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0983/04
0610/04
0806/04
0622/04
0805/04
0860/04
0727/04B
0881/04
0429/04
0778/1/04
0778/04B
0915/04
0715/03
0856/03
Drucksache 223/20

... Energietechnologien und effiziente Energienutzung - Forschungs- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/20




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 140/20

... "b) Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, sowie Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien; ferner Förderung von Investitionen, die zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten im öffentlichen Gesundheitswesen erforderlich sind;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Artikel 3
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 83/20

... Die Einrichtung von Kompetenzzentren, Spitzenforschungsclustern oder Innovationslaboren ist ein zentraler Baustein, um die wissenschaftliche Arbeit noch enger mit den konkreten Praxisanforderungen der Anwender zu verzahnen. Der Innovations- und Praxistransfer wird durch neue Fördermaßnahmen gestärkt, die es ermöglichen, Sicherheitslösungen in der Fläche zu erproben oder zielgerichtet als Praxisleuchttürme fortzuentwickeln. Eine wichtige Rolle beim Wissens- und Technologietransfer spielen technologieorientierte Unternehmensgründungen. Um neue Perspektiven und Lösungsansätze in globalen Fragen der zivilen und militärischen Sicherheit zu entwickeln, ist es notwendig, Kooperationen mit starken europäischen und internationalen Forschungs- und Technologiepartnern einzugehen. Die Bundesregierung wird daher bestehende bi- und multilaterale Forschungsaktivitäten ausbauen. Bei der Auswahl der Forschungs- und Technologiepartner wird sie besonderes Augenmerk auf ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Belange legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/20




Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

I. Einleitung

II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld

III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien

IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland

V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken

2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen

3. Beschaffungswesen optimieren

4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren

5. Schutz von Sicherheitsinteressen

VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:


 
 
 


Drucksache 58/1/20

... 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung und die EU auf, bei den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen, sondern alle Aspekte der beiderseitigen Zusammenarbeit und Beziehungen, wie beispielsweise die Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden, die Forschungs- und Wissenschaftskooperationen, den kulturellen Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden mit in den Blick zu nehmen.



Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, neben dem Ausbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff vor allem auch Technologieentwicklung und -anwendungen zu unterstützen, die zentral für eine globale Wasserstoffwirtschaft sind. Hierfür sollte durch weitere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie eine Marktskalierung insbesondere die Industrialisierung der Elektrolyseur- und Brennstoffzellenproduktion in den nächsten Jahren erreicht werden. Die deutsche Technologieführerschaft im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie können genutzt werden, um Komponentenherstellern die Entwicklung zu Leitanbietern von Wasserstofftechnologien zu ermöglichen. So können heimische Arbeitsplätze gesichert werden.



Drucksache 494/20 (Beschluss)

... 3. Er begrüßt, dass mit der geplanten Mitteilung der Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR) eine überfällige Diskussion über die Grundlagen, Aufgaben und Perspektiven der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik angestoßen wird. Die Erneuerung des EFR muss von dem Grundgedanken ausgehen, dass sich europäische Forschungspolitik nicht in einem Förderprogramm erschöpft. Vielmehr sollte der EFR als ein konzeptioneller Rahmen zur umfassenden und strategischen Stärkung von Entwicklungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Forschung innerhalb Europas verstanden werden. Der Bundesrat betont, dass er den EFR in diesem Sinne als einen zentralen Beitrag zur europäischen Integration betrachtet, der erkennbar über eine rein ökonomische Integration der europäischen Staaten hinausweist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20 (Beschluss)




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 29/20

... c) Investitionen in Forschungs- und Innovationstätigkeiten und Förderung des Transfers fortschrittlicher Technologien;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 452/1/20

... 30. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, neben dem Ausbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff vor allem auch Technologieentwicklung und -anwendungen zu unterstützen, die zentral für eine globale Wasserstoffwirtschaft sind. Hierfür sollte durch weitere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie eine Marktskalierung insbesondere die Industrialisierung der Elektrolyseur- und Brennstoffzellenproduktion in den nächsten Jahren erreicht werden. Die deutsche Technologieführerschaft im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie können genutzt werden, um Komponentenherstellern die Entwicklung zu Leitanbietern von Wasserstofftechnologien zu ermöglichen. So können heimische Arbeitsplätze gesichert werden.



