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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gruppenversicherungsvertrages"


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Drucksache 533/17

... Der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrages für Restschuldversicherungen hat gegenüber der versicherten Person die Beratungs- und Informationspflichten eines Versicherers. Die versicherte Person hat die Rechte eines Versicherungsnehmers, insbesondere das Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht ist eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform zu belehren. Das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 844/08

... Die IHKn haben in Abstimmung mit den Berufshaftpflichtversicherern eine Musterbescheinigung entwickelt bei deren Vorlage die für die Zulassung zuständigen IHKn vom Bestand einer den Anforderungen der VersVermV entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung ausgehen können. Zu der Erteilung einer entsprechenden Versicherungsbescheinigung sind sie nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Mit dem neuen Absatz 1 wird festgelegt, dass die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der IHK nicht älter als drei Monate sein darf. Die Regelung ist erforderlich, um den Missbrauch der Bescheinigung auszuschließen. In der Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, in denen eine auf Grundlage eines Gruppenversicherungsvertrages ausgestellte Bescheinigung nach Ausscheiden des Versicherten aus dem Gruppenversicherungsvertrag weiter verwendet worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung

§ 4a
Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Informationspflichten und Bürokratiekosten

1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags

2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister

3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft

4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers

5. Anerkennung von Berufsqualifikationen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.