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"Frequenz"
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Die Kommission ist unter anderem bestrebt sicherzustellen, dass bei der von der Branche vorangetriebenen Normung von 5G von Anfang an innovative digitale Geschäftsmodelle vertikaler Märkte19 unterstützt werden. Deshalb werden der Normungsprozess und die Schwerpunkte neue Funkzugangstechnologien betreffen, aber im Gegensatz zur Auffassung einiger Nicht-EU-Länder nicht darauf beschränkt bleiben. Was neue Normen für Funkzugangstechnologien betrifft, liegt der Schwerpunkt auf Lösungen, die Rückwärtskompatibilität mit bestehenden xG20-Ökosystemen sicherstellen sowie im Einklang mit der EU-Frequenzpolitik die Effizienz der Frequenznutzung stark verbessern. Durch Zusammenarbeit mit wichtigen Handelspartnern sollen ein globaler Konsens und die Angleichung der Fahrpläne für Normen gefördert werden. Ergänzt wird dies durch einen gemeinsamen Ansatz für die Erleichterung der künftigen Nutzung weltweit verfügbarer 5G-Frequenzbänder, darunter auch neuer Hochfrequenzbereiche.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 8. Er lehnt außerdem die weitreichende Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Kommission insbesondere mit Blick auf die beabsichtigten zahlreichen Einzelregelungen zu allen Grundsatz- und Detailfragen der Frequenzvergabeverfahren ab. Die insbesondere in den Artikeln 38, 45, 46, 47, 51, 53 und 54 enthaltenen bindenden Entscheidungsbefugnisse unter Beteiligung von GEREK verhindern, dass die Mitgliedstaaten Form und Mittel der Regulierung frei wählen können. Letzteres wäre nach dem Wortlaut der primärrechtlichen Vorschrift des Artikels 288 AEUV aber geboten, so dass die von der Kommission intendierte Regelungstiefe mit dem Rechtscharakter einer hier vorgeschlagenen Richtlinie nicht vereinbar ist.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 538/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM(2016) 588 final
... Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Neuregelungen im Bereich der Frequenzpolitik auf die zeitliche Vorgabe von Umsetzungsfristen innerhalb der EU, die Vorgabe von qualitativen Mindestanforderungen für die Frequenzvergabeverfahren und die Implementierung von entsprechenden Durchsetzungsvorschriften und -befugnissen für die Kommission beschränken sollten.
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 60/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 547/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26 . BImSchV (26. BImSchV VwV)
... "Im Niederfrequenzbereich wird die Hintergrundexposition dominiert durch die anthropogen vorkommenden Feldstärken, die im Wesentlichen durch die elektrische Hausinstallation und Elektrogeräte verursacht werden. In Deutschland beträgt die niederfrequente anthropogene Magnetfeldstärke im Mittel 0,1 µT und die elektrische Feldstärke weniger als 1 V/m."
Drucksache 319/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2014 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2015) 315 final
... In der Folgenabschätzung zum Beschluss über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch drahtlose Audioausrüstungen für Programmproduktion und Sonderveranstaltungen6 verlangte der Ausschuss für Folgenabschätzung eine bessere Begründung der Verhältnismäßigkeit der Initiative durch Gegenüberstellung von geschätzten Kosten und ermitteltem Nutzen und forderte ferner, den Mehrwert und den Handlungsbedarf zum einen auf EU-Ebene und zum anderen auf Ebene der Mitgliedstaaten zu klären. Im Lichte der Stellungnahme des Ausschusses wurde in den analytischen Teilen des Beschlusses den Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzerkategorien (kleinere bzw. größere Nutzer) ein höherer Stellenwert beigemessen. In der Stellungnahme wurde zudem darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Kosten notwendigerweise im Ausgangsszenario anfallen würden, wodurch zu einem besseren Verständnis des Vergleichs von Kosten und Nutzen beigetragen werde.
Drucksache 627/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
... "3. eine Begründung für die nach Anlage 10 Nummer 4 angewandte Überwachungsfrequenz von prioritären Stoffen der Anlage 8, für die eine Umweltqualitätsnorm für Sedimente oder Biota angewandt wird, falls die Überwachungsintervalle länger als ein Jahr sind."