Drucksache 494/20

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der geplanten Mitteilung der Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR) eine überfällige Diskussion über die Grundlagen, Aufgaben und Perspektiven der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik angestoßen wird. Die Erneuerung des EFR muss von dem Grundgedanken ausgehen, dass sich europäische Forschungspolitik nicht in einem Förderprogramm erschöpft. Vielmehr sollte der EFR als ein konzeptioneller Rahmen zur umfassenden und strategischen Stärkung von Entwicklungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Forschung innerhalb Europas verstanden werden. Der Bundesrat betont, dass er den EFR in diesem Sinne als einen zentralen Beitrag zur europäischen Integration betrachtet, der erkennbar über eine rein ökonomische Integration der europäischen Staaten hinausweist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 270/20

... Eine Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung oder als Referenzsubstanz für die Analytik ist nicht auszuschließen, daher ist die Aufnahme dieses Stoffs in die Anlage II des BtMG geboten. Damit wird ein erlaubnispflichtiger, legaler Handel mit diesem Stoff für Forschungs- und industrielle Zwecke ermöglicht. Über das umfassende Erlaubniserfordernis können Verwendungszwecke wirksam unterbunden werden, die mit den Zielen des BtMG nicht vereinbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 58/20 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung und die EU auf, bei den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen, sondern alle Aspekte der beiderseitigen Zusammenarbeit und Beziehungen, wie beispielsweise die Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden, die Forschungs- und Wissenschaftskooperationen, den kulturellen Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden mit in den Blick zu nehmen.



Drucksache 333/20

... /EG für Arzneimittel zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19, deren klinische Prüfungen unter die Ausnahmeregelung gemäß der vorliegenden Verordnung fallen würden, nicht verpflichtet sein, die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde zur absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt zu Forschungs- und Entwicklungszwecken gemäß Teil B der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 242/3/19

... Nach § 4 Satz 2 FZulG-E entsteht der Anspruch auf Forschungszulage erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderungsfähigen Aufwendungen beim Anspruchsberechtigten entstanden sind. Antragstellung (§ 5 Absatz 3 Satz 1 FZulG-E) und Auszahlung (§ 9 FZulG-E) können also erst nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahrs erfolgen. Der Auszahlungszeitpunkt der Forschungszulage liegt somit in der Regel mehrere Monate nach Abfluss der Personalaufwendungen. Dies führt insbesondere bei Existenzgründern, Start-Ups sowie ertragsschwächeren Unternehmen zu Liquiditätsnachteilen, die der gezielten Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entgegenstehen können. Eine Verkürzung des Zeitraums zwischen Abfluss der förderfähigen Aufwendungen (z.B. nach Erreichen einer bestimmten Höhe) und Zufluss der Forschungszulage verbessert die Liquiditätswirkungen für diese Unternehmen erheblich und kann dazu beitragen, verstärkte Anreize für Forschung und Entwicklung zu setzen.



Drucksache 553/19

... § 2 Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

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Drucksache 553/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

3 Inhaltsübersicht

§ 1
Anspruchsberechtigung

§ 2
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

§ 3
Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

§ 4
Höhe der Forschungszulage

§ 5
Antrag auf Forschungszulage

§ 6
Bescheinigung

§ 7
Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen

§ 8
Begünstigungszeitraum

§ 9
Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union

§ 10
Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

§ 11
Verzinsung des Rückforderungsanspruchs

§ 12
Anwendung der Abgabenordnung

§ 13
Verfolgung von Straftaten

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Bekanntmachungserlaubnis

§ 16
Anwendungsregelung

§ 17
Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 625/19

... Mit § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine oder mehrere Stellen zu bestimmen, zu beauftragen und soweit erforderlich zu beleihen, um die für die Ausstellung der Bescheinigungen nach § 6 FZulG erforderlichen Handlungen durchzuführen und die Bescheinigung für den Antragsteller auszustellen sowie Verfahrensvorschriften zu § 2 FZulG zu erlassen, insbesondere zur inhaltlichen Beurteilung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zum Verfahren der Beantragung der nach § 6 FZulG erforderlichen Bescheinigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Stelle

§ 3
Antragsverfahren

§ 4
Antragsprüfung

§ 5
Bescheinigung nach § 6 des Gesetzes

§ 6
Geschäftsstatistik

§ 7
Datenübermittlung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5054, BMBF: Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 627/19

... Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen.

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Drucksache 627/19




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... Durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuern wird die deutsche Luftverkehrsbranche wirtschaftlich belastet. Damit werden auch finanzielle Spielräume der Luftfahrtindustrie eingeschränkt, so dass zu erwarten steht, dass das Engagement der Branche im Bereich der Forschung und Entwicklung deutlich eingeschränkt wird. Die aus der Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu erwartenden Einnahmen sollten daher jedenfalls zu einem maßgeblichen Anteil im Sektor verbleiben und diesen durch notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies gelingt insbesondere dann, wenn konventionelles Kerosin so zügig wie möglich durch synthetisches Kerosin ersetzt werden kann. Hier sind weitere Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung nötig, die durch den Einsatz eines entsprechenden Anteils der Mehreinnahmen ermöglicht werden können.

