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"Güterkraftverkehrs"
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Der Straßenverkehrssektor wird unter Rückgriff auf die Definition des Berufs des Güterkraftverkehrsunternehmers und des Personenkraftverkehrsunternehmers in Artikel 2 Nummer 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2a Gegenstand der Entlohnung
§ 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4b Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
§ 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen
§ 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
§ 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
§ 24 Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
§ 25 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
§ 26 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
§ 27 Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu § 2a
Zu § 2b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
I. Zusammenfassung
II. Sachverhalt
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
5 Bund
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 376/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Drucksache 110/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassis-tenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
Drucksache 207/2/18
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Güterkraftverkehrsgesetz
Drucksache 207/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... e in § 1 Absatz 2 BFStrMG für nicht sachgerecht, da schwere Kraftfahrzeuge in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Bundesstraßen verursachen und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG
Drucksache 110/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Drucksache 529/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Güterkraftverkehrsgesetz
,Artikel 2 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
Drucksache 110/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen -
... Die Bundesregierung fördert den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in Lkw über das "De-minimis"-Programm bereits. Gemäß Nummer 1.3 der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können Mittel für Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen an Nutzfahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einem zGG ab 7,5 t beantragt werden. Unter diese Maßnahmenkategorie fallen auch Abbiege-Assistenzsysteme und Kamera-Monitor-Systeme. Das Programm sieht Fördermöglichkeiten für verschiedene Aspekte vor und ist Bestandteil der Mautharmonisierung nach § 11 BFStrMG, wird aus Mauteinnahmen finanziert und ist zweckgebunden für mautpflichtige Fahrzeuge. Im Rahmen dieser Maßnahme scheint die im Entschließungsantrag gewünschte verstärkte Förderung von Abbiegeassistenzsystemen für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in urbanen Räumen schwer zu erreichen. Der Änderungsvorschlag regt an, dass der Bund ein von "De-minimis" unabhängiges Förderprogramm für die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen einrichtet. So können die Fördermöglichkeiten spezifiziert und die Zweckbindung für mautpflichtige Fahrzeuge kann aufgelöst werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung spezieller Programme besteht. Die Bundesregierung hat beispielsweise noch bis zum 30. September 2016 den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge gefördert.
Drucksache 441/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor - COM(2017) 281 final; Ratsdok. 9668/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 441/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 205/17 (Beschluss)
... Güterkraftverkehrsgesetz
Drucksache 556/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Durch die Änderung des § 30 Absatz 3 StVO und des § 1 der Ferienreiseverordnung soll geregelt werden, dass die Fahrverbote nur Lastkraftwagen des gewerblichen Güterverkehrs betreffen. Der Begriff des gewerblichen Güterverkehrs orientiert sich dabei an der Definition des Güterkraftverkehrs ("geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern") in § 1 Absatz 1 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1b Satz 1 Nummer 3 StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 3 Satz 1 StVO und zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 FerReiseV
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BKatV Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 135 - neu BKatV Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe laufende Nummer 2.1 FeV Nummer 2 Buchstabe b Anlage 13 laufende Nummer 2.2.8 a 2.2.8 b - neu - FeV
Drucksache 31/17
... "(4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist.
