[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

48 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichstellungsbericht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 85/20

... Mit der Anerkennung von Erziehungs- und Pflegeleistungen durch die Einführung und Ausweitung von Kindererziehungszeiten und von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege wurden bereits leistungsverbessernde Elemente in die gesetzliche Rentenversicherung eingebracht. Auch der in dieser Legislaturperiode geschaffene Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit der Brückenteilzeit die Arbeitszeit für einen vereinbarten Zeitraum zu verkürzen und anschließend in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren, hilft künftig, eine eigene ausreichende Altersabsicherung aufzubauen. Wie die Sachverständigenkommission im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vom 21. Juni 2017 (Drucksache 18/12840) aber herausgestellt hat, bedarf es aufgrund der deutlich geringeren Renten bei Frauen noch weiterer Angleichungsprozesse. Unter anderem wird eine verbesserte Anrechnung von Pflegezeiten und ein nachsorgender sozialer Ausgleich bei niedrigen Rentenansprüchen empfohlen. Mit der Einführung der Grundrente wird eine lebenslange Verbindung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nun besser bewertet und gerade für Frauen eine Anerkennung für ihre Lebensleistung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151c
Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

§ 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

§ 307g
Evaluierung

Artikel 2
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 82a
Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 17a
Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung

2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung

6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zusätzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Grundrente

Freibeträge in den Fürsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

§ 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

§ 307f

§ 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 82a

Zu Artikel 4

§ 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Bund

Länder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 6/1/18

... 5. Es bedarf auch in den kommenden Jahren einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Familienpolitik, die auf der Lebenswirklichkeit und den Wunschvorstellungen der Menschen aufbaut. Die bestehenden Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind nicht im Privaten von den Einzelnen zu bewältigen, sondern es ist eine Aufgabe von Politik und Gesamtgesellschaft, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Erwerbs- und Sorgear-beit im gesamten Lebensverlauf für alle, die dies wünschen, vereinbar sind. Das im Zweiten Gleichstellungsbericht entwickelte "Erwerb-Sorge-Modell" bietet hierfür eine wichtige Grundlage.



Drucksache 6/18 (Beschluss)

... 5. Es bedarf auch in den kommenden Jahren einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Familienpolitik, die auf der Lebenswirklichkeit und den Wunschvorstellungen der Menschen aufbaut. Die bestehenden Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind nicht im Privaten von den Einzelnen zu bewältigen, sondern es ist eine Aufgabe von Politik und Gesamtgesellschaft, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Erwerbs- und Sorgear-beit im gesamten Lebensverlauf für alle, die dies wünschen, vereinbar sind. Das im Zweiten Gleichstellungsbericht entwickelte "Erwerb-Sorge-Modell" bietet hierfür eine wichtige Grundlage.



Drucksache 525/17 (Beschluss)

... Beschluss des Bundesrates Zweiter Gleichstellungsbericht



Drucksache 525/17

Zweiter Gleichstellungsbericht: Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten mit



Drucksache 197/13

Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/13




Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... es oder § 2 Absatz 1 Nummer 2 AGG sowie Artikel 157 Absatz 1 AEUV, reichen nicht aus. So beträgt die unbereinigte Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes derzeit 22 Prozent, mit starken Unterschieden zwischen West- (24 Prozent) und Ostdeutschland (acht Prozent). Deutschland liegt damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16 Prozent und im direkten Vergleich mit den EU-Mitgliedstaaten auf dem drittletzten Platz. Die bereinigte Entgeltlücke, welche die Entgeltunterschiede von Frauen und Männern mit denselben individuellen Merkmalen wie Bildungsniveau, Berufe, Branchen und Beschäftigungsform angibt, beträgt für Deutschland insgesamt immerhin noch rund sieben Prozent. Als Ursachen für die Entgeltunterschiede werden im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung unter anderem horizontale und vertikale Segregation sowie familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und -reduzierungen angeführt. Diesen Ursachen gilt es mit arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischen sowie infrastrukturellen Maßnahmen zu begegnen. Darüber hinaus ist jedoch in hohem Maße von Entgeltdiskriminierung als Ursache von Entgeltunterschieden auszugehen, gegen die mit gesetzlichen Mitteln vorzugehen ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 141/1/12

... d) Der Achte Familienbericht konstatiert, dass der quantitativ bedeutsamste Taktgeber der Zeitverwendung die Arbeitszeiten sind. Die Erwerbstätigkeit verlange ein hohes Maß an zeitlicher Anpassung, das nicht selten zu Lasten des Familienlebens gehe. Prinzipiell entstünden berufsbedingt Zeitprobleme für Familien aus dem Umfang der Erwerbstätigkeit sowie aus der Verteilung und der Lage der Arbeitszeit. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die konkreten Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission zu prüfen und umzusetzen und hierbei auch die Empfehlungen der Sachverständigenkommission für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sowie weitere relevante zeitpolitische Erkenntnisse (wie zum Beispiel die Evaluierung des "Flexi-II"-Gesetzes) einzubeziehen.



