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"Gemeindegrößenklassen"
Drucksache 430/15
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV)
... es (BWG) sowie § 25 Absatz 1 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 BWG erstattet der Bund den Ländern die Wahlkosten bei Bundestags- und Europawahlen, sofern sie nicht im Wege der Einzelabrechnung ersetzt werden, durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten, der nach zwei Gemeindegrößenklassen gestaffelt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Feste Beträge der Wahlkostenerstattung
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 699/11
... Die Modellrechnungen wurden vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2007 und der Gemeindesteuereinnahmen 2009 erstellt. Dabei wurden die Auswirkungen verschiedener Höchstbeträge auf die Steuereinnahmen der Gemeinden in der Gliederung nach Gemeindegrößenklassen und Steuerkraftgruppen ermittelt. Die Zuordnung zu den Steuerkraftgruppen erfolgte auf der Grundlage der Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus den Realsteuern abzüglich der Gewerbesteuerumlage, aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer je Einwohner, gemessen am Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse bezogen auf den Bund.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Regelungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1864: Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Drucksache 666/09
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund
... Nach § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sowie § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 BWG erstattet der Bund den Ländern die Wahlkosten bei Bundestags- und Europawahlen, sofern sie nicht im Wege der Einzelabrechnung ersetzt werden, durch einen festen Betrag, der nach zwei Gemeindegrößenklassen gestaffelt ist. Der gesetzlich bestimmte feste Betrag ist seit Inkrafttreten der vorgenannten Vorschrift am 5. Mai 2001 nicht erhöht worden. Ziel ist es, den festen Betrag für die Erstattung der in diesem Jahr bei der Europa- und der Bundestagswahl anfallenden Wahlkosten an die Preisentwicklung anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 951: Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund
Drucksache 238/08
... Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Schlüssel stellt einen Kompromiss zwischen den gegensätzlichen Interessen innerhalb der Länder und der kommunalen Spitzenverbände dar. Die jetzt vorgesehene Schlüsselgestaltung stellt für keinen der Beteiligten die bevorzugte Schlüsselvariante dar, wird aber von den kommunalen Spitzenverbänden als akzeptable Lösung unterstützt. Angesichts der zwangsläufigen Umverteilungen beim Übergang auf einen neuen Schlüssel besitzt die jetzt vorgeschlagene Schlüsselvariante auch den Vorteil, unter allen diskutierten Varianten, die das Gewerbesteueraufkommen als Merkmal enthalten, das geringste Umverteilungsvolumen zwischen den Ländern aufzuweisen. Betrachtet man die Verteilungswirkungen nach Gemeindegrößenklassen, zeigt sich im Vergleich zu Varianten ohne Hebesatzgewichtung ebenfalls ein deutlich verringertes Umverteilungsvolumen. Die gewählte Gewichtungsvariante führt in der Summe nur für kleinste Gemeinden und für Städte mit 200 000 und mehr Einwohnern zu begrenzten Mindereinnahmen. Alle anderen Varianten würden bei weiteren Gemeindegrößenklassen zu Mindereinnahmen führen. Die Umverteilungswirkungen zwischen den Ländern werden zudem durch den Länderfinanzausgleich deutlich abgemildert. In den Ländern können Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene zusätzlich vom kommunalen Finanzausgleich aufgefangen werden. Auch ist die Verteilungsmasse von rd. 3,5 Mrd. € gemessen an den gesamten kommunalen Steuereinnahmen gering (Steuerschätzung vom November 2007 für 2008: 73,6 Mrd. €).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
§ 5a Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5b Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5c Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
§ 5d Übermittlung statistischer Ergebnisse
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 938/05
... Die Modellrechnungen wurden vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2001 und der Gemeindesteuereinnahmen 2003 erstellt. Dabei wurden die Auswirkungen verschiedener Höchstbeträge auf die Steuereinnahmen der Gemeinden in der Gliederung nach Gemeindegrößenklassen und Steuerkraftgruppen ermittelt. Die Zuordnung zu den Steuerkraftgruppen erfolgte auf der Grundlage der Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus den Realsteuern abzüglich der Gewerbesteuerumlage, aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer je Einwohner, gemessen am Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse im jeweiligen Land.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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