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"Güterkraftverkehrsgewerbe"
Drucksache 376/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Drucksache 110/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassis-tenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
Drucksache 110/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.
Drucksache 603/16
... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder würden deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 435/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... es (GG). Die Voraussetzung des Artikels 72 Absatz 2 GG sind erfüllt. Das Güterkraftverkehrsgewerbe und das Personenbeförderungsgewerbe sind länderübergreifend mobil. Im Interesse der gleichmäßigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit unverzichtbar. Das Gesetz beschränkt sich zudem auf redaktionelle Änderungen von Regelungen, die bereits durch Bundesgesetz getroffen wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Artikel 2
Drucksache 31/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder würden deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen (z.B. wenn die Länder unterschiedliche Regelungen über die mitzuführenden Dokumente treffen könnten). Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
§ 6 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 4 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Artikel 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 3
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 447/12
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenhandels- und Personengesellschaften, die ein Güterkraftverkehrsgewerbe betreiben, insbesondere
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
3 Geltungsbereich
Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren
3 Anhörungsverfahren
3 Unternehmer
3 Verkehrsleiter
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien
3 Insolvenzverfahren
3 Unterrichtungspflichten
Urkundenberichtigung und Sitzverlegung
Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie
Nachweis des Erbrechts
Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs
Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften
3 Fahrerbescheinigung
Mitteilung
Mitteilung
Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch
Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung
Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen
3 Schlussbestimmungen
3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
1. Antragstellendes Unternehmen
1.1 Ort der Niederlassung
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1
1.3. Weitere Niederlassungen
2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist
2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen
3. Anzahl der Fahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
5. Bestätigung der Unterschrift
Anlage 2 (zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 3 (zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 4 (zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Verwaltungsvorschrift
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Randnummer 1
Randnummer 2
Randnummer 3
Randnummer 4
Randnummer 5
Randnummer 6
Randnummer 7
Randnummer 8
Randnummer 9
Randnummer 10
Randnummer 11
Randnummer 12
Randnummer 13
Randnummer 14
Randnummer 15
Randnummer 16
Randnummer 17
Randnummer 18
Randnummer 19
Randnummer 20
Randnummer 21
Randnummer 22
Randnummer 23
Randnummern 24 und 25
Randnummer 26
Randnummer 27
Randnummer 28
Randnummern 29 und 30
Randnummer 31
Randnummer 32
Randnummer 33
Randnummer 34
Randnummer 35
Randnummer 36
Randnummer 37
Randnummer 38
Randnummer 39
Randnummer 40
Randnummer 41
Randnummer 42
Randnummer 43
Randnummer 44
Randnummer 45
Randnummer 46
Randnummer 47
Randnummer 48
Randnummer 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Drucksache 870/11
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Drucksache 870/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Anlage Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
Drucksache 870/2/11
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Die in Nummer 1 des Entschließungsantrags ins Auge gefasste "Preiserhöhungsbremse" nach österreichischem Vorbild hat in der Praxis nicht zu den erhofften Preissenkungen für den Verbraucher geführt. Es besteht in einem solchen System vielmehr die Gefahr, dass die Tankstellenbetreiber den Preis vorsorglich stark erhöhen, weil sie dies nicht mehr - wie bisher - schrittweise können. Dadurch werden die als besonders zu schützende Gruppen angesehenen Pendler und das Güterkraftverkehrsgewerbe unter Umständen stärker getroffen als noch im geltenden System.
Drucksache 870/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Die in Nummer 1 des Entschließungsantrags ins Auge gefasste "Preiserhöhungsbremse" nach österreichischem Vorbild hat in der Praxis nicht zu den erhofften Preissenkungen für den Verbraucher geführt. Es besteht in einem solchen System vielmehr die Gefahr, dass die Tankstellenbetreiber den Preis vorsorglich stark erhöhen, weil sie dies nicht mehr - wie bisher - schrittweise können. Dadurch werden die als besonders zu schützende Gruppen angesehenen Pendler und das Güterkraftverkehrsgewerbe unter Umständen stärker getroffen als noch im geltenden System.
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 1
3. Zu Nummer 1a - neu - und 2
Drucksache 159/10
... sind erfüllt. Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Im Interesse der gleichmäßigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung und Ahndung sind bundeseinheitliche Regelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit unverzichtbar. Unterschiedliche Regelungen durch einzelne Länder würden zu Problemen bei Kontrollen und zu Rechtsunsicherheit führen.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Informationspflichten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
II. Zu Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1162: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes (BMVBS)
Drucksache 556/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetz es für schwere Nutzfahrzeuge
... Als vierte Harmonisierungskomponente sind schließlich von den De-minimis-Beihilfen gesonderte Beihilfen für Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Aufgrund des aktuell bestehenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehrsgewerbe kommt der Aus- und Weiterbildung des Personals eine besondere Bedeutung zu. Europarechtlich einschlägig ist insoweit die Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG (Nr.) L 10 S. 20). Die Freistellung gilt gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 nicht für Beihilfen, deren Höhe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Drucksache 940/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
... es sind natürliche und juristische Personen, die ein Güterkraftverkehrsgewerbe betreiben, insbesondere
Drucksache 355/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (1. ÄndVMautHV)
... Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut wurde 2003 vereinbart, dass das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe durch konkrete Maßnahmen jährlich um einen Betrag von insgesamt 600 Mio. Euro zu entlasten ist, sog. Mautkompromiss (übereinstimmende Beschlüsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung).
