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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschmacksmustersystems"


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Drucksache 537/08

... Neben dem Markenrecht existieren auf Gemeinschaftsebene noch weitere Systeme gewerblicher Schutzrechte. Das System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters24 wurde 2003 eingeführt und ermöglicht seit dem Beitritt der Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle im Jahr 2008 nun auch den Schutz in Drittländern. Auch wenn das Geschmacksmusterrecht der Mitgliedstaaten durch die Geschmacksmusterrichtlinie25 weitgehend harmonisiert wurde, würde die Verabschiedung des Vorschlags zur Liberalisierung des nachgelagerten Ersatzteilmarkts26 für ein kohärenteres System im Binnenmarkt sorgen. Angesichts dieser Entwicklungen und des relativ neuen Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems beabsichtigt die Kommission derzeit nicht, dieses System einer Bewertung zu unterziehen.



Drucksache 13/06

... Mit dieser Verordnung ist das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem geschaffen worden, das die Erlangung von Geschmacksmusterschutz mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Europäische Gemeinschaft ermöglicht. Die Verordnung sieht zwei Formen des Geschmacksmusterschutzes vor: das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Muster und Modelle, die in der in der Verordnung vorgesehenen Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Muster und Modelle, die in der in der Verordnung vorgesehenen Weise eingetragen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/06




Begründung

1. Einleitung

2. Die Genfer Akte

3. Rechtsgrundlage

4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

6. Erläuterung zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden

8. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Abkürzungen

Artikel 2
Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Kapitel I
Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung

Artikel 3
Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 4
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 5
Inhalt der internationalen Anmeldung

Artikel 6
Priorität

Artikel 7
Benennungsgebühren

Artikel 8
Berichtigung von Mängeln

Artikel 9
Anmeldedatum der internationalen Anmeldung

Artikel 1015
Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung

Artikel 11
Aufschiebung der Veröffentlichung

Artikel 12
Schutzverweigerung

Artikel 13
Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells

Artikel 14
Wirkungen der internationalen Eintragung

Artikel 15
Ungültigerklärung

Artikel 16
Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler

Artikel 17
Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer

Artikel 18
Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen

Kapitel II
Verwaltungsbestimmungen

Artikel 19
Gemeinsames Amt mehrerer Staaten

Artikel 20
Mitgliedschaft im Haager Verband

Artikel 21
Versammlung

Artikel 22
Internationales Büro

Artikel 23
Finanzen

Artikel 24
Ausführungsordnung

Kapitel III
Revision und Änderung

Artikel 25
Revision dieses Abkommens

Artikel 26
Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden

Artikel 28
Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts

Artikel 29
Verbot von Vorbehalten

Artikel 31
Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960

Artikel 32
Kündigung dieses Abkommens

Artikel 33
Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift

Artikel 34
Verwahrer

4 Erklärung

4 Erklärung

4 Erklärung


 
 
 


Drucksache 14/06

... Mit dieser Verordnung ist das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem geschaffen worden, das die Erlangung von Geschmacksmusterschutz mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Europäische Gemeinschaft ermöglicht. Die



Drucksache 702/04

... Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 enthält in Artikel 110 Absatz 1 bereits eine vorläufige Übergangsregelung in Form einer Reparaturklausel mit Wirkung für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster1. Dieser Vorschlag zielt auf die Harmonisierung der nationalen Geschmacksmustersysteme und ihre Angleichung an das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


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