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"Kapitalanleger"
Drucksache 530/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... Kapitalanleger
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... kennt das deutsche Zivilprozessrecht bereits Sonderformen des kollektiven Rechtsschutzes. Dazu gehören das Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 176/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... § 606 Absatz 1 ZPO verlangt nur, dass die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen erfolgen soll. Damit ist denkbar, dass sich das Gericht auch mit Feststellungszielen zu befassen hat, die für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen nicht von Bedeutung sind, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens findet sich dazu im Gesetz eine ausdrückliche Regelung. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
14. Zu Artikel 11
15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 176/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... § 606 Absatz 1 ZPO verlangt nur, dass die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen erfolgen soll. Damit ist denkbar, dass sich das Gericht auch mit Feststellungszielen zu befassen hat, die für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen nicht von Bedeutung sind, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens findet sich dazu im Gesetz eine ausdrückliche Regelung. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
Zu Artikel 2 Nummer 3
18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
22. Zu Artikel 11
23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass Unterschiede im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und speziell Unterschiede hinsichtlich eines dem Insolvenz-verfahren vorgelagerten präventiven Restrukturierungsverfahrens tatsächlich den ihnen zugesprochenen Einfluss auf unternehmerische und Anlegerentscheidungen über grenzüberschreitendes Tätigwerden und damit Binnenmarktrelevanz haben. Die allgemeine wirtschaftliche Situation eines Mitgliedstaates oder eines Unternehmens, ein funktionierendes Rechtssystem und stabile wirtschaftliche wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen dürften für Unternehmen und Anleger die zentrale Rolle spielen. Da das präventive Restrukturierungsverfahren von diversen Voraussetzungen und allen voran vom Einverständnis des Schuldners abhängig ist, kann nicht sicher prognostiziert werden, ob es in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens überhaupt zu einem Restrukturierungsverfahren kommen wird. Ebenso wenig ist voraussehbar, in welchem Maße bei der Risikobewertung des Kapitalanlegers die Überlegung eine nennenswerte Rolle spielt, ob der Unternehmer in der Krise seinen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlagern könnte, um früher an eine Restschuldbefreiung zu gelangen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 1/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass Unterschiede im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und speziell Unterschiede hinsichtlich eines dem Insolvenz-verfahren vorgelagerten präventiven Restrukturierungsverfahrens tatsächlich den ihnen zugesprochenen Einfluss auf unternehmerische und Anlegerentscheidungen über grenzüberschreitendes Tätigwerden und damit Binnenmarktrelevanz haben. Die allgemeine wirtschaftliche Situation eines Mitgliedstaates oder eines Unternehmens, ein funktionierendes Rechtssystem und stabile wirtschaftliche wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen dürften für Unternehmen und Anleger die zentrale Rolle spielen. Da das präventive Restrukturierungsverfahren von diversen Voraussetzungen und allen voran vom Einverständnis des Schuldners abhängig ist, kann nicht sicher prognostiziert werden, ob es in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens überhaupt zu einem Restrukturierungsverfahren kommen wird. Ebenso wenig ist voraussehbar, in welchem Maße bei der Risikobewertung des Kapitalanlegers die Überlegung eine nennenswerte Rolle spielt, ob der Unternehmer in der Krise seinen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlagern könnte, um früher an eine Restschuldbefreiung zu gelangen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 180/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)
... Kapitalanleger
Erstes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel
§ 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung
§ 34b Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung
§ 34c Anzeigepflicht
§ 38 Strafvorschriften
§ 40d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 50 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 4 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen
§ 308a Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 4d Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung
§ 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.