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltsauswirkungen
4. Auswirkungen auf die Wirtschaft
5. Preisniveau
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung
Drucksache 567/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Als vierte Harmonisierungskomponente sind schließlich von den De-minimis-Beihilfen gesonderte Beihilfen für Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Aufgrund des aktuell bestehenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehrsgewerbe kommt der Aus- und Weiterbildung des Personals eine besondere Bedeutung zu. Europarechtlich einschlägig ist insoweit die Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG (Nr.) L 10 S. 20). Die Freistellung gilt gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 nicht für Beihilfen, deren Höhe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Mauthöheverordnung
§ 1 Mautsätze
Artikel 3 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ziele
zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze
zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen
2. Weitere Änderungen
3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen
4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand
b. Vollzugsaufwand
5. Auswirkungen auf die Wirtschaft
a. Finanzielle Auswirkungen
b. Bürokratiekosten
6. Auswirkungen auf das Preisniveau
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung
Drucksache 247/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Im Vergleich zu den Kosten bzw. dem Wert eines Lkw sind die Nachrüstkosten für das Güterkraftverkehrsgewerbe als zumutbar anzusehen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
Artikel 2
Begründung
I Allgemeines
II Einzelvorschriften
1. Zu Artikel 1
1.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht :
1.2 Zu Artikel 1 Nr. 2 § 22a Nummer 4 :
1.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 30c :
1.3.1 Zu Buchstabe a Überschrift
1.3.2 Zu Buchstabe b Absatz 4
1.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 2 :
1.5 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 3 :
1.6 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2a :
1.7 Zu Artikel 1 Nr. 5 § 69a Abs. 3 Nr. 1a :
1.8 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 72 Abs. 2 :
1.8.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4
1.8.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr.3
1.9 Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang :
1.9.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4
1.9.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2
1.9.3 Zum Buchstaben c § 56 Abs. 2 Nr. 3
2. Zu Artikel 2:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 172/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist länderübergreifend mobil. Unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Länder könnten deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Problemen bei Kontrollen führen (z.B. wenn die Länder unterschiedliche Regelungen über die mitzuführenden Dokumente treffen könnten). Im Interesse der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Überwachung sind bundeseinheitliche Regelungen unverzichtbar. Andernfalls besteht die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen je nachdem, in welchen Ländern die einzelnen Gewerbetreibenden tätig sind. Unterschiedliche Regelungen auf Länderebene in Bezug auf die nähere Definition des Sitzes eines Unternehmens (Artikel 1 Nr. 1) würde zu Rechtsunsicherheiten bei den betreffenden Unternehmen führen und die Verlagerung von Unternehmenssitzen in unzumutbarer Weise erschweren. Zudem bestünde auch die konkrete Gefahr, dass Erlaubnisse zum gewerblichen Güterkraftverkehr unter unterschiedlichen Voraussetzungen von den Behörden der Länder erteilt würden. Auch dadurch entstünden nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrungen. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen im besonderen Gewerbezweig des Güterkraftverkehrs führen zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft, die vermieden werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung ist auch deshalb geboten, weil das Gesetz Änderungen und Ergänzungen von bundesgesetzlichen Regelungen vornimmt.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 567/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen.
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 567/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen.
1. Zu Artikel 2 Eingangssatz, § 1 Abs. 1 und 2 MautHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 196/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg.; Ratsdok. 7512/07
... Die Belastung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im stark wachsenden internationalen Verkehr durch öffentliche Abgaben erfordert im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine Harmonisierung mit dem Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Drucksache 196/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg.; Ratsdok. 7512/07
... Die Belastung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im stark wachsenden internationalen Verkehr durch öffentliche Abgaben erfordert im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine Harmonisierung mit dem Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Drucksache 319/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... 1. Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.
Drucksache 319/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.
Drucksache 724/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln KOM (2006) 570 endg.; Ratsdok. 13869/06
... Die Alternative zu einer gesetzlichen Verpflichtung sind Sensibilisierungskampagnen und freiwillige Vereinbarungen in bzw. mit der Branche. Da eine Nachrüstung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (von etwa vier bis sechs Jahren ab 2007) sinnvoll ist, erscheint eine freiwillige Vereinbarung mit dem Güterkraftverkehrsgewerbe nicht angemessen. Das Gewerbe scheint im Übrigen eine solche Verpflichtung nicht eingehen zu können. Sensibilisierungsmaßnahmen dürften kurzfristig erfolgreich sein. Sie sollten die Einführung der Spiegel daher flankieren.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.