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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Heizungs- und Klimaanlagen"


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Drucksache 735/1/16

... 15. Wegfall der Informations-/Beratungsinstrumente für die Anlagenoptimierung als Alternative zur Inspektionspflicht von Heizungs- und Klimaanlagen und Einführung der neuen Option "Gebäudeautomation statt Inspektion" (Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b bzw. Nummer 8 Buchstabe b zu Artikel 14 bzw. 15 jeweils Absätze 2, 3, 4 und 5 - neu - EPBD):



Drucksache 735/16 (Beschluss)

... Wegfall der Informations-/Beratungsinstrumente für die Anlagenoptimierung als Alternative zur Inspektionspflicht von Heizungs- und Klimaanlagen und Einführung der neuen Option "Gebäudeautomation statt Inspektion" (Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b bzw. Nummer 8 Buchstabe b zu Artikel 14 bzw. 15 jeweils Absätze 2, 3, 4 und 5 - neu - EPBD)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 49/09

... Hauptziel der GEEG-Richtlinie ist es, die kostenwirksame Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu fördern. Die Bestimmungen der Richtlinie betreffen den Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung für neue und bestehende Wohngebäude und anderen Zwecken dienende Gebäude. Die meisten der bestehenden Bestimmungen gelten für alle Gebäude unabhängig von ihrer Größe und unabhängig davon, ob sie zu Wohnzwecken oder zu anderen Zwecken genutzt werden. Einige Bestimmungen beziehen sich auf bestimmte Gebäudearten. In der Richtlinie werden in einer Rechtsvorschrift verschiedene regulatorische Instrumente (etwa das Erfordernis, dass die Mitgliedstaaten Energieeffizienzanforderungen für neue Gebäude und große bestehende Gebäude, die in größerem Umfang renoviert werden, festlegen) mit Instrumenten kombiniert, die der Information dienen (etwa Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, Anforderungen bezüglich der Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor

2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.2. Sonstige Rechtsinstrumente

2.3. Weiterer Handlungsbedarf?

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

3.2. Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Rechtliche Elemente des Vorschlags

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.4. Wahl des Rechtsinstruments

6. Inhalt des Richtlinienvorschlags

3 Präambel

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer Berechnungsmethode

Artikel 4
Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 6
Neue Gebäude

Artikel 7
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 10
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 13
Inspektion von Heizungsanlagen

Artikel 14
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 16
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 18
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Vorschlag

Artikel 1
Ziel Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 4
Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 56
Neue Gebäude

Artikel 67
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 710
Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 813
Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen

Artikel 914
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 1016
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 1118
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 1421
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 1523
Umsetzung

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 1625
Inkrafttreten

Artikel 1726

Anhang I
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)

Anhang II
Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte

Anhang III

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)

Anhang IV
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 49/1/09

... - Der Bundesrat sieht die Regelung in Artikel 16 des Richtlinienvorschlags, wonach die Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz und der Berichte über die Heizungs- und Klimaanlagenprüfung durch qualifizierte und zugelassene Fachleute erfolgen muss, kritisch. Sollte die Regelung die Einführung eines eigenständigen Zulassungsverfahrens erfordern, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, wegen des damit verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands auf eine Beibehaltung der geltenden Regelung hinzuwirken.



Drucksache 49/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat sieht die Regelung in Artikel 16 des Richtlinienvorschlags, wonach die Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz und der Berichte über die Heizungs- und Klimaanlagenprüfung durch qualifizierte und zugelassene Fachleute erfolgen muss, kritisch. Sollte die Regelung die Einführung eines eigenständigen Zulassungsverfahrens erfordern, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, wegen des damit verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands auf eine Beibehaltung der geltenden Regelung hinzuwirken.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.