Artikel 10 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 11 Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 12 Änderung des Depotgesetzes
§ 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 13 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 14 Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 16 Folgeänderungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 490/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
... - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes - Drucksache
Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
Abschnitt 1 M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Musterverfahrensantrag
§ 3 Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags
§ 4 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
§ 6 Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung
§ 7 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
§ 8 Aussetzung
Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
§ 9 Beteiligte des Musterverfahrens
§ 10 Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs
§ 11 Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 12 Vorbereitung des Termins; Schriftsätze
§ 13 Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung
§ 14 Rechtsstellung der Beigeladenen
§ 15 Erweiterung des Musterverfahrens
§ 16 Musterentscheid
§ 17 Vergleichsvorschlag
§ 18 Genehmigung des Vergleichs
§ 19 Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt
§ 20 Rechtsbeschwerde
§ 21 Musterrechtsbeschwerdeführer
Abschnitt 3 Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten
§ 22 Wirkung des Musterentscheids
§ 23 Wirkung des Vergleichs
§ 24 Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren
§ 25 Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht
§ 26 Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51a Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Artikel 5 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 41a Vertreter des Musterklägers
Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 490/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
... Kapitalanleger
Drucksache 490/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
... Die in Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzesbeschlusses vorgesehene Verschärfung der Voraussetzungen, unter denen das Gericht die getrennte Verhandlung verschiedener in einer Klage erhobener Ansprüche anordnen kann, ist zwar gegenüber dem Gesetzentwurf abgeschwächt worden, aber auch in der verbliebenen Form nicht sachgerecht. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist in dieser Frage gerechtfertigt, weil die geplante Änderung nicht nur Massenklagen im Bereich des Kapitalanlegerschutzes betrifft, sondern Auswirkungen auf das Zivilprozessverfahren insgesamt hat und damit in seiner Bedeutung weit über die hier zu regelnde Spezialmaterie hinausgeht. Bei der bisherigen Beratung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplante Änderung des § 145
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2 und 3 ZPO
2. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG
Drucksache 503/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
... Kapitalanleger
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130c Aktenausdruck
§ 130d Elektronische Akte
§ 130e Akteneinsicht; Abschriften
§ 130f Datenträgerarchiv
§ 174a Zustellung mittels elektronischer Übermittlung
§ 187 Veröffentlichung der Benachrichtigung
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46f Aktenausdruck
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 9 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 10 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 50a Bekanntmachungsorgan des Vereins
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 38
§ 39
§ 40
§ 168
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 13 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung des Signaturgesetzes
§ 5a Vergabe von Organisationszertifikaten
§ 7a Inhalt von Organisationszertifikaten
§ 8a Sperrung von Organisationszertifikaten
Artikel 16 Änderung des Verschollenheitsgesetzes
§ 20
Artikel 17 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen
Artikel 19 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Grundbuchordnung
§ 137 Form elektronischer Dokumente
Artikel 21 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 22 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 24 Änderung der Kostenordnung
Artikel 25 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 26 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 28 Weitere Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 29 Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 30 Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 31 Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 32 Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 33 Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher
2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis
3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur
4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren
5. Elektronisches Schutzschriftenregister
6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen
7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung
8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu den §§ 130c
Zu § 130e
Zu § 130f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummer n
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 4 bis 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Artikel 31 bis 33 (Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)
Zu Artikel 34