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV
10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV
11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV
12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV
13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 01 - neu - OGewV
15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV
16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle und Nummer 2.1.1 Tabelle OGewV
17. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV
18. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV
19. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 2.1.1 Tabelle Zeile Tmax Sommer April bis November [*C] Spalte Cyp-R OGewV
20. Hauptempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV
23. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV
25. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
Drucksache 104/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt"
... 18. Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Die nationale Funkfrequenzverwaltung hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Es ist darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Förderung des Breitbandausbaus nicht zu einer Umwidmung weiterer Rundfunkfrequenzen führen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des Radio Spectrum Policy Programmes berücksichtigt wird.
Drucksache 59/1/15
... aa) In der Spalte Frequenzbereich ist nach der Zahl "31" die Zahl "36A" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 36A - neu - FreqV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 42 - neu - FreqV
Drucksache 627/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
... "3. eine Begründung für die nach Anlage 10 Nummer 4 angewandte Überwachungsfrequenz von prioritären Stoffen der Anlage 8, für die eine Umweltqualitätsnorm für Sedimente oder Biota angewandt wird, falls die Überwachungsintervalle länger als ein Jahr sind."
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV
10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV
11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV
12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV
13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV
15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV
16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV
17. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV
18. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV
1. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
Drucksache 547/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26 . BImSchV (26. BImSchV VwV)
... "Im Niederfrequenzbereich wird die Hintergrundexposition dominiert durch die anthropogen vorkommenden Feldstärken, die im Wesentlichen durch die elektrische Hausinstallation und Elektrogeräte verursacht werden. In Deutschland beträgt die niederfrequente anthropogene Magnetfeldstärke im Mittel 0,1 *T und die elektrische Feldstärke weniger als 1 V/m."
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 22. Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Die nationale Funkfrequenzverwaltung hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. In Bezug auf das 700 MHz- und das 800 MHz-Frequenzband stellt der Bundesrat fest, dass diese Frequenzen in Deutschland bereits 2010 (800 MHz) und im Juni 2015 (700 MHz) vergeben wurden. Er sieht in dem zügigen Vorgehen eine vorbildhafte Entwicklung, die geeignet ist, eine Anreizwirkung auf andere Mitgliedstaaten der EU auszuüben.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 59/2/15
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum zu gewährleisten. Dabei muss sichergestellt sein, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2 x 30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch ausreichend Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss mindestens eine europäische Standardisierung sein.
Drucksache 204/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
... (5) Im Anschluss an die schriftliche Bestätigung durch den Gemeinsamen Ausschuss, dass eine Vertragspartei die Bedingungen der Absätze 3 und 4, die für diese Vertragspartei gelten, erfüllt, kann diese Vertragspartei Konsultationen auf hoher Ebene in Bezug auf die Durchführung dieses Artikels verlangen. Diese Konsultationen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Ersuchens beginnen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Die Vertragsparteien unternehmen jede Anstrengung, die Angelegenheit, die Gegenstand der Konsultation ist, zu klären. Ist die Vertragspartei, die die Konsultationen verlangt hat, mit deren Ergebnis unzufrieden, kann diese Vertragspartei schriftlich auf diplomatischem Wege die andere Vertragspartei von ihrer Entscheidung in Kenntnis setzen, dass kein Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei zusätzliche Frequenzen bedienen oder sich neue Märkte unter diesem Abkommen erschließen darf. Eine solche Entscheidung wird 60 Tage nach ihrer Mitteilung wirksam. Innerhalb dieses Zeitraums kann die andere Vertragspartei entscheiden, dass kein Luftfahrtunternehmen der ersten Vertragspartei zusätzliche Frequenzen bedienen oder sich neue Märkte unter diesem Abkommen erschließen darf. Diese Entscheidung wird an demselben Tag wirksam wie die Entscheidung der ersten Vertragspartei. Eine derartige Entscheidung einer Vertragspartei kann durch Vereinbarung beider Vertragsparteien, die vom Gemeinsamen Ausschuss schriftlich bestätigt wird, aufgehoben werden."
