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"Handel"
Drucksache 116/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz) - COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
... 10. Für den Fall, dass die Kommission die Verantwortung für die Erreichung eines höheren Klimaschutzziels durch den europäischen Emissionshandel und die EU-Lastenteilung auf die in den Emissionshandel einbezogenen Unternehmen und die Mitgliedstaaten überträgt, müssen aus Sicht des Bundesrates mögliche Auswirkungen einer Erhöhung des Minderungsziels auf die verschiedenen Sektoren und die Mitgliedstaaten in einer umfassenden Folgenabschätzung detailliert dargestellt werden. Hierbei ist insbesondere auch die Rolle innovativer klimaverträglicher Technologien zu berücksichtigen. Es gilt zudem darauf zu achten, dass die dabei entstehenden Anforderungen gleichmäßig auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und keine Ziele festgelegt werden, die trotz großer Anstrengungen nicht erreichbar sind.
Drucksache 269/20
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)
... Eine Befristung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette sowie der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette kommt nicht in Betracht, weil zu erwarten ist, dass die Regelungen dauerhaft tragfähig sind. Eine Evaluierung ist nicht erforderlich, da es sich hier nicht um ein wesentliches Regelungsvorhaben handelt und auch aus Gründen eine Evaluierung nicht erforderlich ist.
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Es handelt sich um einen nicht genehmigten Abruf von
Drucksache 93/20
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung
... Die Aufnahme der Gebühr in die KÜO ändert nichts daran, dass die zuständige Behörde und der von ihr gemäß § 26 Absatz 1 SchfHwG zu beauftragende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Ersatzvornahme weiterhin auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Auftragsverhältnisses handeln. Die zuständige Behörde hat danach dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Gebühren für die Ersatzvornahme zu erstatten und kann diese als Teil der ihr durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten nach § 26 Absatz 2 SchfHwG im Wege eines Leistungsbescheides bei dem betroffenen Eigentümer geltend machen.
Drucksache 284/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Arbeit der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger, aber effizienteres Handeln" sowie die in der Mitteilung enthaltenen Empfehlungen unterstützt. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind Kernelemente der Agenda der Kommission für eine bessere Rechtsetzung und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung ihrer politischen Vorschläge.
Drucksache 85/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Es handelt sich um eine Dienstleistung für die Träger der Rentenversicherung. Die Kosten hierfür hat deshalb der Bund bzw. die Deutsche Rentenversicherung zu tragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die für die Einrichtung des neuen Datenaustauschverfahrens sowie für den regelmäßigen Datenaustausch entstehenden Kosten über das Vorhaben Konsens zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 49/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
... Ein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich durch die Neuverteilung des Schadensersatzes im Innenverhältnis zwischen dem Halter des Zugfahrzeugs und dem Halter des Anhängers und damit der dahinter stehenden Versicherer nicht: Die Prämienentwicklung für Zugfahrzeuge und Anhänger, durch die Bürgerinnen und Bürger betroffen sein könnten, wird vom zukünftigen Schadensaufwand abhängen. Dieser verändert sich in der Summe aber nicht durch die beabsichtigte Neuregelung. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass einzelne Versicherer die Neuregelung für eine den Schadensaufwand überkompensierende Prämienerhöhung nutzen werden, da es sich um einen hoch kompetitiven Markt handelt, auf dem nur wettbewerbsfähige Prämien bestehen können. Diese Einschätzung teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V
Drucksache 15/20
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Wert um einen über alle Letztverbraucher gemittelten Durchschnittswert handelt. Somit muss im Einzelfall mit deutlich größeren Unterbrechungen gerechnet werden. Durch die Vorhaltung einer Kapazität von 16 Stunden werden Stromausfälle in ausreichendem statistischem Maß abgesichert. Durch die Anforderung von 16 Stunden soll eine Ersatzstromversorgung von einer (Winter-)Nacht gewährleistet werden. Darüber hinaus andauernde Stromausfälle sind unter dem Aspekt der vorliegenden höheren Gewalt nicht zu berücksichtigen.