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Die Kommission hat vorgeschlagen, bestimmte Infrastrukturvorhaben über Projektanleihen zu finanzieren, wodurch die Zuschüsse aus dem EU-Haushalt gestreckt würden. Durch Projektanleihen sollen Fremdkapitalmärkte als zusätzliche Finanzierungsquelle für Infrastrukturvorhaben und zur Stimulierung von Investitionen in strategisch wichtige EU-Infrastrukturprojekte für den Verkehr, die Energieversorgung und das Breitbandnetz genutzt werden. Indem die Kreditwürdigkeit der Projektanleihen privater Unternehmen verbessert wird, sollen institutionelle Kapitalanleger dazu bewegt werden, eine Finanzierung von wirtschaftlich aussichtsreichen Projekten mit stabilen und berechenbaren Cashflows über den Kapitalmarkt in Betracht zu ziehen. Zur Erprobung dieses Ansatzes hat die Kommission für 2012-2013 eine Pilotphase für Projektanleihen vorgeschlagen. Die EU-Gesetzgeber haben schnell reagiert, damit die EIB noch dieses Jahr Pilotprojekte finanzieren kann.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Darüber hinaus stehen die Märkte unter dem zunehmenden Einfluss des Finanzsektors, denn in den vergangenen Jahren haben die Finanzinvestitionen in die Märkte für Grundstoffderivate beträchtlich zugenommen. Zwischen 2003 und 2008 beispielsweise steigerten die institutionellen Kapitalanleger ihre Investitionen in die Rohstoffmärkte von 13 Mrd. EUR im Jahr 2003 auf 170 - 205 Mrd. EUR im Jahr 2008. Die steigende Tendenz wurde zwar durch die Finanzkrise unterbrochen, doch näherten sich 2010 viele Märkte wieder den Spitzenwerten von 2008 an oder übertrafen sie sogar, und die Investitionen insbesondere der Indexhändler haben stark zugenommen. Die Diskussion über die relative Bedeutung der vielfältigen Faktoren, die die Grundstoffpreise beeinflussen, ist noch nicht abgeschlossen, allerdings ist es offensichtlich, dass Preisschwankungen quer durch verschiedene Grundstoffmärkte inzwischen in einem engeren Zusammenhang stehen und dass die2 Grundstoffmärkte nun stärker mit den Finanzmärkten verknüpft sind.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 320/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen
... (28)§ 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung von Bundesrecht
§ 46 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
§ 17 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
a Ausgangslage
b Vorteile der Veröffentlichung im Internet
c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung
4. Alternativen
5. Gesetzesfolgen
a Allgemeine Gesetzesfolgen
b Kosten und Preise
c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
e Befristung
6. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung
Drucksache 851/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass noch innerhalb des weiteren parlamentarischen Verfahrens eine Lösung erarbeitet werden sollte, die es Kapitalanlegern auch unterhalb der Schwelle einer förmlichen Klageerhebung ermöglicht, eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen, sich an einem etwaigen Vergleichsschluss zu beteiligen oder an ein anderweitiges Ergebnis des Musterverfahrens zu binden.
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG
5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten
'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG
10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO
13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG
14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Drucksache 851/2/11
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... zu dem effektiven Rechtsschutzinstrument zu machen, das es nach der ursprünglich Zielsetzung des Gesetzes mitsamt seiner beabsichtigten ordnungspolitischen Steuerungswirkung in Bezug auf die Einhaltung der zivil- und kapitalmarktrechtlichen Informations- und Verhaltensregeln für Emittenten am Kapitalmarkt werden sollte, sind nachhaltige Verbesserungen des Gesetzes erforderlich. Dies könnte durch eine einfachere Teilnahme der Kapitalanleger an den Ergebnissen eines Musterverfahrens als durch förmliche Klageerhebung, durch alternative Finanzierungsmodelle oder die Liberalisierung der Vorschriften zu anwaltlichen Erfolgshonoraren geschehen. Die Überlegungen dazu stehen noch ganz am Anfang. Sie können jedenfalls nicht in diesem Gesetzgebungsverfahren bewältigt werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 851/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass noch innerhalb des weiteren parlamentarischen Verfahrens eine Lösung erarbeitet werden sollte, die es Kapitalanlegern auch unterhalb der Schwelle einer förmlichen Klageerhebung ermöglicht, eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen, sich an einem etwaigen Vergleichsschluss zu beteiligen oder an ein anderweitiges Ergebnis des Musterverfahrens zu binden.
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG
5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten
'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG
10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO
13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG
14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren
Drucksache 747/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung , des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
... § 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S.
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86
§ 17 Bekanntmachungen
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... – Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der institutionellen Kapitalanleger in den Hauptversammlungen;
Drucksache 363/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
... Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.
Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 4 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Artikel 6 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 2 Nummer 5
Anlage 6 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Widerrufsinformation
3 Widerrufsrecht
3 Widerrufsfolgen
3 Gestaltungshinweise
Drucksache 618/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 5. Eine Reihe von Mitgliedstaaten - auch Deutschland - sammelt gegenwärtig Erfahrungen mit kollektiven Rechtsschutzinstrumenten. In Deutschland werden diese Instrumente, insbesondere das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, derzeit evaluiert. Die in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen werden wertvolle Informationen darüber liefern, wie Musterverfahren am wirkungsvollsten und kostengünstigsten zu organisieren sind, welche Rolle hierbei Verbraucherorganisationen spielen können, wie Musterverfahren in die nationalen Rechtsschutzsysteme optimal integriert werden können und wie die Bindungswirkung eines Urteils in einem Musterverfahren für Dritte ausgestaltet werden kann.
