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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundstock"


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Drucksache 421/20 (Beschluss)

... Das Kinder- und Jugendhilferecht soll auf der Basis des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) weiterentwickelt werden. Entgegen der Zusage des BMFSFJ wurde der Gesetzentwurf nach Abschluss des Beteiligungsprozesses "Mitreden - Mitgestalten" nicht im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt. Die im KJSG geplante Verbesserung einer Absenkung des Kostenbeitrags von 75 auf 50 Prozent des bereinigten Einkommens reicht jedoch nicht aus. Es soll betroffenen Jugendlichen daher realistisch ermöglicht werden, durch eigene Initiative und Leistung einen finanziellen Grundstock anzusparen, um nicht nur aktuelle Bedürfnisse (Ferienfreizeiten) zu befriedigen, sondern auch Investitionen, die nachhaltig in ihre Zukunft wirken können (Führerschein) oder auch das Startkapital für die erste eigene Wohnung für die Zeit nach der Kinder- und Jugendhilfe, zu ermöglichen. Für den Fall einer völligen Freistellung wären dann auch weitere Änderungen in den §§ 91, 92 und 94 SGB VIII notwendig.

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Drucksache 421/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Neuregelung der Kostenheranziehung nach dem SGB VIII


 
 
 


Drucksache 196/16

... Die beigefügte Mitteilung über vorrangige IKT-Normen für den digitalen Binnenmarkt umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die eine Straffung der Normung im Bereich der IKT-Technologien mit zwei miteinander verbundenen Schwerpunkte vorsehen: erstens die strategische Fokussierung auf einen Grundstock wesentlicher Technologie-Bausteine und zweitens einen robusten Mechanismus für die Umsetzung. Dieser Ansatz steht mit der geplanten, weiter gefassten gemeinsamen Normungsinitiative im Einklang, die im Rahmen der Binnenmarktstrategie angekündigt wurde.

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Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 18/16

... Es ist geplant, dass das BMAS im Jahr 2017 die Entwicklung von Erläuterungen in Leichter Sprache, insbesondere die Entwicklung standardisierter Textbausteine, durch die Erstellung eines Pools von Mustererläuterungen unterstützt. Ein Grundstock von Erläuterungen zu besonders relevanten Dokumenten soll in Leichter Sprache erstellt und den Behörden als Basis zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung (für die Entwicklung der Textbausteine und deren Bereitstellung) erfolgt aus Haushaltsmitteln des BMAS (Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) durch Umschichtung bestehender Haushaltsmittel.

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Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 172/16

... Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Antragsteller den ihnen zustehenden Schutz (Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) erhalten, allerdings nur so lange, wie sie diesen Schutz benötigen, und dass ihnen ein stärker harmonisierter Grundstock an Rechten im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK gewährt wird. Die Kommission beabsichtigt daher, nach Anhörung der Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die derzeitige

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Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 663/12 (Beschluss)

... Der Wesensgehalt der selbstständigen Stiftungen bürgerlichen Rechts besteht in ihrer dauerhaften Existenz, die dadurch gesichert wird, dass die Stiftungen zur Zweckverwirklichung grundsätzlich nur die Erträge aus ihrem Grundstockvermögen einsetzen dürfen, d.h. es gilt der Grundsatz der Vermögenserhaltungspflicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

14. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 1a BGB , Nummer 3 § 3 1b BGB

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

16. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 663/1/12

... Der Wesensgehalt der selbstständigen Stiftungen bürgerlichen Rechts besteht in ihrer dauerhaften Existenz, die dadurch gesichert wird, dass die Stiftungen zur Zweckverwirklichung grundsätzlich nur die Erträge aus ihrem Grundstockvermögen einsetzen dürfen, d.h. es gilt der Grundsatz der Vermögenserhaltungspflicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 26 und 26a EStG Artikel 6 Nummer 2 und 3 § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

15. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 31a BGB , Nummer 3 § 31b BGB

16. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

17. Begründung:

3 18.