Drucksache 367/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... -neutraler (z.B. "blauer" oder "türkiser") Wasserstoff gehandelt werden. Aufgrund der engen Einbindung von Deutschland in die europäische Energieversorgungsinfrastruktur wird daher auch in Deutschland CO
Drucksache 158/20
... 2. die Angabe enthält, dass es sich um Vermehrungsmaterial und Pflanzgut handelt, das gemäß Artikel 3 der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Anbaumaterialverordnung*
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Erhaltungsmischungsverordnung
3 Anbaumaterialverordnung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 212/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... -Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr. Angesichts des aktuell rückläufigen Stromverbrauchs und niedriger Börsenstrompreise sind neben den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zudem kurzfristige Zuschüsse aus dem Haushalt auf das EEG-Konto erforderlich, um einem krisenbedingten Anstieg der EEG-Umlage ab 2021 zu vermeiden.
Drucksache 3/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.
Drucksache 544/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... (1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Gesetz
Artikel 1 Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Teil 1 Wohnungseigentum
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen.
Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9b Vertretung
Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Pflichten Dritter
§ 16 Nutzungen und Kosten.
§ 18 Verwaltung und Benutzung
§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20 Bauliche Veränderungen
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22 Wiederaufbau
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26a Zertifizierter Verwalter
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29 Verwaltungsbeirat
§ 30 Wohnungserbbaurecht.
Teil 3 Verfahrensvorschriften
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Beschlussklagen
§ 45 Fristen der Anfechtungsklage
§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung.
§ 47 Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
Artikel 3 Änderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 6 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 7 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 8 Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 49 Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 11 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 14 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 15 Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Artikel 16 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Drucksache 183/20
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Der Vorstand der Rechtsanwaltskammern tagt in regelmäßigen Abständen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um Gremien aus Ehrenamtlichen handelt, liegen jedoch regelmäßig mehrere Wochen zwischen den einzelnen Vorstandssitzungen.
Drucksache 4/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Vor diesem Hintergrund kann es sich nach Ansicht des Bundesrates hinsichtlich der Ausstattung des Sondervermögens mit 2 Milliarden Euro lediglich um einen ersten Schritt der Finanzierung durch den Bund handeln.
Drucksache 495/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren
... Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um einen ausgewogenen Weg zwischen dem Anliegen, auch wirtschaftlich schwachen Klägerinnen und Klägern jederzeit Zugang zu den Sozialgerichten zu gewähren, und dem sicherlich in allen Bundesländern bestehenden Bedürfnis, einzelne Gerichte oder ganze Gerichtsbarkeiten vor dem Missbrauch kostenloser Rechtsbehelfe zu schützen, die von Personen erhoben werden, die ihre ganze Kraft darauf verwenden, staatliche Institutionen aus Gründen zu beschäftigen, die nicht auf einem berechtigten Rechtsschutzbegehren beruhen.
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Ungefährliche und sortenreine Abfälle sind Sekundärrohstoffe, für die es etablierte globale Märkte gibt, die die Kreislaufwirtschaft und das Recycling voranbringen. Sofern die Abfälle im Empfangsstaat umweltgerecht behandelt werden, sind Exporte solcher Abfälle rechtlich zulässig und auch materiell nicht zu beanstanden. Gleichwohl sollten Exporte, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden in Drittstaaten führen können, unbedingt vermieden werden.