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Ein wichtiger Treiber der Kapitalmarktintegration ist die rasche Entwicklung neuer Technologien, die beispielsweise zur Entwicklung elektronischer Handelsplattformen, des Hochfrequenzhandels und der so genannten "Finanztechnologie-Unternehmen" ("FinTechUnternehmen") beigetragen hat. "Finanztechnologie" kann definiert werden als innovative Finanzdienstleistungen in Kombination mit der Verfügbarkeit von Kapital durch Einsatz neuer digitaler Technologien, wie z.B. Crowdfunding. Nach einem aktuellen Bericht haben sich die weltweiten Investitionen in FinTech-Unternehmen seit 2008 auf fast 3 Mrd. USD im Jahr 2013 verdreifacht; dieser Trend dürfte sich fortsetzen, so dass die weltweiten Investitionen bis 2018 auf bis zu 8 Mrd. USD anwachsen dürften.41
Drucksache 59/15 (Beschluss)
... aa) In der Spalte Frequenzbereich ist nach der Zahl "31" die Zahl "36A" einzufügen.
Anlage Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Zu Artikel 1 Nummer 2
Drucksache 59/15
... Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs- und Kompressionstechniken (Umstellung auf den Nachfolgestandard DVB-T2) können bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen ("700 MHz Frequenzen") für mobiles Breitband freigegeben werden. Dies haben Bund und Länder im Rahmen des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014 beschlossen. Damit kann insbesondere die (Erst-)Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume durch Einbindung funkgestützter Breitbandanbindungen erheblich unterstützt werden. Die 700 MHz-Frequenzen sind allerdings derzeit noch zur ausschließlichen Nutzung durch den Rundfunk vorgesehen. Um die Nutzung für mobiles Breitband zu öffnen, muss gemäß § 53
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu a Teil A Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen
Zu b Teil B Erläuterung der Nutzungsbestimmungen
Zu Artikel 2
Drucksache 440/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... "2a. ist drahtloses lokales Netzwerk ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, welches nichtexklusive Grundfrequenzen nutzt,".
Drucksache 295/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Frequenzverordnung (FreqV)
... * gefasst. Danach sollte sich die Bundesregierung auf internationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, national in den Frequenzbereichen 1980 -2010 Mhz und 21270-2200 Mhz Rundfunkdienste zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit E-Mail vom 02.03.2015 um Mitteilung des Sachstands gebeten.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anlage zum Schreiben von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär BMVI Anfrage Bundesrats-Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2015 - Stellungnahme zum Sachstand: Entschließung zur Frequenzverordnung in BR-Drucksache 211/13
1. Hintergrund
2. Aktuelle Situation
3. Ergebnis
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... IKT spielt auch für den Einzelhandel und die Logistik eine wichtige Rolle und kann zum Aufspüren und zum Ausschluss schutzrechtsverletzender Produkte beitragen. Um die Sicherheit der Vertriebskette zu gewährleisten und zu verhindern, dass sie durch schutzrechtsverletzende Produkte infiltriert wird, werden Lagerverwaltungssysteme angewandt, die unter anderem auf einer Kombination aus individuellen Produktidentifikatoren (2D-Barcodes) und Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) beruhen. Auf der Grundlage der Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle wird die Kommission einen Bericht herausgeben, in dem erläutert wird, wie neue technische Lösungen im Dienste der Verbraucher zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie beitragen. Die aus dem FuE-Rahmenprogramm der EU finanzierte Sicherheitsforschung untersucht die Lieferkette von Containerwaren mit dem Ziel, Aufschluss über den Warenursprung zu gewinnen und zur Risikobewertung beizutragen. Ferner hat die Gemeinsame Forschungsstelle eine IT-Anwendung (Contraffic) entwickelt, mit der der Zoll die Routen und Bewegungen von in die EU verbrachten Frachtcontainern verfolgen kann. 13 Im Workshop sollen die Anwendbarkeit von Ortungs- und Verfolgungstechniken auf die verschiedenen Vertriebs- und Einzelhandelsgeschäftsmodelle, die von schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen genutzt werden, geprüft und die Unternehmen über bewährte Vorgehensweisen informiert werden.
Drucksache 163/14
... - RFID-Tags für die Funkfrequenzkennzeichnung
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... - Europa muss einen wirklich vernetzten digitalen Binnenmarkt schaffen und zu diesem Zweck u.a. zügig ehrgeizige Legislativmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Telekommunikation einleiten und die urheber- und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen für Online- und Mobilkäufe modernisieren und vereinfachen. Im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt sollten Vertrauen und Sicherheit von Online-Transaktionen, die Interoperabilität technischer Verfahren und der Zugang zu digitalen Inhalten und Infrastrukturen (insbesondere Strategien für die Vergabe von Funkfrequenzlizenzen) auf der Agenda stehen. Der Binnenmarkt sollte offen für neue Geschäftsmodelle sein, gleichzeitig aber gewährleisten, dass wesentliche Ziele des öffentlichen Interesses erreicht werden. Die Verbraucher sollten europaweit ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ungehindert auf Online-Inhalte und -Dienste zugreifen können.
