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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feinstaubemissionen"


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Drucksache 712/09

... ") ausgezeichnet sind. Die hiernach festgelegten Staubgrenzwerte werden die Grenzwerte der 1. Stufe, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung gelten, einhalten, so dass viele Anlagentypen keiner neuen Typenprüfung bedürfen. Für Einzelraumfeuerungsanlagen die bisher hinsichtlich Feinstaubemissionen nicht geprüft wurden, und weiterhin auf dem Markt angeboten werden sollen, sind nachträgliche Prüfungen erforderlich. Wie viele Anlagentypen hiervon betroffen sind, ist nicht quantifizierbar. Nach Herstellerangaben entstehen je Typenprüfung Kosten von rund 6000 Euro. Durchschnittlich wird jeder Anlagentyp 10 bis 12 Jahre produziert bis eine Überarbeitung und neue Typenprüfung erforderlich wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 162/06

... sind seit dem 1. Januar 2005 anspruchsvolle Immissionsgrenzwerte für Feinstaub einzuhalten. Auch wenn die Feinstaubemissionen in der Vergangenheit in Deutschland deutlich zurückgegangen sind und weiter zurückgehen werden, muss mit weiteren Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 796/06

... 32. spricht sich dafür aus, Emissionen an der Quelle zu bekämpfen und auf innovative Maßnahmen zur Lösung der Umweltprobleme in den Städten zu setzen; betont, dass Studien ergeben haben, dass fließender Lastverkehr bis zu 38 % weniger Feinstaubemissionen verursacht als stockender Lastverkehr, und dass deshalb innovative Maßnahmen erwogen werden müssen, um den Verkehrsfluss zu fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/06




Nachhaltiger Städtischer Verkehr

Nachhaltige Stadtplanung

Nachhaltiges städtisches Bauen

Finanzierung, Forschung und Austausch der besten Praktiken

Bessere Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 284/1/05

... "(2) Nach Auffassung des Bundesrates hat die Bundesregierung mit ihrem am 11. Mai 2005 im Bundeskabinett beschlossenen Vorschlag zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen eine hochkomplizierte Regelung geschaffen, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Feinstaubemissionen bekämpft. Untersuchungen zufolge sind die Diesel-Pkw nur für 8 % der Feinstaubemissionen verantwortlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/05




1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu -,

Begründung

2. Zu Nummer 3

4 Folgeänderung:

3. Zu Nummer 3,

4 Folgeänderung:

Begründung

4. Zu Nummer 4

4 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Nummer 4 Satz 2 - neu -

Begründung

6. Zu Nummer 5,

7. Zu Nummer 6 - neu -,

8. Zu Absatz 2 bis 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 552/05

... hinsichtlich der Feinstaubgrenzwerte überschritten. Auch wenn die Feinstaubemissionen in der Vergangenheit in Deutschland deutlich zurückgegangen sind und weiter zurückgehen werden, muss mit weiteren Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gerechnet werden. Deshalb sind vor Ort in den Belastungsgebieten zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte weitere Maßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... hinsichtlich der Feinstaubgrenzwerte überschritten. Auch wenn die Feinstaubemissionen in der Vergangenheit in Deutschland deutlich zurückgegangen sind und weiter zurückgehen werden, muss mit weiteren Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gerechnet werden. Es zeichnet sich ferner schon heute ab, dass die ebenfalls in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... hinsichtlich der Feinstaubgrenzwerte überschritten. Auch wenn die Feinstaubemissionen in der Vergangenheit in Deutschland deutlich zurückgegangen sind und weiter zurückgehen werden, muss mit weiteren Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gerechnet werden. Es zeichnet sich ferner schon heute ab, dass die ebenfalls in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 436/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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