Drucksache 35/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung
... 2. Kurzfristige und kurze Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten ins EU-Ausland von bis zu einer Woche Dauer sollen zukünftig ohne eine A1-Bescheinigung sowie ohne Vorlage weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht werden. Die Bearbeitungszeiten bei den die A1-Bescheinigung ausstellenden Versicherungsträgern erstrecken sich teilweise über mehrere Wochen, so dass kurzfristige und kurze Dienst- und Geschäftsreisen ins EU-Ausland nicht mehr möglich sind. Dies erschwert den grenzüberschreitenden Personen-, Handels- und Dienstleistungsverkehr und bildet damit ein großes Hemmnis für den Binnenmarkt, insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
... Arbeitsschutzbehörden der Länder berichteten schon in der Vergangenheit über die steigende Zahl von Ich-AGs und deren häufigen Zusammenschlüssen zu Arbeitsgemeinschaften. In der Praxis werden zunehmend Fälle bekannt, in denen es sich um Scheinarbeitsgemeinschaften handelt, die sich häufig auch aus mehreren UoB zusammensetzen, die kurz zuvor selbst noch als Arbeitgeber mit Beschäftigten tätig waren. In der Regel findet sich eine Struktur eines "Haupt-UoB", der mehrere mit Werkvertrag beauftragte "Nach-UoB" koordiniert. Häufig wird auch ohne tiefergehende Prüfung deutlich, dass "Nach-UoB" wiederholt oder regelmäßig auf Weisung des Auftraggebers ("Haupt-UoB") Tätigkeiten auf Baustellen ausüben und somit eine wirtschaftliche Abhängigkeit (Scheinselbständigkeit) nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird durch die Beobachtung weiter verstärkt, dass einzelnen Abläufe der Arbeiten des "Nach-UoB" über den Werkvertrag hinaus zeitlich und örtlich oder auch in der Art der Ausführung weisungsgebunden sind. Ebenso häufig wird erkennbar, dass der "Nach-UoB" in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist (z.B. über Arbeitsmittel des "Haupt-UoB" und/oder eine direkte Kooperation in einer Kolonne/eines Teams) besteht.
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Laut der Gesetzesbegründung entspricht die Regelung dem Rechtsgedanken des Artikels 11 DSGVO, der in Teilen ähnlich formuliert ist. Jedoch besteht auch hier keine Gesetzgebungskompetenz für eine Konkretisierung; Artikel 11 DSGVO gilt unmittelbar. Auch schließt Artikel 11 DSGVO nicht die Anwendung von Artikel 12 bis 22, sondern explizit nur Artikel 12 bis 20 aus. Es spricht einiges dafür, dass es sich nicht um ein Redaktionsversehen des europäischen Gesetzgebers handelt, weil sich die Anforderungen von Artikel 21 und 22 auch ohne einen individuellen Antrag mit identifizierenden Daten einer Person erfüllen lassen (Hansen, in: Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, DSGVO, 1. Aufl. 2019, Artikel 11, Rn. 34).
Drucksache 102/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
... 3. Der Bundesrat hat Bedenken, ob eine rein statistische Bewertung der Trends, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele innerhalb eines Fünfjahreszeitraums zu verzeichnen waren, für die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs das geeignete Instrument ist. Es handelt sich dabei um ein Benchmarking, welches die Leistungen der Mitgliedstaaten mit den Durchschnittswerten für die EU in Beziehung setzt. Der Aussagewert dieses Formats (Anhang E zum Länderbericht Deutschland 2020) erscheint unzureichend. Da der EU-SDG-Indikatorensatz bislang nicht mit Richtbzw. Zielwerten verknüpft ist, wird insbesondere nicht klar, wie groß jeweils der Abstand zur Zielerreichung noch ist und in welchen Bereichen gegebenenfalls dringender Handlungsbedarf besteht.
