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152 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzkontrolle"


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Drucksache 426/20 (Beschluss)

... Auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sieht § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 14 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch

15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO

18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG

19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO

‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung

20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB

‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches


 
 
 


Drucksache 84/20

... a) Fachaufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 850 AK (6 AK mD, 844 AK gD)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/19 (Beschluss)

... Die Aufnahme der nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anmeldungen der Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und die Erlaubniserteilung an Prostitutionsgewerbetreibende nach § 12 ProstSchG zuständigen Behörden in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden, welche die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei ihren Prüfungen unterstützen, steht im Widerspruch zum Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 487/19

... (5) Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt durch Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer, die vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des deutschen Bundesrechnungshofes und des griechischen Finanzkontrollorgans bestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Die Aufnahme der nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anmeldungen der Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und die Erlaubniserteilung an Prostitutionsgewerbetreibende nach § 12 ProstSchG zuständigen Behörden in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden, welche die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei ihren Prüfungen unterstützen, steht im Widerspruch zum Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 749/17

... In der Dachverordnung werden die gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt. Basierend auf dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beinhaltet diese Verordnung Bestimmungen für den Programmplanungsprozess sowie Regelungen für Programmverwaltung (einschließlich finanzielle Verwaltung), Überwachung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 409/16

... Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, zur Stärkung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung durch die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen Behörden sowie die informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zu verbessern und wirkungsvoller auszugestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

§ 19
Löschung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG

2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV

3. Straßenverkehrsgesetz StVG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

a. Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 und 4

§§ 8 und 9

§ 21

b. Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

c. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3746: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 769/16

... Darüber hinaus lässt sich aus den Unterlagen der obersten Landesbehörden nicht oder nur unzureichend erkennen, ob mit den Finanzmitteln, die der Bund den Ländern zugewiesen hat, die angestrebten Ziele erreicht wurden. Aufgrund der Informationsasymmetrie zwischen Bund und Ländern ergeben sich für den Bund Schwierigkeiten, den Bedarf für Bundesmittel im Aufgabenbereich der Länder einzuschätzen und die erforderliche Erfolgskontrolle vornehmen zu können. Es muss zu der Kontrolle, ob die Finanzmittel zweckentsprechend in Anspruch genommen wurden, eine Kontrolle hinzutreten, die sich darauf bezieht, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Hierin kommt das hohe Interesse des Bundes an einer effektiven Finanzkontrolle zum Ausdruck. Die auf die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen ausgerichteten bundespolitischen Ziele der Verwendungsprüfung können auf der Grundlage von Erhebungen, die allein von den Landesrechnungshöfen vorgenommen würden, nicht befriedigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104c

Artikel 143e

Artikel 143f

Artikel 143g

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung

4 Sanierungshilfen

Stärkung des Stabilitätsrates

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bessere Förderung von Investitionen

Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben

4 Steuerverwaltung

Geltungsdauer/ Übergangsregelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Unterziffer aa

Zu Unterziffer bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 143e

Zu Artikel 143f

Zu Artikel 143g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 409/1/16

... zuständigen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bislang unzureichend geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7b - neu - SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 3 SchwarzArbG


 
 
 


Drucksache 409/16 (Beschluss)

... zuständigen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bislang unzureichend geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7b - neu - SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 3 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 36 Absatz 2a StVG


 
 
 


Drucksache 521/16

... Einfachere und flexiblere Finanzvorschriften für die Ausführung von EU-Mitteln sind ebenfalls wichtig, um den EU-Haushalt an veränderte Umstände anzupassen, auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren, aber gleichzeitig weiterhin ein Höchstmaß an Finanzkontrolle zu gewährleisten. Bei der Vereinfachung der Vorschriften für die Ausführung von EU-Mitteln wurden beachtliche Fortschritte erzielt. Anhand der seit 2014 gesammelten Erfahrungen und der Arbeiten der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds konnte jedoch festgestellt werden, dass zusätzlicher Vereinfachungsbedarf besteht; dies wurde auch in den Rückmeldungen von Interessenträgern bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 294/16

