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52 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Futterpflanzen"


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Drucksache 98/20

... Futterpflanzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 410/1/19

... "Als Dauergrünland im Sinne von Satz 1 gelten auch Flächen, die abgeweidet werden können, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen." ‘



Drucksache 410/19

... 4. bei Dauergrünland, das auf Grund der in § 16 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 und 2 genannten Vorschriften angelegt worden ist, vor Ablauf des Zeitraums, in dem die Flächen zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden müssen,



Drucksache 177/1/18

... a) Nach den Wörtern "Saatgutmischungen von Futterpflanzen" sind die Wörter "und Getreide" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/1/18




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 61/18

... Eine weitere Änderung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, nun festzulegen, dass unter Dauergrünland nur solche Flächen erfasst werden, die zum Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen genutzt werden und innerhalb der letzten 5 Jahre nicht nur kein Bestandteil der Fruchtfolge waren sondern auch nicht umgepflügt worden sind.



Drucksache 177/18 (Beschluss)

... a) Nach den Wörtern "Saatgutmischungen von Futterpflanzen" sind die Wörter "und Getreide" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/18 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im folgenden Sinne auf EU-Ebene für eine klarstellende Begriffsdefinition "landwirtschaftliche Fläche" und "Dauergrünland" einzusetzen: In die Definition von Dauergrünland sind auch Bäume und Sträucher einzubeziehen, soweit dies fachlich geboten ist. In Weidegebieten müssen auch die Areale, auf denen Grünfutterpflanzen nicht vorhanden sind, sowie wiedervernässte landwirtschaftliche Flächen, die mittels Paludikulturen genutzt werden, Bestandteile der förderfähigen Hektarfläche sein. Insbesondere sollten extensiv genutzte Flächen wie Almweiden, Schafhutungen und Streuwiesen in vollem Umfang, ohne bürokratische Hürden und ohne Abzüge, im Rahmen der 1. und 2. Säule der GAP förderfähig sein, da diese Flächen erheblich zum Erhalt der Biodiversität beitragen.



Drucksache 246/1/18

... 32. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im folgenden Sinne auf EU-Ebene für eine klarstellende Begriffsdefinition "landwirtschaftliche Fläche" und "Dauergrünland" einzusetzen: In die Definition von Dauergrünland sind auch Bäume und Sträucher einzubeziehen, soweit dies fachlich geboten ist. In Weidegebieten müssen auch die Areale, auf denen Grünfutterpflanzen nicht vorhanden sind, sowie wiedervernässte landwirtschaftliche Flächen, die mittels Paludikulturen genutzt werden, Bestandteile der förderfähigen Hektarfläche sein. Insbesondere sollten extensiv genutzte Flächen wie Almweiden, Schafhutungen und Streuwiesen in vollem Umfang, ohne bürokratische Hürden und ohne Abzüge, im Rahmen der 1. und 2. Säule der GAP förderfähig sein, da diese Flächen erheblich zum Erhalt der Biodiversität beitragen.



Drucksache 61/1/18

... "Als Dauergrünland im Sinne von Satz 1 gelten auch Flächen, die abgeweidet werden können, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen."



Drucksache 129/17 (Beschluss)

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... e aus Nahrungs- und Futterpflanzen im Verkehrssektor bisher den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zum Erhalt dieses Beitrages regt er an, heimische und importierte herkömmliche



Drucksache 129/17

... vor, dass die Flächen ab dem Tag der Umwandlung bzw. Rückumwandlung als Dauergrünland gelten und mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre ab diesem Zeitpunkt zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden müssen. Nach Sinn und Zweck hat dies notwendigerweise auch bei Rückumwandlungen nach den §§ 21 und 22 Anwendung zu finden. Da die genannten EU-Vorschriften dem Wortlaut nach die Fälle der §§ 21 und 22 im Rahmen der Genehmigungsregelung nicht unmittelbar betreffen, sollte vorsorglich jeweils die entsprechende Anwendung des - hier jeweils näherliegenden - Artikels 44 Absatz 3 Unterabsatz 5 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 277/17

