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66 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feuerwaffe"


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Drucksache 290/19

... /EWG /EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

4.2. Verwaltung 4.2.1 Übermittlung von Erlaubnissen zum Verbringen in den Geltungsbereich des WaffG an das Bundesverwaltungsamt, § 32 Absatz 1 AWaffV-

4.2.2 Wegfall der bisherigen Pflicht zur Übermittlung erteilter Erlaubnisse zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des WaffG in andere Mitgliedstaaten durch ein Doppel des Erlaubnisscheins und Ersetzung durch eine elektronische Meldung, § 32 Absatz 1 AWaffV-E

4.2.3 Verarbeitung der Meldungen über erteilte Erlaubnisse zum Verbringen in das Gebiet eines Mitgliedstaats durch das Bundesverwaltungsamt, § 32 Absatz 2 Nummer 1 AWaffV-E

4.3 Ergebnis

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 363/1/19

... als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor ("soll" statt "kann" und der Ergänzung "in regelmäßigen Abständen"). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 495/19

... der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Unterabschnitt 2
Ersatzdokumentation

§ 17
Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation

§ 17a
Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation

§ 18
Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form

§ 19
Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform

§ 20
Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form

§ 21
Kennzeichnung von Schusswaffen

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

§ 25a
Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 25b
Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen

§ 25c
Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen

Artikel 2
Änderung der Beschussverordnung

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 21a
Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen

§ 21b
Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens

§ 21c
Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung

Artikel 3
Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung

§ 2a
Datenübermittlung an die Waffenbehörden

§ 6
Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen

Artikel 4
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Rechtsetzungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsetzungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 und 8

Zu Nummer 6

Zu § 25a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25b

Zu § 25c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Aufhebung des Absatzes 3

Zur Aufhebung des Absatzes 4

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 21a

Zu § 21b

§ 21c
Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 290/1/19

... /EWG /EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor ("soll" statt "kann" und der Ergänzung "in regelmäßigen Abständen"). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 290/19 (Beschluss)

... /EWG /EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union



Drucksache 173/18

... (8) Was die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Produkte anbelangt, so lassen sich Beweise in erster Linie in den an der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Unternehmen sammeln; Meldungen von Hinweisgebern aus solchen Unternehmen haben einen hohen Mehrwert, da sie sehr viel näher an mögliche unlautere oder illegale Herstellungs-, Einfuhr- oder Vertriebspraktiken im Zusammenhang mit unsicheren Produkten herankommen. Daher ist es gerechtfertigt, im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen für "harmonisierte Produkte"36 und "nicht harmonisierte Produkte"37 einen Hinweisgeberschutz einzuführen. Darüber hinaus trägt der Schutz von Hinweisgebern entscheidend dazu bei, die Umlenkung von Feuerwaffen, Teilen von Feuerwaffen und Munition sowie von Verteidigungsgütern zu verhindern, wenn nämlich dazu angehalten wird, Verstöße zu melden, etwa in Bezug auf Dokumentenbetrug, veränderte Kennzeichnungen oder falsche Ein- oder Ausfuhranmeldungen und betrügerischen Erwerb von Feuerwaffen innerhalb der Union, wodurch es häufig zu einer Umlenkung vom legalen auf den illegalen Markt kommt. Der Hinweisgeberschutz wird außerdem dazu beitragen, dass die Beschränkungen und Kontrollen in Bezug auf Ausgangsstoffe für Explosivstoff korrekt angewendet werden und so die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen erschweren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 654/17

... Die hohe Verfügbarkeit von Anonymisierungsprogrammen erleichtert es Straftätern, sich zu verstecken. Das "Darknet"70 hat Straftätern neue Zugriffsmöglichkeiten auf kinderpornografisches Material, Drogen oder Feuerwaffen eröffnet - oftmals nur mit geringem Risiko, gefasst zu werden71. Auch stellt es heute eine wichtige Quelle für die Beschaffung der bei Cyberkriminalität verwendeten Werkzeuge, wie Schadsoftware und Hackerinstrumente dar. Gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren wird die Kommission die nationalen Vorgehensweisen analysieren, um neue Lösungen zu finden. Europol sollte Ermittlungen zum Darknet erleichtern und unterstützen, drohende Gefahren beurteilen, das jeweils zuständige Land bestimmen helfen und eine Rangliste der Hochrisikofälle erstellen, während die EU bei der Koordinierung der internationalen Maßnahmen eine führende Rolle spielen kann72.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 696/17

