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39 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fleischuntersuchung"


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Drucksache 80/10

... 2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

§ 6a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Anlage 3a
(zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Abschnitt 1a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2a
Hausschlachtungen

§ 2b
Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2c
Verbote und Beschränkungen

§ 13a
Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch

§ 16a
Inverkehrbringen erlegten Großwildes

§ 16b
Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs

§ 19a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

§ 20a
Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Übergangsvorschriften

Anlage 8b
(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

§ 3a
Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 5
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

§ 13a
Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 16a

Zu § 16b

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Anlage 8a

Zu Anlage 8b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts


 
 
 


Drucksache 529/10

... § 12a bestimmt zu diesem Zweck abweichende Anforderungen an Fleisch aus Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild, für die die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 7b der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung erteilt hat (siehe Begründung zu Artikel 2 Nummer 2). Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass an die Stelle der nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil B Nummer 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung durchzuführenden Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen oder zugelassenen Tierarzt die Feststellung einer kundigen Person zu bestimmten, für die Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung relevanten Sachverhalten treten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

§ 12a
Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7b
Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (NKR-Nr.: 585)


 
 
 


Drucksache 817/10

... -Verordnung vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187) regelt die Erhebung und Auswertung der amtlichen Überwachung bei Frischfleisch wie auch von Ergebnissen, wie sie bei Veterinärkontrollen im Rahmen der Einfuhr bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs festgestellt werden. Die Ergebnisse und Entscheidungen der im Rahmen der Überwachung durchgeführten Schlachttieruntersuchungen, Fleischuntersuchungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1434: Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung


 
 
 


Drucksache 693/10

... Hygienepaket (Entscheidung 2007/275/EG zu zusammengesetzten Lebensmittelerzeugnissen und Fleischuntersuchung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 817/10 (Beschluss)

... a) Die Wörter "amtlichen Fleischuntersuchung und" sind zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/10 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 182/11

... 4. Trichinen bei empfänglichen frei lebenden Tieren im Rahmen eines Überwachungsprogramms nach Anhang IV Kapitel II Abschnitt A Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60) in der jeweils geltenden Fassung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Artikel 1
Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

§ 4
Zoonosen-Monitoringplan 2012 bis 2014.

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 10
Berichterstattung und wissenschaftliche Bewertung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1606: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 817/1/10

... a) Die Wörter "amtlichen Fleischuntersuchung und" sind zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 845/10

... Bei jungen Rindern, Schafen und Ziegen kann der herkömmliche Fleischuntersuchungsgang gemäß Anhang VIb der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 auf eine Besichtigung mit begrenztem Durchtasten im Sinne einer Risiko basierten Fleischuntersuchung beschränkt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Lebensmittelhygiene sieht Mindestuntersuchungszeiten für die Durchführung der konventionellen Fleischuntersuchungsverfahren vor, wobei im Fall der Risiko basierten Fleischuntersuchung bei Mastschweinen von diesen Zeiten abgewichen werden kann. Entsprechend dieser Regelung bei Mastschweinen sind analoge Voraussetzungen für den Risiko basierten Fleischuntersuchungsgang bei jungen Rindern, Schafen und Ziegen in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 845/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1224: Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene


 
 
 


Drucksache 163/09 (Beschluss)

... (1) Werden bei Rindern anlässlich der Fleischuntersuchung pathologischanatomische Veränderungen festgestellt, die auf Tuberkulose hindeuten, stellt die zuständige Behörde sicher, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV

§ 3

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 399/09

... (4) Soweit die Mortalitätsraten nach Absatz 1 oder die Ergebnisse der Fleischuntersuchung auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen schließen lassen, teilt die zuständige Behörde dies dem Halter der Tiere sowie der für den Ort des Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständigen Behörde mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Sachkunde

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner

§ 19
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 20
Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

3 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

4 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 4

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 3

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 776: Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/09

... (4) Die zuständige Behörde stellt bei geschlachteten Rindern, bei denen im Rahmen der Fleischuntersuchung pathologischanatomische Veränderungen festgestellt worden sind, die auf Tuberkulose hindeuten, sicher, dass diese Veränderungen labordiagnostisch auf Tuberkulose untersucht werden. Bis zur Vorlage des Ergebnisses darf der Schlachtkörper nicht verbracht werden. Ist bei der Untersuchung der Veränderungen nach Satz 1 Tuberkulose festgestellt worden, so ist der Schlachtkörper unschädlich zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... (1) Werden bei Rindern anlässlich der Fleischuntersuchung pathologischanatomische Veränderungen festgestellt, die auf Tuberkulose hindeuten, stellt die zuständige Behörde sicher, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 427/08 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Beibehaltung der Flexibilität bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Fachassistenten - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen -