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20:


 
 
 


Drucksache 434/12

... Mit der Förderung und Verbreitung von Instrumenten, die im Rahmen der EU-Politik zur Weiterbildung entwickelt wurden, soll die Mobilität von Facharbeitern gestärkt werden. Mit der Richtlinie wird ein Grundstock klar definierter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die von den Dienstleistungserbringern im Aufnahmestaat einzuhalten sind, um den Mindestschutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Damit bietet die Richtlinie ein adäquates Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer. Damit jeder Missbrauch und die Umgehung von Rechtsvorschriften gänzlich vermieden sowie Sozialdumping - das entsteht, wenn Dienstleister aus einem Nicht-Aufnahmemitgliedstaat aufgrund eigener niedrigerer Arbeitsnormen die örtlichen Dienstleister unterbieten können - verhindert wird, muss die Durchsetzung der Entsende-Richtlinie verbessert werden; dazu ist insbesondere eine bessere Aufklärung über die geltenden Arbeitsbedingungen, eine wirksamere verwaltungstechnische Zusammenarbeit, ein stärkerer Informationsaustausch unter den Kontrollbehörden, wirkungsvollere Inspektionen und die Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Löhne und Gehälter entsandter Arbeitnehmer erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 278/11

... Zudem hat die Viktimisierung eine wichtige grenzüberschreitende Dimension, da sehr viele EU-Bürger in anderen EU-Staaten leben, arbeiten oder dorthin reisen und im Ausland eine Straftat erleiden. In diesem Fall ist es für die Opfer besonders schwierig, ihre Rechte wahrzunehmen, und die Strafverfahren können besonders belastend sein. Die Bürger sollten sich darauf verlassen können, dass sie überall in der EU einen Grundstock an Rechten genießen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 89/11

... 90. empfiehlt eine Anhebung der Gehälter der afghanischen Polizei und eine Umstellung des gesamten Rekrutierungsverfahrens, so dass Anwärter mit einem Grundstock an Lese- und Schreibkenntnissen, die keine Drogenkonsumenten sind und eine bessere psychische und physische Eignung aufweisen als die jetzigen Polizeiangehörigen, vorgezogen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 561/1/10

... 17. Soweit die Kommission es für notwendig hält, Finanzmittel aus vielen Quellen zusammenzuführen, damit die erforderliche kritische Masse erreicht wird, weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass durch eine Vereinigung der Finanzierungsmöglichkeiten der Grundstock der Mittel nicht anwachsen wird, weshalb er vor allem auf einen qualitativen Ausbau der vorhandenen Programme setzt vgl. BR-Drucksache 656/09(B) -.



Drucksache 561/10 (Beschluss)

... 15. Soweit die Kommission es für notwendig hält, Finanzmittel aus vielen Quellen zusammenzuführen, damit die erforderliche kritische Masse erreicht wird, weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass durch eine Vereinigung der Finanzierungsmöglichkeiten der Grundstock der Mittel nicht anwachsen wird, weshalb er vor allem auf einen qualitativen Ausbau der vorhandenen Programme setzt - - vgl. BR-Drucksache 656/09(B) -.



Drucksache 656/1/09

... 7. Zur Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen schlägt die Kommission eine Zusammenarbeit europäischer, nationaler und regionaler Behörden mit Bildungseinrichtungen, die sich für Mobilität engagieren, vor, um die einzelnen zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu vereinen. Der Bundesrat stellt hierzu fest, dass ein abgestimmtes bzw. kooperatives Verfahren in der Finanzierung von Mobilität zwar sehr im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, lehnt aber pauschale Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und in Deutschland der Länder, auch aufgrund der Heterogenität der Akteure in diesem Bereich, ab. Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass durch eine Vereinigung der Finanzierungsmöglichkeiten der Grundstock der Mittel nicht anwachsen wird. Daher setzt der Bundesrat vor allem auf einen qualitativen Ausbau der vorhandenen Programme und bessere Information über vorhandene Angebote.



Drucksache 656/09 (Beschluss)

... 6. Zur Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen schlägt die Kommission eine Zusammenarbeit europäischer, nationaler und regionaler Behörden mit Bildungseinrichtungen, die sich für Mobilität engagieren, vor, um die einzelnen zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu vereinen. Der Bundesrat stellt hierzu fest, dass ein abgestimmtes bzw. kooperatives Verfahren in der Finanzierung von Mobilität zwar sehr im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, lehnt aber pauschale Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und in Deutschland der Länder, auch aufgrund der Heterogenität der Akteure in diesem Bereich, ab. Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass durch eine Vereinigung der Finanzierungsmöglichkeiten der Grundstock der Mittel nicht anwachsen wird. Daher setzt der Bundesrat vor allem auf einen qualitativen Ausbau der vorhandenen Programme und bessere Information über vorhandene Angebote.



