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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Informations- und Absatzförderungsprogrammen"


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Drucksache 648/11

... Die Kommission sollte mittels delegierter Rechtsakte festlegen, was mit einem Informationsund Absatzförderungsprogramm gemeint ist (Artikel 1 Absatz 1). Parallel dazu erlässt die Kommission delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Merkmale, die die Informations- und Absatzförderungsbotschaften der Programme erfüllen müssen, um die Objektivität dieser Botschaften zu erhöhen und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen (Artikel 1 Absatz 3). Darüber hinaus stellt die Kommission Listen der Themen, Erzeugnisse und Drittländer auf, die unter diese Maßnahmen fallen können (Artikel 4). Sie erlässt Vorschriften über die Strategie für die Informations- und Absatzförderungsprogramme (Artikel 5). Außerdem erlässt sie zu Programmen, die in Drittländern in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen durchzuführen sind, Durchführungsbestimmungen, mit denen ihr reibungsloser Ablauf sichergestellt werden soll (Artikel 6). Im Interesse einer möglichst effizienten Nutzung der EU-Mittel kann sie zusätzlich zu den vom Gesetzgeber bereits festgelegten Prioritäten auch noch weitere Prioritäten für die Auswahl der Programme festlegen (Artikel 8 Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/11




1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:

3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5
Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme

4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:

8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.

13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:

Artikel 15a
Befugnisse der Kommission

Artikel 16a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16b
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 824/07

... Ziel ist die Festlegung der Bedingungen für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern. Zu diesem Zweck sollen die beiden geltenden Verordnungen 1071/2005 und 1346/2005 der Kommission konsolidiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 376/07

... Angesichts der Marktlage sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinschaft und mit Blick auf den internationalen Handel hat es sich als sinnvoll erwiesen, auf Basis der beiden vorgenannten Verordnungen eine globale und kohärente Informations- und Absatzförderungspolitik mit zwei separaten Schwerpunkten – Binnenmarkt und Drittlandmärkte – zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/07




Begründung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 3
Betroffene Sektoren und Erzeugnisse

Artikel 4
Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder

Artikel 5
Leitlinien

Artikel 6
Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen

Artikel 7
Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 9
Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt

Artikel 10
Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 11
Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen

Artikel 12
Programmbegleitung

Artikel 13
Finanzierung

Artikel 14
Gemeinschaftsausgaben

Artikel 15
Durchführungsvorschriften

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 18
Bericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19

1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.

2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.