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Drucksache 515/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 625/1/19

... Die Angabe, um welche der in § 2 Absatz 4 FZulG genannten Durchführungsform des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens es sich handelt, sollte der Bescheinigungsstelle bereits mit Antragstellung vorliegen, um einerseits das Bescheinigungsverfahren zu beschleunigen und unnötige Nachfragen zu vermeiden. Andererseits ist diese Information für die Bescheinigungsstelle auch von Bedeutung, um eine missbräuchliche (mehrfache) Inanspruchnahme der Zulage für dasselbe Forschungsvorhaben zu vermeiden. So kann bereits von der Bescheinigungsstelle - und nicht erst in späteren Verfahren von möglicherweise verschiedenen Finanzämtern in einem aufwändigen Kontrollmitteilungsverfahren - abgeglichen werden, ob für ein und dasselbe Forschungsvorhaben die Ausstellung einer Bescheinigung schon beantragt wurde.

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Drucksache 625/1/19




1. Zu § 2 Absatz 1 FZulBV

2. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - FZulBV

3. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, § 6 Absatz 2 Nummer 6 FZulBV


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Die Ergänzung in § 5 WindSeeG ermöglicht dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, im Flächenentwicklungsplan bereits für den Zeitraum ab 2021 Festlegungen zu Testflächen im Küstenmeer zu treffen, um dringend benötigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu realisieren.

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Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 242/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zusätzliche private FuE-Investitionen auszulösen, um damit langfristig innovative Unternehmen in Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Die Bemühungen der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zu vermehrten Investitionen in Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu geben, können hierzu einen Beitrag leisten. Die Wahlmöglichkeit, die Forschungszulage neben anderen Förderungen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu gewähren, ist ein wichtiger Baustein und kann die Attraktivität der Zulage deutlich steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 180/1/19

... 6. Zu den Projekten des Aachener Vertrags, die nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden können, gehören zum Beispiel die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Einrichtung eines deutsch\-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz, der Ausbau von Mobilitätsprogrammen, der Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, die deutsch\-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, die Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen.



Drucksache 180/19 (Beschluss)

... 6. Zu den Projekten des Aachener Vertrags, die nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden können, gehören zum Beispiel die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz, der Ausbau von Mobilitätsprogrammen, der Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, die deutsch-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, die Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen.



Drucksache 625/19 (Beschluss)

... Die Angabe, um welche der in § 2 Absatz 4 FZulG genannten Durchführungsform des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens es sich handelt, sollte der Bescheinigungsstelle bereits mit Antragstellung vorliegen, um einerseits das Bescheinigungsverfahren zu beschleunigen und unnötige Nachfragen zu vermeiden. Andererseits ist diese Information für die Bescheinigungsstelle auch von Bedeutung, um eine missbräuchliche (mehrfache) Inanspruchnahme der Zulage für dasselbe Forschungsvorhaben zu vermeiden. So kann bereits von der Bescheinigungsstelle - und nicht erst in späteren Verfahren von möglicherweise verschiedenen Finanzämtern in einem aufwändigen Kontrollmitteilungsverfahren - abgeglichen werden, ob für ein und dasselbe Forschungsvorhaben die Ausstellung einer Bescheinigung schon beantragt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/19 (Beschluss)




1. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - FZulBV

2. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, § 6 Absatz 2 Nummer 6 FZulBV


 
 
 


Drucksache 318/19

... Zudem fördern Bundesregierung und Länder über die GAK seit Langem Maßnahmen für private und kommunale Waldeigentümer zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und mit dem Waldklimafonds fördert die Bundesregierung mit rund 25 Millionen Euro jährlich gezielt Pilotprojekte, Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO

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Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zusätzliche private FuE-Investitionen auszulösen, um damit langfristig innovative Unternehmen in Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Die Bemühungen der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zu vermehrten Investitionen in Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu geben, können hierzu einen Beitrag leisten. Die Wahlmöglichkeit, die Forschungszulage neben anderen Förderungen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu gewähren, ist ein wichtiger Baustein und kann die Attraktivität der Zulage deutlich steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 144/18