... Die Änderungen des AÜG bewirken eine Änderung des Erfüllungsaufwands bei der Bundesagentur für Arbeit, die das AÜG durchführt. Zusätzlicher Aufwand ergibt sich aus der Einbeziehung des in § 1 Absatz 1 Satz 5 und 6 AÜG geregelten Offenlegungsgebot, der mit § 1 Absatz 1b AÜG eingeführten Überlassungshöchstdauer, der Neuregelung zu Equal Pay in § 8 AÜG, der neuen Informationspflicht des Arbeitgebers in § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG sowie des Streikbrecherverbots in § 11 Absatz 5 AÜG in die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit. Der Wegfall der Erlaubnispflicht nach § 1 Absatz 3 Nummer 2b und 2c AÜG bewirkt eine dauerhafte Entlastung. Im Saldo entsteht durch die genannten Regelungen ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand bei der Bundesagentur für Arbeit. Bevor die Regelung zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b AÜG 18 Monate nach Inkrafttreten ihre Wirkung entfalten und durch die Bundeagentur für Arbeit geprüft werden kann, beträgt der zusätzliche Erfüllungsaufwand 250 000 Euro jährlich. Danach wird der Erfüllungsaufwand auf rund 400 000 Euro je Jahr geschätzt. Eine mögliche Veränderung des Erfüllungsaufwandes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die Einbeziehung des in § 1 Absatz 1 Satz 5 und 6 AÜG geregelten Offenlegungsgebotes in der Prüfpraxis sowie die Verfolgung der diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Absatz 1 Nummer 1c und 1d AÜG kann innerhalb des Einzelplans 08 ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 481/15

... Die Formen der Durchführung der EU-Zusammenarbeit sind sehr unterschiedlich und reichen von Projekthilfe bis Budgethilfe. In letzter Zeit rückten Mischfinanzierungen, neu geschaffene EU-Treuhandfonds und die delegierte Zusammenarbeit mit EU-Entwicklungseinrichtungen und internationalen Organisationen zunehmend in den Vordergrund. Bei den Überlegungen zu der neuen Partnerschaft sollte auch über geeignete Kombinationen von Durchführungsmodalitäten (beispielsweise Gewährung von Darlehen statt Zuschüssen oder Übernahme von Investitionsgarantien) nachgedacht und das Umfeld für eine effiziente und wirksame Finanzkontrolle und Rechenschaftspflicht verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 87/15

... Damit die Einhaltung der geltenden Mindestarbeitsbedingungen sichergestellt werden kann, unterstützt der Bundesrat die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung der Personalkapazitäten der Zollbehörden, insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Denn auch dies trägt zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten bei. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass schon mit der Kontrolle des Mindestlohns nach dem kürzlich in Kraft getretenen Mindestlohngesetz ein erheblicher Teil der erforderlichen zusätzlichen Kontrollkapazitäten gebunden sein wird.



Drucksache 240/14 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates wird die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der GewAnzV vorgesehene Einführung einer Prüfungspflicht der Gewerbebehörden hinsichtlich des Vorliegens von Anhaltspunkten für Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit und die damit einhergehende Selektierung der an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) weiterzuleitenden Gewerbeanmeldungen zu signifikanten Verbesserungen bei der Bekämpfung entsprechender Rechtsverstöße führen. Auch die vorgesehene Verpflichtung, Daten aus der Gewerbeanzeige spätestens bis zum Ablauf einer Frist von zehn Arbeitstagen nach bescheinigter Entgegennahme der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Behörden zu übermitteln, wird einer zeitnahen Übermittlung der Gewerbe-Meldedaten förderlich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/14 (Beschluss)




1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV

2. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV

Zu Ziffer 1 bis 5:

Zu Ziffer 6:


 
 
 


Drucksache 551/1/14

... 8. Für die Stabilität des Westbalkans kommt Serbien eine Schlüsselrolle zu. Der Bundesrat erwartet, dass die Kapitel 23 "Judikative und Grundrechte" und 24 "Justiz, Freiheit und Sicherheit" möglichst rasch nach Erfüllung der entsprechenden Benchmarks geöffnet werden. Im Einklang mit dem neuen Konzept der Kommission für die Verhandlungskapitel 23 und 24 sollten diese Kapitel zu einem frühen Zeitpunkt geöffnet und erst am Ende des Prozesses geschlossen werden, um eine maximale Zeitspanne für die Erzielung solider Erfolgsbilanzen zu gewähren. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit erwartet der Bundesrat von Serbien insbesondere sichtbare und nachhaltige Anstrengungen um eine Verbesserung der Lebensbedingungen gerade auch für Minderheiten. Serbien muss zudem mit Hochdruck an der Normalisierung seiner Beziehungen zum Kosovo arbeiten. Dabei sollte die Kosovo-Frage jedoch nicht der Eröffnung von Kapiteln entgegenstehen, wenn diese keinen inhaltlichen Bezug zum Normalisierungsprozess mit dem Kosovo aufweisen. Der Bundesrat fordert in dem Zusammenhang die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission zur baldigen Öffnung von Kapitel 32 "Finanzkontrolle" nochmals zu prüfen, da dies die Kreditwürdigkeit steigern könnte, die für Reformen Serbiens im Bereich der öffentlichen Finanzen unerlässlich ist.