Drucksache 6/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2 -Bepreisung (Wohngeld-CO2 - Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2 BeprEntlG)
... Bei der Neufassung des § 7 Absatz 2 Satz 1 WoGG handelt es sich um eine redaktionelle Änderung, mit der die Verweise auf andere Rechtsvorschriften aktualisiert werden. Eine inhaltliche Änderung in Bezug auf den vom
Drucksache 278/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO
... Soweit die Technik in den Justizvollzugsanstalten zumindest teilweise noch nicht vorhanden sein sollte, handelt es sich bei der Beschaffung lediglich um einen notwendigen Nachsteuerungsbedarf. Die dadurch entstehenden, eher geringen Kosten würden bereits mittelfristig dadurch wieder ausgeglichen, dass Kosten für Transporte eingespart würden.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Um zu verstehen, was Europa tun muss, um sich erholen zu können, brauchen wir zunächst ein klares Bild davon, mit welchen Herausforderungen wir konfrontiert sind. Prognosen oder endgültige Schlussfolgerungen sind in dieser Phase der Krise unweigerlich mit Unsicherheit behaftet. Es ist jedoch bereits klar, dass die wirtschaftlichen Aussichten sehr risikobehaftet sind und dass die Rezession in Europa tiefgreifend, sehr negativ und langanhaltend verlaufen könnte, wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 106/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern - Antrag des Landes Hessen -
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern - Antrag des Landes Hessen -
Drucksache 502/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... 4. die Tat begeht, um das Kind oder die Person unter achtzehn Jahren zu töten, zu quälen oder roh zu misshandeln oder
Drucksache 21/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... 4. Angesichts der umfassenden sozialen, ökologischen, technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft sind gemeinsame ambitionierte Maßnahmen und entschiedenes Handeln auf europäischer Ebene nötig. In der Stärkung der sozialen Dimension der EU sieht der Bundesrat ein bedeutendes Element des Integrationsprozesses und ein zentrales Reformziel zur Zukunft der EU.
Drucksache 178/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist offen dafür, die Einführung einer Videoüberwachung zu prüfen. Allerdings ist die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Videoüberwachung von erheblicher Bedeutung. Unter diesem Gesichtspunkt wäre u.a. eine Klärung durch die Länder erforderlich, ob der Problematik von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen nicht durch eine verstärkte amtliche Vor-Ort-Kontrolle begegnet werden kann. Schließlich obliegt es den Ländern, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften in den Schlachthöfen zu überwachen und es handelt sich hier um ein zusätzliches Instrument zur Wahrnehmung dieser Zuständigkeit.
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 18. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass die in dem Weißbuch getroffene Einteilung in hochrisikobehaftete KI-Anwendungen und andere KI-Anwendungen nicht genügend differenziert erscheint. Aus Sicht des Bundesrates spiegeln die beiden kumulativen Kriterien zur Einordnung, ob es sich um eine hochrisikobehaftete KI-Anwendung handelt, die Vielfältigkeit der Anwendungen nicht angemessen wider. Der Bundesrat regt daher an, dass sich die Bundesregierung bei der Kommission dafür einsetzt, wie von der Datenethikkommission vorgeschlagen, ein Prüfschema vorzugeben, auf Grundlage dessen eine KI-Anwendung bzw. ein Algorithmus hinsichtlich seines Schädigungspotenzials zutreffender eingeordnet werden kann und abgestufte Regulierungsmaßnahmen in Ansatz zu bringen sind. Insoweit sollten gemäß den Empfehlungen der Datenethikkommission mit Blick auf das Schädigungspotenzial algorithmischer Systeme fünf Kritikalitätsstufen unterschieden werden.
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... "5. ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k oder ein Gemeinschaftskonto im Sinne von § 850l handelt; bei einem Gemeinschaftskonto ist zugleich anzugeben, ob der Schuldner nur gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen verfügungsbefugt ist."
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Ferner handelt es sich bei den Zahlungen nach § 3 Nummer 28a um Zuschüsse und nicht um Zuschläge, sodass eine jeweils gesonderte Auflistung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nummer 28 und § 3 Nummer 28a aus Gründen der Normenklarheit in den einzelnen Vorschriften geboten ist.
Drucksache 271/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der DIMDI -Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Da es sich vorrangig um die Anpassung von Verordnungen an eine geänderte Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsaufgaben handelt, ist mit den Regelungen keine Rechtsoder Verwaltungsvereinfachung verbunden.
Drucksache 137/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa - COM(2020) 103 final
... 4. Der Bundesrat bittet insbesondere in diesem Zusammenhang darum, dass die Kommission bei der Umsetzung und Ausgestaltung von Regelungen zur Handels- und Außenwirtschaftspolitik die bürokratische Belastung von mittelständischen Unternehmen gering hält und sukzessive abbaut.