Drucksache 490/14
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Bei Satz 1 handelt es sich um eine Klarstellung der Datenquelle sowie um eine Präzisierung der Meldefrequenz der Angaben, die das Bundesinstitut an die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder übermittelt.
Drucksache 536/14
... Mirabegron ist zugelassen zur symptomatischen Therapie von imperativem Harndrang, erhöhter Miktionsfrequenz und/oder Dranginkontinenz, die bei Erwachsenen mit überaktiver Blase auftreten können.
Drucksache 436/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz EmoG)
... 9. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt hat, um auch eine Kennzeichnung von CarsharingFahrzeugen als Voraussetzung für deren Privilegierung im Verkehrsraum zu realisieren. Carsharing hat ein großes Potenzial, private PKW zu ersetzen und damit den Straßenraum zu entlasten. Carsharing-Fahrzeuge sind auf Grund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich, vor allem in diesem Bereich sind Elektrofahrzeuge sinnvoll einsetzbar. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 7. Juli 2013 (BR-Drucksache 553/13(B)) und bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung für Carsharing-Fahrzeuge - unabhängig von ihrem Antrieb - vorzulegen.
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die frei werdenden Rundfunkfrequenzen für die Breitbanderschließung bereitstellen und die Erlöse aus der anstehenden Frequenz-Vergabe zur Unterstützung des Netzausbaus im ländlichen Raum einsetzen will. Gerade mit Blick auf die hohen Wirtschaftlichkeitslücken der Telekommunikationsbetreiber bei flächendeckenden Erschließungen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s - vor allem in ländlichen Regionen - ist darüber hinaus jedoch eine Unterstützung der Länder oder deren Förderprogramme durch eine spürbare Finanzierung oder Kofinanzierung durch den Bund erforderlich.
Drucksache 319/14 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... ) unterscheidet sich von demjenigen der Schall 03 [1990] und der Akustik 04 [1990] im Wesentlichen durch die Einführung der Berechnung in Frequenzbändern beim Emissionsmodell und in der Schallausbreitungsberechnung. Dadurch wird es möglich, die unterschiedliche Schallausbreitung und Abschirmwirkung von eher hochfrequenten Geräuschen (z.B. Stromabnehmer von ICE-Zügen) und eher tieffrequenten Geräuschen (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) zu unterscheiden. Diese frequenzselektive Betrachtung wird bereits in anderen europäischen Ländern und auch im harmonisierten europäischen Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU angewendet.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Berechnungsverfahren
2. Berechnung der Schallausbreitung
3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]
4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]
5. Schienenbonus
6. Anerkennung akustischer Kennwerte
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Alternativen
VI. Befristung
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen
2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen
3. Geschwindigkeit
4. Fahrbahnarten
5. Schallminderungstechniken am Gleis
6. Brücken
7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe
8. Straßenbahnen
9. Schallausbreitung
10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen
11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... 5. Jede Vertragspartei lässt es zu, dass jedes Luftfahrtunternehmen die Frequenz und Kapazität des von ihr angebotenen internationalen Luftverkehrs auf Grund marktbezogener kommerzieller Überlegungen festlegt. In Übereinstimmung mit diesem Recht begrenzt keine Vertragspartei einseitig den Umfang des Verkehrs, die Frequenz oder Regelmäßigkeit des Dienstes oder das bzw. die Muster der von Luftfahrtunternehmen der anderen Partei eingesetzten Luftfahrzeuge, außer in den Fällen, in denen dies aus zollrechtlichen, technischen, betrieblichen, ökologischen oder gesundheitlichen Gründen oder in Anwendung von Artikel 8 (Wettbewerbliches Umfeld) erforderlich ist.
Drucksache 436/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG )
... g) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt hat, um auch eine Kennzeichnung von CarsharingFahrzeugen als Voraussetzung für deren Privilegierung im Verkehrsraum zu realisieren. Carsharing hat ein großes Potenzial, private PKW zu ersetzen und damit den Straßenraum zu entlasten. Carsharing-Fahrzeuge sind auf Grund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich, vor allem in diesem Bereich sind Elektrofahrzeuge sinnvoll einsetzbar. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 7. Juli 2013 (BR-Drucksache 553/13(B)) und bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung für Carsharing-Fahrzeuge - unabhängig von ihrem Antrieb - vorzulegen.
