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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gesellschafterstämmen"


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Drucksache 836/06

... (2) § 11 Abs. 2 ist auf Mitunternehmeranteile und Beteiligungen im Sinne des Absatzes 1 nicht anzuwenden, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind, erworben oder aufgestockt worden sind. § 11 Abs. 2 ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn durch die Spaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen wird. Das Gleiche gilt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft, die mehr als 20 Prozent der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Körperschaft bestehenden Anteile ausmachen, veräußert werden. Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt die Anwendung des § 11 Abs. 2 außerdem voraus, dass die Beteiligungen an der übertragenden Körperschaft mindestens fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag bestanden haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Umwandlungssteuergesetz

Erster Teil

§ 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2
Steuerliche Rückwirkung

Zweiter Teil

§ 3
Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 4
Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers

§ 5
Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 6
Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

§ 7
Besteuerung offener Rücklagen

§ 8
Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

§ 9
Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 10
Körperschaftsteuererhöhung

Dritter Teil

§ 11
Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 12
Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

§ 13
Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 14
(weggefallen)

Vierter Teil

§ 15
Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften

§ 16
Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Fünfter Teil

§ 17
(weggefallen)

§ 18
Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 19
Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Sechster Teil

§ 20
Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

§ 21
Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

§ 22
Besteuerung des Anteilseigners

§ 23
Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft

Siebter Teil

§ 24
Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Achter Teil

§ 25
Entsprechende Anwendung des sechsten Teils

§ 26
(weggefallen)

Zehnter Teil

§ 27
Anwendungsvorschriften

§ 28
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen

Artikel 1la
Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach

Artikel 11
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/06 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.