... Eine Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung oder als Referenzsubstanzen für die Analytik ist nicht auszuschließen, daher ist die Aufnahme dieser Stoffe in die Anlage II des BtMG geboten. Damit wird ein erlaubnispflichtiger, legaler Handel mit diesen Stoffen für Forschungs- und industrielle Zwecke ermöglicht. Über das umfassende Erlaubniserfordernis können Verwendungszwecke wirksam unterbunden werden, die mit den Zielen des BtMG nicht vereinbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Präimplantationsdiagnostikverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 158/18

... - einen umfangreichen Datenbestand in Industrie, Forschung und dem öffentlichen Sektor, der in KI-Systeme eingespeist werden kann. Parallel zu dieser Mitteilung ergreift die Kommission derzeit Maßnahmen, um den Datenaustausch zu erleichtern und weitere Daten - den Rohstoff der KI - für die Weiterverwendung zu öffnen. Dazu zählen insbesondere Daten aus dem öffentlichen Sektor, wie z.B. zu öffentlichen Versorgungsunternehmen, sowie Umwelt-, Forschungs- und Gesundheitsdaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 3. Der Bundesrat würdigt die Erfolge der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte. Das aktuelle EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 hat wichtige Beiträge zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit geleistet und einen echten Mehrwert in der grenzüberschreitenden Forschungskooperation in Europa generiert, der allein durch koordinierte nationale Förderung nicht zu erzielen wäre. Der in Horizont 2020 gewählte Aufbau mit drei Schwerpunktbereichen der Förderung hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt und sollte auch im Nachfolgeprogramm beibehalten werden.



Drucksache 261/1/18

... 26. Damit Forschung und Innovation in jedem Bereich gefördert werden kann, sollte eine umfassende Einbindung aller FuI-Akteure in die europäische Forschungs- und Innovationslandschaft erfolgen. KMU und Forschungseinrichtungen sollten dabei unterstützt werden, gemeinsam Innovationen voranzubringen. Der Bundesrat spricht sich für die Wiedereinführung eines Programms vergleichbar "Research4SME" im FP7 und früher aus, da KMU auch im Bereich der Verbundforschung eine auf sie direkt zugeschnittene Förderkulisse brauchen, in der sie themenoffen Forschung und Innovation durchführen können und mit einem derartigen Programm einen weiteren unmittelbaren Zugang zur europäischen Förderung von Forschung und Innovation erhalten.



Drucksache 223/18

... - Eine Verordnung würde unmittelbar für die Wirtschaftsbeteiligten (neben den Mitgliedstaaten) gelten und so die Marktakzeptanz fördern, möglicherweise sogar in den Mitgliedstaaten, die derzeit nicht vor dem Problem der Wasserknappheit stehen, aber in denen gute "grüne" Technologien hergestellt werden. Dies könnte sich positiv auf die Forschungs- und Innovationstätigkeit auswirken und auch zur Entstehung von Spitzentechnologien und neuen Geschäftsmöglichkeiten im Binnenmarkt beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 156/18

... Als Teil der Initiative zur Digitalisierung der europäischen Industrie40 hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie ergriffen und gewährt unter anderem finanzielle Unterstützung für industrielle Datenplattformen und Innovationszentren im Rahmen des Programms Horizont 2020. In Fortsetzung dieser Bemühungen fördern die Forschungs- und Innovationsmaßnahmen von Horizont 2020 in den Jahren 2018-202041 (insbesondere der Teil der "industriellen und persönlichen Datenplattformen") die Entwicklung vertrauenswürdiger, sicherer Plattformen und datenschutzfreundlicher Auswertungsmethoden für eine gesicherte gemeinsame Nutzung proprietärer industrieller Daten und personenbezogener Daten und erleichtern gleichzeitig die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. für den Datenschutz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 181/18

... , eine große Herausforderung darstellt. Dafür müssen Wissen, finanzielle Mittel und Wirtschaftsteilnehmer in der gesamten Union zusammengeführt werden. Entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte können riskant, komplex und umfangreich sein. Ihre Vorteile kommen jedoch bei Weitem nicht nur einzelnen Unternehmen oder Wirtschaftszweigen zugute. Für die Realisierung solcher Projekte sind möglicherweise staatliche Finanzierungen erforderlich. Gleichwohl muss unbedingt auf das richtige Gleichgewicht zwischen den Errungenschaften, die mit dem Projekt im gemeinsamen europäischen Interesse erzielt werden, und seinen Auswirkungen auf den Binnenmarkt geachtet werden. Um Rechtssicherheit für Interessenträger zu schaffen, hat die Kommission die Mitteilung über Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt herausgegeben. Sie ist bereit, geplante staatliche Finanzierungen für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu prüfen.