Drucksache 429/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... aufgenommen, welche den Betreiber eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle verpflichtet, eine Bodenfunkstelle für die Feuerwehrfrequenz zu errichten.
Drucksache 157/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare -Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... Eine Erhöhung der Frequenz der erforderlichen Überprüfungen und damit ein erhöhter Verwaltungsaufwand werden durch die Änderung nicht ausgelöst. Bereits im Gesetzentwurf wird die Degressionsrate alle 3 Monate festgelegt.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 EEG 2014
2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 4, § 25 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 27 Absatz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, Absatz 2 EEG 2014
7. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 6 Nummer 1 EEG 2014
10. Zu Artikel 1 § 5 8 Absatz 6 Nummer 2 EEG 2014
11. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 8 EEG 2014
12. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 und § 91 EEG 2014
13. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b EEG 2014
14. Zu Artikel 1 § 95 Satz 1 EEG 2014
15. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 3 EEG 2014
16. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 1 Satz 3 EEG 2014
17. Zu Artikel 1 allgemein
18. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 3 Satz 2 und 3 EnWG
19. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 Satz 3 EnWG
20. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 EnWG
21. Zu Artikel 6 Änderung des EnWG
22. Zu Artikel 6 Nummer 10 § 53b Nummer 3 EnWG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 209/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
... In Artikel 1 Nummer 3 sind in § 3 Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "Niederfrequenzanlagen" die Wörter "mit einer Nennspannung von 1 000 Volt oder mehr" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Nummer 2 der 26. BImSchV
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 26. BImSchV
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Satz 2 der 26. BImSchV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 2 neu - der 26. BImSchV
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 2 Satz 1 der 26. BImSchV
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 der 26. BImSchV
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 26. BImSchV
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 der 26. BImSchV
13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 7a - neu - der 26. BImSchV
§ 7a Beteiligung der Kommunen
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anhang 1a Überschrift der Spalten 2 und 3 der 26. BImSchV
Drucksache 211/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Frequenzverordnung (FreqV)
...
Frequenzverordnung (FreqV)
Drucksache 437/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Durch die Umwandlung von Geldeinsatz in Punkte ist es den Anbietern gelungen, die Regelungen zu Einsatz und Mindestspieldauer zu umgehen. Punkte werden gekauft. Diese werden dann beim eigentlichen Spielvorgang, der zu Gewinn oder Verlust führt, eingesetzt. Von den Suchtfachleuten wird dieser "Kunstgriff" kritisiert, da hierdurch maßgebliche Regelungen zum Spielerinnen- und Spielerschutz umgangen werden. Während in der Spielverordnung die Mindestspielzeit auf 5 Sekunden festgelegt ist, findet das Spiel um Punkte im Sekundentakt statt. Die Ereignisfrequenz, das heißt die Zeit zwischen Einsatz, Spielausgang und nächster Gelegenheit zum Einsatz, ist ein wesentliches strukturelles Kriterium des Gefährdungspotenzials von Glücksspielen. Eine rasche Spielabfolge sorgt für Anspannung und Stimulation. Je schneller das nächste Spiel möglich ist, desto kürzer ist zudem die Zeitspanne des Verlusterlebens. Um den Schutzzweck der Spielverordnung gerecht zu werden, gilt es zu verhindern, dass Umgehungsmöglichkeiten, wie es durch das Spiel um Surrogate ermöglicht wird, ausgeschlossen werden.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (36) Die Bundesregierung setzt sich für weitere Verbesserungen auf den Finanzmärkten ein. Mit dem Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (vgl. Tabelle lfd. I Nr. 7) erhöht sie die Transparenz der Anlageberatung für die Kunden. Durch die Unterscheidung zwischen der (in der Regel provisionsgestützten) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung soll deutlich werden, welche Art von Dienstleistung angeboten wird und wie diese vergütet wird. Darüber hinaus sollen eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler, Vorgaben für Handelsplätze und ein Verbot manipulativer Handelsstrategien u.a. extreme Kursbewegungen und Marktmissbrauch im Hochfrequenzhandel vermeiden. Dies regelt das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 8).
