[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

333 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugzeugen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0015/20
0112/20
0015/1/20
0306/1/20
0255/20
0492/20
0576/19
0521/19
0576/19B
0004/19B
0248/19
0515/1/19
0383/19
0529/19
0576/1/19
0004/19
0004/1/19
0168/19
0084/19
0515/19B
0158/18
0216/18
0630/18
0563/18
0321/18
0551/18
0321/18B
0185/18
0352/18
0590/17
0757/17
0039/17B
0039/1/17
0721/17
0385/17
0654/17
0757/1/17
0039/17
0757/17B
0119/17
0696/17
0387/17
0592/16
0193/16
0011/16
0103/1/16
0592/1/16
0103/16
0592/16B
0555/16
0029/16
0103/16B
0414/15
0036/15
0643/1/15
0353/15B
0439/1/15
0337/15B
0337/1/15
0036/2/15
0419/15
0096/15
0204/15
0439/15B
0096/15B
0295/15
0009/14
0084/14
0429/1/14
0429/14
0608/14
0429/14B
0737/13
0106/13B
0516/13
0199/1/13
0440/13
0199/13
0106/1/13
0182/1/13
0199/13B
0185/13
0430/13
0068/13
0394/13
0092/12
0676/12
0557/12
0581/12
0611/1/12
0688/12
0464/1/12
0302/1/12
0464/12B
0611/12B
0611/12
0632/1/12
0549/12
0233/11
0407/11
0276/3/11
0522/1/11
0799/11
0370/11
0141/1/11
0522/11B
0809/11
0111/11
0058/11
0639/11
0625/11
0232/11
0340/1/11
0662/11
0179/11
0194/11
0073/11
0340/11B
0141/11B
0680/10
0170/10
0683/2/10
0128/10
0034/10
0701/10
0684/2/10
0797/1/10
0231/10
0235/10
0155/10
0001/10
0530/10
0144/10
0633/10
0182/10
0117/10
0518/10
0497/10
0496/10
0088/09B
0521/1/09
0070/09
0728/09
0169/09C
0728/09B
0228/09
0122/09
0225/09
0281/1/09
0281/09B
0237/09
0069/1/09
0169/09D
0088/1/09
0521/09B
0169/09G
0074/09
0603/09
0816/09
0169/09E
0169/09F
0069/09
0391/09
0912/09
0258/09
0758/09
0233/09
0067/09
0088/09
0391/09B
0696/09
0204/09
0577/08
0123/08
0433/08
0377/08
0828/08
0596/08
0185/08
0963/1/08
0185/1/08
0703/08
0566/08
0185/08B
0145/08
0520/08
0514/08
0566/1/08
0032/08
0170/08
0483/08
0466/08
0492/08
0260/08
0403/08
0566/08B
0229/08
0354/08
0230/08
0963/08B
0182/08
0557/08
0879/08
0782/08
0952/07
0028/1/07
0127/1/07
0685/07
0789/07
0547/07
0081/07B
0669/07B
0127/07
0667/07
0234/07
0666/07
0211/07
0065/1/07
0720/07F
0065/07B
0461/07
0864/07
0736/07
0553/07
0129/07
0788/07
0028/07B
0816/07
0929/07
0120/07
0188/07
0440/07
0333/07
0408/07
0826/07
0447/07
0127/07B
0691/07
0720/07C
0081/1/07
0080/07
0383/07
0229/07
0568/07
0720/07H
0669/1/07
0315/06
0247/06
0505/06
0330/06
0329/06
0475/06
0520/06
0031/06
0907/06
0072/06
0161/06
0701/06
0778/06
0505/06B
0073/06
0668/06
0910/06
0305/06
0600/06
0101/06
0130/06
0944/06
0141/06
0520/2/06
0596/06
0527/06
0366/05
0431/05
0463/05
0341/05
0593/05
0710/05
0006/05
0184/05
0286/1/05
0763/05
0584/05
0710/1/05
0872/05
0732/05
0019/05
0853/05B
0286/05B
0401/05
0746/05
0806/05
0243/05
0318/05
0323/05
0289/05
0352/05
0615/05
0894/05
0225/05
0924/05B
0726/05
0322/05
0924/05
0853/05
0341/05B
0082/05
0710/05B
0390/05
0853/1/05
0183/05
0715/05
0399/05
0924/1/05
0095/05
0016/05
0496/05
0666/04B
0877/04
0413/04B
0666/2/04
0610/04
0280/04
0820/04
0280/1/04
0280/04B
0876/04
0995/04
0808/04
0915/04
0450/03
Drucksache 223/20

