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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handwerksbranche"


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Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 9. Eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschaftsund Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist das deutsche marktkonforme Regelungssystem. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im Dualen Ausbildungssystem für alle Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen.



Drucksache 717/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass das deutsche marktkonforme Regelungssystem eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist. Ein nur an Entgelten orientierter Wettbewerb schafft alleine keine Wertschöpfung und damit Arbeits- und Unternehmensmöglichkeiten. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im dualen Ausbildungssystem für alle Absolventinnen und Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 471/13(B)).



Drucksache 717/1/13

... 7. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass das deutsche marktkonforme Regelungssystem eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist. Ein nur an Entgelten orientierter Wettbewerb schafft alleine keine Wertschöpfung und damit Arbeits- und Unternehmensmöglichkeiten. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im Dualen Ausbildungssystem für alle Absolventinnen und Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 471/13(B)).



Drucksache 471/13

... (16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der Grad des wirksamen Wettbewerbs im Schienenverkehrssektor hat sich nicht verändert. Was die öffentliche Auftragsvergabe anbelangt, ist der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften veröffentlichten Aufträge sehr gering. Das Rechtsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes gegen

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Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 10. Eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschaftsund Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist das deutsche marktkonforme Regelungssystem. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im Dualen Ausbildungssystem für alle Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen.



Drucksache 220/1/07

... Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen mit einem Betrag von bis zu 3 000 Euro eingeführt. Diese Maßnahme hat sich als Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bewährt und zu positiven Impulsen in der Handwerksbranche geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel vollzogenen Mehrwertsteuererhöhung ist eine Ausdehnung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen auf 4 000 Euro angezeigt. Mit nennenswerten Steuerausfällen ist angesichts der Selbstfinanzierungseffekte nicht zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.