Drucksache 129/12

... Ziel eines einschlägigen Gesetzes muss es sein, die auf Diskriminierung von Frauen beruhenden Entgeltunterschiede zu beseitigen. Die Beeinflussung der weiteren (Ko)Faktoren - etwa das unterschiedliche Berufswahlverhalten bei Männern und Frauen, das zu beruflichen Tätigkeiten in unterschiedlich gut bezahlten Beschäftigungsfeldern führt, oder die deutlich unterschiedliche Wahrnehmung von Teilzeittätigkeiten - ist vom vordringlichen Zweck des Gesetzes nicht umfasst. Zur Beseitigung dieser sozial- und gesellschaftspolitisch ebenfalls problematischen Situation sind weitere Maßnahmen außerhalb des Gesetzes erforderlich, etwa die Intensivierung der geschlechtergerechten Erziehung in Kindertagestätten sowie im schulischen Bereich, die Verstärkung der bereits eingeleiteten Maßnahmen und Programme im MINT-Bereich sowie Maßnahmen, um einseitige, im Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung näher beschriebenen Rollenzuweisungen, Rollenerwartungen und Inkonsistenzen zu überwinden.



Drucksache 129/2/12

... Ziel eines einschlägigen Gesetzes muss es sein, die auf Diskriminierung von Frauen beruhenden Entgeltunterschiede zu beseitigen. Die Beeinflussung der weiteren (Ko)Faktoren - etwa das unterschiedliche Berufswahlverhalten bei Männern und Frauen, das zu beruflichen Tätigkeiten in unterschiedlich gut bezahlten Beschäftigungsfeldern führt, oder die deutlich unterschiedliche Wahrnehmung von Teilzeittätigkeiten - ist vom vordringlichen Zweck des Gesetzes nicht umfasst. Zur Beseitigung dieser sozial- und gesellschaftspolitisch ebenfalls problematischen Situation sind weitere Maßnahmen außerhalb des Gesetzes erforderlich, etwa die Intensivierung der geschlechtergerechten Erziehung in Kindertagestätten sowie im schulischen Bereich, die Verstärkung der bereits eingeleiteten Maßnahmen und Programme im MINT-Bereich sowie Maßnahmen, um einseitige, im Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung näher beschriebenen Rollenzuweisungen, Rollenerwartungen und Inkonsistenzen zu überwinden.



Drucksache 625/1/12

... In ihrem Gutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat sich die Sachverständigenkommission daher mit Nachdruck für die Abschaffung der Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgesprochen. Aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung bezeichnete sie die gegenwärtige Minijobstrategie über den Lebensverlauf sogar als desaströs.



Drucksache 376/11

Erster Gleichstellungsbericht - Neue Wege - Gleiche Chancen - Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf und Stellungnahme der Bundesregierung



Drucksache 141/09

... – planmäßige und systematische Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, z.B. durch die Veröffentlichung von Gleichstellungsberichten in den Betrieben mit regelmäßigen Informationen über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern,



Drucksache 681/08

... 1. begrüßt den oben genannten Gleichstellungsbericht der Kommission und bekräftigt den dualen Charakter der Politik zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf EU-Ebene, die einerseits die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikbereichen sichert (Gender Mainstreaming) und andererseits gezielte Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen umfasst, darunter auch Sensibilisierungskampagnen, Austausch bewährter Verfahrensweisen, Dialoge mit den Bürgern und Initiativen für öffentlichprivate Partnerschaften;



Drucksache 783/07

... H. in der Erwägung, dass der Gleichstellungsbericht der Kommission das positive Ergebnis in Bezug auf die Beschäftigungsquote von Frauen hervorhebt, nämlich dass sechs der acht Millionen seit dem Jahr 2000 in der Europäischen Union geschaffenen Arbeitsplätze von Frauen eingenommen worden sind, jedoch gleichzeitig feststellt, dass es deutliche Schwankungen bei der Beschäftigungsquote der verschiedenen Altersgruppen und Berufssparten gibt, wobei die Beschäftigungsquoten von Frauen vor allem in den Bereichen gestiegen sind, in denen sie ohnehin in der Überzahl waren; im Bedauern darüber, dass die Mehrheit dieser neuen Arbeitsplätze für Frauen Teilzeitarbeitsplätze mit unsicheren und prekären Tätigkeiten bei niedrigen Löhnen und schlechten Gehaltsaussichten sind,



Drucksache 329/06

... (3) Alle Soldatinnen und Soldaten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben, sind in ihrem Aufgabenbereich aufgefordert, an der Verwirklichung dieser Ziele mitzuwirken. Dies gilt auch für den Dienstherrn, für Personen und Gremien, die Beteiligungsrechte nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz wahrnehmen, und für Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.