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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geldtransaktionen"


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Drucksache 651/12

... Auf EU-Ebene ausgearbeitete gemeinsame Grundsätze sollten darauf ausgerichtet sein, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. Diese Grundsätze sollten Folgendes beinhalten: effektive und effiziente Registrierung der Spieler, Alterskontrolle und Identitätskontrollen, vor allem im Zusammenhang mit Geldtransaktionen, sowie Kontrollen der Praxis (Kontenbewegungen, Warnhinweise, Hinweise auf hilfreiche Telefonnummern ("Helplines" )), keine Gewährung von Kredit, Schutz der Finanzmittel der Spieler, Möglichkeiten der Selbstbeschränkung (zeitliche/finanzielle Obergrenzen, Ausschluss) sowie Kundendienst und effiziente Bearbeitung von Beschwerden21.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 717/07

... Nach Artikel 106 Abs. 2 Satz 1 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten das Recht zur Ausgabe von Münzen. Die von den teilnehmenden Mitgliedstaaten in Verkehr gebrachten Euro- und Cent-Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland und in den übrigen Ländern der Euro-Zone. Die Deutsche Bundesbank bringt nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Münzgesetz die deutschen Euro-Münzen und deutschen Euro-Gedenkmünzen in den Verkehr. Die Verpflichtung der Deutschen Bundesbank, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen unbegrenzt in Zahlung zu nehmen, ergibt sich aus Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (ABl. EG (Nr.) L 139 S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 6 der Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 vom 21. Dezember 2005 (ABl. EU (Nr.) L 346 S. 1) neu gefasst worden ist. Die Bundeskassen wurden seinerzeit im Rahmen des Dritten Euro-Einführungsgesetzes in § 3 Abs. 2 als zusätzliche Person im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 benannt. Diese Verpflichtung der Bundeskassen soll künftig entfallen. Nach Abschluss der Neuorganisation des Kassenwesens des Bundes gibt es im gesamten Bundesgebiet nur noch vier Bundeskassen. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos und eine Vorhaltung entsprechender technischer Einrichtungen für Bareinzahlungen in den Bundeskassen wäre unwirtschaftlich. Sollten tatsächlich solche Bargeldtransaktionen notwendig sein, kann der Schuldner diese Einzahlungen zu Gunsten des Bundes auch direkt bei der Deutschen Bundesbank leisten, deren Filialnetz weitaus dichter als das der Bundeskassen ist.



Drucksache 213/07

... 20. weist darauf hin, dass Geldinstitute nach dem 31. Dezember 2006 aufgrund der Empfehlung VII der FATF gehalten sind, Aufzeichnungen bestimmter genau angegebener Daten über Geldtransaktionen ab 1 000 USD in Europa (ab 3 000 USD in den Vereinigten Staaten) zu erstellen und aufzuheben, und dass solche Aufzeichnungen durchweg den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen oder zugänglich zu machen sind6;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/07




2 Allgemeines

Aushandlung des langfristigen Abkommens über Fluggastdatensätze

Zugang zu SWIFT-Daten


 
 
 


Drucksache 87/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.