... Hier erfolgt eine nachträgliche Korrektur, da nach Artikel 13 der zugrunde liegenden Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2298) auch entsprechende Saatgutmischungen mit Gemüsearten erlaubt s i.d.R. chtsgrundlage: § 26

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

Artikel 4
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... e aus Nahrungs- und Futterpflanzen im Verkehrssektor bisher den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zum Erhalt dieses Beitrages regt er an, heimische und importierte herkömmliche



Drucksache 129/1/17

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 533/1/16

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ökologisierung über die vorgeschlagenen Vereinfachungen hinaus auch bei der Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands dafür einzutreten, dass Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen (zum Beispiel Ackergras, Ackergras-LeguminosenMischungen) sowie aus der Produktion genommene Ackerflächen (einschließlich aus der Erzeugung genommene und brachliegende Rebflächen) von der Dauergrünlandentstehung ausgenommen werden.



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... (Direktzahlungen) seine Stellungnahme vom 25. November 2016 (BR-Drucksache 533/16(B)) hinsichtlich den Vorschlägen zum "aktiven Landwirt" und zu Cross-Compliance sowie zu der Herausnahme von Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen und Brachen von der Dauergrünlandentstehung. Er unterstützt insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung zur weiteren Vermeidung negativer Anreize für ökologisch unerwünschte Umwandlungen von Dauergrünland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... (Direktzahlungen) seine Stellungnahme vom 25. November 2016 (BR-Drucksache 533/16(B)) hinsichtlich den Vorschlägen zum "aktiven Landwirt" und zu Cross-Compliance sowie zu der Herausnahme von Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen und Brachen von der Dauergrünlandentstehung. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung zur weiteren Vermeidung negativer Anreize für ökologisch unerwünschte Umwandlungen von Dauergrünland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 533/16 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ökologisierung über die vorgeschlagenen Vereinfachungen hinaus auch bei der Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands dafür einzutreten, dass Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen (zum Beispiel Ackergras, Ackergras-LeguminosenMischungen) sowie aus der Produktion genommene Ackerflächen (einschließlich aus der Erzeugung genommene und brachliegende Rebflächen) von der Dauergrünlandentstehung ausgenommen werden.



Drucksache 395/16

... 1. auf mit Kulturpflanzen genutzten Ackerflächen - ausgenommen Ackerflächen, die für den Anbau von Gras, anderen Grünfutterpflanzen oder stickstoffbindenden Pflanzen mit Ausnahme der in § 32 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannten Arten genutzt werden - außerhalb des Zeitraums zwischen Aussaat und Ernte gelagert werden,



Drucksache 753/13

... Die Durchführungsrichtlinie 2012/37/EU der Kommission vom 22. November 2012 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG und 66/402/EWG des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Saatgut von Galega orientalis Lam., das Höchstgewicht einer Saatgutpartie bestimmter Futterpflanzenarten und den Probenumfang von Sorghum spp. (ABl. L 325 vom 23.11.2012, S. 13) enthält saatgutrechtliche Anforderungen, die bis zum 31.12.2013 in nationales Recht umzusetzen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 445/12

... /EU der Kommission vom 30. August 2010 mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt (ABl. EU Nummer L 228, S. 10) wurde grundsätzlich durch Artikel 1 (Erhaltungsmischungsverordnung) der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2641) in das nationale Recht umgesetzt. Durch eine zwischenzeitliche Änderung der zugrundeliegenden Ermächtigungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

§ 2

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 32
Angabe einer Saatgutbehandlung

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 578/1/11

... Ackergras stellt eine Mischform dar. Sie gilt offiziell als Ackerfläche und gleicht ökologisch betrachtet eher dem Grünland. Sie ist eine Form des Feldfutteranbaus, unterscheidet sich aber durch seine perennierende Bewirtschaftung von anderen Feldfutterpflanzen.



Drucksache 578/11 (Beschluss)

... Ackergras stellt eine Mischform dar. Sie gilt offiziell als Ackerfläche und gleicht ökologisch betrachtet eher dem Grünland. Sie ist eine Form des Feldfutteranbaus, unterscheidet sich aber durch seine perennierende Bewirtschaftung von anderen Feldfutterpflanzen.