Drucksache 394/14 (Beschluss)

... IV) eingeführt. Vor diesem Hintergrund ist es weder gesetzessystematisch konsequent noch sachdienlich, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Taxen- und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bislang unzureichend geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG , Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II

4. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II


 
 
 


Drucksache 394/1/14

... IV) eingeführt. Vor diesem Hintergrund ist es weder gesetzessystematisch konsequent noch sachdienlich, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Taxen- und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bislang unzureichend geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II

7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II


 
 
 


Drucksache 551/14 (Beschluss)

... 7. Für die Stabilität des Westbalkans kommt Serbien eine Schlüsselrolle zu. Der Bundesrat erwartet, dass die Kapitel 23 "Judikative und Grundrechte" und 24 "Justiz, Freiheit und Sicherheit" möglichst rasch nach Erfüllung der entsprechenden Benchmarks geöffnet werden. Im Einklang mit dem neuen Konzept der Kommission für die Verhandlungskapitel 23 und 24 sollten diese Kapitel zu einem frühen Zeitpunkt geöffnet und erst am Ende des Prozesses geschlossen werden, um eine maximale Zeitspanne für die Erzielung solider Erfolgsbilanzen zu gewähren. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit erwartet der Bundesrat von Serbien insbesondere sichtbare und nachhaltige Anstrengungen um eine Verbesserung der Lebensbedingungen gerade auch für Minderheiten. Serbien muss zudem mit Hochdruck an der Normalisierung seiner Beziehungen zum Kosovo arbeiten. Dabei sollte die Kosovo-Frage jedoch nicht der Eröffnung von Kapiteln entgegenstehen, wenn diese keinen inhaltlichen Bezug zum Normalisierungsprozess mit dem Kosovo aufweisen. Der Bundesrat fordert in dem Zusammenhang die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission zur baldigen Öffnung von Kapitel 32 "Finanzkontrolle" nochmals zu prüfen, da dies die Kreditwürdigkeit steigern könnte, die für Reformen Serbiens im Bereich der öffentlichen Finanzen unerlässlich ist.



Drucksache 240/1/14

... c) Aus Sicht des Bundesrates wird die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der GewAnzV vorgesehene Einführung einer Prüfungspflicht der Gewerbebehörden hinsichtlich des Vorliegens von Anhaltspunkten für Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit und die damit einhergehende Selektierung der an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) weiterzuleitenden Gewerbeanmeldungen zu signifikanten Verbesserungen bei der Bekämpfung entsprechender Rechtsverstöße führen. Auch die vorgesehene Verpflichtung, Daten aus der Gewerbeanzeige spätestens bis zum Ablauf einer Frist von zehn Arbeitstagen nach bescheinigter Entgegennahme der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Behörden zu übermitteln, wird einer zeitnahen Übermittlung der Gewerbe-Meldedaten förderlich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/14




1. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 GewAnzV

2. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3 GewAnzV

3. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV

4. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV


 
 
 


Drucksache 76/14

... Ziel der Änderung ist es, die interne und externe Finanzkontrolle der Stiftung voneinander zu trennen. Die Finanzkontrolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Sonstige Kosten

4. Gleichstellungspolitische Relevanz

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (NKR-Nr. 2766)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... An anderer Stelle ist bereits gefordert worden, die sachlichen und personellen Ressourcen der zuständigen Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit bereits heute auch für die Überprüfung von Werkverträgen zuständig sind, zu verbessern bzw. aufzustocken. Bei der vorliegend vorgeschlagenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht es über die vorstehende Forderung hinaus darum, bestimmte unternehmerische Strategien, die auf die formelle Nutzung von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender Arbeitnehmerüberlassung hindeuten, im Interesse eines notwendig effektiven Arbeitnehmerschutzes von vornherein zu unterbinden bzw. über die geltenden Möglichkeiten hinaus zu sanktionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