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 21. Er begrüßt grundsätzlich das Konzept der "öffentlichkeitswirksamen For-schungs- und Innovationsmissionen". Allerdings ist darauf zu achten, dass diese in Säule II nicht zu Lasten der konventionellen Forschungs- und Innovations-vorhaben gehen.



Drucksache 563/18

... Mit dem neu eingefügten Absatz 1a wird die bislang in § 95 Nummer 6 EEG 2017 geregelte Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Schaufenster intelligente Energie- Digitale Agenda für die Energiewende" in das EnWG überführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 310/18

... Für den deutschen Mittelstand ist es besonders wichtig, dass die Forschungs- und Innovationsaktivitäten auch steuerlich unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/18




Entschließung

A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung

B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung

2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung

4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen

5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels

6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze

7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen

8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen

D. Internationales Steuerrecht

1. Außensteuerrecht reformieren

2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung

E. Umsatzsteuer

1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft

2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung

3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer

4. Ausschluss von Windfall-Profits

5. Wirksame Besteuerung des Internethandels

F. Verfahrensrecht

1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte

2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs


 
 
 


Drucksache 5/18 (Beschluss)

... 2. Er würdigt die Erfolge der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte. Das aktuelle EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 hat wichtige Beiträge zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit geleistet und einen echten Mehrwert in der grenzüberschreitenden Forschungskooperation in Europa generiert, der allein durch koordinierte nationale Förderung nicht zu erzielen wäre. Der in Horizont 2020 gewählte Aufbau mit drei Schwerpunktbereichen der Förderung hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt und sollte auch im Nachfolgeprogramm beibehalten werden.



Drucksache 442/18

... Die Gründung der öffentlich-privaten Partnerschaft für Cybersicherheit ("cPPP") in der Union im Jahr 2016 war ein erster konkreter Schritt, um die Fachkreise in Forschung, Industrie und öffentlichem Sektor zusammenzubringen und so die Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit zu erleichtern, und sollte innerhalb der Grenzen des Finanzrahmens 2014-2020 zu guten, stärker zielgerichteten Ergebnissen in Forschung und Innovation führen. Die cPPP ermöglichte es den Partnern aus der Industrie, eigene Zusagen in Bezug auf ihre Ausgaben in den in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft festgelegten Bereichen zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 5/18

... Das Programm bietet einzigartige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Vernetzung. Ein Fünftel der im Rahmen von Horizont 2020 veröffentlichten wissenschaftlichen Beiträge sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und dem Privatsektor. Gegenüber dem RP7 konnte die Zahl der interdisziplinären Veröffentlichungen mit Horizont 2020 gesteigert werden. Die vertraglichen PPP, bei denen der Privatsektor gemeinsam mit der Kommission die Forschungs- und Innovationsagenden festlegt, haben durch die Stärkung der intersektoralen Zusammenarbeit und die Innovationsförderung einen Mehrwert hervorgebracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 185/18

... In den Mitgliedstaaten (z.B. in Deutschland, Frankreich, im Vereinigten Königreich, in Schweden und den Niederlanden) laufen bereits zahlreiche Initiativen, insbesondere für groß angelegte Tests, welche auch von der Kommission unterstützt werden.19 Allerdings sollten diese Initiativen besser koordiniert werden. In der Erklärung von Amsterdam20 forderten die Mitgliedstaaten die Kommission auf, eine gemeinsame europäische Strategie für das automatisierte und vernetzte Fahren zu entwickeln, den EU-Verordnungsrahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen, einen koordinierten Forschungs- und Innovationsansatz auszuarbeiten und interoperable Kooperative Intelligente Verkehrssysteme einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 757/17

... 12. Über das Programm "Horizont 2020" wurden bereits mehr als 20 Mio. EUR für Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Waldbränden bereitgestellt. Künftige, für 2020 geplante Forschungsarbeiten sollen Folgendes umfassen: "Neues ökosystembasiertes angepasstes Management, einschließlich naturgestützter Lösungen, für die Verringerung der Waldbrandgefahr in der EU" (15 Mio. EUR) und "Widerstandsfähige Wälder" mit dem Ziel der Entwicklung neuer Leitlinien für die Prävention von Waldbränden und für risikobasierte Beschlüsse über die besten Anpassungsoptionen (10 Mio. EUR). 2018 soll eine strategische Forschungs- und Entwicklungsagenda für das Management des Waldbrandrisikos in der EU aufgestellt werden. Sie wird sich auf den Bedarf stützen, der mithilfe einer wissenschaftlich-politischen Überprüfung der von der EU finanzierten Projekte der Waldbrandforschung ermittelt wird, sowie auf die Empfehlungen, die in einem Multi-Stakeholder-Workshop "How to face mega-fires in Europe" erarbeitet werden, der im Januar/Februar 2018 in Lissabon stattfinden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17