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... § 45 Absatz 1 Satz 2 und 3 KWG-E hätten erhebliche negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Institute, Eigenkapital zu beschaffen und sind daher zu streichen. Sie wirken über die Kreditwirtschaft hinaus auf den Kapitalmarkt ein und verändern für den Kapitalanleger das Risikoprofil der Anlageprodukte, die die Eigenschaften von Fremd- und Eigenkapital aufweisen und schränken deren flexible Gestaltung ein. Hybridkapital stellte bisher insbesondere für institutionelle Anleger eine Anlageklasse mit überschaubarem Risiko dar, das die Diversifizierung des Kapitalanlageportfolios erweitert und deren Erträge zur stabilen Erfüllung von Verpflichtungen beitragen. Für die Kreditwirtschaft liegt die Bedeutung darin, dass die Risikotragfähigkeit erhöht wird, ohne Einfluss auf Gewinnausschüttung und Stimmrechte zu nehmen. Die Veränderung des Charakters des Hybridkapitals kann deren Existenz minimieren.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 618/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 5. Eine Reihe von Mitgliedstaaten - auch Deutschland - sammelt gegenwärtig Erfahrungen mit kollektiven Rechtsschutzinstrumenten. In Deutschland werden diese Instrumente, insbesondere das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, derzeit evaluiert. Die in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen werden wertvolle Informationen darüber liefern, wie Musterverfahren am wirkungsvollsten und kostengünstigsten zu organisieren sind, welche Rolle hierbei Verbraucherorganisationen spielen können, wie Musterverfahren in die nationalen Rechtsschutzsysteme optimal integriert werden können und wie die Bindungswirkung eines Urteils in einem Musterverfahren für Dritte ausgestaltet werden kann.
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... 17. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent am Nennkapital der Gesellschaft seitens des Erblassers oder Schenkers zum Zeitpunkt der Übertragung. Die Beteiligungsgrenze von 25 Prozent ist ein Indiz dafür, dass der Anteilseigner unternehmerisch in die Gesellschaft eingebunden ist und nicht nur als Kapitalanleger auftritt. Angesichts der Tatsache, dass der Fortbestand einer Kapitalgesellschaft und der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Arbeitsplätze ohnehin weitgehend unabhängig vom Gesellschafterbestand ist, gäbe es hierfür ansonsten keine Rechtfertigung. Zwar ist anzuerkennen, dass auch in einer Familientradition befindliche Unternehmen mit Gesellschaftern, die diese Mindestquote nicht erreichen, zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften. Bei Einbeziehen von Streubesitzbeteiligungen steigt der Aufwand überproportional für die Feststellungen, inwieweit das Vermögen der Gesellschaft zum begünstigten Vermögen gehört. Die Gesellschaft muss bei ihren Dispositionen stets auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 951/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... ) geschaffen, die Verbraucherverbänden eine eigenständige Prozessführungsbefugnis zum Einzug von Drittforderungen verleiht. Im Jahr 2005 wurde zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Kapitalanlegern das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (
Drucksache 951/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 16. Im Jahr 2005 wurde zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Kapitalanlegern das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (
Zu Frage 1:
Zu den Fragen 2 bis 7:
Drucksache 901/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Verfahren vor den Oberlandesgerichten
§ 510c Anzuwendende Vorschriften
§ 510d Entscheidender Richter
§ 510e Vorbereitender Einzelrichter
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
§ 51c
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 635/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ... Schließlich ist auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne nicht gegeben, da die Datensätze der. Zollbehörden lediglich aufgrund der Vermutung entstanden sind, dass Kapitalanleger im Ausland unter Verschweigen der Angabe ihres ausländischen Vermögens in Deutschland bedarfsabhängige Leistungen der sozialen Sicherung beziehen. Es ist daher kaum eingrenzbar, welche Daten über welchen Personenkreis von der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen werden sollen. Im Unterschied zu bereits bestehenden Datenabgleichsverfahren ist noch nicht einmal bekannt, ob der Betroffene überhaupt Sozialleistungen bezieht und somit an einem Sozialleistungsverhältnis beteiligt ist und - wenigstens theoretisch - Sozialleistungsmissbrauch begehen könnte.
