüstung von Personenkraftwagen mit Partikelminderungssystemen vorzusehen und dabei diese Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge zu erweitern. Der Bundesrat sieht hierin einen wichtigen Ansatz zur kurzfristigen Minderung der Feinstaubbelastung und bittet die Bundesregierung, hierfür Mittel in einem Umfang bereit zu stellen, mit denen rasch entscheidende und wirksame Impulse zu einer Nachrüstung mit Partikelminderungsystemen gegeben werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte

9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen


 
 
 


Drucksache 31/1/10

... 13. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, eine Neuauflage des Programms zur Nachrüstung von Personenkraftwagen mit Partikelminderungssystemen vorzusehen und dabei diese Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge zu erweitern. Der Bundesrat sieht hierin einen wichtigen Ansatz zur kurzfristigen Minderung der Feinstaubbelastung und bittet die Bundesregierung, hierfür Mittel in einem Umfang bereit zu stellen, mit denen rasch entscheidende und wirksame Impulse zu einer Nachrüstung mit Partikelminderungsystemen gegeben werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen


 
 
 


Drucksache 712/09

... Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Insbesondere Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Bei der Novellierung gilt es vorrangig, die Anforderungen an den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen. Im Vordergrund stehen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 825/1/09

... -Emissionen bei Fahrzeugen sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Luftschadstoffe. Insbesondere sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die ab dem 1. Januar 2010 EU-weit gültigen Stickstoffdioxidgrenzwerte sowie die seit 1. Januar 2005 ebenfalls EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in Ballungsräumen und an verkehrsreichen Straßen einzuhalten. Der Bundesrat hält daher zusätzliche Impulse zur beschleunigten Flottenmodernisierung hin zu stickstoffdioxid- und feinstaubarmen Euro 6/VI-Fahrzeugen für erforderlich und bittet die Bundesregierung, auch weiterhin die Entwicklung dieser Fahrzeuge (z.B. im Rahmen von Wirtschaftsförderungsprogrammen) zu unterstützen, damit derartige Fahrzeuge deutlich vor Inkrafttreten der Abgasnorm in 2014/2015 in ausreichendem Maße angeboten werden. Zur kurzfristigen Minderung der Feinstaubbelastung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Förderung von Partikelminderungssystemen für PKW zu verlängern und auf leichte Nutzfahrzeuge zu erweitern.



Drucksache 712/1/09

... einen Beitrag zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/1/09




1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9 § 3 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2

4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2

5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz

6. Zu § 15 Absatz 3 Satz 1

7. Zu § 19 Absatz 1

8. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle

11. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7

13. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2

15. Zu § 19 Absatz 1

16. Zur Anlage 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 712/09 (Beschluss)

... einen Beitrag zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

A. Änderungen

1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9

2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2

4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2

5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz

6. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

7. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:

8. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle

9. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7

B. Entschließung

1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle

2. Zu § 19 Absatz 1

3. Zur Anlage 4 Nummer 2

4. Zur Verordnung insgesamt


 
 
 


Drucksache 825/09 (Beschluss)

... -Emissionen bei Fahrzeugen sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Luftschadstoffe. Insbesondere sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die ab dem 1. Januar 2010 EU-weit gültigen Stickstoffdioxidgrenzwerte sowie die seit 1. Januar 2005 ebenfalls EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in Ballungsräumen und an verkehrsreichen Straßen einzuhalten. Der Bundesrat hält daher zusätzliche Impulse zur beschleunigten Flottenmodernisierung hin zu stickstoffdioxid- und feinstaubarmen Euro 6/VI-Fahrzeugen für erforderlich und bittet die Bundesregierung, auch weiterhin die Entwicklung dieser Fahrzeuge (z.B. im Rahmen von Wirtschaftsförderungsprogrammen) zu unterstützen, damit derartige Fahrzeuge deutlich vor Inkrafttreten der Abgasnorm in 2014/2015 in ausreichendem Maße angeboten werden. Zur kurzfristigen Minderung der Feinstaubbelastung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Förderung von Partikelminderungssystemen für PKW zu verlängern und auf leichte Nutzfahrzeuge zu erweitern.