1. Einleitung

2. BISHERIGES Vorgehen der EU

3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU

3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU

3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz

3.3 Vereinfachung

WICHTIGSTE Massnahmen

4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT

WICHTIGSTE Massnahmen:

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 429/17

... 13. im Rahmen von Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) Möglichkeiten erarbeiten, die helfen können, die Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten und Regionen zu schließen und die Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte, den "Brain drain", aus Regionen mit Entwicklungsrückstand einzudämmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 732/17

... Die Kommission unterstützt quelloffene Lösungen, d.h. durch Forschungs- und Innovationsprojekte, die im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden. Flexible und wirksame Wechselwirkungen zwischen Standardisierungsgemeinschaften und Open-Source-Communities werden die Umsetzung fortschrittlicher technologischer Entwicklungen voranbringen und beschleunigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 39. Vor diesem Hintergrund erwartet der Bundesrat von dem Richtlinienvorschlag Anstöße und Rahmenbedingungen, welche den inzwischen vielfach und hinreichend in Forschungs- und Demonstrationsvorhaben erprobten sogenannten Power-to-X-Technologien die Bewährung auf Märkten ermöglichen, um so den erreichten Technologievorteil für die europäische Industrie zu sichern.



Drucksache 59/1/17

... 7.g) Der sogenannte Nexus-Ansatz erfordert, dass zukünftig in den "Patentbox-Staaten" tatsächlich Forschung & Entwicklung stattfindet. Dies birgt nach Ansicht des Bundesrates die Gefahr, dass Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auch aus Deutschland in diese Staaten verlagert wird. Der Bundesrat hält es daher für notwendig zu prüfen, ob es unabhängig von der Einführung der "Lizenzschranke" einer stärkeren Forschungsförderung bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschlands aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 654/17

... Die für die Cyberabwehr benötigte hohe Abwehrfähigkeit erfordert eine besondere Ausrichtung der Forschungs- und Technologieanstrengungen. Die von Unternehmen entwickelten Projekte und Technologien zur Cyberabwehr könnten sowohl für die Forschungs- als auch die Entwicklungsphase Mittel aus dem Europäischen Verteidigungsfonds erhalten. 50Von besonderer Relevanz in diesem Zusammenhang könnten einzelne Bereiche sein, wie auf Quanteninformatik gestützte Verschlüsselungssysteme, die Erfassung von Cybersicherheitslagen, biometrische Zugangskontrollsysteme, fortgeschrittene Erkennung anhaltender Bedrohungen oder Daten-Mining. Der Hohe Vertreter, die Europäische Verteidigungsagentur und die Kommission werden die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung der Bereiche unterstützen, in denen gemeinsame Cybersicherheitsprojekte für eine Finanzierung durch den Europäischen Verteidigungsfonds in Frage kommen.

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Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 404/17

... 6. in Fällen von Funktions- und Risikoänderungen im Sinne des § 3 Absatz 2 Aufzeichnungen über Forschungsvorhaben und laufende Forschungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Funktionsänderung stehen können und in den drei Jahren vor Durchführung der Funktionsänderung stattfanden oder abgeschlossen worden sind; die Aufzeichnungen müssen mindestens Angaben über den genauen Gegenstand der Forschungen und die insgesamt jeweils zuzuordnenden Kosten enthalten. Dies gilt nur, soweit ein Steuerpflichtiger Forschung und Entwicklung betreibt und Unterlagen über seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erstellt, aus denen die genannten Aufzeichnungen abgeleitet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grundsätze der Aufzeichnungspflicht

§ 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

§ 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

§ 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

§ 5
Stammdokumentation

§ 6
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften

§ 7
Schlussvorschrift

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... g) Der sogenannte Nexus-Ansatz erfordert, dass zukünftig in den "Patentbox-Staaten" tatsächlich Forschung & Entwicklung stattfindet. Dies birgt nach Ansicht des Bundesrates die Gefahr, dass Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auch aus Deutschland in diese Staaten verlagert wird. Der Bundesrat hält es daher für notwendig zu prüfen, ob es unabhängig von der Einführung der "Lizenzschranke" einer stärkeren Forschungsförderung bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 573/1/17