II. Betriebsverfassungsgesetz:

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 29/13

... Ziel der Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Artikel 2) ist es, eine effektive und zeitlich lückenlose Finanzkontrolle sicher zu stellen und gleichzeitig den Adressaten von Prüfungs- und Erhebungsanordnungen ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zu gewähren. In den Fällen, in denen der Bundesrechnungshof außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung Prüfungen oder Erhebungen durchführt, erlässt er aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung bei Bestreiten seiner Prüfungs- und Erhebungsrechte Prüfungs- und Erhebungsanordnungen als Verwaltungsakte. Werden diese mit der Anfechtungsklage angefochten, führt dies aufgrund der aufschiebenden Wirkung auch bei geringen Erfolgsaussichten zu erheblichen Verzögerungen und kann zeitkritische Prüfungsvorhaben ganz verhindern. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nur in Fällen besonderer Dringlichkeit erfolgen, wozu nach der Rechtsprechung einiger Instanzgerichte die Berichterstattung an das Parlament nicht gehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 687/13

... An anderer Stelle ist bereits gefordert worden, die sachlichen und personellen Ressourcen der zuständigen Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit bereits heute auch für die Überprüfung von Werkverträgen zuständig sind, zu verbessern bzw. aufzustocken. Bei der vorliegend vorgeschlagenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht es über die vorstehende Forderung hinaus darum, bestimmte unternehmerische Strategien, die auf die formelle Nutzung von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender Arbeitnehmerüberlassung hindeuten, im Interesse eines notwendig effektiven Arbeitnehmerschutzes von vornherein zu unterbinden bzw. über die geltenden Möglichkeiten hinaus zu sanktionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 557/12

... X verwendet und ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff des Verwaltungsverfahrens, der in § 9 VwVfG und § 8 SGB X definiert ist und als ein Kriterium die Außenwirkung der Tätigkeit der Behörde festlegt. Verwaltungsverfahren ist insoweit eine Teilmenge der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit. Im Einzelfall kann öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit auch behördeninterne Verwaltungstätigkeit erfassen, vgl. z.B. die §§ 6, 7 oder 9 dieses Gesetzes. Solche Regelungen werden in diesem Gesetz getroffen, weil sie dazu beitragen, Medienbrüche abzubauen und damit letztlich die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern oder der Wirtschaft verbessern. Dieses Gesetz gilt auch für den Bundesrechnungshof und seine nachgeordneten Prüfungsämter, soweit diese als Verwaltungsbehörde tätig werden. Wird der Bundesrechnungshof als Organ der externen Finanzkontrolle tätig, übt er keine Verwaltungstätigkeit aus (vgl. BT-Drs. 10/3323, S. 10). Insoweit obliegt es ihm, sein Verfahren in seiner Geschäftsordnung selbst zu regeln (§ 20 Absatz 1 Satz 3 Gesetz über den Bundesrechnungshof).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 370/12

... 3. Unbeschadet des Artikels 27 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ist der Europäische Rechnungshof befugt, im betreffenden Mitgliedstaat alle Finanzkontrollen und -prüfungen vorzunehmen, die er im Hinblick auf die Verwaltung des finanziellen Beistands für notwendig hält. Die Kommission, einschließlich des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, ist insbesondere befugt, ihre Beamten oder ordnungsgemäß befugte Vertreter in den betreffenden Mitgliedstaat zu entsenden, damit diese dort alle technischen oder finanziellen Kontrollen oder Prüfungen vornehmen, die sie im Hinblick auf diesen Beistand für erforderlich hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/12

... Rechtsgrundlage ist die Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme". Gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten enthält diese Entscheidung Bestimmungen für den Programmplanungsprozess sowie Regelungen für die Programmverwaltung (einschließlich der finanziellen Abwicklung), Überwachung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... wird eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung von Lohnsteuer-Außenprüfern an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 624/12

... (22) Die Verwaltungsbehörde trägt die Hauptverantwortung für den wirksamen und effizienten Einsatz des Fonds; sie übernimmt daher zahlreiche Funktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Monitoring des operationellen Programms, dem Finanzmanagement und der Finanzkontrolle sowie der Projektauswahl. Ihre Zuständigkeiten und Funktionen sollten festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 544/12

... , Rechnungsprüfung und Finanzkontrolle der europäischen politischen Parteien und der mit ihnen verbundenen europäischen politischen Stiftungen sowie Prüfungen durch das Europäische Parlament und den Rechnungshof und angemessene Sanktionen unter anderem für den Fall vorsehen, dass eine europäische politische Partei oder eine europäische politische Stiftung gegen die Werte, auf die sich die Union gründet, verstößt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Anhörungen interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Statut der Europäischen politischen Parteien Europäischen politischen Stiftungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Eintragung

