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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feinstaubquelle"


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Drucksache 162/2/06

... durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.



Drucksache 331/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die bisherigen Untersuchungen in verschiedenen Ländern zur Ursache der PM10-Belastung zeigen, dass im Mittel etwa die Hälfte der Feinstaubbelastung in der Innenstadt aus Quellen außerhalb der Ballungsräume stammt. Selbst in ländlichen und in Küstenregionen kommt es zu Überschreitungen durch Ferntransport und durch natürliche Feinstaubquellen. Dieser nicht durch lokale Maßnahmen beeinflussbare Teil ist an Tagen mit Überschreitungen des Kurzzeitwertes mit bis zu 70 % sogar noch höher, so dass kurzfristige lokale Maßnahmen zur Verminderung von Überschreitungen dieses Wertes umso weniger Wirkung zeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)


 
 
 


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