Drucksache 352/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 bis 2013
... 30. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die folgenden in der Analyse genannten Begründungen für den Integrationsfonds an der Realität des Integrationserfordernisses in den Mitgliedstaaten vorbeigehen: Neu einreisende Drittstaatsangehörige haben aufgrund kultureller Ferne und nicht vorhandener Sprachkenntnisse des jeweiligen Ziellandes der EU in aller Regel und nicht nur vereinzelt erhebliche Integrationsprobleme. Deshalb vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass der Steuerung der Zuwanderung nach den Aspekten Integrationsbereitschaft und Integrationswilligkeit entscheidende Bedeutung zukommt. Rechte, die sich denen von EU-Bürgern annähern, können erst nach vorangegangener eigener Integrationsleistung, an erster Stelle Spracherwerb, Sicherung des Lebensunterhalts und Einfügung in die Rechts- und Werteordnung des jeweiligen Aufnahmelandes, eingeräumt werden.
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