Artikel 4
Verfassung und interne Demokratie europäischer politischer Parteien

Artikel 5
Verfassung europäischer politischer Stiftungen

Artikel 6
Eintragung

Artikel 7
Überprüfung der Eintragung

Kapitel III
Rechtsstatus Europäischer politischer Parteien Europäischer politischer Stiftungen

Artikel 8
Rechtspersönlichkeit

Artikel 9
Rechtliche Anerkennung und Handlungsfähigkeit

Artikel 10
Anwendbares Recht

Artikel 11
Beendigung des europäischen Rechtsstatus und Auflösung

Kapitel IV
Finanzierung

Artikel 12
Finanzierungsbedingungen

Artikel 13
Antrag auf Finanzierung

Artikel 14
Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel

Artikel 15
Spenden und Beiträge

Artikel 16
Nichtdiskriminierende steuerliche Behandlung der Spenden und Spender

Artikel 17
Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament

Artikel 18
Finanzierungsverbot

Kapitel V
Kontrolle Transparenz

Artikel 19
Rechnungslegung und Berichtspflichten

Artikel 20
Ausführung und Kontrolle

Artikel 21
Technische Unterstützung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Anhörungen und Abhilfemaßnahmen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Transparenz

Artikel 25
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 26
Rechtsbehelf

Artikel 27
Bewertung

Artikel 28
Durchführungsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten und Geltung


 
 
 


Drucksache 562/12

... Gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten enthalten diese Entscheidungen Bestimmungen für den Programmplanungsprozess sowie Regelungen für die Programmverwaltung (einschließlich der finanziellen Abwicklung), Überwachung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn die Kommission eine tatsächliche allgemeine Verordnung für alle Fonds, für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, vorgelegt hätte. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 6. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 802/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt die Einführung von neuen Anforderungen und komplexeren Strukturen der EU-Finanzkontrolle, die über die derzeit geltenden Regelungen hinausgehen, ab. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 2011 (Drucksache 629/11(B)) wird insoweit verwiesen.



Drucksache 356/11 (Beschluss)

... Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den für die Genehmigung und Überwachung des Taxen- und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden der Länder und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Personenbeförderungsgewerbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 4a
Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2a

Zu § 4a

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu § 112

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 352/11

... 7. Im Rahmen dieser Verordnung geschlossene Verträge und getroffene Vereinbarungen müssen insbesondere Bestimmungen für die Überprüfung und Finanzkontrolle durch die Kommission (oder durch jeden von der Kommission dazu ermächtigten Vertreter) und Prüfungen - erforderlichenfalls an Ort und Stelle - durch den Rechnungshof enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Datenmerkmale und Zeitplan

Artikel 5
Probenahme und Probengröße

Artikel 6
Erhebungseinheit

Artikel 7
Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Artikel 8
Übermittlung der Daten und Metadaten

Artikel 9
Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 10
Qualitätsbewertung

Artikel 11
Finanzierung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I

1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität

1.1. Kfz-Kriminalität

1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;

1.3. Verbrechen gegen die Person:

1.4. Neuere Formen der Kriminalität:

2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:

4 2.2.

3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:

4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:

5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:

6. Technische Variablen:

7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :

4 7.1.

4 7.2.

3 8.

Anhang II
Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können


 
 
 


Drucksache 640/11

... Die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 definiert die auf die drei Fonds anwendbaren gemeinsamen Regeln. Basierend auf dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beinhaltet diese Verordnung Bestimmungen für den Programmplanungsprozess sowie Anordnungen für Programmverwaltung (einschließlich finanzielle Verwaltung), Überwachung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Kontext

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation der Interessenträger Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl von Instrumenten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 196/11

... a. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll eine wirksame Kontrolle gewährleisten kann. Nach der Ausweitung der Branchen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 802/1/11

... 3. Der Bundesrat lehnt die Einführung von neuen Anforderungen und komplexeren Strukturen der EU-Finanzkontrolle, die über die derzeit geltenden Regelungen hinausgehen, ab. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 2011 (Drucksache 629/11(B)) wird insoweit verwiesen.