Drucksache 567/08

... Ein Teil der Feinstaubbelastung geht auch auf den Straßengüterverkehr zurück. Durch Änderung der Mautsätze soll ein Anreiz gegeben werden, neue oder bereits zugelassene schwere Nutzfahrzeuge mit einem Partikelminderungssystem auszurüsten, um so einen Beitrag zur Senkung der Feinstaubbelastung zu leisten. Das Vorhandensein eines Partikelminderungssystems soll zur Folge haben, dass das mautpflichtige Fahrzeug in die nächstgünstigere Mautkategorie eingeordnet wird, so dass für dieses Fahrzeug eine geringere Maut zu entrichten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 140/07

... Als Anreiz für den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw, mit denen eine Verminderung der Feinstaubbelastung erreicht werden soll, ist eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bis zu einem Betrag von 330 Euro vorgesehen. Sie gilt ab dem 1. April 2007 für in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 nachgerüstete Personenkraftwagen, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.



Drucksache 206/07

... Weitere Verminderung der durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Partikelemissionen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Beitrag zur Senkung der Feinstaubbelastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 5

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Partikelminderungsklassen

3. Anforderungen an Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien

3.2 Aktive Einrichtungen

3.3 Kraftstoff

3.3.1 Kraftstoffqualität

3.3.2 Kraftstoffverbrauch

4. Prüfung eines Partikelminderungssystems

4.l Nachweis der kontinuierlichen Regeneration

4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors

4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen

4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus

5. Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme

5.1 Rückhaltegrad

5.2 Limitierte Schadstoffe

5.3 Rauchgastrübung

6. Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6.1 Rückhaltegrad

6.2 Limitierte Schadstoffe

6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen

6.3 Rauchgastrübung

7. Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie

7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien

7.2 Anforderungen an den Prüfmotor

7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand

7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie

7.4.1 Partikelemission

7.4.2 Rückhaltegrad

7.4.3 Rauchgastrübung

7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten

8. Genehmigung

9. Genehmigungsbehörde

10. Rücknahme der Genehmigung

11. Zusätzliche Anforderungen

11.1 Betriebsverhalten

11.2 Geräuschverhalten

11.3 Additivierung

11.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

12.1 Einbau

12.2 Abnahme

Anhang I
(zu Nr. 4, 5 oder 6)

Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen

Anhang IV
(zu Nr. 12.2)

Abnahme-bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

1. Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus

2. Angaben zum Kraftfahrzeug

3. Angaben zum Partikelminderungssystem PMS

4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren:

Anhang V
( zu Nr. 4.2, 4.3 oder 6 ) Angepasster ESC-Zyklus

1. ESC-Zyklus zur Bestimmung der Partikelemission bei periodisch regeneriere den Systemen.

Begründung

I. Allgemeines

Finanzelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.l Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XIV

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

2.5 Zu Artikel 1 Nr. 5 Anlage XXVII

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/06

... "Die Anwendung dieser Verordnung bei der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen und - verboten zur Senkung der Feinstaubbelastung regeln die Länder im Rahmen von Einzelmaßnahmen nach § 40 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 552/05

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des KfZ, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 812/05

... Weitere Verminderung der durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Partikelemissionen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Beitrag zur Senkung der Feinstaubbelastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 349/05

... Die europäische Feinstaubrichtlinie 99/30/EG der Europäischen Union zwingt zur Verminderung der Feinstaubbelastung, zu der auch die Rußpartikelemissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotoren beitragen. Auch wenn ihr Anteil an der Gesamtbelastung gering ist, müssen auch hier Verbesserungen erfolgen. Nur die Bündelung von Einzelmaßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft wird letztlich zum Erfolg führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I .Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 9a

Zu § 9a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 819/1/05

... Die offene Verarbeitung der Stoffe verursacht erhebliche Staubemissionen, die zu einer Erhöhung der Feinstaubbelastung führt. Daher wurde es im Rahmen der Luftreinhalteplanung bereits erforderlich, für Baustellen entsprechende Vorgaben vorzusehen, da es bereits nachweislich zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes Tag für PM10 durch solche Arbeiten gekommen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/05




1. Zu Artikel 1 und 3 BImSchG und 9. BImSchV

2. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 4 - neu -, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 6 BImSchG , Artikel 3 Nr. 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - der 9. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Anhang Nr. 1.8 Spalte 2 der 4. BImSchV