Drucksache 427/08

Entschließung des Bundesrates zur Beibehaltung der Flexibilität bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Fachassistenten



Drucksache 625/08

... (1) Schlachtbetriebe, die unter Berücksichtigung des Schlachtgewichts abrechnen, sind verpflichtet, das Schlachtgewicht von ganzen, halben und viertel Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen unmittelbar nach der Schlachtung im Anschluss an die Fleischuntersuchung vor Beginn des Kühlprozesses nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 feststellen zu lassen. Bei Schweinen muss die Verwiegung spätestens 45 Minuten, bei den übrigen Tierarten spätestens eine Stunde nach dem Stechen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Schlachtnummer

§ 2
Verwiegung, Schnittführung

§ 3
Protokoll

Abschnitt 2
Preismeldungen

§ 4
Preismeldepflicht

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Inhalt der Preismeldung

§ 7
Verfahren der Preismeldung

§ 8
Preisfeststellung

§ 9
Festlegung der Meldegebiete

§ 10
Muster

Abschnitt 3
Auskunftspflichten

§ 11
Auskunftspflichten

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)

§ 1
Antrag auf Zulassung als

§ 2
Antragsinhalt

§ 3
Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 5
Zulassung von Klassifizierern

§ 6
Zulassungsantrag

§ 7
Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer

§ 8
Prüfungskommission

§ 9
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

§ 10
Durchführung der Sachkundeprüfung

§ 11
Rücktritt, Nichtteilnahme

§ 12
Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis

§ 13
Wiederholung der Sachkundeprüfung

§ 14
Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung

§ 15
Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung

§ 16
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung

Abschnitt 1
: Theoretische Prüfung

Abschnitt 2
: Praktische Prüfung

Teil 1
Rinder- und Schafschlachtkörper

A. Klassifizierung

B. Verwiegung / Schnittführung

Teil 2
Schweineschlachtkörper

A. Klassifizierung

I. Klassifizierung mit Choirometern

1. Klassifizierung mit Sondengeräten

2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten

II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage

III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren

B. Verwiegung / Schnittführung

Anlage 2
(zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)

1. Praktischer Teil

2. Theoretischer Teil

Artikel 3
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 1 Abs. 1)

Artikel 4
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

Artikel 6
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 7
Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

B. Besonderer Teil:

Artikel 1
(Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 11

Zu § 12

Artikel 2
(Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu §§ 9

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Artikel 3
(Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Artikel 4
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)

Artikel 6
(Aufhebung von Verordnungen):

Artikel 7
(Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):

Artikel 8
(Inkrafttreten):

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen


 
 
 


Drucksache 694/08

... 4. die für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Landesbehörden für die Erhebung nach § 59, die für die Preismeldung für Schlachtkörper nach § 7 Abs. 1 der Ersten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 427/1/08

Entschließung des Bundesrates zur Beibehaltung der Flexibilität bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Fachassistenten - Antrag des Landes Baden-Württemberg -



Drucksache 796/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Hinblick auf eine bisher fehlende Ermächtigungsgrundlage die Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Regelung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen sowie der Trichinenuntersuchung bei bestimmten Wildarten und der Fleischuntersuchung beim Vorliegen von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen bei Wild mit den vorgeschlagenen Änderungen des LFGB schafft. Die damit verbundene grundsätzlich mögliche Ausdehnung der LFGB-Regelungen auf den häuslichen Bereich und damit in die Privatsphäre birgt aber die Gefahr der schleichenden sukzessiven Erweiterung. Insofern wird auch auf Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verwiesen, der klarstellt, dass die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelsrechts nicht für den häuslichen Bereich gelten. Der Bundesrat weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass eine darüber hinaus gehende weitere Ausweitung der Regelungen des LFGB und von damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen auf den privaten häuslichen Bereich strikt abgelehnt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB ,

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 796/1/07

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Hinblick auf eine bisher fehlende Ermächtigungsgrundlage die Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Regelung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen sowie der Trichinenuntersuchung bei bestimmten Wildarten und der Fleischuntersuchung beim Vorliegen von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen bei Wild mit den vorgeschlagenen Änderungen des LFGB schafft. Die damit verbundene grundsätzlich mögliche Ausdehnung der LFGB-Regelungen auf den häuslichen Bereich und damit in die Privatsphäre birgt aber die Gefahr der schleichenden sukzessiven Erweiterung. Insofern wird auch auf Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verwiesen, der klarstellt, dass die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelsrechts nicht für den häuslichen Bereich gelten. Der Bundesrat weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass eine darüber hinaus gehende weitere Ausweitung der Regelungen des LFGB und von damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen auf den privaten häuslichen Bereich strikt abgelehnt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB , Buchstabe e § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB , Artikel 2 Nr. 3 § 50 Abs. 2 Nr. 4, 11, 11a - neu - Weingesetz