... Finanzierung des Einsatzes von Löschflugzeugen zur Bekämpfung von



Drucksache 306/1/20

... Bereits im November 2017, als die Kommission den letzten Beschlussvorschlag zur Verabschiedung des derzeit gültigen Katastrophenschutzverfahrens der EU vorgelegt hatte, war die Schließung vermeintlicher Kapazitätslücken durch den Aufbau von rescEU vorgesehen: Durch den damaligen Beschlussvorschlag wäre die Kommission befähigt worden, selbst in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung Kapazitäten anzuschaffen und damit eigene Katastrophenschutzeinheiten aufzustellen, die im Fall der Überlastung nationaler Einheiten von der Kommission hätten entsandt werden können. Diese Planungen konnten sich seinerzeit in den Ratsverhandlungen allerdings nicht durchsetzen. Der Bundesrat hatte mit Stellungnahme vom 2. März 2018 frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Errichtung eigener Ressourcen der Union die Grundlage eines Einstiegs in operative Kompetenzen darstelle und keinesfalls akzeptabel sei (vergleiche BR-Drucksache 757/17(B)). Stattdessen wurde ein Kompromiss gefunden, demzufolge die rescEU-Kapazitäten durch die Mitgliedstaaten erworben, gemietet oder geleast werden (Löschflugzeuge zur Waldbrandbekämpfung, Hochleistungspumpen, städtische Suche und Rettung, Feldlazarett und notfallmedizinische Teams).



Drucksache 521/19

... Wie das Wort "insbesondere" in Satz 1 von Absatz 2 verdeutlicht, geht es in erster Linie, aber nicht nur um Maßnahmen zum Umgang mit Energie und Verkehr/Transporten, weil diese besonders bedeutsam für die Verursachung von Klimagasen sind. Hinsichtlich Energie kann es um deren Erzeugung, Nutzung, Einsparung, Speicherung oder die Substitution durch andere Energieträger gehen, hinsichtlich Verkehr/Transporten insbesondere um eine an Klimaschutzkriterien orientierte Verkehrsmittelwahl. Denkbar sind darüber hinaus etwa auch Vorgaben zur Einsparung von unnötigen Verkehrswegen (etwa durch Videokonferenzen oder Telearbeit). Auch die Beschaffung von Waren kann insoweit Gegenstand sein (z.B. durch Verzicht auf den Bezug von mit Flugzeugen transportierten Waren), ebenso wie die Anwendung von Klimaschutzkriterien wie dem Energieaufwand bei der Herstellung von Produkten. Des Weiteren können auch Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung des Einsatzes von natürlichen Ressourcen zu einer Minderung oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat hält es darüber hinaus weiter für erforderlich, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Er verweist hierzu auf seinen Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 4/19 (Beschluss)

... 3. durch Flugzeughypotheken an dort registrierten Flugzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4

Artikel 4a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 49 Absatz 3 und 4 PfandBG

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 66a Absatz 1 Satz 2 VAG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 529/19

... Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 8. Mai 2019 einen Bericht zu den Wirkungen des Treibstoffschnellablass auf Umwelt und Gesundheit auf seiner Internetseite veröffentlicht. https://www.umweltbundesamt.de/themen/kerosinablassvonflugzeugenfuermenschumwelt



Drucksache 576/1/19

... b) Der Bundesrat hält es darüber hinaus weiter für erforderlich, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Er verweist hierzu auf seinen Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 4/19

... 3. durch Flugzeughypotheken an dort registrierten Flugzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25a
Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.

§ 25n
Einstufung als bedeutendes Institut

§ 64m
Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 66a
Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 9
Änderung der Anlageverordnung

Artikel 10
Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 25n
Die eingefügte Vorschrift entspricht dem § 17 InstVergV.

Zu Nummer 5

§ 49
Maßnahmen nach dem neuen § 53b Absatz 12 KWG (siehe Begründung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gewünschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist § 49 KWG zu ergänzen.

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 4/1/19

... 3. durch Flugzeughypotheken an dort registrierten Flugzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/19




1. Zu Artikel 4

Artikel 4a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 49 Absatz 3 und 4 PfandBG

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 66a Absatz 1 Satz 2 VAG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 84/19

... 3. durch Flugzeughypotheken an dort registrierten Flugzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25a
Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.

