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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen"


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Drucksache 282/1/05

... Kleinstgründer aus ALG II - Bezug benötigen häufig Startkapital, das sie im Gegensatz zu ALG I - Empfängern in der Regel nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Es handelt sich dabei in der Regel um relativ kleine Summen (2 000 Euro bis maximal 10 000 Euro), die der Träger der Grundsicherung in geeigneten Fällen als Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen zu marktüblichen Konditionen bereitstellen sollte. Die explizite Aufnahme dieses Instruments in § 16

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Drucksache 282/1/05




- Antrag der Länder Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bayern, Hamburg -

1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6b Abs. 1 Satz 1 SGB II

4 Folgeänderungen:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstaben a - neu - , b - neu - § 7 Abs. 4, 4a - neu - SGB II

4 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 - neu - SGB II

4 Folgeänderung:

4. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 36a Abs. 1 und 2 SGB II


 
 
 


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