Drucksache 901/07
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... "Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" werden zu Nummer 2.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 778/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... Die Beteiligungsgrenze von 25 % wird als Indiz dafür angesehen, dass der Anteilseigner unternehmerisch in die Gesellschaft eingebunden ist und nicht nur als Kapitalanleger auftritt. Angesichts der Tatsache, dass der Fortbestand einer Kapitalgesellschaft und der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Arbeitsplätze ohnehin weitgehend unabhängig vom Gesellschafterbestand ist gäbe es hierfür keine Rechtfertigung. Zwar ist anzuerkennen, dass auch in einer Familientradition befindliche Unternehmen mit Gesellschaftern, die diese Mindestquote nicht erreichen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften. Bei Einbeziehen von Streubesitzbeteiligungen steigt der Aufwand überproportional für die Feststellungen, inwieweit das Vermögen der Gesellschaft zum begünstigten Vermögen gehört. Die Gesellschaft muss bei ihren Dispositionen stets auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
E. Finanzielle Auswirkungen
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten für die Wirtschaft
7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 891/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
... Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
3. Nach dem § 2a wird folgender § 2b eingefügt:
4. In § 7 Abs. 5 Satz 1
5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
6. § 15 wird wie folgt geändert:
7. § 15a wird wie folgt geändert:
8. In § 15b Abs. 1 Satz 1
9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst:
10. § 21 wird wie folgt geändert:
11. § 22 wird wie folgt geändert:
12. § 23 wird wie folgt gefasst:
13. § 25 wird wie folgt gefasst:
14. § 26 wird wie folgt gefasst:
16. In § 27
17. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:
18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt:
19. Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt:
20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt:
21. In § 37n
22. § 37o wird wie folgt geändert:
23. In § 37s Abs. 1 Satz 2
24. Nach § 37u wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt:
25. § 39 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
26. In § 39 Abs. 4
27. § 41 wird wie folgt geändert:
28. Nach § 45 wird folgender § 46 angefügt:
Artikel 2 Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 12a Änderung der Klageregisterverordnung
Artikel 13 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 14 Änderung des Münzgesetzes
Artikel 14a Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 513/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts
... Die Auswirkungen des Mietrechtsreformgesetzes beschränken sich aber nicht nur auf die Rechtsstellung der einzelnen Vermieter, vielmehr ist der Anreiz für Kapitalanleger, in die Errichtung von Mietwohnungen zu investieren erheblich gesunken. In Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschaftslage muss es das Ziel sein, die Bautätigkeit zu beleben. Eine vermehrte Bautätigkeit dient nicht nur der weiteren Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt, sie gibt auch wichtige Impulse für die Bauwirtschaft und damit ebenso für den Arbeitsmarkt. Der Wohnungsbau muss folglich wieder an Attraktivität gewinnen. Dies setzt jedoch als Rahmenbedingung ein ausgewogenes Wohnraummietrecht voraus. In den angesprochenen drei Bereichen sind aus diesem Grunde Regelungen erforderlich die sowohl den Interessen der Mieter als auch denjenigen der Vermieter angemessen Rechnung tragen.
Drucksache 942/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Bei den überwiegend mittelständisch und von ihrem Gesellschafterkreis und Geschäftsgebiet vornehmend regional geprägten Genossenschaften stehen die Interessen anonymer Kapitalanleger an einer raschen und umfassenden Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft weniger im Vordergrund als bei international operierenden Konzernen. Die Anwendung dieser Frist auf Kreditgenossenschaften erweist sich zudem häufig als unpraktikabel, da die für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 Satz 5 HGB
16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB
17. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB
18. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB
19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB
23. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB ,
24. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB
25. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG
26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG
27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG
28. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG
29. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
30. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV
32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV
33. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV
34. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV
35. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV
36. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV
37. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung
38. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG
39. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG
40. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG
41. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG
42. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG
43. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV
44. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO
45. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV - HRegGebV
46. 47. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO
48. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG
49. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten
50. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten
51. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 455/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz KapMuG)
Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren
§ 1 Musterfeststellungsantrag
§ 2 Bekanntmachung im Klageregister
§ 3 Unterbrechung des Verfahrens
§ 4 Vorlage an das Oberlandesgericht
§ 5 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
§ 6 Bekanntmachung des Musterverfahrens
§ 7 Aussetzung
§ 8 Beteiligte des Musterverfahrens
§ 9 Allgemeine Verfahrensregeln
§ 10 Vorbereitung des Termins
§ 11 Wirkung von Rücknahmen
§ 12 Rechtsstellung des Beigeladenen
§ 13 Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens
§ 14 Musterentscheid
§ 15 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 3 Wirkung des Musterentscheids; Kosten
§ 16 Wirkung des Musterentscheids
§ 17 Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren
§ 18 Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht
§ 19 Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 20 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 32b Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen
§ 325a Feststellungswirkung des Musterentscheids
Artikel 2a Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 31
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 118
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51a Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
§ 51a Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Artikel 5 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 23a Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Artikel 7 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 8 Änderung des Börsengesetzes
§ 48 (weggefallen)
§ 55 Haftung für den Unternehmensbericht
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Die Einführung des Freigabeverfahrens mit Bestandssicherung entspricht dem Grundanliegen der Regierungskommission Corporate Governance und des 63. Deutschen Juristentages, missbräuchliche Ausübungen des Anfechtungsrechtes zu Lasten der Gesellschaft zu beschränken. Zur Verringerung des Missbrauchsrisikos sind vielfältige Vorschläge unterbreitet worden, die auch den vollständigen Ausschluss des Anfechtungsrechtes für Kapitalanleger (Kleinaktionäre) und die Einführung von Mindestbesitzquoten oder Mindestbesitzzeiten für die Erhebung der Anfechtungsklage vorsahen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 45/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
... - Ein neues Steuersparmodell verbreitet sich derzeit mit rascher Geschwindigkeit: Kapitalanleger beteiligen sich an einer so genannten gewerblich geprägten Gesellschaft mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Allein in einem Land kann bereits nach wenigen Monaten, in denen dieses Modell aktiv vertrieben wird, ein Verlustvolumen i.H.v. 600 Mio. € nachgewiesen werden. Daneben muss man von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Auch bei Steuerzahlern, die gewerblichen Grundstückshandel betreiben und zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
Drucksache 892/05
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
... Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellte im Rahmen eines im Jahre 2000 durchgeführten Steuerstrafverfahrens gegen Kapitalanleger bei der türkischen Nationalbank zahlreiche Belege über Ein- und Auszahlungen von Kapitalanlegern sicher. Da die Möglichkeit nahe lag, unter diesen Kapitalanlegern könnten sich auch solche befinden, die in Deutschland Arbeitslosenhilfe beziehen und angelegtes Vermögen verschwiegen haben, wurden die auf den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg entfallenden Belege - nach entsprechender datentechnischer Aufbereitung - durch das Hauptzollamt Stuttgart an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt, um dieser einen Abgleich mit der Arbeitslosenhilfeempfängerdatei zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer früheren Auswertung vergleichbarer Daten damit zu rechnen, dass 30 % der Kapitalanleger bei der Bundesagentur für Arbeit als Bezieher von Arbeitslosenhilfe erfasst sind oder waren. Die Bundesagentur lehnte einen Datenabgleich unter Hinweis darauf ab, dass es an einer Rechtsgrundlage dafür fehle.
Drucksache 2/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
§ 1 Musterfeststellungsantrag
§ 2 Bekanntmachung im Klageregister
§ 3 Unterbrechung des Verfahrens
§ 4 Vorlage an das Oberlandesgericht
§ 5 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
§ 6 Bekanntmachung des Musterverfahrens
§ 7 Aussetzung
§ 8 Beteiligte des Musterverfahrens
§ 9 Allgemeine Verfahrensregeln
§ 10 Vorbereitung des Termins
§ 11 Wirkung von Rücknahmen
§ 12 Rechtsstellung des Beigeladenen
§ 13 Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens
§ 14 Musterentscheid
§ 15 Rechtsbeschwerde
§ 16 Wirkung des Musterentscheids
§ 17 Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren
§ 18 Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht
§ 19 Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 8 Änderung des Börsengesetzes
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vorbemerkung
II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen
1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite
2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht
3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen
III. Lösungskonzept
1. Ausschließlicher Gerichtsstand
2. Ausgestaltung des Musterverfahrens
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Kosten der öffentlichen Haushalte
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Artikel 2 (Änderung der Zivilprozessordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 3 (Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 (Änderung des Gerichtskostengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 5 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)
Artikel 6 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 7 (Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)
Artikel 8 (Änderung des Börsengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 9 (Inkrafttreten)
Drucksache 45/05
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
... In der Bundesrepublik verbreitet sich derzeit ein aus Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell, bei dem in einzelnen Ländern bereits Steuerausfälle von mehreren 100 Mio. Euro zu verzeichnen sind.