§ 25n
Einstufung als bedeutendes Institut

§ 64m
Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz

Artikel 9
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 66a
Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Anlageverordnung

Artikel 14
Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 158/18

... Wenn es darum geht, einem Deep-Learning-Algorithmus beizubringen, Objekte einer bestimmten Kategorien zuzuordnen, legt man ihm eine große Zahl von beschrifteten Beispielobjekten (z.B. Bildern) vor, bei denen diese korrekt eingestuft sind (z.B. Bilder von Flugzeugen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 216/18

... 1. Emissionen von Flugzeugen außerhalb des Start- und Landezyklus;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 551/18

... 6. technische Geräte, die zum Antrieb von Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen in diesen eingesetzt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 185/18

... Im Hinblick auf die Beschäftigung wird die Entwicklung neuer Technologien und Dienstleistungen wahrscheinlich neue Kompetenzen und hochbezahlte Fachkräfte (Ingenieure, Forscher) erfordern, gepaart mit neuen Arbeitsplätzen mittlerer Qualifikationsanforderungen, um diese neuen Technologien aufrechtzuerhalten. Zwar könnten sehr wohl Berufsfahrer betroffen sein, doch diese Entwicklung könnte die Tätigkeit als Fahrer auch attraktiver machen und den aktuellen Fahrermangel beheben.62 Der völlige Ersatz von Fahrern in allen Fahrsituationen durch die Technik ist immer noch schwierig. Daher ist eine Übergangsphase wahrscheinlich, in der das Fahrzeug es dem Fahrer erlaubt, unter bestimmten Bedingungen (z.B. auf der Autobahn) während der Fahrt andere Aufgaben zu erledigen, wie es etwa schon in Flugzeugen der Fall ist, anstatt den Fahrer zu ersetzen. Je langsamer diese Technologien eingeführt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt vom Wirtschaftssystem absorbiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 352/18

... "Abweichend von Satz 2 Nummer 3 kann die zuständige Behörde im Fall des Verdachts auf Geflügelpest in einem Flugzeug eine Reinigung, eine Desinfektion und, soweit erforderlich, eine Entwesung des Frachtraumes sowie der benutzten Behältnisse und Gerätschaften anordnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 757/17

... Gleichzeitig bestehen für die Mitgliedstaaten nur äußerst geringe Anreize, über das Katastrophenschutzverfahren der Union Unterstützung anzubieten, da aus dem EU-Haushalt lediglich ein Teil der Transportkosten finanziert wird. Allerdings ist der Transport bei den meisten Einsätzen nicht die teuerste Komponente: Die operativen Kosten liegen wesentlich höher. Beispielsweise entsprechen die Kosten für die Beförderung eines großen mobilen Lazaretts nur einem Bruchteil der Kosten für seinen Betrieb, die sich auf rund 6 Mio. EUR pro Monat belaufen. Ebenso ist der Flug eines Flugzeugs von Frankreich nach Portugal günstig im Vergleich zu den Kosten, die sein mehrtägiger Einsatz vor Ort verursacht. Die Kosten für den Einsatz dieser Mittel werden nicht aus dem EU-Haushalt finanziert.



Drucksache 39/17 (Beschluss)

... Dem eigentlichen Sicherheitsproblem, mutwilliger Laser-Attacken auf tieffliegende Hubschrauber oder Flugzeuge, wird dadurch jedoch nicht begegnet. Entsprechende Blendungen gelten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und sind schon jetzt strafrechtlich verfolgbar (§ 315



Drucksache 39/1/17

... Dem eigentlichen Sicherheitsproblem, mutwilliger Laser-Attacken auf tieffliegende Hubschrauber oder Flugzeuge, wird dadurch jedoch nicht begegnet. Entsprechende Blendungen gelten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und sind schon jetzt strafrechtlich verfolgbar (§ 315



Drucksache 385/17

... "Abweichend von Satz 2 Nummer 3 kann die zuständige Behörde im Falle des Transports lebenden Viehs in Flugzeugen die Reinigung, die Desinfektion und, soweit erforderlich, die Entwesung des Frachtraumes sowie der benutzten Behältnisse und Gerätschaften anordnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Früherkennung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2887: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Maul- und Klauenseuche - Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 654/17

... - Sicherheit bei kritischen oder hochsensiblen Anwendungen21: Die Systeme, auf die wir in unserem täglichen Leben angewiesen sind - von unseren Pkw bis hin zu den Maschinen in Fabriken, von den größten Systemen etwa in Flugzeugen oder Kraftwerken bis hin zu den kleinsten, zum Beispiel in Medizinprodukten -, sind in zunehmendem Maße digital und miteinander verbunden. Deshalb müssen die entscheidenden IKT-Komponenten in diesen Produkten und Systemen strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 696/17