Drucksache 623/11

... /EU der Kommission vom 30. August 2010 mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt (ABl. EU Nummer L 228, S. 10) wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen Saatgutmischungen in den Verkehr zu bringen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt beitragen können. Diese Richtlinie ist in das nationale Recht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens einer Erhaltungsmischung

§ 4
Anforderungen an Saatgut von Erhaltungsmischungen

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

§ 6
Verschließung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1832: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen


 
 
 


Drucksache 196/10

... 1.1 Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (außer Futterpflanzen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen

2.3.1. Option 1: Beibehaltung der bisherigen Datenerhebung nach dem Gentlemen`s Agreement.

2.3.2. Option 2: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Unterstützung der Erhebung von umweltökonomischen Gesamtrechnungsdaten

2.3.3. Zusammenfassung der Risiken bei Festhalten am Status quo

2.3.4. Bevorzugte Option

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Module

Artikel 4
Pilotstudien

Artikel 5
Datenerhebung

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission (Eurostat)

Artikel 7
Qualitätsbewertung

Artikel 8
Ausnahmeregelungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Modul für Luftemissionsrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang II
Modul für umwelbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang III
Modul für gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Tabelle

1 Biomasse

2 Erze Roherze

3 Nichtmetallische Mineralstoffe

4 Fossile Energiematerialien/-träger

Tabelle

1 Biomasse und Biomassenprodukte

2 Metallerze und ihre Konzentrate, roh und verarbeitet

3 Nichtmetallische Mineralstoffe, roh und verarbeitet

4 Fossile Energiematerialien/-träger, roh und verarbeitet

5 Sonstige Produkte

6 Abfallstoffe eingeführt Tabellen B und C /ausgeführt Tabellen D und E für Endbehandlung und Endlagerung

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 602/10

... k) "Dauergrünland" Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs waren, ausgenommen Flächen im Rahmen von Stilllegungsregelungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates*, gemäß den Artikeln 22, 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates** und gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005; zu diesem Zweck sind "Gras oder andere Grünfutterpflanzen" alle Grünpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünland anzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Grünland oder Wiesen in dem Mitgliedstaat sind (unabhängig davon, ob die Flächen als Viehweiden genutzt werden). Die Mitgliedstaaten können Kulturpflanzen einschließen, die der Begriffsbestimmung der Kommission entsprechen;



Drucksache 693/10

... Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den VERKEHR mit FUTTERPFLANZENGUT (KODIFIZIERTE FASSUNG)



Drucksache 84/10 (Beschluss)

... ff) nicht unter Doppelbuchstaben dd oder ee erfasste Flächen, die für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 genutzt werden, unter Angabe des Ansaatjahres,



Drucksache 84/1/10

... ff) nicht unter Doppelbuchstaben dd oder ee erfasste Flächen, die für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 genutzt werden, unter Angabe des Ansaatjahres,



Drucksache 84/10

... ff) nicht unter Buchstabe d oder e erfasste Flächen, die für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 genutzt werden, unter Angabe des Ansaatjahres,



Drucksache 440/10

... (3) Neben dem Zulassungsverfahren im Hinblick auf das Inverkehrbringen müssen genetisch veränderte Sorten auch den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial genügen, die insbesondere festgelegt sind in der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut17, der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten 18, der Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut19, der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut20, die Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln 21, der Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 22, der Richtlinie 68/193/EWG vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben 23, der Richtlinie 98/56/EG vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen24, der Richtlinie 99/105/EG vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut25 und der Richtlinie

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Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 398/09

... a) Zertifiziertes Saatgut nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe C Kleinbuchstabe c, Buchstabe Ca Kleinbuchstabe c und Buchstabe Cb Kleinbuchstabe c jeweils in Verbindung mit den Anhängen I und II der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2298) in ihrer jeweils geltenden Fassung,

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Drucksache 398/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte

§ 3
Feststellung des Landeskulturellen Wertes

§ 4
Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte

§ 5
Anforderungen an das Saatgut

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 7
Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut

§ 8
Verschließung

§ 9
Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)


 
 
 


Drucksache 358/08

... Durch die Richtlinie 2007/72/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 66/401/EWG des Rates hinsichtlich der Aufnahme der Art Galega orientalis Lam. (ABl EU (Nr.) L 329 S. 37) ist die Geißraute in das Verzeichnis der Arten aufgenommen worden, die der Futterpflanzenrichtlinie unterfallen.