Drucksache 892/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
... Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte im Rahmen eines im Jahre 2000 durchgeführten Steuerstrafverfahrens gegen Kapitalanleger bei der türkischen Nationalbank zahlreiche Belege über Ein- und Auszahlungen von Kapitalanlegern sicher. Da die Möglichkeit nahe lag, unter diesen Kapitalanlegern könnten sich auch solche befinden, die in Deutschland Arbeitslosenhilfe beziehen und angelegtes Vermögen verschwiegen haben, wurden die auf den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg entfallenden Belege - nach entsprechender datentechnischer Aufbereitung - durch das Hauptzollamt Stuttgart an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt, um dieser einen Abgleich mit der Arbeitslosenhilfeempfängerdatei zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer früheren Auswertung vergleichbarer Daten damit zu rechnen, dass 30 % der Kapitalanleger bei der Bundesagentur für Arbeit als Bezieher von Arbeitslosenhilfe erfasst sind oder waren. Die Bundesagentur lehnte einen Datenabgleich unter Hinweis darauf ab, dass es an einer Rechtsgrundlage dafür fehle.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
Drucksache 2/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KapMuG ,
Artikel 2 (Änderung der ZPO)
6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG
7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG
8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG
9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG
10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG
11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG
12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG
13. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO
Artikel 2a Änderung der Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 30
14. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 937/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
... beteiligen sich Kapitalanleger an einer so genannten gewerblich geprägten Gesellschaft, die im Wertpapierhandel tätig ist, mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Auch bei Steuerpflichtigen, die Grundstücke erwerben und die Absicht erklären im sog. gewerblichen Grundstückshandel tätig werden zu wollen, bestehen vergleichbare Gestaltungsmöglichkeiten.
Drucksache 455/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Drucksache 2/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Begründung
2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO
Begründung
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG
Begründung
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG
Begründung
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG
Begründung
6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG
Begründung
7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG
Begründung
8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG
Begründung
9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG
Begründung
10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG
Begründung
11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG
Begründung
12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG
Begründung
13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG
Begründung
14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO
Begründung
15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 45/1/05
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
... In der Bundesrepublik Deutschland verbreitet sich derzeit ein aus Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell, bei dem in einzelnen Ländern bereits Steuerausfälle von mehreren 100 Mio. Euro zu verzeichnen sind.
2 A
1. Zu Artikel 1
5 Folgeänderungen:
Begründung
2. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:
5 Folgeänderungen:
Begründung
3. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu -*
5 Folgeänderungen:
Begründung
4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu - und 5 Buchst. a
5 Folgeänderungen:
Begründung
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. c - neu -, 2 sowie 5 Buchst. al - neu - und a2 - neu - Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:
5 Folgeänderungen:
Begründung
6. Zu Artikel 2 Nr. la - neu -
5 Folgeänderungen:
Begründung
7. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchst. a
Begründung
2 B
8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss
2 C
9. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner,
Drucksache 942/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Bei den überwiegend mittelständisch und von ihrem Gesellschafterkreis und Geschäftsgebiet vornehmend regional geprägten Genossenschaften stehen die Interessen anonymer Kapitalanleger an einer raschen und umfassenden Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft weniger im Vordergrund als bei international operierenden Konzernen. Die Anwendung dieser Frist auf Kreditgenossenschaften erweist sich zudem häufig als unpraktikabel, da die für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB
16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB ,
17. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB
22. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB , Artikel 4 Nr. 4 § 140a FGG
23. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB
24. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG
25. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG
26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG
27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG
28. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
29. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV
30. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV
31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV
32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV
33. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV
34. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV
35. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung
36. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG
37. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG
38. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG
39. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG
40. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV
41. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO
42. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV HRegGebV
43. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO
44. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG
45. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten
46. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 214/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
Drucksache 291/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
Drucksache 318/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)
Drucksache 356/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 356/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 432/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 432/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 482/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Drucksache 503/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
Drucksache 550/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
Drucksache 579/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenz-anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG)
Drucksache 673/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 , (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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