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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güterkraftverkehrsgewerbe"


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Drucksache 376/19

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.


 
 
 


Drucksache 110/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassis-tenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme


 
 
 


Drucksache 110/18

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.



Drucksache 603/16

... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder würden deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 435/14

... es (GG). Die Voraussetzung des Artikels 72 Absatz 2 GG sind erfüllt. Das Güterkraftverkehrsgewerbe und das Personenbeförderungsgewerbe sind länderübergreifend mobil. Im Interesse der gleichmäßigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit unverzichtbar. Das Gesetz beschränkt sich zudem auf redaktionelle Änderungen von Regelungen, die bereits durch Bundesgesetz getroffen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 31/13

... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder würden deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen (z.B. wenn die Länder unterschiedliche Regelungen über die mitzuführenden Dokumente treffen könnten). Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 6
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 447/12

... sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenhandels- und Personengesellschaften, die ein Güterkraftverkehrsgewerbe betreiben, insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 870/11

... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.



Drucksache 870/11 (Beschluss)

... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen


 
 
 


Drucksache 870/2/11

... Die in Nummer 1 des Entschließungsantrags ins Auge gefasste "Preiserhöhungsbremse" nach österreichischem Vorbild hat in der Praxis nicht zu den erhofften Preissenkungen für den Verbraucher geführt. Es besteht in einem solchen System vielmehr die Gefahr, dass die Tankstellenbetreiber den Preis vorsorglich stark erhöhen, weil sie dies nicht mehr - wie bisher - schrittweise können. Dadurch werden die als besonders zu schützende Gruppen angesehenen Pendler und das Güterkraftverkehrsgewerbe unter Umständen stärker getroffen als noch im geltenden System.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/2/11




Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 870/1/11

... Die in Nummer 1 des Entschließungsantrags ins Auge gefasste "Preiserhöhungsbremse" nach österreichischem Vorbild hat in der Praxis nicht zu den erhofften Preissenkungen für den Verbraucher geführt. Es besteht in einem solchen System vielmehr die Gefahr, dass die Tankstellenbetreiber den Preis vorsorglich stark erhöhen, weil sie dies nicht mehr - wie bisher - schrittweise können. Dadurch werden die als besonders zu schützende Gruppen angesehenen Pendler und das Güterkraftverkehrsgewerbe unter Umständen stärker getroffen als noch im geltenden System.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/1/11




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 1a - neu - und 2


 
 
 


Drucksache 159/10

... sind erfüllt. Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Im Interesse der gleichmäßigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit unverzichtbar. Unterschiedliche Regelungen durch einzelne Länder würden zu Problemen bei Kontrollen und zu Rechtsunsicherheit führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/10




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

II. Zu Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1162: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 556/08

... Als vierte Harmonisierungskomponente sind schließlich von den De-minimis-Beihilfen gesonderte Beihilfen für Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Aufgrund des aktuell bestehenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehrsgewerbe kommt der Aus- und Weiterbildung des Personals eine besondere Bedeutung zu. Europarechtlich einschlägig ist insoweit die Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG (Nr.) L 10 S. 20). Die Freistellung gilt gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 nicht für Beihilfen, deren Höhe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 940/08

... es sind natürliche und juristische Personen, die ein Güterkraftverkehrsgewerbe betreiben, insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

3 Schlussbestimmungen

Begründung

A Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verwaltungsvorschrift

II. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 696: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 355/08

... Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut wurde 2003 vereinbart, dass das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe durch konkrete Maßnahmen jährlich um einen Betrag von insgesamt 600 Mio. Euro zu entlasten ist, sog. Mautkompromiss (übereinstimmende Beschlüsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft

5. Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 567/08

... Als vierte Harmonisierungskomponente sind schließlich von den De-minimis-Beihilfen gesonderte Beihilfen für Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Aufgrund des aktuell bestehenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehrsgewerbe kommt der Aus- und Weiterbildung des Personals eine besondere Bedeutung zu. Europarechtlich einschlägig ist insoweit die Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG (Nr.) L 10 S. 20). Die Freistellung gilt gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 nicht für Beihilfen, deren Höhe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 247/08

... Im Vergleich zu den Kosten bzw. dem Wert eines Lkw sind die Nachrüstkosten für das Güterkraftverkehrsgewerbe als zumutbar anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

§ 30c
Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

Artikel 2

Begründung

I Allgemeines

II Einzelvorschriften

1. Zu Artikel 1

1.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht :

1.2 Zu Artikel 1 Nr. 2 § 22a Nummer 4 :

1.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 30c :

1.3.1 Zu Buchstabe a Überschrift

1.3.2 Zu Buchstabe b Absatz 4

1.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 2 :

1.5 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 3 :

1.6 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2a :

1.7 Zu Artikel 1 Nr. 5 § 69a Abs. 3 Nr. 1a :

1.8 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 72 Abs. 2 :

1.8.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4

1.8.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr.3

1.9 Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang :

1.9.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4

1.9.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2

1.9.3 Zum Buchstaben c § 56 Abs. 2 Nr. 3

2. Zu Artikel 2:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 172/08

... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder könnten deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen (z.B. wenn die Länder unterschiedliche Regelungen über die mitzuführenden Dokumente treffen könnten). Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind. Unterschiedliche Regelungen auf Länderebene in Bezug auf die nähere Definition des Sitzes eines Unternehmens (Artikel 1 Nr. 1) würde zu Rechtsunsicherheiten bei den betreffenden Unternehmen führen und die Verlagerung von Unternehmenssitzen in unzumutbarer Weise erschweren. Zudem bestünde auch die konkrete Gefahr, dass Erlaubnisse zum gewerblichen Güterkraftverkehr unter unterschiedlichen Voraussetzungen von den Behörden der Länder erteilt würden. Auch dadurch entstünden nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrungen. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen im besonderen Gewerbezweig des Güterkraftverkehrs führen zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft, die vermieden werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung ist auch deshalb geboten, weil das Gesetz Änderungen und Ergänzungen von bundesgesetzlichen Regelungen vornimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 567/08 (Beschluss)

... Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 567/1/08

... Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/08




1. Zu Artikel 2 Eingangssatz, § 1 Abs. 1 und 2 MautHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 196/07 (Beschluss)

... Die Belastung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im stark wachsenden internationalen Verkehr durch öffentliche Abgaben erfordert im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine Harmonisierung mit dem Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.



Drucksache 196/1/07

... Die Belastung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im stark wachsenden internationalen Verkehr durch öffentliche Abgaben erfordert im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine Harmonisierung mit dem Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.



Drucksache 319/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 319/1/07

... a) Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 724/06

... Die Alternative zu einer gesetzlichen Verpflichtung sind Sensibilisierungskampagnen und freiwillige Vereinbarungen in bzw. mit der Branche. Da eine Nachrüstung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (von etwa vier bis sechs Jahren ab 2007) sinnvoll ist, erscheint eine freiwillige Vereinbarung mit dem Güterkraftverkehrsgewerbe nicht angemessen. Das Gewerbe scheint im Übrigen eine solche Verpflichtung nicht eingehen zu können. Sensibilisierungsmaßnahmen dürften kurzfristig erfolgreich sein. Sie sollten die Einführung der Spiegel daher flankieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und deren Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Entsprechungstabelle

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.