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"Immissionsschutz- und Katastrophenschutzbehörden"


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Drucksache 558/06 (Beschluss)

... " (SFK/TAA-GS-1) verabschiedet und veröffentlicht. Um die genannten Vorschriften und Empfehlungen angemessen zu berücksichtigen, ist eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit und Konsultation zwischen den Bauplanungs- und Immissionsschutzbehörden erforderlich. Dies gilt auch für Planungen, die kleinere Flächen (weniger als 20000 Quadratmeter) betreffen. Auch der Bau einer einzelnen Diskothek oder einer großen Verkaufseinrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft eines Seveso-II-Betriebes kann dem genannten Gebot der räumlichen Trennung widersprechen. Auf Grund der genannten europarechtlichen Vorgaben und der bereits in der Praxis aufgetretenen Problemfälle, u. a. bei Planungen zur Umnutzung alter Industriegebiete in der Nachbarschaft zu Seveso-II-Betrieben, wird die Ergänzung für notwendig gehalten, damit im Einzelfall eine frühzeitige und sachgerechte Entscheidung zu tolerierbaren Abständen unter Beteiligung aller Beteiligten (Planungs-, Immissionsschutz- und Katastrophenschutzbehörden, Betreiber, Investoren, ggf. Sachverständige) gefunden werden kann.

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Drucksache 558/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB , Nr. 13 § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB , Nr. 14 § 164 Abs. 1 BauGB , Nr. 17 § 235 Abs. 4 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB

7. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO ,


 
 
 


Drucksache 558/1/06

... " (SFK/TAA-GS-1) verabschiedet und veröffentlicht. Um die genannten Vorschriften und Empfehlungen angemessen zu berücksichtigen, ist eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit und Konsultation zwischen den Bauplanungs- und Immissionsschutzbehörden erforderlich. Dies gilt auch für Planungen, die kleinere Flächen (weniger als 20000 Quadratmeter) betreffen. Auch der Bau einer einzelnen Diskothek oder einer großen Verkaufseinrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft eines Seveso-II-Betriebes kann dem genannten Gebot der räumlichen Trennung widersprechen. Auf Grund der genannten europarechtlichen Vorgaben und der bereits in der Praxis aufgetretenen Problemfälle, u. a. bei Planungen zur Umnutzung alter Industriegebiete in der Nachbarschaft zu Seveso-II-Betrieben, wird die Ergänzung für notwendig gehalten, damit im Einzelfall eine frühzeitige und sachgerechte Entscheidung zu tolerierbaren Abständen unter Beteiligung aller Beteiligten (Planungs-, Immissionsschutz- und Katastrophenschutzbehörden, Betreiber, Investoren, ggf. Sachverständige) gefunden werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB , Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchst. bb § 13 Abs. 3 Satz 3 BauGB , Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB , Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 5 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO , Nr. 2 § 195 Abs. 7 VwGO

11. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO , Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 1 - neu - BauGB , Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


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