Drucksache 89/11

... 86. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass diese privaten Firmen einer mangelhaften Finanzkontrolle unterzogen werden, und verweist auf einen gemeinsamen Bericht des US-Verteidigungsministeriums und des US-Außenministeriums aus dem Jahre 2006, dessen Aussagen noch heute gültig sind, wonach die afghanische Polizei nicht in der Lage war, routinemäßige polizeiliche Vollzugsaufgaben wahrzunehmen, und wonach kein effektives Programm für die Einsatzausbildung vorhanden war; würdigt die Bemühungen des Oberkommandos sowie die Bemühungen im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Aufstands, ein gewisses Maß an Kontrolle über die privaten ausländischen Milizen zu erlangen, die unbehelligt in Afghanistan operieren;

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Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 356/11

... Die nach Landesrecht für die Verfolgung von Schwarzarbeit im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich zuständigen Behörden sind aufgrund der hohen Anforderungen der Gerichte im Bußgeldverfahren auf die Vorlage beweiskräftiger Unterlagen angewiesen, die weit über das hinausgehen, was durch eine lediglich externe Beobachtung von verdächtigen Aktivitäten ermittelt werden kann. Besonders der erforderliche Nachweis der erheblichen illegalen Tätigkeit und die Abgrenzung von verschiedenen Tätigkeiten mit unterschiedlich intensiven gesetzlichen Voraussetzungen erfordert eine unverzügliche Beweiserhebung, die nur mit Mitteln möglich ist, die derzeit den nach Landesrecht zuständigen Behörden nicht, sondern nur der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für die anderen Bereiche der Schwarzarbeitsbekämpfung zur Verfügung gestellt worden sind.

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Drucksache 356/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 4a
Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4a

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu § 112


 
 
 


Drucksache 356/1/11

... "Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den für die Genehmigung und Überwachung des Taxen- und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden der Länder und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Personenbeförderungsgewerbe."

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Drucksache 356/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 8b - neu - SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Satz 2 - neu - SchwarzArbG


 
 
 


Drucksache 808/11

... - Der letzte Punkt ist die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Vertrauen einzuführen. Derzeit sind zu viele Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Finanzkontrollen, ausschließlich im Hinblick auf ein sehr geringes Fehlerrisiko konzipiert; sie führen zu Kontrollmechanismen, die als rigide und übermäßig empfunden werden.

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Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 347/11

... 3. Alle gemäß dieser Verordnung geschlossenen Vereinbarungen und Verträge sehen eine Überwachung und Finanzkontrolle durch die Kommission oder einen von ihr bevollmächtigten Vertreter sowie Prüfungen durch den Rechnungshof vor, die gegebenenfalls an Ort und Stelle durchgeführt werden.

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Drucksache 347/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen

Artikel 3
Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien

Artikel 4
Transparenz von Normen

Artikel 5
Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten

Kapitel III
Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union

Artikel 6
Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten

Artikel 7
Normungsaufträge für europäische Normungsgremien

Artikel 8
Einwände gegen harmonisierte Normen

Kapitel IV
Normen im IKT-Bereich

Artikel 9
Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich

Artikel 10
Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Kapitel V
Finanzierung der europäischen Normung

Artikel 11
Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union

Artikel 12
Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union

Artikel 13
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 14
Verwaltungsmaßnahmen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung

Artikel 16
Delegierte Rechtsakte

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Berichte

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Nationale Normungsgremien

Artikel 22
Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Aufhebungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Normungsgremien:

Anhang II
Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT

Anhang III
Organisationen Europäischer Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 334/11

... Es gibt auch auch eine umfassende Sammlung von Instrumenten zur Verhütung und Aufdeckung von zu Lasten des EU-Haushalts gehenden Unregelmäßigkeiten, die insbesondere die Finanzkontrolle, die Rechnungsprüfung, die Berichterstattung, die Frühwarnung und die betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften regeln14. Um aber gegen kriminelle Handlungen vorgehen zu können, die sich gegen den EU-Haushalt richten, bedarf es wirksamerer Mittel.

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Drucksache 334/11




1. Gründe für den Handlungsbedarf

2. Strafrechtliche Herausforderungen

2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern

2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten

3. Ursachen bestehender Mängel

3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen

3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit

3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe

3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial

3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle

3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse

4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren

4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts

4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen


 
 
 


Drucksache 743/11

... "3. die Planstellen im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter sowie bei den Grenzzollämtern,".

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Drucksache 743/11




Anlage
Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG

Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 140/11

... (21) In den Vereinbarungen, die für jede Maßnahme geschlossen werden, sollten die Überwachung und die Finanzkontrolle durch die Kommission oder jede andere durch die Kommission beauftragte Stelle sowie Prüfungen durch den Rechnungshof und Vor-Ort-Kontrollen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten 16 niedergelegten Verfahren vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 853/10 (Beschluss)

... Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses soll für die Datenübermittlung zu präventiven Zwecken durch den Zoll (z.B. Zollfahndung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und die Polizei (Bundeskriminalamt, Bundespolizei) über umfangreiche Änderungen in den einschlägigen Spezialgesetzen erfolgen. § 117 Absatz 5 AO-E stellt demgegenüber für die Steuerfahndungsstellen keine Umsetzung des Rahmenbeschlusses dar. Wesentliche Kernbereiche des Rahmenbeschlusses sind unberücksichtigt geblieben, wie z.B. die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Auskunftsverkehrs, die Verwendungsbeschränkungen oder die Übernahme des Inlandsstandards für den EU-weiten Auskunftsverkehr auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses. Insgesamt werden die Möglichkeiten des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union, im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerstraftaten Täter zu entdecken und auch zu Gunsten der Haushalte von Bund und Ländern Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen, durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht genutzt.