Drucksache 128/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final; Ratsdok. 6442/13
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps). Auch im Rahmen der Beratungen über den Hochfrequenzhandel hat sich der Bundesrat für eine entsprechende Ausnahmeregelung eingesetzt (BR-Drucksache 607/12(B), Ziffer 7).
Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 9. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 209/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
... Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen."
Drucksache 267/13
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (... WissZeitVGÄndG)
... Diese Betreuungsvereinbarung hat den Qualifizierungszweck (in der Regel das Promotionsziel) der Beschäftigung festzulegen und die diesbezüglichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festzulegen. Hier können Betreuungsstandards (z.B. Betreuungsfrequenz, strukturierte Promotionsprogramme, Zeitpläne) ebenso aufgenommen werden wie etwaige Lehrverpflichtungen der Beschäftigten. Die Laufzeit der Betreuungsvereinbarung darf dabei die vorgesehene Laufzeit des Arbeitsvertrages nicht unterschreiten, um einen Gleichschritt von Qualifizierung und Beschäftigungssicherheit gerade in der Qualifizierungsphase zu sichern.
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
... Darüber hinaus wird es die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)27 ermöglichen, die Transparenz für Schuldverschreibungen, strukturierte Produkte, derivative Instrumente und Emissionszertifikate zu erhöhen. Dieser Vorschlag weitet zudem den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Tätigkeiten wie den Hochfrequenzhandel aus. Indem diese Tätigkeiten von der Erteilung einer Genehmigung abhängig gemacht werden, wird der Vorschlag die Behörden in die Lage versetzen, die durch Hochfrequenzhändler für den Markt verursachten Risiken leichter zu bestimmen und zu überwachen, und zwar auch dann, wenn diese Händler dem Schattenbanksystem angehören.
Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... Das so ermittelte betriebsspezifische Risiko (Gesamtrisiko RB), dargestellt als Gesamtpunktzahl in einer Skala von 0 bis 250, bestimmt die Häufigkeit von Kontrollfrequenzen für Inspektionen. In Verbindung mit der zusätzlichen, risikoorientiert durchgeführten amtlichen Entnahme von Futtermittelproben findet die nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 128/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final; Ratsdok. 6442/13
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps). Auch im Rahmen der Beratungen über den Hochfrequenzhandel hat sich der Bundesrat für eine entsprechende Ausnahmeregelung eingesetzt (BR-Drucksache 607/12(B), Ziffer 7).
Drucksache 156/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
Drucksache 2/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten
... Im Lichte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Entlastung der amtlichen Untersuchungsfrequenzen in der EU sind obligatorische Untersuchungen im Drittland zu fordern, wenn bestimmte Risiken aufgrund erheblicher regelmäßiger Auffälligkeiten oder angesichts von Herstellungsprozessen oder Umwelteinflüssen im Drittland zu erwarten sind. Sofern nicht ein generelles Einfuhrverbot erlassen werden soll, darf der Export von Lebensmitteln aus dem Drittland nur veranlasst werden, wenn der Importeur dafür Sorge getragen hat, dass die Sendungen von Analyseberichten akkreditierter
Drucksache 439/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... Artikel 14 Absatz 4 bestimmt, dass die Gebühren nur unter bestimmten Voraussetzungen, die abschließend aufgezählt sind, in der Höhe differenzieren dürfen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen System, dass die Hafengebühren autonom von dem Leitungsorgan eines jeden Hafens nach dessen Geschäftsmodell festgelegt und auch differenziert werden dürfen. Zudem berücksichtigen die Hafengebühren/-tarife in den deutschen Seehäfen schon heute Schiffsart und -größe, Fahrtgebiete, Frequenz und Umweltaspekte.
Drucksache 2/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten
... Im Lichte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Entlastung der Untersuchungsfrequenzen in der EU sind obligatorische Untersuchungen im Drittland zu fordern, wenn bestimmte Risiken aufgrund erheblicher regelmäßiger Auffälligkeiten oder angesichts von Herstellungsprozessen oder Umwelteinflüssen im Drittland zu erwarten sind. Sofern nicht ein generelles Einfuhrverbot erlassen werden soll, darf der Export von Lebensmitteln aus dem Drittland nur veranlasst werden, wenn der Importeur dafür Sorge getragen hat, dass die Sendungen von Analyseberichten akkreditierter Laboratorien der jeweiligen Drittländer begleitet werden, auf deren Basis die Unbedenklichkeit der Ware bescheinigt wird.