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 796/07

... - und Futtermittelgesetzbuches unterliegen auch Tiere, die im Rahmen so genannter Hausschlachtungen geschlachtet werden, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung, nämlich der Schlachttier und der Fleischuntersuchung. Zweck der Weiterführung und gleichzeitigen Weiterentwicklung dieses Rechtsbereiches durch das vorliegende Gesetz ist es, mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die sich mittelbar aus unterschiedlichen Länderregelungen in diesem Bereich ergeben könnten, zu vermeiden, sondern auch erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft abzuwehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie sonstiger Vorschriften


 
 
 


Drucksache 361/07 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Anforderungen festzulegen, nach denen in bestimmten kleineren Schlachtbetrieben auch weiterhin amtliche Fachassistenten die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes durchführen dürfen, ohne dass der amtliche Tierarzt ständig vor Ort ist. Ein hierfür erforderliches Notifizierungsverfahren ist unverzüglich in die Wege zu leiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV-Lebensmittelhygiene - AVV-LMH)

1. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f und g, Satz 2, Anlage 4 Nr. 1 Spiegelstrich 2 und 3 AVV-LMH

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 5 AVV-LMH


 
 
 


Drucksache 361/3/07

... Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Anforderungen festzulegen, nach denen in bestimmten kleineren Schlachtbetrieben auch weiterhin amtliche Fachassistenten die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes durchführen dürfen, ohne dass der amtliche Tierarzt ständig vor Ort ist. Ein hierfür erforderliches Notifizierungsverfahren ist unverzüglich in die Wege zu leiten.



Drucksache 601/07

... d) der amtliche Tierarzt eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3
Fütterung und Tränkung

§ 4
Früherkennung

§ 5
Schutzkleidung

§ 6
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8
Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9
Durchführung der Schutzimpfung

§ 10
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung

§ 13
Aufstallung

§ 14
Weitere Untersuchungen

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15
Verdachtsbestand

§ 16
Anordnung für weitere Bestände

§ 17
Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18
Öffentliche Bekanntmachung

§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 33
Risikobewertung

§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes

§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45
Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51
Notimpfung

§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53
Wiederbelegung

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54
Früherkennung

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61
Risikobewertung

§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64
Ordnungswidrigkeiten

§ 65
Weitergehende Maßnahmen

§ 66
Übergangsvorschriften

§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

1. Große Hühner

2. Puten

3. Gänse

4. Enten

Anlage 2
( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest


 
 
 


Drucksache 361/2/07

... Die Überwachung und Beurteilung von Betrieben kann - mit Ausnahme von Schlachthöfen bzw. der Fleischuntersuchung - auch durch Sachverständige anderer Berufssparten erfolgen. Die Zulassung von Milch-, Ei- oder Fischverarbeitungsbetrieben erfolgt derzeit in den Ländern beispielsweise auch durch Lebensmittelchemiker, ohne dass Probleme in der Praxis aufgetreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/2/07




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 361/07

... Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten Keine.

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 2
Zulassung von Betrieben

§ 3
Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 4
Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 5
Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr

Abschnitt 3
Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung

§ 6
Amtliche Bescheinigungen

§ 7
Rückstandsuntersuchungen

Abschnitt 4
Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch

§ 8
Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb

§ 9
Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung

§ 10
Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

§ 11
Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

§ 12
Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken

Abschnitt 5
Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 13
Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung

§ 14
Verfahren zur Prüfung der Leitlinien

Abschnitt 6

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 524/06

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Periodizität

§ 2
Übermittlung der Erhebungskataloge

§ 3
Auskunftspflichtige, ergänzende Angaben, Form der Übermittlung an das Statistische Bundesamt

§ 4
Aufbereitung der Ergebnisse

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 524/06 (Beschluss)

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (



Drucksache 290/06

... den Abschluss der Fleischuntersuchung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


Ergänzende Texte:

Artikel 80
des Grundgesetzes

§ 13
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 14
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 36
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 46
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 348/05

... f) der amtliche Tierarzt berücksichtigt jegliches bei der im ausgewiesenen Schlachthof durchgeführten Schlachttier- und Fleischuntersuchung festgestellte Anzeichen von Geflügelpest;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 650/05