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Anhang Nr. 1.13 Spalte 2 der 4. BImSchV

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 Anhang Nr. 2.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

6. Zu Artikel 2 Nr. 9 Anhang Nr. 2.5 Spalte 2 der 4. BImSchV

7. Zu Artikel 2 Nr. 12 Anhang Nr. 2.10 Spalte 1 der 4. BImSchV

8. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang Nr. 2.13 Spalte 2 der 4. BImSchV

9. Zu Artikel 2 Nr. 16 Buchstabe b Anhang Nr. 2.15 Spalte 2 der 4. BImSchV

10. Zu Artikel 2 Nr. 17 Buchstabe b Anhang Nr. 3.6 Spalte 2 der 4. BImSchV

11. Zu Artikel 2 Nr. 20 Anhang Nr. 3.15 Spalte 2 der 4. BImSchV

12. Zu Artikel 2 Nr. 22 Anhang Nr. 3.23 Spalte 2 der 4. BImSchV

13. Zu Artikel 2 Nr. 23 Anhang Nr. 4.5 Spalte 2 der 4. BImSchV

14. Zu Artikel 2 Nr. 24 Anhang Nr. 4.6 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

15. Zu Artikel 2 Nr. 25 Anhang Nr. 4.8 Spalte 2 der 4. BImSchV

16. Zu Artikel 2 Nr. 26 Anhang Nr. 4.9 Spalte 2 der 4. BImSchV

17. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anhang Nr. 5.1 Spalte 1 der 4. BImSchV

18. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 Buchstabe a, d, e, f, Spalte 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd, ee, ff, Buchstabe b zur 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG

19. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 und 2 Buchstabe b der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG

20. Zu Artikel 2 Nr. 32 Buchstabe a und b Anhang Nr. 7.8 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

21. Zu Artikel 2 Nr. 33 Anhang Nr. 7.9 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

22. Zu Artikel 2 Nr. 39a - neu - Anhang Nr. 7.35 Spalte 2 der 4. BImSchV , Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV

23. Zu Artikel 2 Nr. 40 Anhang Nr. 8.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 8.1 UVPG

24. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 1 und 2 Buchstabe a der 4. BImSchV

25. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 2 Buchstabe b der 4. BImSchV

26. Zu Artikel 2 Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.9 Spalte 2 der 4. BImSchV

27. Zu Artikel 2 Nr. 48 Anhang Nr. 10.18 Spalte 2 der 4.BImSchV

28. Zu Artikel 2 Nr. 49 - neu - Anhang Nr. 10.20 Spalte 2 der 4. BImSchV :


 
 
 


Drucksache 284/05

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Bund und Länder gemeinsam bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Luft die Kommunen unterstützen müssen, um hier effektiv und für die Menschen auch spürbar zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität insbesondere in den Innenstädten kommen zu können. Vor Ort, in den Städten und Gemeinden, werden die Fragen nach einer Lösung am deutlichsten gestellt, gerade aber die Kommunen verfügen nur über begrenzte Regelungsmöglichkeiten. Der Bundesrat ist angesichts der hohen Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen der Überzeugung, dass die Kommunen hier nicht allein gelassen und in der Auseinandersetzung über die Kompetenzfragen zwischen Europäischer Union, dem Bund, den Ländern und den Kommunen notwendige und dringliche Lösungen nicht verzögert werden dürfen.



Drucksache 331/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die bisherigen Untersuchungen in verschiedenen Ländern zur Ursache der PM10-Belastung zeigen, dass im Mittel etwa die Hälfte der Feinstaubbelastung in der Innenstadt aus Quellen außerhalb der Ballungsräume stammt. Selbst in ländlichen und in Küstenregionen kommt es zu Überschreitungen durch Ferntransport und durch natürliche Feinstaubquellen. Dieser nicht durch lokale Maßnahmen beeinflussbare Teil ist an Tagen mit Überschreitungen des Kurzzeitwertes mit bis zu 70 % sogar noch höher, so dass kurzfristige lokale Maßnahmen zur Verminderung von Überschreitungen dieses Wertes umso weniger Wirkung zeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/1/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.