... 4. Der Bundesrat steht den Überlegungen der Kommission, die Strategien zur intelligenten Spezialisierung über den aktuellen Anwendungsbereich (Innovation, Forschung, Technologische Entwicklung) hinaus in einem breiteren Kontext zur Basis für ihre Förderpolitik zu machen, kritisch gegenüber. Ohne Zweifel hat die Ex-Ante-Konditionalisierung der Strategien zur intelligenten Spezialisierung in vielen Regionen einen wichtigen Impuls für die Reform der Forschungs- und Innovationssysteme gegeben. Jedoch hat sie der Kommission über die Genehmigungsprozesse der Operationellen Programme auch Durchgriffsmöglichkeiten auf Entscheidungsprozesse und Schwerpunktsetzungen in den Regionen eröffnet, die geeignet sein können, in den subsidiären Politikgestaltungs- und Entscheidungsrahmen der Regionen einzugreifen, ohne dass damit ein Mehrwert zugunsten der Umsetzung einer intelligenten Spezialisierung verbunden wäre.



Drucksache 14/17

... Darüber hinaus sollten Ausgangsdokumente ein Mindestmaß an Sicherheit aufweisen, um eine Fälschung zu verhindern. Die EU hat insgesamt 16 Mio. EUR für Forschungs- und Entwicklungsinitiativen8 bereitgestellt, um sicherere Ausgangsdokumente zu gewährleisten. Zukünftige Horizont-2020-Arbeitsprogramme zu "Sichere Gesellschaften 2018-2020" werden Forschung und Entwicklung in Bezug auf die Dokumentensicherheit unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 26/17

... e) In § 16 Absatz 1 werden die Wörter "Archiven, Museen und Forschungs- und Dokumentationsstellen" durch die Wörter "Archiven, Bibliotheken und Museen sowie Forschungs- und Dokumentationsstellen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/17




Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes


 
 
 


Drucksache 713/17

... Diese nationalen Maßnahmen werden durch die Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung auf EU-Ebene ergänzt. Das gilt für zahlreiche Instrumente, die von Mobilitätsprogrammen (insbesondere Erasmus+), Forschungs- und Innovationsprogrammen (Horizont 2020, insbesondere Marie Skłodowska Curie), den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und Finanzinstrumenten (darunter die Investitionsoffensive für Europa, über die bereits bildungsbezogene Projekte in Finnland, Portugal und Lettland finanziert werden) bis zum Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen reichen. Die Bildungssysteme werden in erster Linie aus öffentlichen Mitteln finanziert. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Finanzen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wäre indessen für einige Arten der Bildungsausrüstung (z.B. Erhöhung der Konnektivität der Schulen) und bestimmte Bildungsformen (z.B. Förderung der Zusammenarbeit im Hochschulwesen) auch die Nutzung innovativer Finanzierungsformen, etwa ein Rückgriff auf private Investitionen und die Nutzung von Investitionsinstrumenten wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, zu erwägen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 27. Vor diesem Hintergrund erwartet der Bundesrat von dem Richtlinienvorschlag Anstöße und Rahmenbedingungen, welche den inzwischen vielfach und hinreichend in Forschungs- und Demonstrationsvorhaben erprobten sogenannten Power\-to\-X\-Technologien die Bewährung auf Märkten ermöglichen, um so den erreichten Technologievorteil für die europäische Industrie zu sichern.



Drucksache 110/17 (Beschluss)

... entsprochen, die Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen vorsieht, sofern es möglich ist, die Forschungs- und Statistikzwecke auf diese Weise zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 731/17

... In verschiedenen Bereichen sind Innovationen in Reichweite (in der Agrarwissenschaft beispielsweise bei naturnahen Lösungen, bei genetischen Züchtungen, vertikaler Landwirtschaft, Tierzucht sowie biologische, technische, digitale, organisatorische und produktbezogene Innovationen) und können für die EU-Agrar-und -Ernährungswirtschaft in ihren zahlreichen Funktionen von Nutzen sein. Forschung und Innovation sind von grundlegender Bedeutung für Fortschritte bei allen Herausforderungen, denen der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete in der EU ausgesetzt sind, also bei wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen. Die Bedürfnisse und die Beiträge der ländlichen Gebiete sollten sich in der Forschungsagenda der Europäischen Union deutlich widerspiegeln, und die künftige GAP muss bei der Förderung von Innovationen verstärkt und vermehrt Synergien mit der Forschungs- und Innovationspolitik nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 717/17