Drucksache 386/20 (Beschluss)
... Die Regelungen des vorliegenden Änderungsgesetzes sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Die Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage ermöglicht es den nach Landesrecht zuständigen Behörden, zielgerichtete Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen zu ergreifen. Dies ist für die Tiere nicht nur vor dem Hintergrund des Tierschutzes von Bedeutung, sondern erhält auch den wirtschaftlichen Wert betroffener Nutztiere, sowohl im Hinblick auf die Produktion von Lebensmitteln als auch im Hinblick auf den Handel. Damit werden auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft erhalten sowie wertvolle Tierbestände geschützt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 181/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und anderer Gesetze
... vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Anti-Folter-Verordnung) verbundenen Neunummerierungen einzelner Verbotsvorschriften im nationalem Recht, konkret im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
§ 29 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 195/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Von der Systematik her handelt es sich bei Artikel 33 der Verordnung Sicherstellung und Einziehung zudem um eine Regelung, die mit anderen Regelungen etwa in Artikel 11 Rahmenbeschluss Sicherstellung oder Artikel 14 Richtlinie Europäische Ermittlungsanordnung vergleichbar ist, und die als Schutzrecht für die betroffenen Personen ausgestaltet sind. Die vorgenannten Vorschriften der Richtlinie Europäische Ermittlungsanordnung und Rahmenbeschluss Sicherstellung sind jedoch bislang nicht so verstanden worden, dass damit zugleich das innerstaatliche System der Überprüfbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen, nach dem im deutschen Verfahrensrecht regelmäßig eine Überprüfung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft erfolgen kann, in Frage gestellt und modifiziert wird. Abgesehen davon würde eine solche Auslegung auch Zweifel an der primärrechtlichen Regelungskompetenz aufwerfen. Insoweit erscheint der methodische Umkehrschluss, der dem Verständnis der Norm offenbar zu Grunde liegt, weder systematisch noch teleologisch nachvollziehbar.
Drucksache 289/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im Rahmen der Bundesstrategie zur Stärkung der nationalen KI-Kompetenzzentren im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb
... Es ist daher zwingend notwendig, das DFKI wie die Wissenschaftseinrichtungen im Geltungsbereich des § 2 WissFG zu behandeln und eine entsprechende dem § 4 WissFG Regelung zu treffen, um es dem DFKI zu ermöglichen und es dabei zu unterstützen im nationalen und internationalen Wettbewerb, Spitzenforscher auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz gewinnen zu können. Somit kann durch das DFKI der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.
Drucksache 161/1/20
... In der der Regelung zugrunde liegenden europäischen Norm (BVT 28) ist beschrieben, mit welchen Techniken der Anfall von Abwasser vermieden oder vermindert werden kann und dass das Abwasser vor Einleitung behandelt werden muss. Der Entwurf der Bundesregierung übernimmt aus der BVT 28 lediglich die Vorgabe, dass das Abwasser vor Einleitung behandelt werden muss ohne sie vollzugstauglich zu konkretisieren und einen entsprechenden Stand der Technik zu formulieren. Wird der Halbsatz gestrichen, gelten die Mindestanforderungen von Anhang 13 wie bisher auch für das anfallende Abwasser aus der Abgas-Nassreinigung, was aufgrund der Vorgaben der BVT 28 auch geboten ist.
Drucksache 437/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es (2. BMGÄndG)
... Einmalig seien "alle Insassen mit einer Freiheitsentziehung von mehr als zwölf Monaten durch die Anstaltsleitungen zu melden". Ausgegangen wird von circa 25 000 Fällen. Bei dieser Zahl dürfte es sich allerdings allein um die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten handeln. Untersuchungsgefangene scheinen hingegen nicht berücksichtigt worden zu sein.
