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"Flächen- und Betriebsungebundenheit"


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Drucksache 935/06

... Die §§ 48 bis 52 geben § 12 a.F. wieder und überführen ihn zugleich in den Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften, da Gegenstand der Regelung auslaufende Pachtverträge sind. Diese Einstufung als Übergangsvorschriften entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Abs. 1 und 2 entsprechen § 12 Abs. 1 a.F. Abs. 1 a.E. regelt, dass die allgemeinen Übertragungsgrundsätze des § 8 Abs. 1 Satz 2 (Flächen- und Betriebsungebundenheit, Dauerhaftigkeit der Übertragung, Schriftlichkeit) bei der Verlängerung oder Verkürzung der vor dem 01.04.2000 abgeschlossenen Pachtverträge nicht gelten. Maßgeblich sind insofern die Regelungen, die für den jeweiligen Pachtvertragsabschluss galten. Zudem wird klargestellt, dass auch eine Verkürzung des jeweiligen Pachtvertrages möglich ist. Abs. 2 Satz 2 gestattet in bestimmten Fällen einen Pächterwechsel, zu dem § 56 Abs. 2 Satz 2 zudem eine Rückwirkungsklausel enthält. Auf diese Weise wird das Verbot der Änderung bestehender Pachtverträge, das sich aus § 7 Abs. 1 a.F. und nun aus § 8 Abs. 1 ergibt, zusätzlich zu den bisherigen Fällen des Abs. 2 Satz 1 durchbrochen. Voraussetzung für den Pächterwechsel ist, dass zusammen mit der Betriebsübertragung die Übertragung einer so genannten Eigenreferenzmenge erfolgt. Abs. 2 Satz 3 sichert ab, dass der Pächterwechsel nicht dazu führt, dass die Referenzmenge von dem zugehörigen Milcherzeugungsbetrieb getrennt wird. Abs. 3 entspricht § 12 Abs. 2 Satz 1 a.F. Angesichts der komplexen und teilweise geänderten Bestimmungen der MGV über die Berechnung von Referenzmengen, die bei Pachtvertragsende auf den Verpächter übergehen, wurde davon abgesehen, den Verweis auf die MGV durch eine Übernahme der einschlägigen Bestimmungen aufzuheben. In dem Verweis wurden lediglich § 7 Abs. 2 und 2a MGV gestrichen, da es sich dabei nicht um Vorschriften über die Rückübertragung von dem Pächter auf den Verpächter, sondern über die vorangehende Übertragung von dem Verpächter auf den Pächter handelt. Dass sich eine solche "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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