... -Emissionen, Luftverschmutzung und der Zahl der Unfalltoten auf unseren Straßen. Diese Fahrzeuge kommen bereits auf den EU-Markt und stellen weitere Herausforderungen und Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie dar. Um größtmöglichen Nutzen aus der groß angelegten grenzüberschreitenden Erprobung sowie aus Forschungs- und Finanzierungsprogrammen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ziehen zu können, müssen wir dafür sorgen, dass die grenzüberschreitende und EU-weite Einführung und Verbreitung dieser Technologie in kohärenter Weise erfolgen und gut koordiniert werden. Zusätzlich zur Förderung von Forschung und Innovation in diesem Bereich wird die Kommission ihre Arbeit zu allen damit verbundenen ordnungspolitischen Fragen fortsetzen, wobei sie die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe GEAR203039 berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 573/17

... Die EU muss eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung aller Regionen und Mitgliedstaaten spielen, damit diese ihr Potenzial in Bezug auf Innovation, Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltige Arbeitsplätze und Wachstum erschließen. Dies ist der Schwerpunkt verschiedener Initiativen, die bereits auf regulatorischer Ebene2 sowie im Rahmen des Investitionsprogramms ergriffen wurden, um eine solide Projektplanung in Verbindung mit den Schlüsselprioritäten der EU zu gewährleisten. Ferner hat die Kommission in den letzten Jahren die nationalen und regionalen Behörden dazu aufgerufen, Strategien der intelligenten Spezialisierung für Forschung und Innovation zu entwickeln.3 Ziel war dabei, alle europäischen Regionen dazu zu ermuntern, ihre spezifischen Wettbewerbsvorteile zu ermitteln, die als Grundlage für die Definition der Prioritäten bei den Forschungs- und Innovationsinvestitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 dienten. In der Folge wiesen das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und der Ausschuss der Regionen darauf hin, dass ein weiterer Ausbau dieses Ansatzes erforderlich ist, um das Innovationspotenzial aller Regionen zu verbessern.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 120/17

... Zu diesem Zweck wird die Eignungsprüfung der Umweltüberwachung und -berichterstattung zur Entwicklung eines wirksameren und effizienteren Überwachungs- und Berichterstattungssystems beitragen. Außerdem wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Forschungs- und Innovationspolitik die Entwicklung neuer Instrumente und Geschäftsmodelle, einschließlich Indikatoren und Methoden zur Überwachung der Wirksamkeit, fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 435/17

... Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation leisten einen Beitrag zur besseren Umsetzung des Rahmenprogramms und bilden die Grundlage für die Gespräche über das nächste Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation nach 2020. Berücksichtigt werden ferner die Empfehlungen einer hochrangigen Gruppe zur Optimierung der Wirkung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme und die eigenen Bewertungen der Kommissionsdienststellen, die in der Form von Arbeitsunterlagen veröffentlicht werden.



Drucksache 573/17 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat steht den Überlegungen der Kommission, die Strategien zur intelligenten Spezialisierung über den aktuellen Anwendungsbereich (Innovation, Forschung, Technologische Entwicklung) hinaus in einem breiteren Kontext zur Basis für ihre Förderpolitik zu machen, kritisch gegenüber. Ohne Zweifel hat die Ex-Ante-Konditionalisierung der Strategien zur intelligenten Spezialisierung in vielen Regionen einen wichtigen Impuls für die Reform der Forschungs- und Innovationssysteme gegeben. Jedoch hat sie der Kommission über die Genehmigungsprozesse der Operationellen Programme auch Durchgriffsmöglichkeiten auf Entscheidungsprozesse und Schwerpunktsetzungen in den Regionen eröffnet, die geeignet sein können, in den subsidiären Politikgestaltungs- und Entscheidungsrahmen der Regionen einzugreifen, ohne dass damit ein Mehrwert zugunsten der Umsetzung einer intelligenten Spezialisierung verbunden wäre.



Drucksache 315/16

... Europa braucht digital versierte Menschen, die die modernen Technologien nicht nur nutzen können, sondern auf dem Gebiet auch zu Innovation und Wegbereitung in der Lage sind. Ansonsten wird Europa diesen digitalen Wandel nicht bewältigen können. Ohne den Erwerb neuer Kompetenzen ist mit den technischen Entwicklungen nicht Schritt zu halten. Die Industrie führt bereits innovative Ausbildungsmethoden ein. Forschungs- und Innovationszentren können auch zur Entwicklung und Weitergabe dieser Kompetenzen beitragen, indem sie als Katalysatoren für Investitionen, Unternehmensgründungen und Beschäftigung dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.