Drucksache 248/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)
... des Rates1 und die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates2 auf Unionsebene geregelt. Beide Verordnungen enthalten in ihrem jeweiligen Artikel 54 die Vorgabe, binnen sechs Monaten nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Haupt- bzw. eine Generalversammlung abzuhalten. Angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände sollte von dieser Vorgabe vorübergehend abgewichen werden können. Da die Abhaltung von Haupt- und Generalversammlungen von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden, sollte es den Europäischen Gesellschaften (SE) und den Europäischen Genossenschaften (SCE) gestattet werden, ihre Haupt- bzw. Generalversammlung binnen 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020, abzuhalten. Da es sich bei dieser Ausnahmeregelung um eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte befristete Maßnahme handelt, sollte sie nur für die Haupt- und Generalversammlungen gelten, die 2020 abgehalten werden müssen.
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen Deutschlands, der EU sowie der NATO sind in den zurückliegenden Jahren größer, volatiler und komplexer geworden. Die regelbasierte nationale und internationale Ordnung, die mit ihren Organisationen und Institutionen den Rahmen für das politische Handeln der Bundesrepublik Deutschland setzt, muss gestärkt und weiterentwickelt werden.
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... 6. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass im Fall einer Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen angemessene Übergangsfristen für den Handel festgelegt werden."
1. Zu Nummer 2a - neu - und 3
2. Zu Nummer 3*
3. Zu Nummer 3a - neu -
4. Zu Nummern 5 und 6 - neu - Dem Entschließungstext sind folgende Ziffern anzufügen:
5. Zu Nummer 5 - neu -, Begründung Absatz 4 - neu - Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
Drucksache 375/20
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG)
... Die vorgesehene Veröffentlichung der Informationen durch die Behörden im Internet verursacht einen lediglich geringen zusätzlichen Aufwand. Die Informationen werden durch die Unternehmen bereitgestellt. Es handelt sich bereits um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne von § 38
Drucksache 13/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Mit der Anzeige- und Genehmigungspflicht nach anderen Gesetzen ist in der Regel keine oder eine nur teilweise Übermittlung der nach § 9 und § 10 geforderten Fach- und Bewertungsdaten verbunden. Die Erfüllung der Fristenregelung kann insofern nur für die Teilmenge der Daten gelten, die sowohl für nach Geologiedatengesetz als auch im Zuge anderer Antrags- und Genehmigungsverfahren bei dem Übermittlungspflichtigen angefordert werden. Um welche Teilmenge es sich dabei handelt, ist in anderen Gesetzen nicht konkret geregelt, sondern liegt im Ermessen der für das Anzeige- und Genehmigungsverfahren zuständigen Behörde. Die Erleichterung für den Übermittlungspflichtigen wird aufgrund der geringen Überschneidung bei Fach- und Bewertungsdaten §§ 9 und 10 und der bereits durch § 8 Satz 3 vereinfachten Übermittlung der Nachweisdaten als gering eingeschätzt. Dagegen ist der Mehraufwand für die zuständige Behörde, die gemäß dieser Regelung die ihr zugedachten Daten zu Teilen aus Anzeigen, Anträgen und Genehmigungsverfahren anderer Behörden sowie aus Teillieferungen des Übermittlungspflichtigen zusammentragen muss, erheblich. Die Regelung ist - auch für den Übermittlungspflichtigen, der bei jedem Verfahren die Anforderungen abgleichen muss - nicht praktikabel. Mit dieser Regelung wird die Position der Geologischen Dienste gegenüber dem Lagerstättengesetz abgeschwächt.