Drucksache 487/08

... Das reicht jedoch an sich nicht aus. Zum anderen bedarf es daher ein Mindestmaß an Sicherheit darüber, was die Behörden des zuständigen Mitgliedstaats im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen aller Art auf seinem Hoheitsgebiet gewährleistet. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Systeme, Strukturen und Mechanismen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich wird dieser Ansatz sicherstellen, dass ein Grundstock an gemeinsamen Grundsätzen gegeben ist, auf den sich Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe aus anderen Mitgliedstaaten verlassen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/08




Begründung

1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten

2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft

4. Allgemeine Rechtliche Aspekte

a Rechtsgrundlage

b Subsidiarität

c Verhältnismäßigkeit

5. Kapitel I

5.1. Ziel der Richtlinie

5.2. Geltungsbereich der Richtlinie

6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind

6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

7.2. Ambulante Behandlung

7.3. Krankenhausbehandlung

7.4. Verfahrensgarantien

7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen

7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen

8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

8.1. Zusammenarbeitspflicht

8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen

8.4. Gesundheitstelematik

8.5. Datenerhebung

8.6. Umsetzungsausschuss

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

Kapitel III
Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 6
Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Ambulante Behandlung

Artikel 9
Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 10
Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 11
Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 12
Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Kapitel IV
Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

Artikel 13
Zusammenarbeitspflicht

Artikel 14
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

Artikel 15
Europäische Referenznetze

Artikel 16
Gesundheitstelematik

Artikel 17
Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien

Artikel 18
Datensammlung für Statistik und Überwachung

Kapitel V
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Berichte

Artikel 21
Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 96/08

... So können Kinder das Vermögen der Eltern durch Unterhaltszahlungen, Pflegeleistungen oder anderweitige Hilfe erhalten oder vermehren. Umgekehrt können die Eltern durch entsprechende Ausbildung der Kinder den Grundstock für das selbst erwirtschaftete Vermögen der Kinder legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 663/07

... Erfolgen also auf dem gepfändeten Konto Zahlungseingänge am Ende des Monats, so ist sichergestellt, dass dieses Guthaben auch bis zum nächsten Zahlungseingang am Ende des Folgemonats zur Begleichung der laufenden Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Zum einen wird der im Monat nicht ausgeschöpfte Teil des Freibetrages auf den Folgemonat übertragen, und zum anderen bildet das mit dem Zahlungseingang entstandene Guthaben den Grundstock für den Freibetrag des neuen Monats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Ausgangslage

1. Pfändungsschutz bei der Pfändung von Kontoguthaben

a Vorgeschichte der Reform und frühere Reformbemühungen

b Anzahl der Kontopfändungen

c Mängel im geltenden Recht

aa Fehlen eines einheitlichen Kontopfändungsschutzes

bb Kompliziertes Verfahren zur Erlangung von Pfändungsschutz

cc Blockadewirkung der Kontopfändung

dd Rechtsmissbräuchliche Kontopfändungen

2. Pfändungsschutz für Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und für sonstige Einkünfte

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserter Pfändungsschutz nur für Guthaben auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto

2. Automatischer Pfändungsschutz

3. Anpassung des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes an den automatischen Pfändungsschutz für Pfändungsschutzkonten

4. Weiterer Inhalt des Entwurfs

a Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte nicht abhängig beschäftigter Personen § 850i ZPO-E

b Aufhebung der Kontopfändung § 833a Abs. 2 ZPO-E

c Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 ZPO und § 314 AO

d Erweiterung des Umfangs der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO und § 316 AO

e Änderung von § 36 der Insolvenzordnung InsO

f Verlängerung der Schutzfristen in § 76a Abs. 1 EStG und § 55 Abs. 1 SGB I

g Redaktionelle Änderung – Ersetzung des Begriffs Geldinstitut durch den Begriff Kreditinstitut

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Überprüfung der Wirkungen des Gesetzes

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 43: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes


 
 
 


Drucksache 633/07

... Der Grundstock des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 2,5 Mrd. Euro wird der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit entnommen, weitere rund 45 Millionen Euro werden aus der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt so dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Sondervermögens der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nicht belastet wird. Durch die Entnahme aus der Rücklage wird der Spielraum für die vorgesehene Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung nicht eingeschränkt. Die für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit vorgesehenen laufenden Zuweisungen sind als fest kalkulierbare Kosten künftig aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zu bestreiten. Dem steht eine Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit von laufenden Versorgungsaufwendungen für die vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von derzeit rund 200 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt wird derzeit von laufenden Zuführungen im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch in einer Größenordnung von jährlich rund 410 Mio. Euro ausgegangen, denen zunächst durch Wegfall der laufenden Versorgungsaufwendungen eine Entlastung von rund 200 Mio. Euro gegenübersteht. Da die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kontinuierlich anwachsen wird, wird in absehbarer Zukunft die Entlastung überwiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit

