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152 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzkontrollen"


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Drucksache 370/12

... 3. Unbeschadet des Artikels 27 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ist der Europäische Rechnungshof befugt, im betreffenden Mitgliedstaat alle Finanzkontrollen und -prüfungen vorzunehmen, die er im Hinblick auf die Verwaltung des finanziellen Beistands für notwendig hält. Die Kommission, einschließlich des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, ist insbesondere befugt, ihre Beamten oder ordnungsgemäß befugte Vertreter in den betreffenden Mitgliedstaat zu entsenden, damit diese dort alle technischen oder finanziellen Kontrollen oder Prüfungen vornehmen, die sie im Hinblick auf diesen Beistand für erforderlich hält.

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Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 808/11

... - Der letzte Punkt ist die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Vertrauen einzuführen. Derzeit sind zu viele Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Finanzkontrollen, ausschließlich im Hinblick auf ein sehr geringes Fehlerrisiko konzipiert; sie führen zu Kontrollmechanismen, die als rigide und übermäßig empfunden werden.

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Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 265/10

... Eine Vereinfachung hängt auch eng mit den für die Durchführung der EU-Forschungspolitik maßgeblichen Parametern für die Rechenschaftspflicht zusammen. Die Kommission bedient sich dabei einer umfassenden Kontrollstrategie, die sehr zahlreiche Projektaudits vor Ort und die Wiedereinziehung zuviel gezahlter Beträge vorsieht, um so angemessene Sicherheiten in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Zahlungen zu haben. Die Kommission kann eine diesbezügliche positive Zuverlässigkeitserklärung vom Europäischen Rechnungshof nur erhalten, wenn die Fehlerrate unter 2 % liegt. Die Verwirklichung dieser Kontrollstrategie hat dazu geführt, dass die Anforderungen im Rahmen von EU-Finanzhilfen im Forschungsbereich nun als noch komplexer empfunden werden und Forscher und Unternehmen von der Beteiligung an Forschungsförderprogrammen abschrecken können. Bis zum Wirksamwerden einer grundlegenden Vereinfachung der Regeln für die Forschungsförderung würde die Einführung eines forschungsspezifischen tolerierbaren Fehlerrisikos der Kommission eine Überprüfung ihrer Kontrollstrategie erlauben. Der Zweck dieses Konzepts besteht darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrollen und der Wirksamkeit der politischen Strategie zu gewährleisten. Die für Mai 2010 vorgesehene Mitteilung der Kommission, die den Kommissionsvorschlag für die im Dreijahresrhythmus erfolgende Überarbeitung der Haushaltsordnung begleiten soll, wird einen konkreten Vorschlag für ein spezifisches Niveau des tolerierbaren Fehlerrisikos für Forschungsausgaben enthalten. Die Annahme dieses Konzepts für die Forschung durch das Europäische Parlament und den Rat würde es der Kommission erlauben, ihre derzeitige Kontrollstrategie unter Wahrung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu überarbeiten. Insbesondere der Umfang der Kontrollen (Abdeckungsgrad der Finanzkontrolle und nachfolgende Anpassungen) könnte im Hinblick auf eine Verringerung des Aufwands geprüft werden. Eine derart überarbeitete Kontrollstrategie könnte unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der Betrugsbekämpfungsdienststellen der Kommission größeres Gewicht auf gezielte risikoorientierte Finanzkontrollen und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen legen. Auf dieser Grundlage könnte ein solider Rahmen für die Rechenschaftslegung unter Wahrung einer angemessenen Abschreckung vor rechtswidriger Verwendung der EU-Forschungsgelder gewährleistet werden.

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Drucksache 265/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...

3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren

3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln

3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft

5. Der weitere Weg

6. Fazit


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.