Drucksache 30/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass die Aufnahmeeinrichtungen nicht zur Aufklärung über die Möglichkeit zur Organspende verpflichtet sind. Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 AsylG stellen keine Personalausweise, Pässe oder Passersatzpapiere, sondern lediglich Bescheinigungen im Sinne der §§ 63 ff. AsylG aus. Mit diesen Papieren genügen Asylsuchende zwar ihrer Ausweispflicht (vergleiche § 64 AsylG), es handelt sich jedoch nicht um Passersatzpapiere gemäß § 4
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 18. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass die in dem Weißbuch getroffene Einteilung in hochrisikobehaftete KI-Anwendungen und andere KI-Anwendungen nicht genügend differenziert erscheint. Aus Sicht des Bundesrates spiegeln die beiden kumulativen Kriterien zur Einordnung, ob es sich um eine hochrisikobehaftete KI-Anwendung handelt, die Vielfältigkeit der Anwendungen nicht angemessen wider. Der Bundesrat regt daher an, dass sich die Bundesregierung bei der Kommission dafür einsetzt, wie von der Datenethikkommission vorgeschlagen, ein Prüfschema vorzugeben, auf Grundlage dessen eine KI-Anwendung bzw. ein Algorithmus hinsichtlich seines Schädigungspotenzials zutreffender eingeordnet werden kann und abgestufte Regulierungsmaßnahmen in Ansatz zu bringen sind. Insoweit sollten gemäß den Empfehlungen der Datenethikkommission mit Blick auf das Schädigungspotenzial algorithmischer Systeme fünf Kritikalitätsstufen unterschieden werden.
Drucksache 10/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... a) der Bund, wenn es sich um höhengleiche Kreuzungen mit Bundesstraßen handelt,
Drucksache 314/20 (Beschluss)
... Zu den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört neben hinreichenden Ausbauzielen auch ein geeignetes Fördersystem. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Fallkonstellationen ein dynamisches Gebotsverfahren mit einer so genannten zweiten Gebotskomponente vor. Damit verbunden ist die Gefahr, dass höhere Stromgestehungskosten und damit höhere Förderkosten entstehen und die Realisierungswahrscheinlichkeit sinkt. Die Branche spricht sich demgegenüber für so genannte Differenzverträge aus. Dabei handelt es sich um staatlich oder über das EEG-System abgesicherte Langzeitverträge zwischen Projektentwicklern und den Übertragungsnetzbetreibern oder einem staatlichen Zweckunternehmen. Vor Projektbeginn wird - beispielsweise in Ausschreibungen - ein Preis ermittelt, der für den gesamten Förderzeitraum fixiert wird. Die damit einhergehende verbesserte wirtschaftliche Planbarkeit bzw. geringen wirtschaftlichen Risiken könnten gerade für vergleichsweise kleine Akteure und die Vermeidung einer (weiteren) Marktkonzentration in der Offshore-Branche dienlich sein. Die Neufestlegung der Ausschreibungssystematik im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle zum Jahresende ermöglicht bis dahin auch einen fachlichen Austausch zu den unterschiedlichen Modellen.
Drucksache 44/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... 1. soweit es sich um reversible Maßnahmen handelt,
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... analysiert, mit denen die CRR in Punkten geändert wurde, die auch Gegenstand des vorliegenden Vorschlags sind. Der Vorschlag zielt vor allem darauf ab, angesichts der durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Ausnahmesituation den Geltungsbeginn bestimmter CRR-Bestimmungen hinauszuschieben bzw. Maßnahmen vorzuziehen, die die Banken bei bestimmten Eigenmittelanforderungen entlasten, und Klarheit darüber zu schaffen, wie bestimmte Risikopositionen angesichts der durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Ausnahmesituation eigenmittelrechtlich zu behandeln sind.
Drucksache 375/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PreisAngG)
... Die vorgesehene Veröffentlichung der Informationen durch die Behörden im Internet verursacht einen lediglich geringen zusätzlichen Aufwand. Die Informationen werden durch die Unternehmen bereitgestellt. Es handelt sich bereits um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne von § 38
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29; L 350 vom 29.12.2017, S. 50) in ihrer Umsetzung in nationales Recht. Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest.
Drucksache 397/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die harmonisierten Typgenehmigungsvorschriften schreiben Schutzstrukturen für Fahrzeuge der Klassen T2 und T3 ab einer Leermasse größer als 400 Kilogramm vor. In der vorliegenden Verordnung scheint es sich um einen Übertragungsfehler zu handeln.