Drucksache 566/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Drucksache 321/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... 5. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine unterschiedliche Regulierungsdichte für den funktionierenden Wettbewerb nur gerechtfertigt ist, wenn für Übertragungswege bestimmte Versorgungspflichten vorgesehen und ausreichend Entwicklungsperspektiven gesichert sind, insbesondere bei der Verteilung eines knappen öffentlichen Gutes wie Frequenzen.
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... 2.4. Infrastruktur und Frequenzen
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Für den Erfüllungsaufwand werden nur Kosten geschätzt, die sich aus den konkreten organisatorischen Vorgaben ergeben, wie z.B. die Kosten für die Gründung eines Finanzhandelsinstituts. Weitergehende Kostenwirkungen, die sich z.B. aus geänderten Bonitätseinschätzungen oder Refinanzierungsbedingungen ergeben, sind nicht Gegenstand dieser Erfüllungsaufwandschätzung. Die Kosten sind weitgehend aus einem standardisierten Modell der Bundesanstalt abgeleitet. Die laufenden Kosten aus aufsichtlichen Regelungen sind allerdings auf Grundlage einer Ausarbeitung des Statistischen Bundesamtes für die laufenden Kosten eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Rahmen des Hochfrequenzhandelsgesetzes abgeleitet. Aufgrund der weitaus höheren Komplexität der Finanzhandelsinstitute in diesem Gesetz sind diese Kosten mit dem Faktor drei geschätzt. Insgesamt ergeben sich aus den Schätzungen ein Umstellungsaufwand von 19,1 Mio. Euro und ein fortlaufender Aufwand von 28,7 Mio. Euro.
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... (b) grundlegende Anforderungen, die das Angebot öffentlicher Verkehrsdienste erfüllen muss, wie zum Beispiel Zugänglichkeit, territoriale Anbindung, Sicherheit, modale und intermodale Verbindungen an den Hauptverkehrsknotenpunkten, Angebotsmerkmale wie Betriebszeiten, Frequenz der Dienste und Mindestmaß an Kapazitätsauslastung;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2
3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 337/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 8. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind. Die nationale Hoheit der Funkfrequenzverwaltung hat sich bisher als geeignetes und effizientes Mittel erwiesen, um das in der Frequenzpolitik notwendige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Ein Mehrwert ist bei der vorgeschlagenen Regelung durch die Kommission nicht zu erwarten. Der Bundesrat lehnt daher die Vorschläge einer Harmonisierung der Frequenzvoraussetzungen ab.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 156/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
Drucksache 706/13
... Gleichstrom und Niederfrequenz
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... Neben der wachsenden Konkurrenz sieht sich die europäische Satellitenkommunikationsindustrie mit einer technischen und politischen Herausforderung konfrontiert, nämlich der Knappheit an Funkfrequenzen12, einer unverzichtbaren Ressource für den effizienten Betrieb und die Entwicklung der Satellitenkommunikation. Für dieses Problem muss eine Lösung gesucht werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Satellitenkommunikationsindustrie erhalten bleibt.
Mitteilung
1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD
2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt
2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen
2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist
2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren
2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte
2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.
2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens
2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden
3. Ziele einer Industriepolitik der EU
4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik
4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
4.1.2. Die Normung vorantreiben
4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen
4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern
4.2. Forschung und Innovation unterstützen
4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung
4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen
4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik
4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes
1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?
1.2. Die Normung vorantreiben
2. Forschung und Innovation unterstützen
2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation
2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen
5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik
6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum
Drucksache 447/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich ein stabiler Verbrauch positiv auf den Netzbetrieb auswirkt, z.B. hinsichtlich der Spannungshaltung im Netz und zur kosteneffizienten Auslegung der Netzassets, die mit Zunahme der Volatilität im System zur Herausforderung werden könnte. Daneben kann eine gleichmäßige Nachfrage eines gewissen Umfangs bei der Frequenzhaltung einen Beitrag leisten, weil Frequenzausschläge gemildert und damit die Reaktionszeit des Netzführers vergrößert werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 2 Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
§ 25a Forschungs- und Entwicklungskosten
Artikel 5 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils
3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher
4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.