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"IMI-Vernetzung"


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Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Dieser systematischen und konsequenten Vernetzung widerspricht jedoch das Prinzip der Freiwilligkeit, auf dem der Berufsausweis beruht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit bestehen bleiben muss. Daher bedarf es der Klarstellung, dass in Fällen der Anwendung des Berufsausweises dies die IMI-Vernetzung verbindlich bedingt. Die Klarstellung ist insbesondere erforderlich, da mit der Anwendung des Berufsausweises eine sehr ambitionierte Verkürzung der Entscheidungsfristen (bei der automatischen Anerkennung binnen 2 Wochen und der Anerkennung nach der allgemeinen Regelung binnen eines Monats) vorgesehen ist, die einen einfachen und schnellen Zugang zu den Unterlagen und Dokumenten voraussetzt. Eine Verkürzung der Fristen im allgemeinen Verfahren von bisher drei Monaten auf einen Monat geht zulasten der Qualität der Überprüfung, da es bei diesen Berufen an einem definierten Vergleichsstandard fehlt. Die für die Beurteilung der Qualifikation im Aufnahmemitgliedstaat maßgeblichen Angaben können von denen im Herkunftsland maßgeblichen und auf dem Berufsausweis notierten Angaben abweichen. Darüber hinaus ist IMI im Wesentlichen auf Standardfragen aufgebaut. Bei freien Texten und Fachsprache ist jedoch Zeit für Übersetzung und Rückfragen einzurechnen, da es hier auf Details ankommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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