Drucksache 196/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Gesetzentwurf sieht eine Hinweispflicht des Inkassodienstleisters vor, wenn die Anschrift des Schuldners nicht vom Gläubiger mitgeteilt, sondern anderweitig ermittelt wurde. Die Hinweispflicht soll eine leichtere Feststellung von Fällen ermöglichen, in denen ein Dritter in falschem Namen einen Vertrag geschlossen hat, aus dem der Schuldner auf Zahlung in Anspruch genommen wird (Identitätsdiebstahl). Allerdings sind auch Fälle von Identitätsdiebstahl in der Praxis bekannt, bei denen der Täter die Wohnanschrift des vermeintlichen Schuldners kennt und diese bei der Bestellung angibt, die Lieferung aber, soweit es sich überhaupt um körperliche Waren handelt, an eine andere Adresse erfolgt. Daher greift es zu kurz, die Hinweispflicht auf Fälle zu beschränken, in denen die Anschrift des Schuldners erst ermittelt werden musste.
Drucksache 375/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG) - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Mit der neuen Formulierung werden die in § 2 PreisAngG enthaltenen Aussagen in die Ermächtigungsnorm des § 1 PreisAngG überführt und damit klargestellt, dass es sich insoweit um eine Verordnungsermächtigung handelt. In der bisherigen Fassung des § 2 Satz 1 PreisAngG handelt es sich um eine an die Verwaltungsbehörde gerichtete ordnungsrechtliche Vorschrift, die Anordnungen im Einzelfall ermöglicht.
Drucksache 108/20
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Rechtsansprüchen im Staatsangehörigkeitsrecht
... ) gemacht. Diese Erlasse geben deutliche Verbesserungen vor und sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine einheitliche Anwendung auf gleichgelagerte Fälle können die Erlasse jedoch aufgrund der Zuständigkeit der Landesbehörden bei der Einbürgerung von im Inland lebenden Betroffenen nicht gewährleisten. Zudem handelt es sich - auch bei Übernahme der Erleichterungen durch Erlasse der Länder - um Vorgaben, die im Rahmen des Ermessens geprüft werden sollen. Rechtsansprüche sind damit nicht gegeben.
Drucksache 345/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen
... Mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 ist die Privilegierung der Errichtung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt worden. Danach sind gewerbliche Tierhaltungsanlagen, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Betriebe handelt und die einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer
Drucksache 483/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Die vorgesehene Regelung soll als Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit den Landwirtinnen und Landwirten angesichts außergewöhnlicher Naturumstände die Möglichkeit einer Verbesserung bei der Futterversorgung eröffnen. Dies geschieht im Rahmen der EU-Vorgaben, die die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Greening der Direktzahlungen zu beachten haben. Es handelt sich zudem nur um eine befristete Ausnahmeregelung für das laufende Jahr von den in Deutschland insoweit allgemein geltenden Vorgaben.
Drucksache 85/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Es handelt sich um eine Dienstleistung für die Träger der Rentenversicherung. Die Kosten hierfür hat deshalb der Bund bzw. die Deutsche Rentenversicherung zu tragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die für die Einrichtung des neuen Datenaustauschverfahrens sowie für den regelmäßigen Datenaustausch über das Vorhaben Konsens entstehenden Kosten zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 379/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben
... In der Folge ist die Rückzahlungsverpflichtung auch weiter in der Bilanz des Kreditinstituts als Verbindlichkeit auszuweisen. Soweit aber nach steuerrechtlichen Grundsätzen bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht mehr von der Existenz einer Verbindlichkeit auszugehen ist, wird diese in der Steuerbilanz gegen Ertrag ausgebucht. Handelsrechtlich verfahren Kreditinstitute zum Teil in gleicher Art und Weise.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 2027a Informationen für unbekannte Erben
Artikel 3 Kosten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Erfüllungsaufwand für Verwaltung:
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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