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"Integrationsanstrengungen"
Drucksache 549/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Allein der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit scheint folglich für das Gelingen der Integration nicht zu genügen. Auch kann für viele ausländische Eltern der Anreiz schwinden, sich um die eigene Einbürgerung zu bemühen und entsprechende Integrationsanstrengungen zu unternehmen, wenn ihre Kinder ohnehin kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Denn in diesen Fällen ist der Aufenthalt der Eltern im Inland auch ohne Einbürgerung infolge der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder dauerhaft gesichert. Gerade Eltern, die an der Integration ihrer Kinder in Deutschland nicht interessiert sind können nun ihr deutsches Kind für einen längeren Zeitraum wieder in ihr Heimatland verbringen, ohne befürchten zu müssen, dass das Kind später nicht mehr einreisen darf.
1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG
2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 17 Abs. 2 StAG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 3 StAG
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG
§ 42 Strafvorschriften
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 137/07
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
... Bei tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass das vom Einbürgerungsbewerber abzulegende Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht glaubwürdig ist, soll ausdrücklich die Möglichkeit zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags bestehen. Umgekehrt sollen besondere Integrationsanstrengungen künftig durch eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer belohnt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 137/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
... Dem Beschluss der Innenminister und -senatoren folgend werden insbesondere die Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung um zusätzliche Integrationsanforderungen ergänzt und präzisiert. Durch verpflichtende mündliche und schriftliche Sprachtests wird sicher gestellt, dass nur derjenige eingebürgert werden kann, der in zureichendem Maß die deutsche Sprache beherrscht. Einbürgerungsbewerber müssen künftig staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse der Grundsätze und Werte unserer Verfassungsordnung nachweisen; dazu werden Einbürgerungskurse angeboten. Um zu gewährleisten, dass nur derjenige eingebürgert wird, der bislang rechtstreu in Deutschland gelebt hat, werden die Bagatellgrenzen für Strafen herabgesetzt. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass das vom Einbürgerungsbewerber abzulegende Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht glaubwürdig ist, soll ausdrücklich die Möglichkeit zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags bestehen. Umgekehrt sollen besondere Integrationsanstrengungen künftig durch eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer belohnt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 352/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 bis 2013
... Der Bundesrat kann die Ausführungen zur Komplementarität mit dem ESF hinsichtlich ihrer Zielrichtung sowie der programmatischen und finanziellen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht sind nach den jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen mit Zuwanderung und Integration keine speziell auf Drittstaatsangehörige abgestellten Instrumente notwendig, zumal schon bisher Drittstaatsangehörige im Zentrum der Integrationsanstrengungen stehen. Auch der Zweck eines von den Mitgliedstaaten entsprechend ihres jeweiligen Anteils von Drittstaatsangehörigen an der Bevölkerung zu leistenden Solidarbeitrags ist nicht erkennbar. Wenn Konsequenz wäre, dass Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil an Drittstaatsangehörigen und entsprechendem Integrationsbedarf zusätzlich mit einem höheren Solidarbeitrag zugunsten anderer Mitgliedstaaten mit geringerem Anteil und Aufwand belastet würden, kann dem nicht gefolgt werden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.