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196 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochqualifizierter"


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Drucksache 20/18

... Die digitale Revolution wird die Art und Weise, wie die Europäerinnen und Europäer leben, arbeiten und lernen, auch in Zukunft dramatisch verändern. Daraus ergeben sich zwar enorme Chancen, aber auch erhebliche Risiken, wenn die digitale Kompetenzen nicht weiterentwickelt werden. Als Teil der Agenda für Kompetenzen werden die Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative Weiterbildungspfade dazu angehalten, ein kohärentes Konzept zu erarbeiten, um die digitalen Kompetenzen (sowie die Kompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben) der vielen Millionen Erwachsenen mit geringen Qualifikationen oder niedrigem Bildungsniveau - also der Bevölkerungsgruppe mit dem dringendsten Aufholbedarf - zu verbessern. Darüber hinaus erfordern schätzungsweise 90 % der Arbeitsplätze von heute ein gewisses Maß an digitalen Fertigkeiten21; gelingt es nicht, den Europäerinnen und Europäern aller Altersstufen digitale Kompetenzen zu vermitteln, besteht ernste Gefahr, dass Europa seinen größten Wettbewerbsvorteil - hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte - verliert.



Drucksache 429/17

... In diesem Zusammenhang spielt die Hochschulbildung eine einzigartige Rolle. Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen. Man geht davon aus, dass bis 2025 voraussichtlich für die Hälfte aller Arbeitsplätze ein tertiärer Bildungsabschluss erforderlich sein wird. Und bereits heute gibt es einen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Durch die Digitalisierung werden Arbeitsplätze flexibler und komplexer. Mehr denn je müssen die Menschen in der Lage sein, unternehmerisch zu handeln, komplexe Informationen zu verarbeiten, selbstständig und kreativ zu denken, Ressourcen (auch digitale) intelligent zu nutzen, effizient zu kommunizieren und resilient zu sein. Europa braucht auch mehr Spitzenkräfte, die hochmoderne Technologien entwickeln und Lösungen erarbeiten können, von denen unser künftiger Wohlstand abhängt. Gleichzeitig ist angesichts der zunehmenden Polarisierung unserer Gesellschaften und dem wachsenden Misstrauen in die demokratischen Einrichtungen jedermann aufgerufen - auch das Hochschulpersonal und die Studierenden - sich aktiver in die sie umgebenden Gemeinschaften einzubringen und soziale Inklusion und Mobilität voranzubringen.



Drucksache 90/17

... Mit dieser Mitteilung soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die energetische Verwertung von Abfall in der EU die Ziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft fördert und sich streng an den Grundsätzen der EU-Abfallhierarchie orientiert. Außerdem wird geprüft, inwieweit Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen so optimiert werden können, dass sie zu den Zielen der Strategie für die Energieunion5 und des Übereinkommens von Paris6 beitragen. Gleichzeitig soll mit dem hier präsentierten Konzept für Energie aus Abfall, indem auf eine nachweislich energieeffiziente Technologie aufmerksam gemacht wird, ein Anreiz für Innovationen geboten und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze gefördert werden.



Drucksache 315/16

... - Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die Erwerbsquote und die Produktivität erhöht werden. 60 % der Hochschulabsolventen sind Frauen, ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch nach wie vor unter der von Männern, und Männer und Frauen arbeiten tendenziell in unterschiedlichen Branchen. Inklusive Arbeitsmärkte sollten die Kompetenzen und das Talent aller - d.h. auch von Menschen mit geringen Kompetenzen oder Angehörigen benachteiligter Gruppen - nutzen. Im globalen Wettstreit um die klügsten Köpfe müssen wir zum einen unsere Fachkräfte unterstützen und die Abwanderung Hochqualifizierter senken und zum anderen die Mobilität der EU-Bürger fördern, Fachkräfte aus dem Rest der Welt anwerben und die Kompetenzen von Migranten besser nutzen. - Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung - einschließlich der Unterrichtsstandards - gehen weit auseinander. Dadurch spitzen sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was Wirtschaftsleistung und soziale Bedingungen angeht, noch stärker zu. Eine starke Bildungs- und Kompetenzpolitik dagegen ist wichtig, um Innovation anzuregen, und könnte die Annäherung an die leistungsstärksten Länder fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 172/16

... Im Laufe der vergangenen 13 Jahre hat die EU zahlreiche Instrumente ausgearbeitet, die der Zulassung verschiedener Gruppen von legalen Migranten dienen. Die "EU Blue Card"- Richtlinie und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers31 bilden einen Rechtsrahmen für hochqualifizierte Migranten; die überarbeitete Richtlinie über Studenten und Forscher32 erleichtert die Zulassung von ausländischen Studenten und Forschern sowie deren Mobilität innerhalb der EU und sieht für sie das Recht auf Aufenthalt über 9 Monate vor, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer33 - die von den Mitgliedstaaten im Jahresverlauf vollständig umzusetzen ist - regelt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und erleichtert damit die zirkuläre Migration und dient dem Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppe. Darüber hinaus sieht die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis34 eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige vor; die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt35 regelt die Bedingungen und die Rechte für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits seit mehr als 5 Jahren in der EU aufhalten; und die Richtlinie über die Familienzusammenführung36 legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen fest.