... Der öffentliche Raum war in letzter Zeit wiederholt Ziel von Terroranschlägen, wobei sich die Täter die inhärenten Schwachstellen der sogenannten "weichen Ziele" zunutze machten, die sich aufgrund von deren Offenheit und ihres öffentlichen Charakters ergeben. Dies betraf Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkte, Einkaufszentren, Kultstätten, Märkte im Freien, Konzertsäle und Großstadtplätze, wie beispielsweise die Anschläge in Barcelona, Berlin, Brüssel, London, Manchester, Nizza und Stockholm gezeigt haben. Europa wurde nicht nur von Anschlägen "hoher Intensität" getroffen, bei denen sowohl Explosivstoffe als auch Feuerwaffen zum Einsatz kamen, sondern auch immer öfter von "Low-Tech"-Anschlägen gegen den öffentlichen Raum, die mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen für Amokfahrten oder Messer für Stichattacken verübt wurden. Maßgeblich für die Wahl der Ziele ist häufig die Absicht, zahlreiche Todesopfer zu verursachen. Bewertungen der Bedrohungslage durch Europol und das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) bestätigen diese Ausrichtung bei der Zielauswahl, für die auch in terroristischen Internet-Publikationen offen geworben wird.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 5/17

... Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton 2012 mit 26 Opfern und in Aurora mit 12 Toten sowie der grausame Massenmord auf der Insel Utøya 2011 zeigen auf brutale Weise, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltäterinnen und -tätern ausgeht. Dabei handelte es sich jedenfalls bei dem Täter von Utøya um einen Sportschützen, der seine beiden Tatwaffen legal erworben hatte: Die Glock-Pistole als Sportwaffe, das halbautomatische Gewehr Ruger-Mini 14 als Jagdwaffe1. Diese Vorfälle führen auf tragische Weise die anerkannte kriminologische Grunderkenntnis vor Augen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen einen direkten (kausalen) Einfluss auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendung hat. Dies ist insbesondere durch Studien in den USA belegt. Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung, löst sie ggf. auch erst aus (sog. Trigger-Funktion), verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Die Verwendung von Feuerwaffen durch die schwere und organisierte Kriminalität sowie durch terroristische Vereinigungen stellt zudem generell eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Dies macht deutlich, dass es Aufgabe eines jeden Staates sein muss, Waffen nur bei Vorliegen und im Umfang eines berechtigten Bedürfnisses zuzulassen. In der Konsequenz dieses Gedankens geht auch das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 533/16

... 12. Die Interessenträger können sich innerhalb von acht Wochen, nachdem die Kommission einen Vorschlag angenommen hat, dazu äußern; anschließend stellt die Kommission die Rückmeldungen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfügung. Dieses Verfahren hat sich gerade erst kürzlich wieder im Falle des Vorschlags der Kommission über Feuerwaffen bewährt, zu dem 27 680 Antworten eingingen, die zum überwiegenden Teil von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern stammten und den gesetzgebenden Organen dabei halfen, den politischen Kurs zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 584/1/15

... /EWG erheblichen Bedenken, insbesondere auch für die Aufnahme von halbautomatischen zivilen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in die Kategorie A.



Drucksache 568/14

... - Klarstellung, dass eine Genehmigungspflicht besteht, wenn bestimmte Feuerwaffen in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht oder in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island ausgeführt werden und dem Verbringer bzw. Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands liegt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 430/13

... - in Anbetracht des Beitrags des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wie auch des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 672/12

... darf der Schuss mit einer Feuerwaffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 652/12

... Initiative zum Thema Feuerwaffen: Reduzierung der Schusswaffenkriminalität in Europa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 631/12

... "(3a) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die zuständige Behörde zur Erteilung von Genehmigungen nach Artikel4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1)."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/12




‚Artikel 1a Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 14b
Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011

Artikel 1b
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 1c
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Abschnitt 4a
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld

§ 13a
Gleichstellung


 
 
 


Drucksache 335/10

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Ausfuhrgenehmigung, Verfahren Und Kontrollen

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Zollverfahren

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Zusammenarbeit der Verwaltungen

Artikel 17

Kapitel V
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Anhang Verzeichnis
der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1:25


 
 
 


Drucksache 335/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010)



Drucksache 173/09

... S. 21. Bis zum Inkrafttreten der neuen Drittstaatenregelungen am 1. Januar 2010 sollte die Bundesregierung bei den Vereinten Nationen auf die Einrichtung der erforderlichen behördlichen Strukturen hinwirken. Die Implementierung des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 31. Mai 2001 (VN-Schusswaffenprotokoll) in nationales Recht war Gegenstand einer Expertenkonsultation unter Leitung des United Nations Office of Drugs and Crime (UNODC) Ende August 2008 in Wien. Die Umsetzungsschwierigkeiten insbesondere bezüglich der Vorgaben für die Ein- und Ausfuhr nach Art. 10 Abs. 2 des VN-Schusswaffenprotokolls wurden auch auf der 4. Vertragsstaatenkonferenz zum VNAbkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität im Oktober 2008 erörtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 559/09