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Drucksache 853/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

4. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO Artikel 9 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 226/10

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist, soweit die Finanzverantwortung des Bundes nach Absatz 2 reicht, zur Finanzkontrolle bei den zugelassenen kommunalen Trägern berechtigt und verpflichtet. Dazu werden in Satz 1 die gesetzlichen Prüfbefugnisse des Bundes klargestellt, die jederzeit gewährleisten, dass eine Kostenerstattung nur erfolgt, soweit die Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers auf einem gesetzmäßigen Mitteleinsatz beruhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 186/10

... Das Bundesgesetz wird in Bezug auf Absatz 1 unter anderem Regelungen zu den Aspekten Organisation, Behördeneinrichtung, Verwaltungsverfahren, Wahrnehmung von Dienstherrnbefugnissen, Übergang und Rechtsstellung des Personals sowie Personalvertretung, Aufsicht, Zielvereinbarungen, Mittelbewirtschaftung, Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung und Leistungsbewertung treffen. Hinsichtlich der Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 ist vorgesehen, dass Bund und Länder weiterhin die Aufsicht über die jeweils ihrem Bereich zuzurechnenden Leistungsträger führen (Bund über die Bundesagentur für Arbeit und Land über den kommunalen Träger). Die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen übt der Bund grundsätzlich im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land aus, wobei ein Konfliktlösungsmechanismus vorgesehen ist, der auch im Streitfall eine effektive Wahrnehmung der Aufsicht gewährleistet. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bleibt unberührt und in der bisher schon geregelten Form aufrechterhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91e

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

C. Gesetzesfolgen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1254: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)


 
 
 


Drucksache 726/10

... und Finanzkontrolle zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/10




1. Einleitung

2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht

3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht

4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene

5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene

6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe

7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens

1.1. Transparenz der Hilfe

7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene

7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene


 
 
 


Drucksache 853/1/10

... Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses soll für die Datenübermittlung zu präventiven Zwecken durch den Zoll (z.B. Zollfahndung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und die Polizei (Bundeskriminalamt, Bundespolizei) über umfangreiche Änderungen in den einschlägigen Spezialgesetzen erfolgen. § 117 Absatz 5 AO-E stellt demgegenüber für die Steuerfahndungsstellen keine Umsetzung des Rahmenbeschlusses dar. Wesentliche Kernbereiche des Rahmenbeschlusses sind unberücksichtigt geblieben, wie z.B. die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Auskunftsverkehrs, die Verwendungsbeschränkungen oder die Übernahme des Inlandsstandards für den EU-weiten Auskunftsverkehr auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses. Insgesamt werden die Möglichkeiten des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union, im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerstraftaten Täter zu entdecken und auch zu Gunsten der Haushalte von Bund und Ländern Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen, durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht genutzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 478 Absatz 1 Satz 5 StPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO Artikel 2 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

5. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 847/1/10

... -Entsendegesetz bildet bereits seit 1996 einen bewährten und verlässlichen Rahmen für die Schaffung und Kontrolle branchenbezogener Mindestlöhne sowie für die Sanktionierung von entsprechenden Verstößen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthält in § 20 besondere Regelungen über die Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden. § 21

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG

Zu a:

Zu b:

2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG

'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Zu § 4

Zu § 6

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 1/10

... (2) Ausgenommen von der Einsparung sind die obersten Bundesbehörden sowie die Organe der Rechtspflege, die Planstellen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und beim Deutschen Bundestag, die Planstellen im Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei den Mobilen Kontrollgruppen und bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung sowie die Planstellen und Stellen in den Vertretungen des Bundes im Ausland. Die Planstellen dieser Bereiche sind bei der Berechnung nach Absatz 1 nicht zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/10




Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Ermächtigungen

§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

§ 2
Kreditermächtigungen

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

§ 4
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 5
Flexibilisierte Ausgaben