Drucksache 510/1/15

... 149. Europa kann von qualifizierten Personen, die die EU als Flüchtlinge erreichen, profitieren. Gleichwohl besteht ein Bedarf am Zuzug insbesondere hochqualifizierter Personen, die nicht als Flüchtlinge kommen, fort.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 89. Er begrüßt ebenfalls die Ankündigung der Kommission, ein neues Konzept für die legale Migration vorzustellen. Europa kann von qualifizierten Personen, die die EU als Flüchtlinge erreichen, profitieren. Gleichwohl besteht ein Bedarf am Zuzug insbesondere hochqualifizierter Personen, die nicht als Flüchtlinge kommen, fort. In diesem Rahmen sollten auch Möglichkeiten der EU zur Migration außerhalb der sogenannten Blue Card entwickelt werden. Gerade die angesichts des demographischen Wandels immer bedeutsamer werdende Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte verdeutlicht anschaulich die Chancen, welche sich aus der Migration ergeben. Entsprechende Vorschläge müssen jedoch genau darauf überprüft werden, ob sie den Bedürfnissen der Arbeitsmärkte sowie der gesellschaftlichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Mitgliedstaaten tatsächlich entsprechen.



Drucksache 440/13

... Folglich entstehen internationale Unternehmensallianzen, beispielsweise die in New York ansässige IBM-Allianz für die 300-mm-Wafer-Technik und das Global 450 Consortium, das die Umstellung auf 450-mm-Wafer anstrebt. In Europa konzentriert sich die Entwicklung der nächsten Technologiegeneration auf führende Forschungszentren wie LETI15, Fraunhofer16, und Imec17, die eng mit Industrieunternehmen zusammenarbeiten. Auch die Forschung selbst nimmt mit dem Aufstieg Asiens zur Herkunftsort von Patentinhabern und hochqualifizierten Arbeitskräften immer globalere Züge an.



Drucksache 182/13

... Die Sicherung der Fachkräftebasis ist eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Juni 2011 hat sich die Bundesregierung im Konzept zur Fachkräftesicherung auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis verständigt. Neben der stärkeren Aktivierung des inländischen Potenzials soll auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stärker genutzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union war hierzu ein weiterer wichtiger Baustein. Durch dieses Gesetz wurde die Blaue Karte EU zum 1. August 2012 als neuer Aufenthaltstitel eingeführt, um die Attraktivität Deutschlands für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland und für Ehegatten ausländischer Hochqualifizierter und Fachkräfte eingeführt. Damit ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik eingeleitet worden. Dieser Neuausrichtung wird die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 1/12

... Damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgehen kann, muss sie ein auf Wissen und Innovation beruhendes Wirtschaftswachstum fördern. Die Hochschulbildung kann hier als starke Triebkraft wirken. Sie bringt die hochqualifizierten wissenschaftlichen Arbeitskräfte hervor, die Europa für die Forschung und Entwicklung braucht, und vermittelt die Kompetenzen und Qualifikationen, die in einer wissensintensiven Wirtschaft gefordert sind.



Drucksache 223/12

... Da die Arbeitskräftenachfrage in den dynamischsten Wirtschaftsbranchen bis 2020 deutlich steigen, jene für geringqualifizierte Tätigkeiten jedoch weiter sinken wird, ist verstärkt mit Qualifikationsdefiziten bei berufsbezogenen Kompetenzen zu rechnen. Kurzfristig könnte der Mangel an bestimmten Arbeitskräften und/oder die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage in den EU-27 durch EU-interne Mobilität ausgeglichen werden. Langfristig und vor allem angesichts der demografischen Entwicklung in der EU ist die Wirtschaftsmigration Drittstaatsangehöriger von zentraler Bedeutung für den EU-Arbeitsmarkt. Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten beeinflusst die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art der Immigration jedoch negativ, während einige Mitgliedstaaten aufgrund der Wirtschaftskrise mit der Emigration hochqualifizierter Fachkräfte konfrontiert sind.



Drucksache 236/12

... Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/12




§ 18c
Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte

‚Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 14a
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


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