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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hufbeschlagschmied"


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Drucksache 919/08

... (2) Die in Anlage 1 aufgeführten Prüfungszeugnisse sind als gleichwertig mit Zeugnissen über die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung anzuerkennen wenn die Antrag stellende Person neben dem entsprechenden Prüfungszeugnis den Besuch einer mindestens zweijährigen, geregelten und einschlägigen Ausbildungsmaßnahme nachweist. Zeiten hauptberuflicher Beschäftigung im Hufbeschlag sind hierbei vollständig als Ausbildungsmaßnahme anzurechnen. Mit der Anerkennung sind die in Anlage 1 aufgeführten Prüfungszeugnisse den Zeugnissen über die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung gleichgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 3
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin

§ 4
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 5
Fristen

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2)

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung


 
 
 


Drucksache 699/08

... Gemäß Satz 4 sollen künftig Stunden der fachpraktischen Unterweisung förderfähig werden. Anders als bei reinen Praktika handelt es sich um inhaltlich vorgegebene und in die Fortbildung integrierte praktische Unterrichtsstunden, bei denen wesentliche Inhalte der Fortbildung durch eine Lehrkraft vermittelt werden und die durch theoretischen Unterricht in nennenswertem Umfang begleitet werden. In Ausnahmefällen ist es auch denkbar, dass diese fachpraktische Unterweisung außerhalb der eigentlichen Fortbildungsstätte z.B. bei einem Kooperationspartner durchgeführt wird, weil eine Durchführung innerhalb der Fortbildungsstätte nicht möglich ist (z.B. Fortbildung zum Hufbeschlagschmied und fachpraktische Unterweisung am Pferd im kooperierenden Reitstall).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 202/07

... müssen Absolventen der Berufsausbildung Metallbau, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerkannten Hufbeschlagschmied ausgebildet worden sind, für die Zulassung zur Hufbeschlagprüfung nur den Besuch des viermonatigen Vorbereitungslehrganges (§ 8) nachweisen. Die sonst vorgeschriebenen weiteren Zulassungsvoraussetzungen [Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (§ 7) sowie Besuch eines anerkannten Einführungslehrgangs (§ 6)] entfallen.



Drucksache 713/06

... es, das im Wesentlichen die notwendige Qualität der Arbeit der Hufbeschlagschmiede im Sinne der Erfordernisse des Tierschutzes und der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Tiere sicherstellt, entsprochen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 713/1/06

... Die Bewertungsskala der Anlage 4 ist zur Benotung der einzelnen Prüfungsleistungen heranzuziehen. Diese Prüfungsleistungen sind in § 10 (Praktischer Teil der Prüfung für Hufbeschlagschmiede), § 11 (Theoretischer Teil der Prüfung für Hufbeschlagschmiede) und § 18 (Prüfungsteile für Hufbeschlaglehrschmiede) aufgeführt. § 21 Abs. 1 enthält keine Regelung der Prüfungsleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/1/06




1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 109/1/06

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.



Drucksache 109/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.



Drucksache 713/06 (Beschluss)

... Die Bewertungsskala der Anlage 4 ist zur Benotung der einzelnen Prüfungsleistungen heranzuziehen. Diese Prüfungsleistungen sind in § 10 (Praktischer Teil der Prüfung für Hufbeschlagschmiede), § 11 (Theoretischer Teil der Prüfung für Hufbeschlagschmiede) und § 18 (Prüfungsteile für Hufbeschlaglehrschmiede) aufgeführt. § 21 Abs. 1 enthält keine Regelung der Prüfungsleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)

A. Änderungen

1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 392/2/05

... Je nach Kenntnisstand nehmen Tierhalter und -betreuer Korrekturen an Hufen und Klauen selbst vor. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.



Drucksache 392/05

... von 1940 abgelöst werden. Das Hufbeschlaggesetz soll die notwendige Qualität der Arbeit von Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen für diesen Tätigkeitsbereich im Sinne des Tierschutzes sicherstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen(Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen, Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 4
Anerkennung der Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen

§ 5
Anerkennung der Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 6
Hufbeschlagschulen

§ 7
Widerruf der Anerkennungen

§ 8
Ermächtigungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 392/1/05

... (4) Weist ein Bewerber gemäß Absatz 1 eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach, die der Tätigkeit als Hufbeschlagschmied / Hufbeschlagschmiedin dienlich ist, so kann die zuständige Behörde die in Absatz 1 Nr. 2 geforderte zweijährige sozialversicherungspflichtige berufliche Beschäftigung auf bis zu 12 Monate verkürzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/05




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 HufBeschlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 4 HufBeschlG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 - neu - HufBeschlG

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 HufBeschlG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 HufBeschlG

6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 - neu - HufBeschlG Dem § 8 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 6 Abs. 1 Satz 4 TierSchG

8. Zu Artikel 3 § 11 TierSchHuV

§ 11
Verbot der Zucht nach § 1b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

9. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 392/05 (Beschluss)

... (4) Weist ein Bewerber gemäß Absatz 1 eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach, die der Tätigkeit als Hufbeschlagschmied / Hufbeschlagschmiedin dienlich ist, so kann die zuständige Behörde die in Absatz 1 Nr. 2 geforderte zweijährige sozialversicherungspflichtige berufliche Beschäftigung auf bis zu 12 Monate verkürzen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.