... Für diese Option muss das Fahrzeug über eine Vollpanzerung verfügen, die einem Angriff mit Feuerwaffen standhält. Das Sicherheitspersonal des Geldtransports muss kugelsichere Westen tragen und im Hinblick auf die Frage, ob das Waffentragen freigestellt, verboten oder vorgeschrieben ist und welches Kaliber maximal zulässig ist, sind die Vorschriften der Mitgliedstaaten einzuhalten, in denen der Transport erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 692/08

... Schuss mit einer Feuerwaffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Vorschriften

Artikel 3
Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten

Artikel 4
Tötungsverfahren

Artikel 5
Betäubung

Artikel 6
Standardarbeitsanweisungen

Artikel 7
Fachkenntnisse und Sachkundenachweis

Artikel 8
Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 9
Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 10
Einfuhr aus Drittländern

Kapitel III
Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe

Artikel 11
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

Artikel 12
Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung

Artikel 13
Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung

Artikel 14
Tierschutzbeauftragte(r)

Kapitel IV
Bestandsräumung und Nottötung

Artikel 15
Bestandsräumung

Artikel 16
Nottötung

Kapitel V
Zuständige Behörde

Artikel 17
Referenzzentren

Artikel 18
Sachkundenachweis

Kapitel VI
Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse

Artikel 19
Nichteinhaltung

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Ausschussverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben

Kapitel I
– Verfahren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Kapitel II
– Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

1. Zerkleinerung

2. Genickbruch

3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung

Tabelle

4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung

4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.

4.2 Füchse

4.3 Chinchillas

5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad

Tabelle

6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %

7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel

8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

Anhang II
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

1. Alle Arten von Stallungen

2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden

3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung

4. Elektrobetäubungsgeräte

5. Geräte zur Wasserbadbetäubung

6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas

7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas

Anhang III
Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen

1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren

2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden

3. Entblutung von Tieren

Anhang IV
Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen


 
 
 


Drucksache 378/08

... AT. in der Erwägung, dass in Bezug auf chinesische Exporte von konventionellen Waffen oder Handfeuerwaffen und leichten Waffen ein Mangel an Transparenz besteht; in der Erwägung, dass Amnesty International China jüngst wegen seines "



Drucksache 667/1/08

... " Maschinenrichtlinie aufzunehmen. Ein solches Vorgehen wurde bisher bewusst nicht gewählt (z.B. bei Feuerwaffen,



Drucksache 129/08

... 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/08




§ 21a
Stellvertretungserlaubnis

§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

Anlage
(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten

Artikel 7
In- und Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 229/08

... 4. Waffen einschließlich Feuerwaffen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Maschinenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen

§ 4
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen

§ 5
CE-Kennzeichnung

§ 6
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen

§ 7
Zugelassene Stellen

§ 8
Marktüberwachung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Aufzugsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Artikel 4
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Neufassung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und der Maschinenverordnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

§ 1
Anwendungsbereich

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

§ 2
Begriffsbestimmungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen

§ 4
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen

§ 5
CE-Kennzeichnung

§ 6
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen

§ 7
Zugelassene Stellen

§ 8
Marktüberwachung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsbestimmungen

Zu Artikel 2

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes


 
 
 


Drucksache 667/08 (Beschluss)

... " Maschinenrichtlinie aufzunehmen. Ein solches Vorgehen wurde bisher bewusst nicht gewählt (z.B. bei Feuerwaffen,



Drucksache 838/07

... "§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten, Europäischer Feuerwaffenpass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Änderung des Beschussgesetzes

Artikel 4
Änderung der Beschussverordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
In- und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

4. Sonstige Kosten:

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :

2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummern 14 bis 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aaa

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe hhh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe nnn

Zu Buchstabe ooo

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe gg

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu den Nummern 7 bis 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu § 18a

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 165/07

... - unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 1999/34/GASP5,



Drucksache 929/07

... WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM (0,50 INCH) ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:



Drucksache 218/07

... n) Durchführung des Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/07




Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen

Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union


 
 
 


Drucksache 164/06 (Beschluss)

... " - in dem nationalen Beschusszeichen für Feuerwaffen, die zum Verschießen von Schwarzpulver bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/06 (Beschluss)




1. Zu § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 - neu -; Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 20 Abs. 2 Satz 1