§ 6
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung

§ 7
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen

§ 8
Bewilligung von Zuwendungen

§ 9
Bezüge

§ 10
Verbriefung von Verpflichtungen

§ 11
Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

§ 12
Rückzahlung, Titelverwechslung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

§ 13
Verbindlichkeit des Stellenplans

§ 14
Ausbringung von Planstellen und Stellen

§ 15
Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen

§ 16
Ausbringung von Leerstellen

§ 18
Sonderregelungen bei kw-Vermerken

§ 19
Überhangpersonal

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20
Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Begleitregelungen zum Regierungsumzug

§ 22
Fortgeltung

§ 23
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Artikel 115
Grundgesetz

Auswirkungen auf das Preisniveau

Kosten für die Wirtschaft

Gleichstellung von Frauen und Männern

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 3

Absatz 1

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 4

Absätze 1 und 2

Absatz 3

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 2

Absatz 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 17

Zu § 18

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Absatz 1

Zu § 20

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 21

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 22

Zu § 23

Entwurf


 
 
 


Drucksache 144/10

... (2) Ausgenommen von der Einsparung sind die Organe der Rechtspflege, die Planstellen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und beim Deutschen Bundestag, die Planstellen im Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei den Mobilen Kontrollgruppen und bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung sowie die Planstellen und Stellen in den Vertretungen des Bundes im Ausland. Die Planstellen und Stellen dieser Bereiche sind bei den Berechnungen nach den Absätzen 1 und 3 nicht zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/10




§ 20
Stelleneinsparung

3 Haushaltsvermerk

3 Erläuterungen:

Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2010


 
 
 


Drucksache 265/10

... Eine Vereinfachung hängt auch eng mit den für die Durchführung der EU-Forschungspolitik maßgeblichen Parametern für die Rechenschaftspflicht zusammen. Die Kommission bedient sich dabei einer umfassenden Kontrollstrategie, die sehr zahlreiche Projektaudits vor Ort und die Wiedereinziehung zuviel gezahlter Beträge vorsieht, um so angemessene Sicherheiten in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Zahlungen zu haben. Die Kommission kann eine diesbezügliche positive Zuverlässigkeitserklärung vom Europäischen Rechnungshof nur erhalten, wenn die Fehlerrate unter 2 % liegt. Die Verwirklichung dieser Kontrollstrategie hat dazu geführt, dass die Anforderungen im Rahmen von EU-Finanzhilfen im Forschungsbereich nun als noch komplexer empfunden werden und Forscher und Unternehmen von der Beteiligung an Forschungsförderprogrammen abschrecken können. Bis zum Wirksamwerden einer grundlegenden Vereinfachung der Regeln für die Forschungsförderung würde die Einführung eines forschungsspezifischen tolerierbaren Fehlerrisikos der Kommission eine Überprüfung ihrer Kontrollstrategie erlauben. Der Zweck dieses Konzepts besteht darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrollen und der Wirksamkeit der politischen Strategie zu gewährleisten. Die für Mai 2010 vorgesehene Mitteilung der Kommission, die den Kommissionsvorschlag für die im Dreijahresrhythmus erfolgende Überarbeitung der Haushaltsordnung begleiten soll, wird einen konkreten Vorschlag für ein spezifisches Niveau des tolerierbaren Fehlerrisikos für Forschungsausgaben enthalten. Die Annahme dieses Konzepts für die Forschung durch das Europäische Parlament und den Rat würde es der Kommission erlauben, ihre derzeitige Kontrollstrategie unter Wahrung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu überarbeiten. Insbesondere der Umfang der Kontrollen (Abdeckungsgrad der Finanzkontrolle und nachfolgende Anpassungen) könnte im Hinblick auf eine Verringerung des Aufwands geprüft werden. Eine derart überarbeitete Kontrollstrategie könnte unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der Betrugsbekämpfungsdienststellen der Kommission größeres Gewicht auf gezielte risikoorientierte Finanzkontrollen und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen legen. Auf dieser Grundlage könnte ein solider Rahmen für die Rechenschaftslegung unter Wahrung einer angemessenen Abschreckung vor rechtswidriger Verwendung der EU-Forschungsgelder gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...

3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren

3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln

3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft

5. Der weitere Weg

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 498/09

... O. in der Erwägung, dass einer Ausweitung der Tätigkeit der regionalen Beiräte Grenzen gesetzt sind, da die verfügbaren Mittel beschränkt sind und der Ansatz der Kommission in der Verwaltung und der Finanzkontrolle der den regionalen Beiräten zur Verfügung gestellten Mittel zu bürokratisch und unflexibel ist,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.