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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugbewegungszahlen"


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Drucksache 550/15

... aus dem Jahr 1971 verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation, lediglich auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe reicht für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden, nicht mehr aus. Es ist insoweit notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein größeres Gewicht beizumessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 124/13

... die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe reicht für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden, nicht mehr aus. Notwendig ist, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein wachsendes Gewicht beizumessen. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem auch vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Risiken, denen die Bevölkerung im Umfeld der Flughäfen ausgesetzt ist, nach den Sicherheitsaspekten Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 90/13

... verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherungsorganisation zuständige Stelle auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe ist für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden zu verstärken. Notwendig ist, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisation ein stärkeres Gewicht beizumessen und der Öffentlichkeit eine der Bedeutung der Angelegenheit angemessene Beteiligungsmöglichkeit einzuräumen. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem auch vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Risiken, denen die Bevölkerung im Umfeld der Flughäfen ausgesetzt ist, nach den Sicherheitsaspekten Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist. Auch der Lärmschutz bei Kunstflug ist zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 138/13

... bestehenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind angesichts der wachsenden Flugbewegungszahlen insbesondere in den Nachtstunden zu erweitern. Es ist daher notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisationen stärkeres Gewicht zu verleihen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 566/08

... Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet den Flugplatzhalter und die mit der Flugsicherung Beauftragten, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung der Fluglärmbelastung erforderlichen Auskünfte über den künftigen Flugbetrieb zu erteilen. Die Informationspflicht wurde durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 eingeführt und durch das Datenerfassungssystem DES vom 10. März 1975 konkretisiert. Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juni 2007 wurden auch die mit der Flugsicherung Beauftragten auskunftspflichtig, zudem wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Bestimmung der Fluglärmbelastung modernisiert. Die Datenerfassung führt bei den betroffenen Flughäfen und Flugsicherungsstellen zu Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ermittlung der Flugbewegungszahlen, für die Beschreibung der Flugstrecken und für die Abstimmung zwischen Flugsicherungsstellen und Flughafen sowie für die Übermittlung der Angaben. Zur Ermittlung der Kosten der Datenerfassung hat das Umweltbundesamt, das beim Vollzug des Fluglärmgesetzes 1971 zahlreiche Datenerfassungen durchgeführt hat, im Bereich der Fluglärmberechnung tätige Beratungsfirmen sowie Experten von Flughäfen und Flugsicherung nach den entstehenden Kosten befragt. Als erste konservative Abschätzung werden Gesamtkosten von etwa 30.000 € für jedes erstellte Datenerfassungssystem (neu) angenommen. Die Vorgaben des Gesetzes bestimmen Häufigkeit und Gesamtzahl der anzufertigenden Datenerfassungssysteme: Vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind etwa 35 zivile Flugplätze erfasst, für die ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist. Für jeden dieser Flugplätze müssen spätestens alle 10 Jahre Daten vorgelegt werden eine frühere Prüfung ist beim Vorliegen besonderer Umstände erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes von 1971 wird davon ausgegangen, dass im Mittel pro Flugplatz alle 7 Jahre ein Datenerfassungssystem zu erstellen ist. Dies ergibt durchschnittlich 5 Datenerfassungssysteme pro Jahr in Deutschland. Die Gesamtkosten die Datenerfassung nach dem novellierten Fluglärmgesetz werden auf durchschnittlich 150.000 € pro Jahr (30.000 € x 5) geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Datenerfassung über den Flugbetrieb

§ 3
Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung

§ 4
Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen

§ 5
Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage 1
Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)

Anlage 2
Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)


 
 
 


Drucksache 401/05

... - Summe über alle Flugbewegungen tags (6 bis 22 Uhr) bzw. nachts (22 bis 6 Uhr) während der Beurteilungszeit T, wobei die prognostizierten i = 1 Flugbewegungszahlen für die einzelnen Betriebsrichtungen jeweils um einen Zuschlag zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Betriebsrichtungen erhöht werden. Für die Tag-Schutzzonen 1 und 2 beträgt der Zuschlag zweimal die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtung in den zurückliegenden 10 Jahren (2 Sigma), für die Nacht-Schutzzone dreimal die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtung in den zurückliegenden 10 Jahren (3 Sigma).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.