3. Zu § 39 Überschrift

4. Zu § 43 Satz 2

5. Zu Anlage I Nummer 4.2.2 Satz 1

6. Zu Anlage I Nummer 6.1.2

7. Zu Anlage II Abbildung 1 Kennbuchstabe PN

8. Zu Anlage II Abbildung 1 Kennbuchstabe F

9. Zu Anlage II Abbildung 11

10. Zu Anlage III Nr. 4.1.1; Nr. 4.2.1; Nr. 4.4.1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Anlage IV Nr. 4.4


 
 
 


Drucksache 391/06

... unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/06




Begründung

Hintergrund des Vorschlags

Anhörung von Betroffenen Kreisen und Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

WEITERE Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Der Vorschlag im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1

1 In Artikel 1 werden nach Absatz 2 die beiden folgenden Absätze eingefügt:

2 Artikel 4 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

4 Anhang I wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 391/1/06

... 1. In Artikel 1 Abs. 2 der Änderungsrichtlinie über den neu zu fassenden Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie ist vorgesehen, dass im Waffenhandelsbuch alle Feuerwaffeneingänge und -ausgänge bei den Waffen der Kategorien A, B und C mit allen zur Identifikation der Waffe erforderlichen Angaben eingetragen werden. In diese Regelung sollen aber nicht die Waffen der Kategorie D (lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen) einbezogen werden, obwohl in Artikel 7 Abs. 1 des Protokolls, der in die Richtlinie implementiert werden soll, Waffen der Kategorie D nicht von der Regelung ausgenommen worden sind. Waffen der Kategorie D gehören zwar nicht zu den in erster Linie deliktsrelevanten Schusswaffen, dennoch können sie aber im Sinne einer möglichst umfassenden Unterstützung der Zielsetzung des Protokolls und entsprechend § 23



Drucksache 391/06 (Beschluss)

... 1. In Artikel 1 Abs. 2 der Änderungsrichtlinie über den neu zu fassenden Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie ist vorgesehen, dass im Waffenhandelsbuch alle Feuerwaffeneingänge und -ausgänge bei den Waffen der Kategorien A, B und C mit allen zur Identifikation der Waffe erforderlichen Angaben eingetragen werden. In diese Regelung sollen aber nicht die Waffen der Kategorie D (lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen) einbezogen werden, obwohl in Artikel 7 Abs. 1 des Protokolls, der in die Richtlinie implementiert werden soll, Waffen der Kategorie D nicht von der Regelung ausgenommen worden sind. Waffen der Kategorie D gehören zwar nicht zu den in erster Linie deliktsrelevanten Schusswaffen, dennoch können sie aber im Sinne einer möglichst umfassenden Unterstützung der Zielsetzung des Protokolls und entsprechend § 23



Drucksache 81/06

... Der Europäische Feuerwaffenpass ersetzt die entsprechenden Nachweise über das Mindestalter, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Sachkunde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 81/18/06

... " will klar erkennbar nach Sinn und Zweck des Vertrags die Mitnahme von bestimmten Waffen aus Österreich zu besonderen Anlässen im Freistaat Bayern ohne Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) ermöglichen, so auch Nr. 32.2 Abs. 4 Satz 3.



Drucksache 498/06

... – unter Hinweis auf das EU-Programm zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen vom 26. Juni 19976, die Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen7, den Gemeinsamen Standpunkt 2003/468/GASP des Rates vom 23. Juni 2003 betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten8 sowie vom Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 angenommene EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des Handels damit9,



Drucksache 363/06

... /EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. 9. 1991, S. 51) und Empfehlung 93/216/EWG der Kommission vom 25. Februar 1993 zum Europäischen Feuerwaffenpass (ABl. L 93 vom 17. 4. 1993, S. 39), geändert durch die Empfehlung 96/129/EG der Kommission vom 12. Januar 1996 (ABl. L 30 vom 8. 2. 1996, S. 47)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Anhang
A (Artikel 2 Absatz 1 )

Teil 1

Teil 2

Teil 3

A. Die folgenden Beschlüsse des Exekutivausschusses:

B. Die folgenden Erklärungen des Exekutivausschusses:

C. Die folgenden Beschlüsse der Zentralen Gruppe:

Anhang
B (Artikel 2 Absatz 2 )

Schlussakte zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien

Andere Erklärungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 164/1/06

... " - in dem nationalen Beschusszeichen für Feuerwaffen, die zum Verschießen von Schwarzpulver bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/06




1. Zu § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 - neu -; Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 20 Abs. 2 Satz 1