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Drucksache 358/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen*

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 499: Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 10/08

... 2. Ackerfutterpflanzen einschließlich als Ganzpflanzen geerntetes Getreide, Ölsaaten und Leguminosen als Grüngut, Trockengut und Silage,



Drucksache 446/07

... 8 Richtlinie 98/95/EG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG, 66/403/EWG, 69/208/EWG, 70/457/EWG und 70/458/EWG über den Verkehr mit Betarübensaatgut, Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, Pflanzkartoffeln, Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, Gemüsesaatgut und über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen, und zwar hinsichtlich der Konsolidierung des Binnenmarkts, genetisch veränderter Sorten und pflanzengenetischer Ressourcen (ABl. L 25 vom 1.2.1999, S. 1).

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Drucksache 446/07




Politikbereich 1 – Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten Ziel 1

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt Ziele 2 und 3

Regionale und territoriale Raumplanung Ziel 4

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut Ziel 5

Politikbereich 2 – Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln Ziel 6

Außenhilfe Ziel 7

Handel Ziel 8

Politikbereich 3 – Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel Ziel 9

Politikbereich 4 – Die Wissensgrundlage

Wissen Ziel 10

Unterstützende Massnahmen

3 Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

3 Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung


 
 
 


Drucksache 337/07 (Beschluss)

... Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragsteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.


 
 
 


Drucksache 337/1/07

... Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragsteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.

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Drucksache 337/1/07




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 337/07

... Umsetzung der Richtlinie 2006/124/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 92/33/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut und der Richtlinie 2002/55/EG des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (ABI. EU (Nr.) L 339 S. 12) in das nationale Recht. Umsetzung der Entscheidung 2007/66/EG der Kommission vom 18. Dezember 2006 über einen zeitlich begrenzten Versuch im Rahmen der Richtlinie 66/401/EWG des Rates über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut im Hinblick auf die Erhöhung des Höchstgewichts einer Partie (ABl. EU (Nr.) L 32 S. 161) in das nationale Recht, um der deutschen Saatgutwirtschaft die Teilnahme am Versuch zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Nationaler Normenkontrollrat Anlage

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung


 
 
 


Drucksache 817/05

... Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut Richtlinie 2002/54/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Rübensaatgut Richtlinie 2002/55/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut Richtlinie 2002/57/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 610/05

... „Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zur Erzeugung Zertifizierten Saatgutes von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen zulassen, wenn sicher gestellt ist, dass".

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Drucksache 610/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 728/2/04

... § 2a Dauergrünland Flächen , die im Beihilfeantrag für 2003 und in den Beihilfeanträgen für mindestens fünf Jahre vor 2003 durchgehend als für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzte Flächen angemeldet wurden, gelten als im Jahr 2003 als Dauergrünland genutzte Flächen."



Drucksache 487/1/04

... Die neu aufgenommene Regelung, nach der diejenigen, die gentechnisch veränderte Düngemittel herstellen und ausbringen, verpflichtet werden, die noch zu erlassenden Anforderungen der guten fachlichen Praxis einzuhalten, wird vorrangig Landwirte treffen, die gentechnisch veränderte Pflanzen verfüttern und die daraus entstehenden Exkremente als Wirtschaftsdünger ausbringen wollen. Auf Grund der in diesem Bereich neu entstehenden Pflichten werden Landwirte davon Abstand nehmen, gentechnisch veränderte Futtermittel zu erwerben oder gentechnisch veränderte Futterpflanzen anzubauen. Denn die Landwirte werden nicht bereit sein,



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 177/18 PDF-Dokument



Drucksache 223/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 571/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 630/14 PDF-Dokument



Drucksache 747/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.