... Zur Beurteilung der bedenklichen Merkmale vor und nach dem Schuss werden die Jäger im Rahmen ihrer Ausbildung zur Jägerprüfung geschult. Nach geltendem Recht sind Jäger ohnehin berechtigt, erlegtes Haarwild in geringen Mengen ohne Fleischuntersuchung - aber mit Untersuchung auf Trichinen - unter Einhaltung der fleischhygienerechtlichen Vorgaben in den Verkehr zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Änderung der Fleischhygiene-Verordnung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 780/04 (Beschluss)

... es wurde die Durchführung der Überwachung mit dem neu gefassten § 64 Abs. 3 dahin gehend geändert, dass sie nunmehr regelmäßig in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung zur Lebensmittelgewinnung vorgenommen werden muss. Damit wird die Tierarzneimittel-Überwachung als Teil des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung, die zur Lebensmittelgewinnung dienen, auf eine risikobasierte stichprobenweise Kontrolltätigkeit gestützt. Die risikobasierte fachlich gestützte Stichprobenüberwachung umfasst mindestens die folgenden Parameter: Betriebsgröße, Haltungsform und Betriebsorganisation, Aspekte der öffentlichen Gesundheit wie Auffälligkeiten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, den Nachweis von z.B. Rückständen oder Hemmstoffen sowie Aspekte der Tiergesundheit. Sie findet in der Tierseuchenbekämpfung und in der Lebensmittelüberwachung Anwendung und wird auch künftig im Bereich der Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Cross Compliance vorgeschrieben sein.



Drucksache 429/04

... (1) Über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und deren Ergebnis ist eine Statistik zu führen, die vom Statistischen Bundesamt zu erheben und aufzubereiten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 780/2/04

... Betriebsgröße, Haltungsform und Betriebsorganisation, Aspekte der öffentlichen Gesundheit wie Auffälligkeiten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, den Nachweis von z.B. Rückständen oder Hemmstoffen sowie Aspekte der Tiergesundheit. Sie findet in der Tierseuchenbekämpfung und in der Lebensmittelüberwachung Anwendung und wird auch künftig im Bereich der Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Cross Compliance vorgeschrieben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/2/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 4 Satz 3 - neu -, Abs. 5 Satz 2 AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 6 - neu - AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a0 - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 56 Abs. 4 Satz 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 56a Abs. 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 und 7 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 Satz 1 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 56a AMG

Zu § 56b

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 59 Überschrift und Abs. 5 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 26a - neu - AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 31a - neu - AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 - neu - § 139 - neu - AMG

18. Prüfbitte


 
 
 


Drucksache 21/04 (Beschluss)

... Durch die Änderung unter Buchstabe a wird der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnet Jagdausübungsberechtigte für ihren Jagdbezirk mit der Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen in Fällen zu beauftragen, in denen mit Ausnahme der Trichinenuntersuchung die Fleischuntersuchung unterbleiben kann. Die Übertragung der Befugnis zur Entnahme von Proben für eine amtliche Untersuchung ist nur zu vertreten, wenn keine Tatsachen dagegen sprechen dass der Jagdausübungsberechtigte die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung

Artikel 1
Änderung des Fleischhygienegesetzes

Artikel 2
Änderung der Fleischhygiene-Verordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung


 
 
 


Drucksache 661/12

... 6. Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel, die oder das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt und bei der amtlichen Auftriebsuntersuchung oder bei der Schlachttieruntersuchung als nicht seuchenkrank oder seuchenverdächtig befunden worden sind oder ist, soweit deren oder dessen Fleisch nach der Schlachtung im Rahmen der Fleischuntersuchung auf Grund einer tierseuchenrechtlichen Vorschrift oder einer auf eine solche Vorschrift gestützten behördlichen Anordnung gemaßregelt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 672/1/12

... e) für die Lebendtier- und Fleischuntersuchung tierbezogene Indikatoren zu entwickeln, die Rückschlüsse über die Haltungs- und Transportbedingungen der Tiere zulassen (z.B. Dokumentation von Schäden an Beinen und Brust bei Geflügel);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... e) für die Lebendtier- und Fleischuntersuchung tierbezogene Indikatoren zu entwickeln, die Rückschlüsse über die Haltungs- und Transportbedingungen der Tiere zulassen (z.B. Dokumentation von Schäden an Beinen und Brust bei Geflügel);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 157/20

... der Kommission vom 10. August 2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 212 vom 11.8.2015, S. 7)" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 183/19 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.