... Der Verkehrssektor ist seit vielen Jahren nicht nur Ziel von Terroranschlägen, sondern eröffnet auch Wege, um Anschläge zu verüben (zum Beispiel Flugzeugentführungen oder Amokfahrten mit LKW). Die Kommission arbeitet einen auf bewährten Verfahren beruhenden Sicherheitsleitfaden für den gewerblichen Straßenverkehr aus. Dabei wird vor allem auf die bessere Sicherung von Lastkraftwagen abgezielt, um das Risiko eines unautorisierten Zugriffs auf LKW (zum Beispiel Entführung oder Diebstahl) für die Durchführung einer terroristischen Amokfahrt einzudämmen. Der Leitfaden wird vor Ende 2017 vorliegen und Empfehlungen für den nationalen Straßenverkehr enthalten. Neue technische Lösungen müssen erprobt werden, zum Beispiel Kollisionsvermeidungssysteme, automatische Notbremssysteme oder Möglichkeiten zum ferngesteuerten Stoppen von Fahrzeugen durch die Strafverfolgungsbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 592/16

... Im Bereich der Luftsportgeräte wurde die Kategorie der Ultraleichtflugzeuge in den letzten Jahrzehnten ständig weiterentwickelt. Diese Art der Luftsportgeräte ist bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 300 Kilogramm bei einsitzigen und von 450 Kilogramm bei zweisitzigen Flugzeugen gemäß Artikel 4 Absatz 4 Anhang II Buchstabe e Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 6
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für Verwaltung

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 11/16

... 8. spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4
Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

§ 5
Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen

§ 6
Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 8
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 9
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 10
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 11
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 12
Pflichten des Händlers

§ 13
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 14
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen Keine

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


Drucksache 103/1/16

... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/1/16




1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

'Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - § 26 Satz 1 BmTierSSchV ,

'Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

4. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 592/1/16

... Bislang mussten Ultraleichtflugzeuge unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen sein. Die vorliegende Verordnung würde es den Eigentümern/Haltern von Ultraleichtflugzeugen nunmehr überlassen, ob sie ihr Ultraleichtflugzeug an beiden Seiten des Rumpfes oder unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen. Mit dem Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass lediglich für Ultraleichthubschrauber an beiden Seiten des Rumpfes eine neue Kennzeichnungspflicht besteht. Da die Kennzeichnung unter der linken Tragfläche - z.B. bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten - wesentlich besser auszumachen und zuzuordnen ist, sollte die ursprüngliche Regelung für Ultraleichtflugzeuge beibehalten werden.



Drucksache 103/16

... eröffnet eine Möglichkeit, in einer Schlachtstätte geborene Kälber von dieser verbringen zu können. Gleichzeitig wird die Verordnung an das ab dem 1. Januar 2016 geltende EU-Recht zur Kennzeichnung von Equiden sowie die Regelungen zur Reinigung und Desinfektion von Flugzeugen den praktischen Gegebenheiten angepasst (Artikel 6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 592/16 (Beschluss)

... Bislang mussten Ultraleichtflugzeuge unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen sein. Die vorliegende Verordnung würde es den Eigentümern/Haltern von Ultraleichtflugzeugen nunmehr überlassen, ob sie ihr Ultraleichtflugzeug an beiden Seiten des Rumpfes oder unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen. Mit dem Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass lediglich für Ultraleichthubschrauber an beiden Seiten des Rumpfes eine neue Kennzeichnungspflicht besteht. Da die Kennzeichnung unter der linken Tragfläche - z.B. bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten - wesentlich besser auszumachen und zuzuordnen ist, sollte die ursprüngliche Regelung für Ultraleichtflugzeuge beibehalten werden.



Drucksache 103/16 (Beschluss)

... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

'Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - § 26 Satz 1 BmTierSSchV , Nummer 2 - neu - § 41 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 - neu - Anlage 3 Abschnitt I Nummer 7 Spalte 3 BmTierSSchV , Nummer 5 - neu - Anlage 8 Abschnitt I Nummer 3 Spalte 2 BmTierSSchV

'Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung


 
 
 


Drucksache 414/15

... Die Identifizierung von Migranten und die Ausstellung von Reisedokumenten für ihre Rückkehr stellen eine große Herausforderung dar. Frontex sollte Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, insbesondere jenen Ländern, die keine konsularische Vertretung in den betreffenden Mitgliedstaaten haben, erleichtern. Die Agentur sollte außerdem die Mitgliedstaaten beim Chartern von Flugzeugen für Rückführungsmaßnahmen weiter unterstützen - auch indem sie selbst Flugzeuge chartert. Überwacher aus dem im Rahmen des Projekts zur Überwachung von Rückführungen20 eingerichteten Pool können im Sinne einer neutralen Berichterstattung über Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden; Frontex kann die Kosten der Bereitstellung von Überwachern tragen. Die Agentur kann außerdem die Mitgliedstaaten mit der Durchführung von Schulungen bei der Einrichtung der Pools von Begleitpersonen unterstützen, die rasch bei Rückkehrflügen eingesetzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.