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Drucksache 196/20

... Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich auch bei dem Gebührensatz von 1,0 um keine absolute Obergrenze handelt. Vielmehr kann in Fällen, in denen die Inkassoleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war, eine höhere Gebühr entstehen, wobei jedoch ein Gebührensatz von 1,3 nicht überschritten werden können soll. Vergleichsmaßstab soll dabei nicht der Gesamtbereich aller anwaltlichen Leistungen sein, die von der Geschäftsgebühr (mit ihrem weiten Gebührensatzrahmen von 0,5 bis 2,5) erfasst sind, sondern die durchschnittliche Inkassodienstleistung. Eine Adressermittlung dürfte regelmäßig noch zum durchschnittlichen Tätigkeitsumfang einer Inkassodienstleistung gehören. Sofern jedoch ein Schuldner durch mehrfache nicht mitgeteilte Umzüge immer wieder Adressermittlungen erforderlich macht, kann dies im Einzelfall einen erhöhten Gebührensatz rechtfertigen. Ähnliches gilt für die Überwachung von Ratenzahlungen. Hierbei wird die Überwachung einer auf einige Raten beschränkten Vereinbarung in der Regel noch zu einer durchschnittlichen Inkassotätigkeit zu zählen sein. Sollte jedoch auf Wunsch des Schuldners beispielsweise eine zweistellige Zahl von Raten zu überwachen sein, so kann dies wiederum einen Anhaltspunkt für eine besonders umfangreiche Tätigkeit darstellen. Eine hohe Zahl von schriftlichen oder telefonischen Mahnungen dürfte sich jedenfalls dann nicht gebührenerhöhend auswirken können, wenn nicht davon auszugehen war, dass die Mahnungen noch einen Erfolg bringen würden. Ähnliches dürfte für Hausbesuche gelten: Ein vom Schuldner nicht gewünschtes Aufsuchen seiner Wohnung wird keine Erhöhung rechtfertigen können; wird dagegen mit dem Schuldner zusammen auf dessen Wunsch dessen finanzielle Situation zum Beispiel im Rahmen eines Hausbesuchs eingehend aufgearbeitet, so wird dies oft eine Erhöhung begründen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 142/16

... Strukturwandel kann unter Umständen zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Für die betroffenen Arbeitnehmer, ihre Familien und die Regionen, in denen sie leben, hat dies schwerwiegende soziale Folgen. Bei Entlassungen in größerem Umfang kann der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu 60 % der Gesamtkosten aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren, mit denen Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung geholfen wird. Im Gesamtbereich Metallerzeugung und -bearbeitung ist bereits EGF-Hilfe für rund 5000 Arbeitnehmer vorgesehen, und die Mitgliedstaaten können für diesen Bereich weitere Hilfe beantragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 317/16

... Die beratende Gruppe hat sich als wirksame Plattform für den Informationsaustausch und die Vernetzung der Länder erwiesen und durch die Aufstellung von Zuordnungskriterien den Zuordnungsprozess unterstützt. Die mangelnde Koordinierung der verschiedenen Lenkungsstrukturen, die in der EU im Gesamtbereich Kompetenzen und Qualifikationen aktiv sind, verhindert jedoch ein effizienteres Arbeiten und die Ausschöpfung von Synergieeffekten zwischen dem EQR und anderen Transparenzinstrumenten auf EU-Ebene und nationaler Ebene (z.B. Europass und ESCO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Ein entsprechender Straftatbestand, für den sich in der rechtspolitischen Diskussion die Bezeichnung "Sportbetrug" etabliert hat, der aber treffender als "Dopingbetrug" zu bezeichnen ist, ist in das Arzneimittelgesetz einzufügen, indem in § 6a Absatz 4 und 5 in Verbindung mit § 4 Absatz 42 AMG ein Verbot verankert und der Verstoß dagegen in § 95 AMG als Straftat definiert wird. Auch wenn sich systematisch eine Einstellung der Strafnorm in den 26. Abschnitt des Strafgesetzbuches "Straftaten gegen den Wettbewerb" nicht verbietet, erscheint die Regelung im Arzneimittelgesetz vorzugswürdig. Der Regelungsgegenstand ist ein sehr spezieller Ausschnitt aus dem Gesamtbereich des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Mit der Einfügung in das Arzneimittelgesetz finden sich alle Strafnormen gegen Doping im Sport in ein und demselben Gesetz und nicht in verschiedenen Regelungszusammenhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 642/08

... Gemäß Absatz 4 unterliegen die zum Bau oder zur Instandhaltung von Grenzbrücken erforderlichen Waren bei ihrem Verbringen von Deutschland nach Polen bzw. von Polen nach Deutschland keinen Verboten oder Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht. Derartige Beschränkungen sind denkbar z.B. für Sprengstoff, der zur Bauausführung erforderlich sein könnte und nach diesen Regelungen im Gesamtbereich der Grenzbrücke unabhängig vom Territorium verwendet werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 554/08

... ), ergibt sich aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft). Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Die Bereitstellung dieser Daten über die nationale Geodateninfrastruktur bedarf der Einhaltung einheitlicher Anforderungen entsprechend der INSPIRE-Richtlinie und soll hiermit für den Gesamtbereich der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Begriffe