3. Zu § 20 Abs. 2 Satz 1

4. Zu § 39 Überschrift

5. Zu § 43 Satz 2

6. Zu Anlage I Nummer 4.2.2 Satz 1

7. Zu Anlage I Nummer 6.1.2

8. Zu Anlage II Abbildung 1 Kennbuchstabe PN

9. Zu Anlage II Abbildung 1 Kennbuchstabe F

10. Zu Anlage II Abbildung 11

11. Zu Anlage III Nr. 4.1.1; Nr. 4.2.1; Nr. 4.4.1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Anlage IV Nr. 4.4


 
 
 


Drucksache 418/06

... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auf internationaler Ebene (Europäische Union, Vereinte Nationen, OSZE, Wassenaar Arrangement) vielfach für eine strenge Kontrolle dieser Waffengattung eingesetzt und ist entsprechende Verpflichtungen eingegangen. Die Bundesrepublik Deutschland befördert im Rahmen der Vereinten Nationen die Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms. Insbesondere verfolgt sie das Ziel, weltweite Regelungen zur Kontrolle von Waffenvermittlungsgeschäften und Waffentransfers zu schaffen. Sie war maßgeblich an der Erarbeitung eines internationalen Instruments beteiligt, das den Staaten ermöglicht soll, die Lieferwege illegaler Waffen zuverlässig zurückzuverfolgen. Im Rahmen der OSZE geht die Verabschiedung von Leitlinien zu Waffenvermittlungsgeschäften auf das Mitwirken der Bundesrepublik Deutschland zurück. Im Rahmen der EU wirkt die Bundesrepublik Deutschland darauf hin, dass die EU international für eine strenge Kontrolle dieser Waffengattung wirbt. Die Gemeinsame Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen (2002/589/GASP) geht auf eine Initiative des Bundesrepublik Deutschland zurück. Auch die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit, die der Europäische Rat im Dezember 2005 angenommen hat, wurde von der Bundesregierung miterarbeitet. In § 42 Nr. 2



Drucksache 933/05

... - unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion des Rates 2002/589/GASP vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen



Drucksache 6/05

... das Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 286/1/05

... 146. Europäischer Feuerwaffenpass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/05




Anlage Vorschl
äge des Bundesrates zur Deregulierung des EU-Rechtes

A Bestehende Rechtsakte

3 Arbeitsrecht

10. Betriebsübergang

11. Mitbestimmung

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

3 Arbeitsschutz

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Begründung

3 Energie

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

EU -Finanzhilfe

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

3 Landwirtschaft

29. Verordnung zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFRE-porter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

3 Medienpolitik

89. Fernsehrichtlinie

3 Statistik

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

3 Gesellschaftsrecht

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

3 Umweltpolitik

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

3 Verbraucherschutz

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

3 Verkehr

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

3 Arbeitsschutz

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

3 Energie

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

3 Landwirtschaft

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

3 Statistik

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

3 Umweltpolitik

165. REACH

166. CO2-Reduktion

3 Verbraucherschutz

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

3 Verkehr

169. Führerschein

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 327/05

... Gegenstand des Beschussgesetzes vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 1241) war die Prüfung und Zulassung von Handfeuerwaffen und Munition. Die entsprechenden Regelungen wurden durch das



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... 146. Europäischer Feuerwaffenpass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 15/05

... /EG der Kommission vom 15. April 2004 über ein Begleitformular für die Innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen (ABl. EU (Nr.) L 120 S. 43 vom 24. April 2004) ist das harmonisierte Formular für die grenzüberschreitenden Verbringungsgenehmigungen in den Mitgliedstaaten bis zum 24. Oktober 2004 einzuführen. Die für die Genehmigungserteilung in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist angewiesen, Verbringungsgenehmigungen nur noch unter Verwendung des harmonisierten Vordrucks zu erteilen und ab Bereitstellung eines Vordrucks mit Sicherheitsmerkmalen durch die Bundesdruckerei nur noch diesen zu verwenden. Absatz 4 schafft insoweit die gesetzliche Grundlage. Neben den Vorgaben zur Erteilung und Mitführung des Verbringensdokuments war festzulegen, dass eine Ausfertigung für die Dauer von zehn Jahren zu verwahren ist. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Resolution Nr. 55/255 - Protokoll gegen die illegale Herstellung von Feuerwaffen, ihren Teilen und Bestandteilen sowie ihrer Munition und den illegalen Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, deren Umsetzung in europäisches Recht durch eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 81/1/06 PDF-Dokument



Drucksache 116/17 PDF-Dokument



Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 262/18 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 363/17 PDF-Dokument



Drucksache 388/15 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.