Drucksache 205/17
... Güterkraftverkehrsgesetz
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... /EG über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme, der Überarbeitung von Rechtsvorschriften über den Marktzugang und über die Arbeitsbedingungen im Güterkraftverkehrssektor sowie weiteren Schritten für den Aufbau einer kooperativen, vernetzten, automatisierten Mobilität.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 603/16
... Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 130 000 Euro, da die Möglichkeit einer unbefristeten Erteilung der nationalen Güterkraftverkehrserlaubnis entfällt. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur EU-Gemeinschaftslizenz ausgeglichen. Eine Kompensation ist daher nicht erforderlich.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 281/16 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Mautpflicht nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf genau bezeichnete Abschnitte von anderen als den in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs bezeichneten Straßen auszudehnen ist, wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren, aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, Nummer 6 - neu - BFStrMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 4 und 5 BFStrMG
Drucksache 603/16 (Beschluss)
... Güterkraftverkehrsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu -,
2. Zu Artikel 2 Nummer 1
§ 3a Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben c1 - neu - bis c3 - neu - FPersG
Drucksache 603/1/16
... Güterkraftverkehrsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu -, Nummer 6 § 15 Absatz 4 Nummer 6, § 17 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2, Absatz 5 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1
§ 3a Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben c1 - neu - bis c3 - neu - FPersG
Drucksache 281/1/16
... a) In Buchstabe a sind in § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nach dem Wort "Güterkraftverkehr" die Wörter "sowie für den Kraftomnibusverkehr" einzufügen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BFStrMG Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BFStrMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, Nummer 6 - neu - BFStrMG **
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 4 und 5 BFStrMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 4 und 5 BFStrMG *
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 11 Absatz 3 Satz 3 - neu - BFStrMG
Drucksache 281/16
... Die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere Bundesstraßen führt zu einer kostenseitigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben, in Höhe von bis zu 2 Mrd. Euro pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 229/14
... Güterkraftverkehrsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
1. Straßenverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
1. Straßenverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Straßenverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund
VII. Erfüllungsaufwand
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 (Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes)
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 2 (Änderungen der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 3 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 653/14
... Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
§ 24a Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV
aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Tabelle
bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV
Tabelle
Tabelle
Tabelle
cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV
Tabelle
b Verkürzung der Auditierungsintervalle
c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 435/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... es (GG). Die Voraussetzung des Artikels 72 Absatz 2 GG sind erfüllt. Das Güterkraftverkehrsgewerbe und das Personenbeförderungsgewerbe sind länderübergreifend mobil. Im Interesse der gleichmäßigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit unverzichtbar. Das Gesetz beschränkt sich zudem auf redaktionelle Änderungen von Regelungen, die bereits durch Bundesgesetz getroffen wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Artikel 2
Drucksache 387/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Güterkraftverkehrsgesetz
‚Artikel 8a Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Drucksache 435/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... "- das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Grund des § 22 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Absatz 150 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom [einsetzen: Tag der Veröffentlichung] (BGBl. I S....) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821):"
1. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 3a
'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 120/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 250/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2012 (BR-Drucksache 305/12(B)) gegen eine Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des gesamten Straßenverkehrsrechts einschließlich des Güterkraftverkehrsrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Luftverkehrsrechts ausgesprochen und den Deutschen Bundestag gebeten, die bestehenden Regelungen beizubehalten.
Drucksache 435/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
1. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 3a
'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 31/1/13
... Güterkraftverkehrsgesetz
1. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 und 4 FahrlG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 1 Absatz 2 FahrlG
3. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 8 Satz 1 und 2 StVG
4. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 4 Absatz 4 Satz 1 und § 7 Absatz 2 Nummer 4 BKrFQG
'Artikel 6 Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 120/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 1 und 3 FPersV
b Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 1 FPersV
c Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 2 FPersV
d Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 2 FPersV
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2226: Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 250/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2012 (BR-Drucksache 305/12(B)) gegen eine Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des gesamten Straßenverkehrsrechts einschließlich des Güterkraftverkehrsrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Luftverkehrsrechts ausgesprochen und den Deutschen Bundestag gebeten, die bestehenden Regelungen beizubehalten.
Drucksache 391/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
‚Artikel 4 Änderung des Fahrlehrergesetzes
‚Artikel 6 Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Drucksache 120/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 31/13 (Beschluss)
... Güterkraftverkehrsgesetz
1. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 und 4 FahrlG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 1 Absatz 2 FahrlG
3. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 8 Satz 1 und 2 StVG
4. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 4 Absatz 4 Satz 1 und § 7 Absatz 2 Nummer 4 BKrFQG
'Artikel 6 Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 391/13 (Beschluss)
... Güterkraftverkehrsgesetz
Drucksache 120/2/13
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 31/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... es den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze mit Begründung und Vorblatt.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
§ 6 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 4 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Artikel 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 3
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 305/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... 1. Der Bundesrat spricht sich gegen eine Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des gesamten Straßenverkehrsrechts einschließlich des Güterkraftverkehrsrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Luftverkehrsrechts aus und bittet den Deutschen Bundestag, die bestehenden Regelungen beizubehalten.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG
7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG
§ 60 Übergangsvorschrift
8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV
§ 47b Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz
9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,
10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG
11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG
12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG
13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV
14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG
17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO
18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV
19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt
20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO
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