Einführung eines Versorgungsfonds

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Finanzielle Auswirkungen

Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit

Einführung eines Versorgungsfonds

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 393/06

... (a) Sie entwickeln bestehende Schulungsprogramme weiter und arbeiten gegebenenfalls neue Programme aus, um so einen gemeinsamen Grundstock für die Fortbildung der Beamten zu schaffen und es ihnen zu ermöglichen, die erforderlichen gemeinsamen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Aufhebung existierender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Programm Fiscalis 2013

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Zielsetzung

Artikel 5
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programmaktionen

Artikel 6
Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 7
Multilaterale Prüfungen

Artikel 8
Seminare und Projektgruppen

Artikel 9
Arbeitsbesuche

Artikel 10
Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 11
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 12
Informationsteilung

Kapitel III
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Finanzrahmen

Artikel 14
Ausgaben

Artikel 15
Finanzkontrolle

Kapitel IV
Sonstige Bestimmungen

Artikel 16
Ausschuß

Artikel 17
Folgemaßnahmen

Artikel 18
Zwischenbericht und Abschlußbericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 868/06

... 8. Braucht man einen Grundstock an Vorschriften, welche die Beschäftigungsbedingungen aller Beschäftigten, unabhängig von der Form ihres Vertrags, regeln? Wie würden sich derartige Mindesterfordernisse Ihrer Ansicht nach auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf den Schutz der Beschäftigten auswirken?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/06




1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs

2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute

a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

b. Maßnahmen auf EU-Ebene

3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt

4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen

a. Beschäftigungsübergänge

b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage

c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse

d. Organisation der Arbeitszeit

e. Mobilität der Arbeitskräfte

f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit


 
 
 


Drucksache 392/06

... (a) Festlegung von Fortbildungsstandards, Entwicklung bestehender Fortbildungsprogramme und bei Bedarf Konzeption neuer Programme, um so einen gemeinsamen Grundstock für die Fortbildung von Zollbeamten zu schaffen der das ganze Spektrum der Zollregeln und Zollverfahren abdeckt und es den Teilnehmern ermöglicht, die notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismässigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Aufhebung existierender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Artikel 7
: Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 8
: Benchmarking

Artikel 9
: Seminare und Workshops

Artikel 10
: Projektgruppen und Lenkungsgruppen

Artikel 11
: Arbeitsbesuche

Artikel 12
: Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 13
: Überwachungsmaßnahmen

Artikel 1
Absatz 2 Buchstabe h: Sonstige Tätigkeiten

Artikel 3
: Teilnahme an den Programmen

Artikel 14
: Teilnahme an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 15
: Informationsteilung

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Übergeordnete Ziele

Artikel 5
Spezifische Ziele

Artikel 6
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Die Programmaktivitäten

Artikel 7
Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 8
Benchmarking

Artikel 9
Seminare und Workshops

Artikel 10
Projektgruppen und Lenkungsgruppen

Artikel 11
Arbeitsbesuche

Artikel 12
Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 13
Überwachungsmaßnahmen

Artikel 14
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 15
Teilen von Informationen

Kapitel III
Finanzbestimmungen

Artikel 16
Finanzrahmen

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Finanzkontrolle

Kapitel IV
sonstige Bestimmungen

Artikel 19
Ausschuß

Artikel 20
Folgemaßnahmen

Artikel 21
Zwischenbericht und Abschlußbericht

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 820/05

... wurden die „neuen Grundfertigkeiten“ als Priorität bezeichnet und unterstrichen, dass lebenslanges Lernen die Zeitspanne vom Vorschul- bis ins Rentenalter umfassen muss. Im Pakt für die Jugend, der den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel im März 2005 beigefügt ist, wurde betont, dass ein gemeinsamer Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/05




Begründung

1. Kontext

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen

Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft

Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Heranziehung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Anhang

3 Einleitung

2 Schlüsselkompetenzen

1. Muttersprachliche Kompetenz18

2. Fremdsprachliche Kompetenz

3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz

4. Computerkompetenz

5. Lernkompetenz

6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

7. Unternehmerische Kompetenz

8. Kulturelle Kompetenz


 
 
 


Drucksache 471/05

... - Es ist dafür zu sorgen, dass die Kenntnisse den Bedürfnissen der wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden und dafür ein gemeinsamer Grundstock von Fähigkeiten festgelegt wird; in diesem Zusammenhang sollen die Anstrengungen vorrangig auf die Problematik des Schulabbruchs konzentriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.