§ 4
Betroffene Geodaten und Geodatendienste

Abschnitt 3
Anforderungen

§ 5
Bereitstellung von Geodaten

§ 6
Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste

§ 7
Bereitstellung von Metadaten

§ 8
Interoperabilität

Abschnitt 4
Elektronisches Netzwerk

§ 9
Geodateninfrastruktur und Geoportal

§ 10
Nationale Anlaufstelle

Abschnitt 5
Nutzung von Geodaten

§ 11
Allgemeine Nutzung

§ 12
Schutz öffentlicher und sonstiger Belange

§ 13
Geldleistungen und Lizenzen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG

2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG

3. Die aktuelle Situation in Deutschland

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

6. Gender-Mainstreaming

B Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)


 
 
 


Drucksache 316/08

... Zugunsten derjenigen Erlaubnisinhaber nach dem RBerG, deren Befugnisse in den Bereichen Inkasso oder Rentenberatung gegenüber dem künftigen gesetzlichen Befugnisumfang begrenzt sind, soll die Möglichkeit bestehen, in einem abgekürzten Lehrgang die theoretische Sachkunde auch in den bisher von der Erlaubnis nicht umfassten Teilbereichen zu erlangen und nachzuweisen. Dies dient dazu, diesen Erlaubnisinhabern eine Registrierung im jeweiligen Gesamtbereich ohne Einschränkungen zu ermöglichen und damit das vom Gesetzgeber intendierte einheitliche Berufsbild der Inkassodienstleister und Rentenberater zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bestimmung von Teilbereichen

§ 2
Nachweis der theoretischen Sachkunde

§ 3
Nachweis der praktischen Sachkunde

§ 4
Sachkundelehrgang

§ 5
Berufshaftpflichtversicherung

§ 6
Registrierungsverfahren

§ 7
Aufbewahrungsfristen

§ 8
Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister

§ 9
Löschung von Veröffentlichungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

- Registrierungsverfahren § 6 RDV

- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV

b Bürokratiekosten der Verwaltung

- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV

- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 577/06

... Dem kommt der Verordnungsgeber mit der Neuformulierung des § 8 umfassend nach. Zur Erhöhung der Präventionswirkung werden bei der Beurteilung der persönlichen Eignung für Erwerb und Innehabung von Befähigungszeugnissen verschärfte Zuverlässigkeitskriterien eingeführt, nach denen nicht nur die Verstöße im Bereich der Seeschifffahrt, sondern das Verhalten im Gesamtbereich des Verkehrs berücksichtigt werden können. Die Vorschrift in der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung folgt damit gleichfalls einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 401/05

... Die Kostenfolgen für die von der Gesetzesnovelle erfassten militärischen Flugplätze wurden vom Umweltbundesamt unter Berücksichtigung der Methodik der oben genannten Kostenschätzung für den Zivilbereich ebenfalls auf der Grundlage des Referentenentwurfs vom 22.06.2004 geschätzt. In Abhängigkeit insbesondere der zugrunde zu legenden Kosten für Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen einschließlich Einbau und Nebenleistungen sowie der Annahmen über die weitere künftige Nutzung der militärischen Flugplätze ergab sich ein Kostenrahmen von 75 Mio. € bis 95 Mio. €. Auch für den Bereich der militärischen Flugplätze ist eine Verteilung der Kostenfolgen für baulichen Schallschutz in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone auf insgesamt rund 10 Jahre vorgesehen (§ 9 Abs. 1 und 2). Wie bei den zivilen Flugplätzen führen die genannten kostensenkenden Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 22.06.2004 auch im Bereich der militärischen Flugplätze zu Kostensenkungen gegenüber der Kostenschätzung des Umweltbundesamtes. Auch für den Militärbereich werden aufgrund der Änderungen des Gesetzentwurfs Verkleinerungen der Lärmschutzzonen um etwa 20 bis 30 % gegenüber den Zonen erwartet, die der Kostenschätzung für diesen Sektor zugrunde lagen. Von einer entsprechenden Verringerung der Kosten für den Gesamtbereich der militärischen Flugplätze ist auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 902/05 (Beschluss)

... Entweder muss für alle Maßnahmen mit neu zu erhebenden Daten das Ratsverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 322/97 angewandt werden (z.B. durch entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 des Vorschlags), oder - sofern die Kommission das Ausschussverfahren für den Gesamtbereich des Verordnungsvorschlags beibehalten will - es muss für alle in den drei Bereichen (Artikel 3) möglichen statistischen Maßnahmen ausgeschlossen werden, dass neue Erhebungen nötig werden oder zusätzliche Kosten für die Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 902/1/05

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass durch den vorliegenden Verordnungsvorschlag potentiell eine Vielzahl statistischer Einzelmaßnahmen abgedeckt werden sollen, für die Daten neu erhoben werden müssten. Angesichts dieser Sachlage sieht der Bundesrat zwei Gestaltungsmöglichkeiten für den Verordnungsvorschlag: Entweder muss für alle Maßnahmen mit neu zu erhebenden Daten das Ratsverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 322/97 angewandt werden (z.B. durch entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 des Vorschlags), oder - sofern die Kommission das Ausschussverfahren für den Gesamtbereich des Verordnungsvorschlags beibehalten will - es muss für alle in den drei Bereichen (Artikel 3) möglichen statistischen Maßnahmen ausgeschlossen werden, dass neue Erhebungen nötig werden oder zusätzliche Kosten für die Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 543/15 PDF-Dokument



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